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Autor Thema: Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.  (Gelesen 18293 mal)

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Aus aktuellem Anlass aus der Diskussion unter
Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.msg188578.html#msg188578

und der Eigenständigkeit sowie auch Komplexität der Frage wegen hier zur Diskussion

Zulässigkeit von "Volksinitiativen" zu Abgaben/ Beiträgen, etc.

Evtl. sollte/ müsste im Weiteren einfach noch mal fundiert hinterfragt/ überprüft werden,
was genau an "Abgaben"/"Beiträgen" als "Volksinitiative unzulässig" wäre oder
"nicht Gegenstand einer Volksinitiative" sein könne/ dürfe... ;)

Letztendlich geht es um eine Neustrukturierung/ Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Es wäre also zu prüfen, zu welchen Aspekten und in welchem Umfang entsprechende Volksinitiativen möglich bzw. zulässig wären.

Möglicherweise ist hierbei zu unterscheiden zwischen

Volksbefragung
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksbefragung

- Volksbegehren
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland)

- Volksentscheid
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksentscheid

- Volksinitiative
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Deutschland)

- Volks...

Es wird um konzentrierte, sachliche und fundierte Diskussion gebeten.
Keine Spekulationen bitte, sondern Recherche + zusammentragen sachdienlicher Informationen!
Dazu könnte es sinnvoll sein, erst einmal einen Überblick zu schaffen.
Bitte jemand "übernehmen" - und dann alle konstruktiv mitwirken!
Danke! ;)


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Die Betrachtung sollte wahrscheinlich Bundesland bezogen erfolgen, sofern es Abweichungen gibt.

Zunächst Beispiel Berlin
Leitfaden zur Durchführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Land Berlin (PDF, 23 Seiten, ~ 275kB)
https://bb.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/leitfaden_volksbegehren_berlin.pdf
Zitat
3.1 Zulässige Themen

Bei einer Volksinitiative gibt es im Unterschied zur Volksgesetzgebung keine besondere Themenbeschränkung. Natürlich sind aber nur Themen zugelassen, die dem geltenden Bundes- und Landesrecht (Verfassungen und einfache Gesetze etc.) entsprechen und eine Verbindung zu Berlin haben. Weiter muss geklärt werden, ob die Volksinitiative im Rahmen der Entscheidungszuständigkeit des Abgeordnetenhauses liegt.  Einige der Berlin betreffenden Themenbereiche liegen in der Verantwortlichkeit des Bundes, andere in der der Bezirke. In ersterem Fall gibt es leider noch keine Möglichkeiten, im letzteren Fall kann ein Bürgerbegehren gestartet werden.2

bei rundfunk-frei.de wird der Ablauf für Berlin jedoch nicht mit den Ziel einer "Volksinitiative" sondern eines "Volksbegehren" dagestellt
https://rundfunk-frei.de/rundfunk-frei_rundfunk-volksentscheid_berlin.html

Im Unterschied zu Volksinitiativen gibt es bei Volksbegehren eine Begrenzung der Themen
Quelle
PDF Leitfaden Seite 5
Zitat
Bei  der  Volksgesetzgebung  ist  der  Kreis  der zulässigen Themen beschränkt (vgl. dazu Kap. 4).
Zitat
4.1 Zulässige Themen

Für die Inhalte der Volksgesetzgebung gelten die gleichen generellen Einschränkungen wie bei der Volksinitiative (vgl. Kap. 3.1).  
  • Volksbegehren, die dem Grundgesetz, sonstigem Bundesrecht oder der Verfassung von Berlin widersprechen, sind unzulässig. Dies ist seit 2010 auch ausdrücklich in § 12 Abs. 2AbstimmG festgehalten.
  • Es muss eine Verantwortlichkeit des Landes Berlin UND seines Abgeordnetenhauses für den Inhalt des Volksbegehrens vorliegen. Einige der Berlin betreffenden Themenbereiche liegen in der Verantwortlichkeit des Bundes, andere in der der Bezirke. In letzterem Fall kann auch hier ein Bürgerbegehren gestartet werden.
Über diese allgemeinen Einschränkungen hinaus gibt es für die Volksgesetzgebung spezielle Themenbeschränkungen.  Volksbegehren/Volksentscheide  sind  nicht  für  folgende  Themen zugelassen:
  • Landeshaushaltsgesetz (siehe Kap. 4.1.2) 
  • Dienst- und Versorgungsbezüge (z.B. Beamtenbesoldung, Diäten, Pensionen) 
  • Abgaben (z.B. Studiengebühren, Steuern) 
  • Tarife der öffentlichen Unternehmen (z.B. Sozialticket) 
  • Personalentscheidungen (z.B. Entlassung von Senatoren)

--------------------------------------------------------------------------------
Noch eine Anmerkung - aus der Erinnerung einer Aussage eines Anwalts:

Es geht bei einem Volksentscheid zum Rundfunk nicht um die Änderung/Höhe etc. eines Beitrags, denn das Ziel eines Volksentscheids würde tatsächlich selbst ein einfaches Gesetz sein. Der sinngemäße Inhalt war kurz und knapp:
Eine Beschlussvorlage "Gesetz" zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages.


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c
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Es ging ja, im Ausgangsthread

Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.msg188572.html#msg188572


konkret um Volksbegehren bzw. Volksentscheid, welche www.rundfunk-frei.de in Sachen "Rundfunkbeitragszwang" anstoßen will.


Im dortigen Thread kam sodann folgender Einwand:

@Olaf Kretschmann

In den meisten Landesverfassungen ist ein Volksentscheid zu BEITRÄGEN (wie auch der "Zwangsbeitrag" einer ist) UNZULÄSSIG!

Der Hype, der hier veranstaltet wird kann ich nicht nachvollziehen. Was soll ein UNZULÄSSIGER Volksentscheid?
...
Bitte mal in den eigenen Landesverfassungen nachlesen (Ausnahme Bayern, wo es wohl möglich scheint).


Hier mal Bremen:
Artikel 70 (3) Bremer Landesverfassung
https://www.transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.75088.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-VerfBRV28Art70
Zitat
(3) Ein Volksentscheid nach Absatz 1 über den laufenden Haushaltsplan, über Bezüge oder Entgelte öffentlich Bediensteter oder vergleichbarer Personen und über Steuern,
Abgaben, BEITRÄGE und Gebühren sowie über Einzelheiten solcher Gesetzesvorlagen ist UNZULÄSSIG. (!!!!)


Ähnliches scheint für Hamburg zu gelten, vgl.

Neue Bewegung gegen den Rundfunkbeitragszwang – rundfunk-frei.de
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.msg188575.html#msg188575


... so dass neben Berlin auch Bremen und Hamburg möglicherweise für Volksbegehren/Volksentscheid zum direkten Thema „Rundfunkbeitrag“ ausfallen könnten.


Auch die Bayerische Verfassung erscheint nicht sehr vielversprechend. Darin heißt es immerhin:

Zitat
Art. 73
Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt.

Die Beiträge/Abgaben bzgl. des RBStV könnten bereits impliziert sein – vielleicht gibt es irgendwelche Texte, die den Art. 73 genauer erklären (sogenannter "Kommentar" zum Gesetz; Entstehungsgeschichte zur Verfassung ...). Der Gesetzestext allein ist für die Ausdeutung der Bestimmung nicht unbedingt ausreichend.

Weitere und genauere Prüfungen vorbehalten, könnten Volksbegehren und -entscheid also auch in Bayern unzulässig sein - entgegen der obigen Annahme (@nixGEZmehr).


edit cecil -- gerade gefunden:
Zitat
Nach Art. 73 BV, Art. 62 Abs. 2 Satz 1 LWG ist ein Volksentscheid und damit auch ein ihm vorausgehendes Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind damit auch alle Vorlagen mit nicht nur unwesentlicher Haushaltsrelevanz ausgeschlossen.
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suv/wahlen/vb_und_ve_gesetzl_voraussetzungen_und_verfahren_allg_informationen_01-04-2018.pdf, Seite 2 unten --- https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php


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Im Unterschied zu Volksinitiativen gibt es bei Volksbegehren eine Begrenzung der Themen

Ich befürchte ja, dass eine "Volksinitiative" vom betreffenden Landtag zurückgewiesen werden könnte, wenn diese als Vorstufe zum Volksbegehren ein unzulässiges Thema aufgreift (?).

Bitte vergleichen:

Volksinitiative (Deutschland) - wikipedia
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Deutschland)
Zitat
Das Verfahren [Volksinitiative als eigenständiges Verfahren] führt bei Erreichen einer bestimmten Anzahl von Unterschriften zwingend zu einer Behandlung im Parlament, ist allerdings unverbindlich und daher nicht mit einer Volksinitiative/einem Antrag auf ein Volksbegehren als erste Verfahrensstufe der Volksgesetzgebung zu verwechseln. Das Verfahren endet nach der Entscheidung im Landesparlament, das das letzte Wort hat.


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Hinweis: Es geht doch bei dem Thema dann nicht um einen "Beitrag" oder den "Haushalt" an sich.

Es geht darum, dass ein Gesetz verabschiedet wird, welches als Ziel die Kündigung hätte.

Es geht ja nicht darum, per Volksinitiative oder Volksbegehren die Höhe eines Beitrags zu ändern. -> Solche Volksinitiative oder Volksbegehren wären wohl unzulässig.

Aber eine Volksinitiative oder Volksbegehren mit dem Ziel, ein bestimmtes Gesetz zu verabschieden fällt doch damit sicherlich nicht in das Themenverbot, solange das zu verabschiedende Gesetz nicht verfassungswidrig wäre ;)


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b
  • Beiträge: 465
Es gibt die Europäische Bürgerinitiative.

- Sind hier die Voraussetzungen für eine Registrierung mit unseren Themen erfüllbar?

- Sollten wir eine Europäische Bürgerinitiative in Betracht ziehen?

Die Europäische Bürgerinitiative
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Europäische_Bürgerinitiative

Offizielle Seite:
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/welcome

In der aktuellen Diskussion in Deutschland sind "Rettet die Bienen" [1, 2] (erfolgreiches Bürgerbegehren, Bayern) und "KiTa-Gebühren" [3, 4] (Volksabstimmung in Vorbereitung, Baden-Württemberg) zu nennen. Daraus lassen sich Erfahrungen und Anforderungen gewinnen.

[1] https://www.merkur.de/politik/rettet-bienen-volksbegehren-studie-zeigt-katastrophale-folgen-insektensterbens-ist-stand-zr-11735651.html

[2] https://www.merkur.de/politik/volksbegehren-rettet-bienen-in-bayern-argumente-pro-und-contra-11584101.html

[3] https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.finanzielle-entlastung-bei-der-kinderbetreuung-spd-volksbegehren-fuer-kostenlose-kitas.9afef8c0-8fed-4b30-ba3b-91ef8c177e7f.html

[4] Gesetz über die Betreuung und Förderung von Kindern in Kindergärten,
anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege
(Kindertagesbetreuungsgesetz - KiTaG)
Vom 19. März 2009

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=KiTaG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true



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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

  • Beiträge: 577
Zitat
Art. 73
Über den Staatshaushalt findet kein Volksentscheid statt.
und
Zitat
Nach Art. 73 BV, Art. 62 Abs. 2 Satz 1 LWG ist ein Volksentscheid und damit auch ein ihm vorausgehendes Volksbegehren über den Staatshaushalt ausgeschlossen. Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sind damit auch alle Vorlagen mit nicht nur unwesentlicher Haushaltsrelevanz ausgeschlossen.
https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/suv/wahlen/vb_und_ve_gesetzl_voraussetzungen_und_verfahren_allg_informationen_01-04-2018.pdf, Seite 2 unten --- https://www.stmi.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php
Seit wann läuft der "Rundfunkzwangsbeitrag" denn durch den bayerischen Staatshaushalt?
M.E. dürften die Voraussetzungen für einen "Volksentscheid" genau deshalb in Bayern - im Unterschied zu den anderen Bundesländern - am "bürgerfreundlichsten" sein... ;)


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Noch eine Anmerkung - aus der Erinnerung einer Aussage eines Anwalts:

Es geht bei einem Volksentscheid zum Rundfunk nicht um die Änderung/Höhe etc. eines Beitrags, denn das Ziel eines Volksentscheids würde tatsächlich selbst ein einfaches Gesetz sein. Der sinngemäße Inhalt war kurz und knapp:
Eine Beschlussvorlage "Gesetz" zur Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages.
Schön, wenn das so einfach funktioniert, dann hätten wir ja bereits die Lösung des Problems.

Seit wann läuft der "Rundfunkzwangsbeitrag" denn durch den bayerischen Staatshaushalt?
M.E. dürften die Voraussetzungen für einen "Volksentscheid" genau deshalb in Bayern - im Unterschied zu den anderen Bundesländern - am "bürgerfreundlichsten" sein... ;)

Meine Meinung hierzu habe ich bereits oben skizziert. Wenn in den anderen Bundesländern "Abgaben/Steuern" vom Volksbegehren ausgeschlossen sind, würde es mich sehr wundern, wenn es in Bayern anders liefe. Ist aber sicherlich genauer zu prüfen mittels entsprechender Verfassungskommentare, Rechtsprechung etc.

Wie weitgehend ein solcher Ausschluss ist bzw. wäre, müsste ohnehin jeweils überprüft werden. Anwaltlicher Rat kann sicher nicht schaden.


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  • Beiträge: 873
Die größte Hürde dürfte die Überwindung der Stimmen-Voraussetzungen sein.

Inhaltlich lässt sich das Ganze schon machen, wenn man das Abgabenrecht vermeidet.
Ein Bürgerentscheid, der gegen etwas ist, wird es ohnehin schwierig haben.

Vielmehr ist --- im Sinne eines positiven "Framings" --- die Verbesserung des Systems aus einer moralischen Perspektive heraus anzustreben (Ihr seht, ich habe dank ARD dazu gelernt :) )

Ein Vorschlag für (komplementäre) Abstimmungspunkte könnte z.B. sein:


1) Entstaatlichung der Rundfunkanstalten und Umwandlung in privatrechtliche, unabhängige Gemeinwohl-Organisationen (z.B. private Stiftung, Genossenschaft, gemeinnütziger Verein, Gesellschaft etc.

2) Demokratisierung durch paritetische Mitbestimmungsrechte aller Mitglieder (ähnlich der Sozialversicherungen, Handelskammern etc.); aktives und passives Wahlrecht aller Mitglieder im Hinblick auf Rundfunkrat und Intendanz. (Vorbild: nicht-kommerzielle Rundfunk-Organisationen der USA)

3) Verbot der Mitbestimmung durch Politik und Parteien (u.a. auch zum Schutz vor einer inhaltlichen Einflussnahme aufstrebender rechtspopulistischer Parteien).

4) Vollständige Einnahmen- und Ausgabentransparenz (Veröffentlichung aller Beschaffungs-Verträge mit mehr als 10.000 EUR Umsatz, aller Werbeverträge sowie die Bezüge aller Führungskräfte der ersten drei Ebenen).

5) Vollständiges Lobby-Register: alle Kontakte mit staatlichen Einrichtungen, Politikern und Parteien sind offenzulegen und die Gesprächsinhalte protokollarisch festzuhalten und zu veröffentlichen.

Da kann doch keiner was gegen haben, oder?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 22:41 von Bürger«

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Oha! Ich hätte jetzt nicht erwartet, daß mein Post so hohe Wellen wirft?
Ich meine aber, es ist besser, im Vorfeld schon alle Unwägbarkeiten mit einzubeziehen, als dass sich "wissende Menschen" über die Antragsteller kaputtlachen und dabei deren Namen tanzen.
Im Übrigen habe ich dem Olaf Kretschmann und Sieglinde Baumert auch dazu eine PN/Mail geschrieben.
Ich hoffe, daß durch den regen Austausch hier viele Unklarheiten beseitigt werden können.

Danke dafür an alle für euer Engagement  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2019, 22:48 von Bürger«

  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Sofern in einigen Bundesländern ein Volksentscheid zu Beiträgen wie dem Rundfunkbeitrag tatsächlich grundsätzlich unzulässig sein sollten, wäre zu überlegen, ob man das Volksbegehren oder den Volksentscheid nicht direkt über die Frage der Abschaffung oder Privatisierung der jeweiligen Landesrundfunkanstalt laufen lässt.
Einen Gesetzesentwurf habe ich mir hierzu schon einmal überlegt (siehe Artikel 3):
Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29909.msg188798/topicseen.html#msg188798


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2019, 14:37 von art18GG«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Auch wenn nicht konkret auf Abgaben/ Beiträge bezogen,
so doch als - hier jedoch bitte nicht weiter zu vertiefender - Querverweis und Überblick:
Bayern: Das sind die bisherigen Volksbegehren mit Erfolg
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30176.0.html


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  • Beiträge: 695
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Hinsichtlich der Zulassungsfrage eines Volksbegehrens wäre das Ausweichen auf ein Volksbegehren zur Abschaffung (Privatisierung) einer Landesrundfunkanstalt natürlich eine zu prüfende Option. Dadurch würde der Finanzbedarf gesenkt und man könnte zumindest eine Senkung des Rundfunkbeitrages erreichen.

Besser fände ich es jedoch, wenn an der ursprünglichen Idee von Rundfunkfrei festgehalten wird, einen einheitlichen Zulassungsantrag für einen Volksbegehren in allen Bundesändern gleichzeitig einzureichen. Die Anzahl der für den Zulassungsantrag notwendigen Unterschriften sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich; so reichen in Nordrhein-Westfalen bereits 3000 Unterschriften, während in Bayern 25.000 Unterschriften notwendig sind. Selbst wenn der ein oder andere Antrag in einem Bundesland nicht zugelassen wird, würde ein nicht zugelassener Antrag die Anträge in den anderen Bundesländern unterstützen. Selbst wenn dann in keinem Bundesland ein Volksbegehren erfolgreich wäre, wäre dies eine Protestaktion gegen den Rundfunkbeitrag, die die Landtage nicht mehr ignorieren könnte, was sie bisher noch machen. Da die Anforderung für die Zulassungsanträge für Volksbegehren an die Landtage nicht so hoch sind, wäre die Aktion, alle Anträge gleichzeitig einzureichen, auch machbar.

In NRW hätten wir mit 3000 gültigen Unterschriften das Quorum für einen Zulassungsantrag übrigens bereits erfüllt, wobei wir natürlich gern auf die Bayern warten. Siehe hierzu weiter:
Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30210.msg189024/topicseen.html#msg189024


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

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Ich meine auch, daß es wohl erfolgreicher wäre eine Volksinitiative zur Abschaffung oder Neu-Strukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk/Fernsehens zu initiieren, als darüber den Zwangsbeitrag abschaffen zu wollen.

Schade, daß sich Olaf Kretschmann nicht dazu äußert. Lange genug Zeit wäre ja gewesen, genauer zu prüfen.
Auf rundfunk-frei heißt es einerseits man wolle den Beitrag abschaffen, dann wieder den Ö-R Rundfunk an sich.
Beides passt irgendwie nicht zusammen, denn viele wollen ja den Rundfunk behalten, nur nicht in der aktuellen Struktur und schon gar nicht mit den "willkürlichen Zwangsbeiträgen"!

Wenn, dann muss es zur "Finanzierung" des ÖRR "gleiches Recht für alle" geben (wie bei Steuern), wo jeder -ohne Ausnahme- das gleiche bezahlt.
19%Mwst. z.B. muss ja auch jeder zahlen! Unabhängig, ob arm oder reich, Student, H4-Empfänger, Rentner oder Konzernchef.
Da kann niemand eine "Härtefall-Regel-Karte ziehen", wie aktuell beim Rundfunkbeitrag.

Wie es "strukturiert" ablaufen kann, zeigt z.B. die "Berliner Aktion": http://jetzt-direkte-demokratie.de/
So oder ähnlich, hätte es sicher auch in anderen Bundesländern Erfolg. Gerechter für alle.

Besser fände ich es jedoch, wenn an der ursprünglichen Idee von Rundfunkfrei festgehalten wird, einen einheitlichen Zulassungsantrag für einen Volksbegehren in allen Bundesändern gleichzeitig einzureichen. Die Anzahl der für den Zulassungsantrag notwendigen Unterschriften sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich; so reichen in Nordrhein-Westfalen bereits 3000 Unterschriften, während in Bayern 25.000 Unterschriften notwendig sind. Selbst wenn der ein oder andere Antrag in einem Bundesland nicht zugelassen wird, würde ein nicht zugelassener Antrag die Anträge in den anderen Bundesländern unterstützen. Selbst wenn dann in keinem Bundesland ein Volksbegehren erfolgreich wäre, wäre dies eine Protestaktion gegen den Rundfunkbeitrag, die die Landtage nicht mehr ignorieren könnte, was sie bisher noch machen. Da die Anforderung für die Zulassungsanträge für Volksbegehren an die Landtage nicht so hoch sind, wäre die Aktion, alle Anträge gleichzeitig einzureichen, auch machbar.

In NRW hätten wir mit 3000 gültigen Unterschriften das Quorum für einen Zulassungsantrag übrigens bereits erfüllt, wobei wir natürlich gern auf die Bayern warten. Siehe hierzu weiter:
Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30210.msg189024/topicseen.html#msg189024

Für ein Volksbegehren müssen lt. Wikipedia-Tabelle 8% der Bürger NRW's dafür sein. Ok, ich bin nicht aus NRW, aber da sind weit mehr als 3.000 Unterschriften nötig.  ;)
Für eine Volksinitiative könnte es aber reichen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland)
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Deutschland)


Es geht ja nicht darum, per Volksinitiative oder Volksbegehren die Höhe eines Beitrags zu ändern. -> Solche Volksinitiative oder Volksbegehren wären wohl unzulässig.
Naja. Ist nicht die "Abschaffung" des Beitrags nicht auch eine Form "die Höhe dessen" zu ändern?
Da wäre ich mal auf nen Rechtsanwalt gespannt, wie der das interpretieren würde.  8)


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Naja. Ist nicht die "Abschaffung" des Beitrags nicht auch eine Form "die Höhe dessen" zu ändern?
Da wäre ich mal auf nen Rechtsanwalt gespannt, wie der das interpretieren würde.
Es war ein Anwalt, welcher erklärte, dass der Inhalt aus einem Text für ein Gesetz bestehen müsse, welches zu beschließen wäre, dass die Kündigung des Rundfunkstaatsvertrages zum Ziel hat.
Die Kündigung des Staatsvertrages ist regelmäßig möglich. Somit ist ein Gesetz, welches diese Kündigung beschließt, zulässig.


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