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Autor Thema: Beitragsbescheid kommt. Lohnt sich der Gang zum Anwalt?  (Gelesen 3287 mal)

f

finanzier

...oder ist es mittlerweile sinnlos?

Hallo zusammen, fiktive Person A hat diese beiden öminösen Briefe (Anschreiben und Erinnerung) zur Statusabfrage erhalten und selbstverständlich hat A darauf nicht geantwortet bzw. den Fragebogen nicht zurückgeschickt.

Nun ist Person A in freudiger Erwartung :P, d.h. der Bescheid dürfte in Kürze eintrudeln.

Kann man sich dagegen noch wehren oder muss man das Land verlassen  >:D?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2019, 03:49 von Bürger«

P
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Der Weg zum Anwalt lohnt sich genau dann, wenn dieser Anwalt arbeitet, obwohl er an diesem Streitwert, welcher im Raum steht keine Möglichkeit sieht seine Familie zu ernähren. -> Das mal ganz unabhängig ob da Erfolg bei rauskommen wird oder nicht.
Findet eine Person B also einen Anwalt, welcher tätig werden will zu einem zu dem Streitwert angemessenen Satz, dann vielleicht, aber auch nur, wenn der Anwalt nicht bereits abwinkt wegen keiner Aussicht auf Erfolg.

---

Will ein beliebiger Anwalt hier tätig werden, dann zu einem Kostensatz, welcher Ihm die Arbeit überhaupt möglich machen wird. Dieser Kostensatz geschickt verpackt in eine Honorarvereinbarung wird den geneigten Kläger wohl möglich abschrecken, weil unabhängig vom Erfolg bereits vierstellig. Falls nicht -abgeschreckt-, wird ein Anwalt etwa 10h arbeiten und es ist ihm am Ende egal ob Erfolg folgt oder nicht, solange er sein Einkommen hat.


---
Person B muss wissen, dass Sie auf sämtlichen Kosten, welche über den Regelsatz, welche nach der Gerichtskostentabelle abrechenbar sind auch im Fall, dass Sie mit Anwalt gewinnt, sitzen bleibt.

 
Kann man sich dagegen noch wehren oder muss ich das Land verlassen  >:D?
Ja man kann. Die Frage ist, ob dazu ein Anwalt notwendig ist? Weil dieser ein Kostenrisiko birgt, welches zuvor bedacht werden sollte.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2019, 17:28 von PersonX«

  • Beiträge: 883
Ich möchte Folgendes dazu ergänzen:
1. Kann das noch Jahre dauern bis ein Brief kommt. Womöglich ist man bis dahin unbekannt verzogen und der Brief geht zurück. Dann wird man wohl nie einen Beitrag zahlen müssen
2. braucht man keinen Anwalt, um vor das VG zu ziehen.
3. landet man im Armenhaus, wenn man mit Anwälten vor das VG zieht und die Anwälte (so man sie sich leisten kann) alles am Rundfunk zerpflücken, was zu zerpflücken ist. Damit könnte man eine ganze Armada beschäftigen. Immerhin kann man dann nach dem Verfahren gleich Privatinsolvenz anmelden und muss den Beitrag nicht mehr zahlen. Ohne Armada geht es aber meines Erachtens nicht, weil nur eine Summe vieler schwerer Treffer das Dickschiff versenken kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2019, 03:48 von Bürger«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

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1. Kann das noch Jahre dauern bis ein Brief kommt. Womöglich ist man bis dahin unbekannt verzogen und der Brief geht zurück.
Das wäre natürlich toll, aber die werden Person A, wie alle anderen, wohl nicht vergessen.

...wenn der Anwalt nicht bereits abwinkt wegen keiner Aussicht auf Erfolg.
Das war ja meine Frage: Gibt es noch Angriffspunkte?

Hintergrund:
Person A müsste mindestens ab 2016 nachzahlen, wodurch ein kleines Sümmchen (665) zusammenkommt.
Dies würde Person A stattdessen auch einem Anwalt zahlen, wenn das Aussicht auf Erfolg hat.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. März 2019, 03:50 von Bürger«

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Das war ja meine Frage: Gibt es noch Angriffspunkte?
Hintergrund: Person A müsste mindestens ab 2016 nachzahlen, wodurch ein kleines Sümmchen (665) zusammenkommt.
Dies würde Person A stattdessen auch einem Anwalt zahlen, wenn das Aussicht auf Erfolg hat.

Im ersten Schritt würde der Weg Widerspruch sein. Dazu braucht es keinen Anwalt. Angriffspunkte sind alle Punkte, welche bisher in keinem Verfahren abschließend geklärt sind oder wo immer noch Verfassungsbeschwerden laufen.
Da es immer noch offene Verfassungsbeschwerden gibt, sind Angriffspunkte offen. Person A sollte sich mit dem Inhalt einer Streitschrift vertraut machen und könnte anhand dieser die offenen Punkte feststellen.


Alternativ hilft es auch das Urteil vom 18.07.18 auf Vollständigkeit hin abzuklopfen. Es spricht selbst nur von "im Wesentlichen", könnte bedeuten, dass nicht alles geklärt ist, sonst hätte da wohl gestanden zu 100% Prozent.
Wahrscheinlich wurde das absichtlich so gemacht.

Der Wegweiser bleibt der Schnelleinstieg.

Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=12292.0

Klagegründe/ Argumente/ Vorgehen nach BVerwG März und Juni 2016
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19787.0.html

BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html

Urteilsverkündung 18. Juli 2018 10.00 Uhr - BVerfG Pressemitteilung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27954.0.html

Weiter könnte hilfreich sein:

Mahngebühren des Rundfunks sind nicht vollstreckbar
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29014.0.html

Vollstreckungsabwehrklage + V.-schutzantrag > einstw. Einstellg. Vollstr. AG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29103.0.html

Dr. Kay E. Winkler: Zurück ins Funkhaus - Anmerkung zum Urteil des BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28430.0.html

Widersprüche in den Urteilen des BVerfG (aus akt. Anlass)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28153.0.html

und vielleicht
Kay E. Winkler - Die Lösung des Rundfunkbeitragsproblems (Anteil des Solis)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30349.0.html


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Wenn man arbeitet und etwas mehr als ein Pfandflaschensammler verdient, dann würde ich von dem Gerichtsweg abraten. Nur ein Widerspruch ist nicht verkehrt. Und vermutlich ist es besser, keine Einzugsermächtigung zu erteilen, sondern die Beiträge selbst mit dem Vermerk "Zahlung unter Vorbehalt" zu überweisen. Und hoffen, dass später eine Rechtswidrigkeit der Beiträge festgestellt wird. Für "normale" Menschen ist die Sache schon gelaufen.

Nur gegen die verjährte Forderungen könnte möglicherweise etwas gemacht werden (3 Jahre, wenn ich mich nicht irre). Aber die Frist beginnt nicht zu laufen, solange die Geldeintreiber von dem Schuldner nicht wussten (und das wird der Kläger beweisen müssen, was vor dem Gericht fast umöglich ist). Ich würde tippen auf 5-10 % Erfolgsschance.

Und natürlich prüfen, ob die Beitragszeiten passen und nicht, dass für die Zeiten Geld gefordert wird, wo man nicht mal beitragspflichtig war.


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K
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Wenn man arbeitet und etwas mehr als ein Pfandflaschensammler verdient, dann würde ich von dem Gerichtsweg abraten. [..]

Würde mir eine Begründung für dieses Statement wünschen...

Gruß
Kurt
PS: verdiene etwas mehr als ein Pfandflaschensammler und bin mit RA Bölck bis zum BVerfG


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

k
  • Beiträge: 29
PS: verdiene etwas mehr als ein Pfandflaschensammler und bin mit RA Bölck bis zum BVerfG

Ja, cool  ::) Ich bin auch bei dem BVerfG angekommen. Aber ich kann mir vorstellen worauf ich mich einlasse und es sollten keine falsche Hoffnungen für die Allgemeinheit geschaffen werden.

Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Ich habe im Prinzip nichts gegen eine Anwaltsberatung. Aber als ein "normaler" Mensch sollte man nicht mit der Klage beim VG anfangen. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ist schon gefestigt in der Frage der Rechtmäßigkeit der Beiträgen. Auf einen Ausreißer zu hoffen, ist ziemlich gewagt. Ich vermute, dass jeder Rechtsanwalt verpflichtet sein wird zu sagen, dass ein Erfolg in Kernfragen der Rechtmäßigkeit zur Zeit unwahrscheinlich sei.

Deswegen habe ich gemeint: soziale Bedürftigkeit oder gar keine Beitragspflicht (möglicherweise Verjährung) - alles andere wäre zur Zeit ein Abenteuer (und nur Einzelnen zumutbar).


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b
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Zitat
Die Frage ist, ob dazu ein Anwalt notwendig ist? Weil dieser ein Kostenrisiko birgt, welches zuvor bedacht werden sollte.
[..] braucht man keinen Anwalt, um vor das VG zu ziehen.

Rein fiktiv! Möchte eine Person F sich wehren? Dazu gibt es gerichtskostenfreie Verfahren (s. § 188 S. 2 VwGO) zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht, in der 1. Instanz beim Verwaltungsgericht von F. Gerichtskostenfreu ;). Ein Antrag auf Befreiung könnte (auch rückwirkend) gestellt werden.

Bei einer Abweisung ... der Klage von F wäre ab der 2. Instanz ein Anwalt sinnvoll. Eine Beiordnung ist möglich bis notwendig, sollte Person F fleißig sein.

Siehe auch:

Widerspruch und Klage 2019
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30197.0


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Vielleicht habe ich mich etwas falsch ausgedrückt. Ich habe im Prinzip nichts gegen eine Anwaltsberatung. Aber als ein "normaler" Mensch sollte man nicht mit der Klage beim VG anfangen.
Sehe ich auch so. Und da unser Frager hier neu im Forum ist, würde ich auch abraten. Man muss sich da sehr tief einarbeiten und kann nicht auf einen Anwalt hoffen, der das für einen tut. Die Chance, als Laie da plötzlich ohne wirklich viel Zeit zu investieren alles rumzureißen, geht gegen Null.

Das wäre natürlich toll, aber die werden mich, wie alle anderen, wohl nicht vergessen.

1. Ist mein 1. Widerspruch tatsächlich vergessen worden oder die RFA traut sich nicht ran. Der war aber auch sehr trickreich und liegt inzwischen seit 4 Jahren  bei denen, ohne dass sie über Widerspruch entschieden haben. Noch 26 Jahre, dann ist der Bescheid verjährt. Daumen drücken! ::)

2. War das eigentlich kein Aufruf auf Vergessen zu hoffen. Es gibt eine mancherorts funktionierende Strategie sich dem Rundfunkbeitrag zu entziehen. Ich wollte nur nicht dazu aufrufen, dieser Strategie zu folgen, weil ich ja dann zu halblegalem Verhalten aufrufen würde... Die Strategie besteht darin, irgendwann konsequent die Briefe der GEZ mit "nach unbekannt verzogen" wieder in den Briefkasten zu schmeißen.

Siehe auch:
1. Brief ist da! Dokumentation meiner Versuche: Rücksendung/Retoure usw!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6146.0.html


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Aus Zeitgründen kann ich mich nicht tagelang mit Dingen auseinandersetzen, von denen ich wenig - null Ahnung habe. Bisher hat mich das auch nicht interessiert, weil ich nichts mit dem Verein zutun hatte. Meine Güte: 8 Milliarden und dann so ein Programm für alte Leute. (@ Mods: Es fehlt ein Kotzsmiley  8))

Tja, dann sieht es duster aus, wenn der Bescheid kommt. Der Tipp mit der Überweisung unter Vorbehalt ist gut :police:


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Aus Zeitgründen kann ich mich nicht tagelang mit Dingen auseinandersetzen, von denen ich wenig - null Ahnung habe. Bisher hat mich das auch nicht interessiert, weil ich nichts mit dem Verein zutun hatte. [..]

Es ist die persönliche Entscheidung von Person F. Ohne Widerstand keine Freiheit, keine Änderungen. Es sei noch auf die Runden Tische, oft hilfsbereiten Foristen und gesammelten Forumsbeiträge hingewiesen. Ohne Fleiß kein Preis!


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Bei einer Abweisung ... der Klage von F wäre ab der 2. Instanz ein Anwalt sinnvoll. Eine Beiordnung ist möglich bis notwendig, sollte Person F fleißig sein.
Sogar etwas mehr als sinnvoll. Vor dem OVG gilt der Anwaltszwang (67IV VwGO). Man kann selbst nur einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Aber da die Anwaltspflicht uns vor unserer "Dummheit" schützen sollte, wird dieser Antrag "dumm" geschrieben und wird mangels Aussicht auf Erfolg abgewiesen.
Dann bleibt BVerfG. Da kann man wiederum ohne Anwalt die Beschwerde erheben. Aber wenn man das wieder "dumm" schreibt, dann wird die Beschwerde gar nicht angenommen. Ich will nicht lügen, aber ich glaube nur 1% der Verfassungsbeschwerden war erfolgreich.

Es ist die persönliche Entscheidung von Person F. Ohne Widerstand keine Freiheit, keine Änderungen. Es sei noch auf die Runden Tische, oft hilfsbereiten Foristen und gesammelten Forumsbeiträge hingewiesen. Ohne Fleiß kein Preis!
Ja, das stimmt. Aber auch ein Widerspruch von Person F hilft uns auch etwas  >:D

Nur noch ein Ratschlag, bevor der Widerspruch abgeschickt wird, such noch nach einer guten Begründung (oder vielleicht auch hier fragen ?). Und den ablehnenden Widerspruchsbescheid kann man dann auch später zeigen. Vielleicht wird jemand einen "wirklichen" Grund für die Klage sehen.


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  • Beiträge: 465
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Bei einer Abweisung ... der Klage von F wäre ab der 2. Instanz ein Anwalt sinnvoll. Eine Beiordnung ist möglich bis notwendig, sollte Person F fleißig sein.
Sogar etwas mehr als sinnvoll. Vor dem OVG gilt der Anwaltszwang (67IV VwGO). Man kann selbst nur einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. [..]

Beachte dabei auch § 78b ZPO (Notanwalt), siehe: Sogar ein Urteil zur Orientierung, zum Rundfunkbeitrag:
http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&docid=MWRE170007016&psml=bsbawueprod.psml&max=true&doc.part=L&doc.norm=all

Mit "sinnvoll" meine ich, sich selbst früh um seinen Fall und seinen Anwalt zu kümmern. Es ist richtig, vor dem OVG bzw. VGH bräuchte F einen Anwalt.

Person F sollte auf jeden Fall einen Widerspruch vorbereiten/schreiben und ggf. das Vorliegen einer rückwirkenden Abmeldung oder Befreiung prüfen.


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Sicher, deswegen hatte ich ja auch gefragt, ob sich der Weg zum Anwalt lohnt.

PS: Schade, dass man sich nicht aussuchen kann, an wen das Geld geht. Ich würde das Geld lieber den Tafeln spenden als den Gierschlunden. Ja, ich habe mich mal eingelesen und bin schon auf 180. Meine Güte, was haben die für Gehälter.


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