Da es offenbar erhebliche Uneinigkeit darüber gibt, wer, rechtlich sauber, als Vertragspartner gelten darf, sei mal dieses Thema eröffnet und zu Beginn auf die Ausführungen von Wiki verwiesen:
Als Vertragspartei (oder Vertragspartner) wird im Vertragsrecht das an einem Vertrag beteiligte Rechtssubjekt bezeichnet.
Vertragsparteihttps://de.wikipedia.org/wiki/VertragsparteiAuch der Begriff "Staatsvertrag" ist hier mit einem weiterführenden Link unter der Überschrift "Allgemeines" zu finden.
Der Link, der nun zum Begriff "Staatsvertrag" führt, enthält einen interessanten Wortlaut, der die Auffassung von User gez-negativ stützt.
[...] Die Inhalte des Staatsvertrags können innerstaatlich nur umgesetzt werden, wenn gesetzgeberische Akte seine Inhalte in Gesetze übertragen. [...]
Staatsvertraghttps://de.wikipedia.org/wiki/StaatsvertragEinerseits haben wir hier die Aussage, daß ein Staatsvertrag selbst kein Gesetz ist und andererseits, daß die Inhalte eines Staatsvertrages in ein Gesetz zu übertragen sind.
Sofern jetzt jemand meint, daß in Wiki ja eh bloß Unwahrheiten zu lesen sind, steht es ihm frei, dieses zu korrigieren.
Für dieses Thema steht also die Frage, wer Vertragspartner sein kann;
gemäß den Wiki-Ausführungen der an einem Vertrag Beteiligte.
Unstreitig sind das erst einmal jene, die einen Vertrag unterzeichnen; darüber braucht es sicherlich keine Diskussion?
Ist es aber wirklich so, wie User Kurt hier
[...] Diese haben mit der Wahl der Landesparlamente diesen im Rahmen der Landesverfassung und dem GG eine Vollmacht erteilt die Bürger zu vertreten und Gesetze zu erlassen. [...]
Staatsverträge sind öffentlich-rechtliche Verträge -> EU-Rechthttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30510.msg192287.html#msg192287meint, daß die Landesparlamente befugt wären, den förmlichen Gesetzgebungsprozess zu übergehen und einen Vertrag, dessen Text sie nicht gestalten dürfen, als Gesetz zu behandeln?
Die Auffassung des Users wird von hier jedenfalls insofern nicht geteilt, als daß der parlamentarisch vorgegebene Gesetzgebungsprozess bei Verträgen eben nicht nur nicht erfolgt, sondern national dadurch sogar ausgeschlossen ist, als daß das Parlament einem Staatsvertrag entweder nur zustimmen oder nur ablehnen kann.
Wäre ein Staatsvertrag selbst ein förmliches Gesetz, hätte das Parlament am Wortlaut des Vertragstextes ein Mitspracherecht.
Weiter heißt es zu den Länderstaatsverträgen:
[...] Über das Verfahren zum Zustandekommen solcher Verträge gibt es keine Regelungen durch das Grundgesetz. Es hat sich jedoch eine im Wesentlichen an die Regelungen völkerrechtlicher Verträge orientierte Praxis entwickelt. So ist die Ratifizierung eines Vertrages von jedem einzelnen Bundesland unabdingbar. [...]
Staatsvertraghttps://de.wikipedia.org/wiki/StaatsvertragWäre es tatsächlich so, wie User Kurt meint, würde er künftig Hundesteuer zahlen, weil das Parlament beschlossen hat, ihm einen Hund an die Seite zu stellen, für den er fortan nach den üblichen Bestimmungen mit seinen eigenen Mitteln aufzukommen hat.
Aber würde das nicht arg in seine Privatautonomie eingreifen?
Es wird empfohlen, sich in die Entscheidung des BVerfG
BVerfGE 14, 174 - Gesetzesgebundenheit im Strafrechthttp://www.servat.unibe.ch/dfr/bv014174.htmleinzulesen.
Ein Vertrag ist in jedem Falle kein Gesetz, das alle im Hoheitsbereich des Gesetzgebers bindet, auch nicht per Zustimmungsgesetz.
Das Parlament ist auch nicht in der Lage, quasi stellvertretend für den Bürger, Vertragspartner zu sein, denn es ist u. U. kein Rechtssubjekt im Sinne des Wiki-Artikels, da ihm u. U. die Eigenschaft der juristischen Person fehlt?
Wäre die weiterführende Frage, ob das Parlament selbst klagen und verklagt werden kann; denn nur dann hat es die Eigenschaft der juristischen Person und kann selbst Rechtssubjekt, also Vertragspartner, sein?
Wenn man aber das einführende Zitat dieses Themas aufmerksam liest, wird festzustellen sein, daß das Parlament keinesfalles Rechtssubjekt, oder den Bürger stellvertretender Vertragspartner, sein kann, weil es am Vertrag mangels eigener Gestaltungsbefugnis nicht beteiligt ist.
Aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit hat aber jeder Vertragspartner die uneingeschränkte Befugnis, Inhalt wie Wortlaut eines Vertrages aktiv mitzugestalten.
Und aus der Nichtbefugnis des Parlamentes, aktiv an der Gestaltung eines Staatsvertrages mitzuwirken, folgt nun einmal, daß es nicht Vertragspartner im Namen der dieses Parlament wählenden Bürger sein kann.
Zumal sich dann wiederum die nächste Frage auftäte, was denn mit den Bürgern ist, die dieses Parlament nicht gewählt haben, (siehe jeweilige Wahlbeteiligung mit der Aussage, daß die Nichtwahlteilnehmenden nicht vom Parlament vertreten werden), aber dennoch im Hoheitsbereich des betreffenden Gesetzgebers wohnhaft sind?