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Autor Thema: Wurde der RBStV bereits auf Verfassungswidrigkeit untersucht?  (Gelesen 15756 mal)

g
  • Beiträge: 368
@Dr. Oggelbecher ,
Das klingt gut und ist auch meine Meinung.

Zitat
Es gibt nämlich keine verfassungsrechtlich unangreifbaren Tatsachen, die dafür sprechen, dass ein Staatsvertrag den Rang eines Gesetzes haben kann.
Durch Zustimmung nicht, nur durch Gesetz, welches sich dann auch Gesetz nennt.

Zitat
Lange Rede kurzer Sinn: Der RBStV ist verfassungswidriger bis verfassungsfeindlicher Formen-missbrauch.
Das dürfte schon so ziemlich genau den Kern treffen.

Zitat
Dass es bei einem Staatsvertrag, der zwischen Ländern geschlossen wird, weil diese in ihrem Zuständigkeitsbereich (über die Bundeslandgrenzen hinweg) gleichartige Anweisungen an die Verwaltung erwirken wollen, irgendwie anders sei, erschliesst sich nicht. Auch ein Staatsvertrag entfaltet Regelungswirkung nur für die Verwaltung.
Ganz meine Ansicht.

Ich beabsichtige schon ein paar Tage, einen thread zu Staatsverträgen im Bundesrecht im Unterschied zu Staatsverträgen im Landesrecht zu eröffnen.


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Hätte, könnte, sollte,
wäre, würde, wollte;

das führt doch zu nix.

Der Hinweis vom Profäten führte dazu, mal nachzusehen und festzustellen, daß der Bund ein Ordnungswidrigkeitengesetz hat, dieses auch für die Länder bindend ist und eine eigene Verjährungsregel enthält.

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/BJNR004810968.html

Weil der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keine konkrete Bußgeldhöhe nennt, sind die in ihm genannten Ordnungswidrigkeiten einfache Ordnungswidrigkeiten gemäß dem Bundesgesetz und verjähren nach 6 Monaten; der Zeitpunkt nach 6 Monaten lt. RBStV ist u. U. gegenstandslos, weil da u. U. bereits verjährt.


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 886
@seppl
Was ich gesagt habe tangiert eigentlich immer die Gleichbehandlung. Was das mit den Befreiten tangiert, müsste ich nachsuchen. Es gibt ein Kita-Gebühren-Urteil dazu. Niemand darf höher bebeitragt werden als sein eigener Vorteil ist. Das hat am Ende vermutlich auch etwas mit Steuergerechtigkeit und Gleichbehandlung zu tun.

Es gibt noch einen Aspekt auf den ich aufmerksam machen will, weshalb die Rundfunkverträge verfassungswidrig sind:
Sie erlauben Rundfunk (objektiv, hochwertig, staatsfern) der gute Informationen zur Verfügung stellt, aber sie erzwingen es nicht. Die Staatsverträge machen es sogar wahrscheinlich, dass die Öffis teuer, verzerrt, parteigesteuert und niveauflach sind. Aus meiner Sicht muss ein Gesetz den Rundfunk aber zwingen verfassungskonform zu agieren, sonst ist die Informationsfreiheit viel zu leicht verletzt. Den Behörden Tür und Tor zu Willkür zu öffnen und darauf zu vertrauen, dass sie nur "Gutes tun" scheint mir problematisch. Ich kann aber auch hier nicht festmachen, was genau verletzt ist. Eigentlich verletzt ja der Rundfunk bei Verschwendung mein Eigentumsrecht. Ist dann das Gesetz verfassungswidrig, das ihm die Möglichkeit dazu verschafft (Z.B.  Pensionsverträge zu Lasten Dritter zu schließen, die kaum wieder eingefangen werden können)? Das müssen die Experten beantworten, ich habe da nur so ein Gefühl.


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P
  • Beiträge: 4.011
Statt den RBStV zu prüfen, wäre es auch möglich, das Meldegesetz auf Vereinbarkeit mit der Verfassung zu prüfen, schließlich eröffnet dieses die Möglichkeit der Verfolgung - bereits durch das Vorhalten von Daten.

Was passiert mit den Daten, wenn der politische Wind dreht, à la 33? Zeit das zu ändern. Das gesamte System gehört auf den Prüfstand. Ebenfalls das Ausweiswesen, das braucht auch keiner, nur Leute die "nichts zu verbergen" haben ;) Wer will schon in einem Register mit Daten stehen, welches eine leichte Verfolgbarkeit und à la 33 Verschleppung möglich machen kann. Jetzt ganz aktuell an einem Punkt in Köln abgreifbar oder auch aktuell mit Echt-Daten beim Zensus. Echt jetzt, nichts gelernt aus der Vergangenheit. Es ist nicht nur der RBStV, welcher verfassungswidrig erscheint.

An alle, die denken, das sei nur ein Vertrag: Das rührt daher, weil ja immer die tatsächliche Rechtsgrundlage nicht angegeben ist. Bitte geht in den jeweiligen Landtag und sichtet das dazu gehörende Gesetz. Für Sachsen war PersonX das sichten, wichtig das Gesetzt aus den 90ern sichten gehen. Und jedes Gesetz danach, welches zum jeweiligen Änderungsstaatsvertrag gemacht wurde. Es muss ja nicht nur der RBStV auf Verfassungswidrigkeit untersucht werden, sondern die ganze Kette.


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g
  • Beiträge: 368
... Und jedes Gesetz danach, welches zum jeweiligen Änderungsstaatsvertrag gemacht wurde. Es muss ja nicht nur der RBStV auf Verfassungswidrigkeit untersucht werden, sondern die ganze Kette.
Die Überschrift: "Wurde der RBStV bereits auf Verfassungswidrigkeit untersucht?"
klingt zwar gut, reicht aber nicht oder ist zwecklos.
Ein Staatsvertrag kann keinerlei rechtsbindende Wirkung entfalten.
Wieso? Weil dieser in Landesrecht umgesetzt werden muss. Erst dann, durch Gesetz, wird die Rechtswirkung entfaltet.
Das nennt man : Transformation.
Also muss das Landesgesetz auf Verfassungswidrigkeit untersucht werden.
Ja, und wo ist dieses Landesgesetz?


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  • Beiträge: 3.270
Leute! Bitte! Es macht doch keinen Sinn hier was reinzuschreiben, wenn man den Thread für sinnlos hält. Was soll denn das?

Wenn man über etwas anderes reden möchte, sollte man dafür in den entsprechenden Thread gehen oder einen Neuen aufmachen. Man muss doch nicht überall was zu sagen.

Es geht hier um den RBStV, Gesetz oder nicht - es geht um die Formulierungen darin - verflixt...

seppl


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D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Das nennt man : Transformation.
Ist die "Transformation" denn in der Verfassung konkret normiert bzw. definiert? Das Recht ist das, was durch die Gesellschaft und durch richterliche Urteile entsteht und fortgebildet wird, nicht automatisch das, was in einem Gesetz steht. Einen Staatsvertrag durch den Gesetzgeber in Recht transformieren bedeutet dasselbe wie zu sagen: Der Gesetzgeber urteilt, dass die Handlungen der Vollzugsgewalt rechtens sind. Eine starke Vermatschung sämtlicher Staatsgewalten. Zu real, um wahr zu sein, sozusagen.

PS: ich halte das Thema das Threads für sehr sinnvoll, weil es das Augenmerk auf das lenkt, wovon alle Ablenken: ein Pseudogesetz in einer verfassungswidrigen Form (mit einem vermutlich dennoch verfassungswidrigen Inhalt). Die Verweise innerhalb des RBStV auf das Satzungsrecht der LRAs könnten hier - wohl auch schon der Form halber - Gründe für eine Verfassungswidrigkeit sein. Ich habe leider keine Zeit, das weiter zu erforschen. Auch die Kündbarkeit durch die Staatskanzleien (=> letzte Normen des RBStV) deuten für mich auf eine verfassungswidrigkeit hin, ist es doch nicht die Regierung, die bestimmen darf, wann "Gesetze" gekippt werden, sondern der Gesetzgeber. Das ist eine inverse Notstandsverordnung.


Edit "Bürger" @alle:
Letzte Bitte, hier nicht alles und jedes zu thematisieren oder allgemein zu räsonieren und auch das Thema "Transformation"/ "Landesgesetz" usw. nicht zu vertiefen - dazu gibt es bereits Threads - siehe u.a. unter
Was soll "in LandesRECHT transformiert" eigentlich bedeuten?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29737.0.html
Ist der RBStV in NRW wirklich in Landesrecht transformiert worden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26332.0.html
Ist der RBStV in BW wirklich in Landesrecht transformiert worden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29396.0.html
Hier bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Wurde der RBStV bereits auf Verfassungswidrigkeit untersucht?
und die diesbezügliche Fragestellung aus dem Einstiegsbeitrag zum Gegenstand hat.
Danke für das Verständnis und nunmehrige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2019, 22:28 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

k
  • Beiträge: 29
Zitat
...Es geht hier um den RBStV, Gesetz oder nicht - es geht um die Formulierungen darin...
Gesetz oder nicht, macht schon ein Unterschied. Die Rechtswidrigkeit wird meistens in zwei Schritten geprüft. Das sind formelle und materielle Rechtsmäßigkeit. Deswegen sind Zuständigkeit und Verfahren nicht ohne Bedeutung.

Zitat
Ja, und wo ist dieses Landesgesetz?

Ich würde höchstens auf eine Satzung tippen ? Gesetz kann es nicht sein, eine Verordnung ? - Rundfunk sollte, denke ich, keine Behörde sein.


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  • Beiträge: 3.270
Die Verweise innerhalb des RBStV auf das Satzungsrecht der LRAs könnten hier - wohl auch schon der Form halber - Gründe für eine Verfassungswidrigkeit sein.

Es ist teilweise auch die Umsetzung innerhalb der LRAen (Satzung), die "harmlos" anmutende Formulierungen im RBStV erst grundrechtswidrig machen.
z.B. ist die Gesamtschuldnerschaft ein gutes und anerkanntes Mittel, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Voraussetzung dafür, dass es nicht verfassungsswidrig wird, ist jedoch, dass 1) jeder Gesamtschuldner beantragen kann, dass er nur für seine eigene Schuld einstehen möchte und 2) dass überhaupt definiert werden kann, wer wieviele Anteile am der Gesamtschuld hat. Das geht beides (LRA-verwaltungsintern werden diese Daten vernichtet oder nicht erhoben) nicht und somit liegt mit der Bearbeitung durch die LRA gar keine Gesamtschuldnerschaft oder irgend eine andere rechtlich funktionierende Schuldnermehrheit mehr vor.


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  • Beiträge: 886
Es ist teilweise auch die Umsetzung innerhalb der LRAen (Satzung), die "harmlos" anmutende Formulierungen im RBStV erst grundrechtswidrig machen.
Das ist so etwa der Punkt den ich vorhin ansprach - die Umsetzung "im Rahmen" der Staatsverträge, die eben keine verfassungskonforme Umsetzung erzwingen, sondern extrem löchrig sind. Aber wie geht man dagegen vor? Man kann z.B. nicht gegen Sprachregelvorlagen klagen die Nachrichten verhunzen oder gegen Freundeskreise oder gegen 100% Ablehnung von Programmbeschwerden oder gegen Selbstbedienung à la Auffüllautomatik oder dagegen, dass Sie sich mit einem Patentanwalt außergerichtlich einigen und 100 Millionen verschenken, oder, oder, oder...


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g
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Es geht hier um den RBStV, Gesetz oder nicht - es geht um die Formulierungen darin - verflixt...
Ich werde dich mal aufs Glatteis führen.

@seppl, erzähle mir bitte, von welchem der 17 RBStV du sprichst?

Du sagst RBStV.
Ja, ich weiß doch gar nicht von welchem der 17.
Es gibt einen, den die 16 Länder verfasst haben.
Es gibt in jedem Land einen und alle haben denselben Text.
Worin unterscheiden die sich? Allein durch das Papier.

Ich vermisse z.B.: Das Bayerische Änderungsgesetz zum Rundfunk ...
Das Hamburgische Änderungsgesetz zum Rundfunk

Der Gesetzgeber durfte am Text doch gar nichts ändern oder etwa mitbestimmen.
Wozu nennt sich das dann Gesetzgeber?

Ich habe hier einen RBStV, auf dem ist zu lesen:
Eine Information des BS von ARD, ZDF und DR.

Eine Information.

Es gab diese Verfassungsbeschwerden. RA Bölck und Dr. Koblenzer hatten die Kläger vertreten und ordentliche Argumente aufgeführt. Z.B.: Wohnungssteuer, die Allgemeinheit betreffend u.a. . Alles ist abgewürgt worden.
Beide kennen sich aus.
Mich interessiert es ja auch.
Wo sind die Spezialisten?

Die Formulierungen darin sind definitiv aus meiner Sicht nicht ausgereift und damit rechtswidrig, wie ich bereits mit dem § 2 Abs 1 dargelegt habe.
Das ist der §, der Wohnungsbezug beweisen soll. Das BVerfG sagt, nicht für die Zweitwohnung, da gilt Personenbezug.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2019, 23:20 von gez-negativ«

K
  • Beiträge: 2.246
OFF TOPIC ON
Ich habe hier einen RBStV, auf dem ist zu lesen:
Eine Information des BS von ARD, ZDF und DR.
Eine Information.
gez-negativ: Wie alt bist Du?
Diese Deine "Information" steht zur "Information" auf der homepage des BS. Was ist daran nicht zu verstehen.

Die RBStV's - oder jeweils einen - findest Du u.a. unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html

Langsam peinlich hier!?

Gruß
Kurt
OFF TOPIC OFF


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2019, 00:03 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 886
Ich habe hier einen RBStV, auf dem ist zu lesen:
Eine Information des BS von ARD, ZDF und DR.
Was Du da hast ist eine billige Kopie des Vertrags auf den irgendein Onkel was draufgeschmiert hat.
Hier steht das z.B. nicht:

http://sl.juris.de/sl/gesamt/RdFunkBeitrStVtr_SL.htm#RdFunkBeitrStVtr_SL_P4

Dafür eine interessante Protokollerklärung, von der ich nicht weiß, ob sie einem vor Gericht nicht vielleicht helfen kann:
Zitat
Die Systemumstellung auf die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entlastet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht davon, Qualität und Umfang ihrer Angebote fortlaufend kritisch zu überprüfen und sich dabei im Interesse des Beitragszahlers an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags zu orientieren.

(Kurt war schneller und umfangreicher)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2019, 23:27 von NichtzahlerKa«
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  • Beiträge: 7.386
Diese Ratifizierung bindet nur die Länder - nicht jedoch mit Außenwirkung den Bürger.
Für die Außenwirkung zum Bürger hin braucht es ein förmliches Gesetz, welches jedoch für Bayern nicht auffindbar ist.
Wo wäre diese Aussage bspw. im Bundesrecht hinterlegt?

@seppl

Wir sollten mal querlesen.

Allen Ernstes steht die Frage im Raum, ob der RBStV ein "förmliches Gesetz" ist?

Der Link von User Profät führt nämlich nicht nur zur Kenntnis des OWiG des Bundes, sondern auch zur Aussage des BVerfG hinsichtlich der Erzwingungshaft:

Rn. 47
Zitat
[...]von der in § 96 OWiG vorgesehenen Erzwingungshaft, über deren Anordnung nach Maßgabe des Art. 104 GG in jedem Falle ein Richter zu entscheiden hat.

BVerfGE 27, 18 - Ordnungswidrigkeiten
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv027018.html

Und nun schauen wir mal in

Zitat
Art 104
(1) Die Freiheit der Person kann nur auf Grund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.[...]

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Ist der RBStV kein "förmliches Gesetz", ist die Erzwingungshaft, die ja einige Rundfunkbeitragsgegner erfahren durften, verfassungswidrig.

Nicht ohne Grund wurde im Forum ja auch nach der Ratifizierung nachgefragt; denn Staatsverträge bedürfen der Ratifizierung, um überhaupt Rechtskraft entfalten zu können. (Hier im Land Brandenburg ist der gleiche Weg vorgegeben, wie er auch für den Bund gilt; selbst für diese Ratifizierungsurkunden hat es eine klare Formvorgabe).

Man sollte tatsächlich Land für Land, weil ja Landesrecht, abklären, ob die Rundfunkverträge den jeweiligen landesrechtlichen Anforderungen zur Entfaltung von Rechtskraft genügen.

Denn, wie User gez-negativ anmerkt, es hat 1 identischen Text für alle Länder, der aber zu 16x u. U. verschiedenem Landesrecht passen muß, es hat also u. U. auch 16x verschiedene Formen der In-Kraft-Setzung.

Und dann schauen wir mal auf die Markierung in Blau:

Zitat
und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen

Die Rundfunkverträge sehen dergleichen aber nun gerade nicht vor; sie müssten es aber, weil gemäß OWiG das gleiche gilt wie im Strafrecht?

Zitat
§ 3 Keine Ahndung ohne Gesetz
Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahndet werden, wenn die Möglichkeit der Ahndung gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung begangen wurde.
-> OWiG

Die Verfassungswidrigkeit würde sich hier als Folge abzeichnen, wenn ... -> wie oben beschrieben.

Mod.: Evtl. in ein eigenes Thema auslagern?
Das OWiG des Bundes hat eine eigene Verjährungsregel, die auch für die Länder bindend ist. Die OWi gemäß RBStV setzt ab 6 Monaten ein, ab dann ist sie aber gemäß OWiG verjährt, weil einfache Ordnungswidrigkeiten, also alle, wo kein Bußgeld im Gesetz benannt wird, nach 6 Monaten verjähren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. März 2019, 23:51 von pinguin«
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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

U
  • Beiträge: 89
    • GEZ Nein danke!
Die RBStV's - oder jeweils einen - findest Du u.a. unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.0.html
Zitat
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag[1]
Vom 15. Dezember 2010
Vollzitat nach RedR: Rundfunkbeitragsstaatsvertrag vom 15. Dezember 2010 (GVBl. 2011 S. 258, 404; 2012 S. 18, BayRS 02-28-S), der zuletzt durch Abkommen vom 3. Dezember 2015 (GVBl. 2016 S. 52) geändert worden ist
[1] Der Staatsvertrag wurde ratifiziert in:
...
Bayern: Bek. v. 7.6.2011 (GVBl S. 258, ber. S. 404),

Diese Ratifizierung bindet nur die Länder - nicht jedoch mit Außenwirkung den Bürger.
Für die Außenwirkung zum Bürger hin braucht es ein förmliches Gesetz, welches jedoch für Bayern nicht auffindbar ist.


Edit "Bürger": Auch die Frage von "Zustimmungsgesetzen"/ "Zustimmungsbeschlüssen" und die damit verbundene Frage, ob damit ein "förmliches Gesetz" i.S.d. GG besteht, bitte eigenständig diskutieren - siehe für Bayern u.a. unter
Beispiel Bayern > Zustimmung - Staatsvertrag - Zustimmungsgesetz > alles "rechtens"?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18451.0.html
Erst dann steht die Frage, ob dies für diesen Thread wirklich von Relevanz ist.
Danke für das Verständnis und konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. März 2019, 00:14 von Bürger«
solo Dio mi può giudicare
mi faccio gli affari miei, e non giudico nessuno

 
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