Der Weg zum Anwalt lohnt sich genau dann, wenn dieser Anwalt arbeitet, obwohl er an diesem Streitwert, welcher im Raum steht keine Möglichkeit sieht seine Familie zu ernähren. -> Das mal ganz unabhängig ob da Erfolg bei rauskommen wird oder nicht.
Findet eine Person B also einen Anwalt, welcher tätig werden will zu einem zu dem Streitwert angemessenen Satz, dann vielleicht, aber auch nur, wenn der Anwalt nicht bereits abwinkt wegen keiner Aussicht auf Erfolg.
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Will ein beliebiger Anwalt hier tätig werden, dann zu einem Kostensatz, welcher Ihm die Arbeit überhaupt möglich machen wird. Dieser Kostensatz geschickt verpackt in eine Honorarvereinbarung wird den geneigten Kläger wohl möglich abschrecken, weil unabhängig vom Erfolg bereits vierstellig. Falls nicht -abgeschreckt-, wird ein Anwalt etwa 10h arbeiten und es ist ihm am Ende egal ob Erfolg folgt oder nicht, solange er sein Einkommen hat.
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Person B muss wissen, dass Sie auf sämtlichen Kosten, welche über den Regelsatz, welche nach der Gerichtskostentabelle abrechenbar sind auch im Fall, dass Sie mit Anwalt gewinnt, sitzen bleibt. Kann man sich dagegen noch wehren oder muss ich das Land verlassen ?
Ja man kann. Die Frage ist, ob dazu ein Anwalt notwendig ist? Weil dieser ein Kostenrisiko birgt, welches zuvor bedacht werden sollte.