Um die Eingangsthese besser verstehen zu können, findet sich ja vielleicht ein Wissender, um kurz meine
untenstehenden Verständnisfragen beantworten zu können (ohne sie komme ich nicht weiter...).
Vor allem dieser Satz von pinguin (14.09.2017 um 18:36) etwas weiter oben hat zu meiner Verwirrung beigetragen:
Jeder(!) Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein eigenständiger Staatsvertrag, der der Zustimmung der Länderparlamente und anschließender Ratifizierung bedarf, um gültig zu sein.
Im Moment sehe ich den Ablauf hin zu einem rechtsverbindlichen "Staatsvertrag" folgendermaßen (Beispiel BW/RP über den SWR, im Hinterkopf):
1)Die MPs (als Stellvertreter der Regierungen) der jeweiligen Bundesländer unterzeichnen einen gemeinsamen Entwurf einer Vorlage (Ratifizierung(*) dieser Urkunde)
=> noch keine Rechtsgültigkeit i.S. eines Gesetzes, eher im Sinne einer gemeinsamen Willensbekundung.2)Dieser Entwurf wird danach den jeweiligen Landesparlamenten zur Abstimmung (mit der bekannten Für-/Wider-Debatte) vorgelegt,
die dann darüber entscheiden, ob sich diese Vorlage auch in ein Gesetz fassen lässt.
=> noch keine Rechtsgültigkeit i.S. eines Gesetzes3)Sollte sich dabei eine Mehrheit für die Vorlage (die, wenn ich's richtig erinnere, keine Änderung mehr durch das Parlament zuläßt) finden,
so wird es, im Fall "Staatsvertrag" als Gesetz verabschiedet (ob das hier mit welcher Mehrheit oder einstimmig sein muss, weiss ich (noch) nicht).
=> noch keine Rechtsgültigkeit i.S. eines Gesetzes4)Danach wird es ausgefertigt und verkündet (Gesetzes- und/oder Verordnungsblatt), mit einem danach liegenden Datum seiner (Rechts-)Gültigkeit (Inkrafttreten).
=> Rechtsgültigkeit ab Datum des InkrafttretensMein Fragen:
Ist das Gesagte so richtig, oder war meine Denke bisher falsch?
Wo liegen evtl. mir bisher verborgen gebliebene Denkfehler?...und bitte korrigiert mich!
(*) "Ratifizierung" war für mich bisher immer ein Synonym für "Unterzeichnung"
@pinguin Das mit Deinem Post zum Land Brandenburg hatte ich leider erst danach gelesen...
EDIT: @Mods Kann gelöscht werden. Hat sich, zumindest bei mir, nach weitererer Recherche, beantwortet!