Ich meine auch, daß es wohl erfolgreicher wäre eine Volksinitiative zur Abschaffung oder Neu-Strukturierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk/Fernsehens zu initiieren, als darüber den Zwangsbeitrag abschaffen zu wollen.
Schade, daß sich Olaf Kretschmann nicht dazu äußert. Lange genug Zeit wäre ja gewesen, genauer zu prüfen.
Auf rundfunk-frei heißt es einerseits man wolle den Beitrag abschaffen, dann wieder den Ö-R Rundfunk an sich.
Beides passt irgendwie nicht zusammen, denn viele wollen ja den Rundfunk behalten, nur nicht in der aktuellen Struktur und schon gar nicht mit den "willkürlichen Zwangsbeiträgen"!
Wenn, dann muss es zur "Finanzierung" des ÖRR "gleiches Recht für alle" geben (wie bei Steuern), wo jeder -ohne Ausnahme- das gleiche bezahlt.
19%Mwst. z.B. muss ja auch jeder zahlen! Unabhängig, ob arm oder reich, Student, H4-Empfänger, Rentner oder Konzernchef.
Da kann niemand eine "Härtefall-Regel-Karte ziehen", wie aktuell beim Rundfunkbeitrag.
Wie es "strukturiert" ablaufen kann, zeigt z.B. die "Berliner Aktion":
http://jetzt-direkte-demokratie.de/So oder ähnlich, hätte es sicher auch in anderen Bundesländern Erfolg. Gerechter für alle.
Besser fände ich es jedoch, wenn an der ursprünglichen Idee von Rundfunkfrei festgehalten wird, einen einheitlichen Zulassungsantrag für einen Volksbegehren in allen Bundesändern gleichzeitig einzureichen. Die Anzahl der für den Zulassungsantrag notwendigen Unterschriften sind in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich; so reichen in Nordrhein-Westfalen bereits 3000 Unterschriften, während in Bayern 25.000 Unterschriften notwendig sind. Selbst wenn der ein oder andere Antrag in einem Bundesland nicht zugelassen wird, würde ein nicht zugelassener Antrag die Anträge in den anderen Bundesländern unterstützen. Selbst wenn dann in keinem Bundesland ein Volksbegehren erfolgreich wäre, wäre dies eine Protestaktion gegen den Rundfunkbeitrag, die die Landtage nicht mehr ignorieren könnte, was sie bisher noch machen. Da die Anforderung für die Zulassungsanträge für Volksbegehren an die Landtage nicht so hoch sind, wäre die Aktion, alle Anträge gleichzeitig einzureichen, auch machbar.
In NRW hätten wir mit 3000 gültigen Unterschriften das Quorum für einen Zulassungsantrag übrigens bereits erfüllt, wobei wir natürlich gern auf die Bayern warten. Siehe hierzu weiter:
Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30210.msg189024/topicseen.html#msg189024
Für ein Volksbegehren müssen lt. Wikipedia-Tabelle 8% der Bürger NRW's dafür sein. Ok, ich bin nicht aus NRW, aber da sind weit mehr als 3.000 Unterschriften nötig.
Für eine Volksinitiative könnte es aber reichen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Volksbegehren_(Deutschland)https://de.wikipedia.org/wiki/Volksinitiative_(Deutschland)Es geht ja nicht darum, per Volksinitiative oder Volksbegehren die Höhe eines Beitrags zu ändern. -> Solche Volksinitiative oder Volksbegehren wären wohl unzulässig.
Naja. Ist nicht die "Abschaffung" des Beitrags nicht auch eine Form "die Höhe dessen" zu ändern?
Da wäre ich mal auf nen Rechtsanwalt gespannt, wie der das interpretieren würde.