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Autor Thema: Was soll "in LandesRECHT transformiert" eigentlich bedeuten?  (Gelesen 1549 mal)

D
  • Beiträge: 137
  • 1 BvR 2099/17
Ausgehend von
Ist der RBStV in NRW wirklich in Landesrecht transformiert worden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26332.0.html
und
Ist der RBStV in BW wirklich in Landesrecht transformiert worden?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,29396.0.html
möchte ich hier die folgende Frage in den Raum stellen:

Was soll "In LandesRECHT transformiert" eigentlich bedeuten?

Ob und warum etwas RECHT ist, entscheidet der RICHTER.
Ob und wie bzw. warum ein Gesetz VOLLZOGEN wird, entscheidet die VERWALTUNG.
Ob und was für ein GESETZ erlassen wird, entscheidet die GESETZGEBUNG.

Die Formulierung "in LandesRECHT" transformiert nimmt doch die richterliche Entscheidung auf Recht und Unrecht schon vorweg.

Was ist also passiert?

1) Ohne Diskussion im Plenum wird ein (nicht-formelles) "Gesetz" RBStV als Anhang zu einem Gesetz verabschiedet. Legislative.

2) Gleichzeitig sei dieses "Gesetz" durch den Erlass auch schon vollzogen worden (BGH Beschluss vom 11. Juni 2015, Az. I ZB 64/14), sodass es keines Verwaltungsaktes bedürfe, um einen Bürger zum Beitragsschuldner zu machen. Eine Prüfung, ob das Gesetz korrekt (durch die Legislative!) angewendet wurde, solle sich erübrigen. Exekutive durch Legislative, Exekutive ist Legislative

3) Es wird von allen Seiten der Staatsgewalt unterstellt, der "RBStV" sei in LandesRECHT transformiert worden. Die richterliche Entscheidung über Recht und Unrecht wurde dadurch erbracht, dass der Gesetzgeber ein Gesetz erlasen und sogleich ausgeführt hat. Judikative durch Exekutive durch Legislative, Exekutive ist Judikative.

Noch offensichtlicher kann der Verfassungshochverrat doch gar nicht sein.

Wegen öffentlichem Rundfunk gilt: Exekutive IST Legislative IST Judikative.


Anmerkung: Wer glaubt, wir könnten hier friedlich wieder herauskommen, der glaubt wohl auch, dass alle anderen offensichtlichen und ultra-krasse Fehlentwicklungen in unserem Lande * damit in keinerlei Zusammenhang stünden. Wer in der Demokratie schläft, wird in der Diktatur aufwachen. Und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat über viele Jahrzehnte sehr fleissig den Sandmann gespielt. Aufwachen, die nächste Kugel im Bauch ist vielleicht nicht mehr aus Schokolade.


*Edit "Bürger": Zwecks zielgerichteter Diskussion gekürzt.
Kommentare zur Anmerkung, welche ausdrücklich nicht zum Kern-Thema dieses Threads gehört, werden kommentarlos gelöscht.
Hier im Thread bitte ausschließlich, eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema diskutieren, welches da lautet
Was soll "in LandesRECHT transformiert" eigentlich bedeuten?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2019, 23:33 von Bürger«
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

  • Beiträge: 7.386
Ob und warum etwas RECHT ist, entscheidet der RICHTER.
Ob und wie bzw. warum ein Gesetz VOLLZOGEN wird, entscheidet die VERWALTUNG.
Ob und was für ein GESETZ erlassen wird, entscheidet die GESETZGEBUNG.

Wir sollten schon zwischen einem Staatsvertrag und einem förmlichen Gesetz unterscheiden; für einen Staatsvertrag hat es nämlich für alle vertragschließenden Länder klare internationale Vorgaben, damit dieser national Gesetzesrang erhält, bzw. verbindlich wird.

Hier für das Land Brandenburg ist klar vorgegeben, daß für Staatsverträge die internationalen Vorgaben gelten, es also zwingend der Ratifizierung bedarf; siehe auch separates Thema zur Ratifizierung von Staatsverträgen u.a. unter
Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.0.html

Was nun für BW, NRW u.a. gilt bzw. zu gelten hat, ist wohl Sache von BW, NRW u.a.?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2019, 23:37 von Bürger«
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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 7.386
Die Formulierung "in LandesRECHT" transformiert nimmt doch die richterliche Entscheidung auf Recht und Unrecht schon vorweg.
Nö, wieso? Betrachte den Begriff "Recht" hier als Sammelbegriff für alle landesrechtlichen Gesetze, Verordnungen etc., incl. der jeweiligen Landesverfassung.

Zitat
Was soll "In LandesRECHT transformiert" eigentlich bedeuten?
Eigentlich wohl einen parlamentarischen Vorgang, der bewirkt, daß eine allgemeine Regelung derart modifiziert wird, daß sie zu den restlichen Bestimmungen des Landes kompatibel ist, wenn der allgemeine Text in dem einen oder anderen Punkt mit dem bereits vorhandenen Landesrecht kollidiert.

Aber; wenn man sich die internationalen Gepflogenheiten hier als Vorbild nimmt, sind Erklärungen und Erläuterungen der Vertragspartner quasi Teil des Vertrages. Heißt also, daß vor Vertragsunterzeichnung geprüft wird, ob der Vertragstext zum eigenen Recht paßt; wenn "nein", sind die daraus resultierenden Einschränkungen dieses Vertrages entweder Teil des nachher unterzeichneten Vertragswerkes, oder aber, diese zu erwartenden Vertragseinschränkungen führen, wenn erheblich, zur Nichtunterzeichnung dieses Vertrages.


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  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
(...) oder aber, diese zu erwartenden Vertragseinschränkungen führen, wenn erheblich, zur Nichtunterzeichnung dieses Vertrages.

Normalerweise, werden diese Verträge den sogen. "Ausschüssen" des Landtages vorgelegt zur Überprüfung eventuell zu erwartender Vertragseinschränkungen. Diese Ausschüsse werden bedient von den "angestellten Rechtsberater der LRAn". Von diesen angestellten hochbezahlten Rechtsberater wird das Netz des Einzugs vom Zwangsrundfunkbeitrag schon vorgestrickt. Die Ausschüsse winken ohne Beanstandungen (wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing) diese möglichen Vertragseinschränkungen einfach ungelesen ab. Die Abstimmung im jeweiligen Landesparlament ist nur noch "Formsache". Sollte der Zwangsrundfunkbeitragszahler "Widersprüche" im "Vertragswerk" entdecken, dann kann der ja den "teuren Rechtsweg bis zum EuGH" bestreiten (wie bereits ohne weiter ins Detail des Urteils vom EuGH zu gehen). Das dauert dann mal so ca. 5 Jahre bis ein dann positives Urteil für die LRAn, des sogen. "Höchsten Gerichts", erfolgt.
Alles läuft wie "geschmiert" für die LRAn.
 :o


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

 
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