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Autor Thema: Parlamentarische Zustimmung zu den LRA-Gründungsverträgen vorhanden?  (Gelesen 4232 mal)

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Wurde diese Frage schon einmal hier im Forum behandelt? Wenn "Nein", wird es Zeit, denn die Klärung dieser Frage ist wesentlich.

Wie hier im Forum allseits bekannt, haben und benötigen die Rundfunkstaatsverträge die jeweilige parlamentarische Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente, um als Gesetz mit Handlungsvollmacht gegenüber Dritten gelten zu dürfen; auch mit dem Hintergrund, daß nur der Gesetzgeber hoheitliche Befugnisse übertragen darf.

Nun stelle ich mir aber die Frage, ob es auch der parlamentarischen Zustimmung zu jenen Gründungsverträgen bedarf, auf Basis derer die jeweilige Landesrundfunkanstalt geschaffen worden ist?

Ohne diese parlamentarische Zustimmung hat doch keine Landesrundfunkanstalt die Befugnis, gegenüber Dritten handeln zu dürfen? Sie wäre dann ein reines Unternehmen, das gegenüber Dritten alleine auf Basis des Zivilrechts handeln dürfte?

Die Frage geht aber noch weiter; wenn die Rundfunkstaatsverträge der landesparlamentarischen Zustimmung bedürfen, diese landesparlamentarische Zustimmung für die LRA-Gründungsverträge ebenfalls nötig ist, aber fehlt, würde den LRA jegliche Legitimation fehlen?

Auch hier deshalb zur Erinnerung am Beispiel des Rundfunk Berlin-Brandenburg:

Kraft RBB-Gründungsvertrag wurde das Recht der Selbstverwaltung zugestanden, aber gleichzeitig der RBB verpflichtet, das Recht des Landes Berlin anwenden zu müssen, in dem dem RBB wiederum untersagt worden ist, Verwaltungsverfahren durchführen zu dürfen.

Da zwangsweise auch das Verwaltungsvollstreckungsverfahren ein Verwaltungsverfahren darstellt, bleibt dem RBB alleine das für alle Unternehmen gültig anwendbare Zivilrecht zur Durchsetzung etwaiger Ansprüche?

Ohne eine landesparlamentarische Zustimmung zu den LRA-Gründungsverträgen verfügt keine LRA über die Befugnis, hoheitlich handeln zu dürfen, denn nur der Gesetzgeber darf hoheitliche Befugnisse übertragen?

Seitens älterer wie neuerer Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes bspw. zum Hochschulrecht wäre sicherlich auch hier unumkehrbares Landesrecht anzunehmen?

Ich bin hier wirklich auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Sachen Rundfunkbeitrag gespannt, denn zwiespältiger könnte die Angelegenheit nicht ausfallen.

Ich erinnere hier an die abweichende Meinung zur Rechtsbedeutung einer Anstalt des öffentlichen Rechts nach Landesrecht, die ja kundtut, sie hätte bundesweit hoheitliche Befugnisse, weil Begriff und Wesen der Anstalt öffentlichen Rechts ja kraft Bundesrecht geregelt sei und kraft Art 31 GG Bundesrecht ja Landesrecht bricht.

Andererseits steht seitens des Bundesverwaltungsgerichtes dem entgegen, daß Landesrecht alleine innerhalb des Landes Geltung entfaltet.

Wie kann es dann sein, daß eine Anstalt öffentlichen Rechts nach Landesrecht bundesweit hoheitliche Befugnisse haben darf? Insofern kann der abweichenden Meinung nicht zugestimmt werden.

Bundeseinheitlich ist nur geregelt, wie eine Anstalt öffentlichen Rechts gestaltet zu sein hat. Das Ausmaß ihrer Befugnisse richtet sich nach jenem Rechtkreis, innerhalb dessen sie gegründet worden ist; eine Landesrundfunkanstalt ist nach Landesrecht gegründet und kann daher nur Befugnisse haben, die der Landesgesetzgeber ihr zugestanden hat.

Wäre ja auch widersinnig, wenn der Landesgesetzgeber, wie im Beispiel des RBB, festlegt, daß die Anstalt bspw. das Recht des Landes Berlin anzuwenden hat, und diese dann meint, sie dürfe eigenmächtig nach Bundesrecht agieren, weil das Wie einer Anstalt seitens des Bundes festgelegt wird?


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Hallo!

Durch ratifizierten Staatsvertrag ließe sich sicherlich eine Mehr-Länder-Anstalt errichten.

Allerdings:

- sollte die "Gesetzwerdung" des StV nicht parlamentarisch beschloßen worden sein, wäre in dem jeweiligen Land (dem Gesetzesvorbehalt nach) auch keine gesetzgeberische Beleihung erfolgt

- die gesetzliche Beleihung kann aber sicherlich eben nur für die beteiligten Länder erfolgen -- und nicht bundesweit (da andere Landes-Gesetzgeber nicht involviert sind)

- es dürfte genauso sicherlich Probleme mit der jeweiligen Landesverfassung geben, wenn per StV einfach die Geltung fremder Landesgesetze eingeführt wird -- in Brandenburg können sicherlich nicht Berliner Landesgesetze angewendet werden (trotz StV) -- abseits der hoheitlichen Tätigkeit könnte das anzuwendende Recht möglicherweise auf zB das am Sitz gültige Landesrecht einschränkbar sein, das kann aber von dem jeweiligen Fall abhängen: könnte Berliner Landesrecht anwendbar gemacht werden zB für Ausschreibungen von Baumaßnahmen in Brandenburg?

MfG
Michael


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  • BVerfG Beschwerde 2017 nicht angenommen (Feb 2018)
Danke Pinguin, dies ist ein vorzügliches Thema wo wir hoffentlich die Finger von abschlecken können.

Was hälst Du von den Vorschlag um via www.FragdenStaat.de" eine konzertierte Frage an den jeweiligen Staatskanzlei zu stellen die wie folgt aussehen könnte:

1. Gab es eine parlamentarische Zustimmung zu den Gründungsvertrag, auf Basis derer die SWR Landesrundfunkanstalt geschaffen worden ist?
2. So ja, bitte geben Sie Details zu diese Zustimmung inklusive die Stimmenverteilung.

Ergo, dafür brauchen wir pro Bundesland Fragesteller(in) die obige Frage länderspezifisch macht um sie z.B. zwischen heute und 8 Tage seine Landesstaatskanzlei zukommen zu lassen.

Ich melde mich schon als Freiwilliger für RLP.

Die weitere Fragen sind bewusst zurückgehalten um später los zu lassen je nachdem wie die Antwort ausfällt


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Hilfstexte und Musterbriefe: http://volxweb.org/node/166/

H
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Ich denke für BW gilt:

Der Landtag von Baden-Württemberg verabschiedete am 16. Juli 1997 das Zustimmungsgesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk.
LT-Drs. 12 / 1608, 12 / 1669, Gbl. 1997, S. 297 ff.


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n
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Und wie sieht es mit den Mehrländeranstalten aus?

Die Mehrländerrundfunkanstalten unterliegen turnusmässig der Rechtsaufsicht eines Landes.
Beispiel SWR: Die Rechtsaufsicht hat zZ Rheinland-Pfalz. Damit haben die Bürger aus RLP kein Problem, aber wie ist es mit BW?
Welche Gesetze gelten? Welche Gesetze gelten? RLP oder BW? Oder in jeder Periode die der jeweiligen Rechtsaufsicht?


Vielleicht muss man dafür einen eigenen Thread aufmachen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. September 2017, 20:06 von noGez99«
(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

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Wäre eine parlamentarische Zustimmung zu den Gründungsverträgen einer jeden Landesrundfunkanstalt nötig, dann selbstverständlich von jedem Landesparlament, dessen Ministerpräsident oder "Vorgeschickter" den Gründungsvertrag der für dieses Land geschaffenen Landesrundfunkanstalt unterzeichnet hat.

Im Falle des RBB wären, wie bei den Rundfunkstaatsverträgen auch, die Zustimmungen der Parlamente der Länder Brandenburg und Berlin nötig.

Wenn der SWR auch eine 2-Länderanstalt ist, bräuchte es freilich auch hier die Zustimmung der Landesparlamente von BW und RLP gleichermaßen.

@maikl_nait
Zitat
könnte Berliner Landesrecht anwendbar gemacht werden zB für Ausschreibungen von Baumaßnahmen in Brandenburg?
Es gilt das Recht am Ort, wo gebaut werden soll;
es gilt das Recht des Landes, in dessen Luftraum geflogen werden soll;
es gilt das Recht des Landes, in dem am Straßenverkehr teilgenommen wird;

-> sofern höheres Recht nicht etwas anderes bestimmt;

-> IATA für Flugverkehr und Luftraum; die Luftraumklassifikation ist international einheitlich;

-> Recht der Europäischen Union für den Binnenmarkt der Europäischen Union, dessen Mitglied die Bundesrepublik Deutschland ist;

die zitierte Frage dürfte also verneint werden können.


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Wenn der SWR auch eine 2-Länderanstalt ist, bräuchte es freilich auch hier die Zustimmung der Landesparlamente von BW und RLP gleichermaßen.
... und Du meinst dann bestimmt das hier:

Staatsvertrag über den SWR (19970531)
http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html

mit der gemeinsamen Protokollerklärung
http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html#protokollerklaerung

Begründung zum Staatsvertrag über den SWR (19970531)
http://www.artikel5.de/gesetze/swr-bg.html

worin sich die Regierungen von BW und RP (nach Konsultationen mit den Intendanten) darüber einigen, oder? ;-)


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@drone
Zitat
Sind bis zum 31. Dezember 1997 die Ratifikationsurkunden nicht ausgetauscht, wird der Staatsvertrag gegenstandslos.
Mich däucht, daß es dieses benötigt, siehe Fettdruck? Aber ob das die Zustimmung, falls nötig, der Länderparlamente beinhaltet, auf die auch in den von Dir verlinkten Dokumenten nicht eingegangen wird?


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Die Eingangsfrage
"Parlamentarische Zustimmung zu den LRA-Gründungsverträgen vorhanden?"
lässt sich vermutlich durch reine Fleißarbeit beantworten, ähnlich wie die Auflistung unter
Fundstellen Landesgesetze/ Zustimmungsgesetze 15. RÄndStV/ "RBStV" [Übersicht]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19862.msg128546.html#msg128546

Für den MDR-Staatsvertrag lässt sich z.B. per web-Suche mit Begriffen wie
"Gesetz zum MDR Staatsvertrag"
https://www.google.de/search?source=hp&q=gesetz+zum+mdr+staatsvertrag
folgendes finden

Sachsen
Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk vom 27. Juni 1991 (SächsGVBl. S. 169)
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2165-G-zum-StV-ueber-den-Mitteldeutschen-Rundfunk
Zitat
Eingangsformel
Der Sächsische Landtag hat am 21. Juni 1991 das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird.
Artikel 1
Zustimmung zum Staatsvertrag
Dem am 30. Mai 1991 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Freistaate Sachsen, dem Lande Sachsen-Anhalt und dem Lande Thüringen über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) stimmt der Sächsische Landtag zu. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Sachsen-Anhalt
Gesetz zum Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) Vom 25. Juni 1991
http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&docid=jlr-MDRVtrGSTpStaatsvertrag-P39&psml=bssahprod.psml&max=true
Zitat
Eingangsformel
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:
Artikel I
(1) Dem am 30. Mai 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Thüringen
Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) vom 25. Juni 1991
http://www.mdr.de/presse/unternehmen/download1284-downloadFile.pdf
Zitat
Der Thüringer Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel I
(1) Dem am 30. Mai 1991 unterzeichneten Staatsvertrag über den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem § 47 in Kraft tritt, ist im Gesetz- un
d Verordnungsblatt für das Land Thüringen bekanntzumachen.

Kurz gefasst:
Es ist wohl davon auszugehen, dass für jeden Rundfunkanstalts-Staatsvertrag in den jeweils betreffenden Bundesländern das entsprechende Zustimmungsgesetz existiert.
Ich würde daher nicht allzu viel Energie darauf ver(sch?)wenden.


PS:
Laut des Datenbank-Vermerks bei Sachsen-Anhalt lautet die juris-Abkürzung "MDRVtrG ST"
"MDR" = Kürzel der Landesrundfunkanstalt
"VtrG" = vermutlich so was wie "Vertrag(s)Gesetz"
"ST" = offizielles Landeskürzel für Sachsen-Anhalt, weitere offizielle Landeskürzel siehe u.a. unter
ISO 3166-2:DE
https://de.wikipedia.org/wiki/ISO_3166-2:DE
>>> Mit dieser Syntax könnten per web-Suche ggf. weitere Zustimmungsgesetzes anderer Bundesländer zu dem jeweiligen Rundfunkanstalts-Staatsvertrag gefunden werden.
>>> Test für "SN" = Sachsen, also "MDRVtrG SN"
https://www.google.de/search?q="MDRVtrG+SN"
https://www.juris.de/jportal/prev/jlr-MDRVtrGSNpAnlage-P26
>>> Test für "TH" = Thüringen, also "MDRVtrG TH"
https://www.google.de/search?q="MDRVtrG+TH"
https://www.juris.de/jportal/prev/jlr-MDRVtrGTHpP43


;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2017, 01:06 von Bürger«
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Lastschrift kündigen + Teil werden von
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Mich däucht, daß es dieses benötigt, siehe Fettdruck? Aber ob das die Zustimmung, falls nötig, der Länderparlamente beinhaltet, auf die auch in den von Dir verlinkten Dokumenten nicht eingegangen wird?
Und Du hast Recht, es gibt zunächst eine Novellierung desselben

Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (20130703)
https://www.swr.de/-/id=12673462/property=download/nid=7687068/l3e12x/staatsvertrag_ueber_den_suedwestrundfunk.pdf

und mit
Einzelfragen zum neuen Staatsvertrag über den Südwestrundfunk (20131218)
https://www.bundestag.de/blob/411782/eeae2fe5ef981609d701a51552462a7c/wd-10-081-13-pdf-data.pdf

vom Wissenschaftlichen Dienst auch diesen Auszug:
Zitat
...

1. Der neue Staatsvertrag über den Südwestrundfunk

Am 3. Juli 2013 haben die Ministerpräsidenten der Länder Baden-Württemberg und Rheinland-
Pfalz den neuen Staatsvertrags über den Südwestrundfunk (SWR- Staatsvertrag) [1] unterzeichnet. [2]
Dieser neue SWR-Staatsvertrag soll den Staatsvertrag aus dem Jahr 1997 fortschreiben.

Die Änderungen des SWR-Staatsvertrags sollen den neuen Herausforderungen durch Digitalisie-
rung und Konvergenz der Medien gerecht werden und den gewachsenen, berechtigten Ansprü-
chen an Beteiligung, Mitwirkung, Transparenz und Staatsferne Rechnung tragen; ferner soll er
den gesellschaftlichen Wandel und die Gleichstellung von Männern und Frauen auch in den
Gremien abbilden. [3] Die Staatsferne des Rundfunks soll garantiert werden und eine angemessen
staatsferne Zusammensetzung der Aufsichtsgremien, auch durch erweiterte Inkompatibilitätsre-
geln, soll der redaktionellen Unabhängigkeit Rechnung tragen. [4]

Der Baden-Württembergische Landtag stimmte dem SWR- Staatsvertrag am 27. November 2013
zu;
[5] am 13. Dezember 2013 folgte die Zustimmung des Rheinland-Pfälzischen Landesparla-
ments.
[6] Damit kann der SWR- Staatsvertrag zum 1. Januar 2014 in Kraft treten.
...
[] den diversen Fußnoten (z.T. Presse) bin ich noch nicht gefolgt...

Wäre das evtl. ausreichend?

Edit: Möglicherweise lassen sich vom WD auch noch "Einzelfragen zum neuen Staatsvertrag über ..." anderer LRAs finden, siehe dazu evtl. auch
Besetzung von Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (20140325)
https://www.bundestag.de/blob/413776/595f6176401fca4dfc7d43d0a80a2313/wd-10-084-15-pdf-data.pdf

aber dafür bin ich jetzt zu müde... ;-)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2017, 01:33 von drone«

  • Beiträge: 577
Habe auch das Original als Paket für Baden-Württemberg für den SWR im

Plenarprotokoll zur 83. Sitzung vom 27.11.2013 (WP 15) im Landtag BW
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Plp/15_0083_27112013.pdf

(auf S. 4984 - 4992) gefunden. Das liest sich das dann (in leicht verkürzter Form) so:
Zitat
Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung– Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
und zur Änderung medienrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorschriften
– Drucksache 15/4223

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 15/4366

Berichterstatterin: Abg. Andrea Lindlohr

... bla, bla, bla, bla, bla ...

Artikel 1  Zustimmung zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk ... Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
Artikel 2  Änderung des Landesmediengesetzes ... Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.
Artikel 3  Änderung des Landesdatenschutzgesetzes ... Damit ist Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt.
Artikel 4  Weitere Änderung des Landesmediengesetzes ... Damit ist Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt.
Artikel 5  Inkrafttreten, Bekanntmachungen ... Damit ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung lautet: "Der Landtag hat am 27. November 2013 das folgende Gesetz beschlossen:".
Die Überschrift lautet: "Gesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk und zur Änderung medienrechtlicher und datenschutzrechtlicher Vorschriften".
– Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. ... Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 5 ist erledigt.


Fehlt noch RP für den SWR...


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  • Beiträge: 577
Und das Original für Rheinland-Pfalz für den SWR kommt dann hier im

Plenarprotokoll zur 83. Sitzung vom 13.12.2013 (WP 16) im Landtag RP
https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Plp/15_0083_27112013.pdf

(Protokoll S. 4095 / PDF S. 51). Auch hier verkürzt:
Zitat
Ich rufe Punkt 21 der Tagesordnung auf:
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 16/2907
...
...
Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2907 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
– Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.
Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben!
– Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

BTW, es gab hier (selber lesen, gleiche Seite) auch noch einen Entschließungsantrag (– Drucksache 16/3116 –) unter dem Titel:
"SWR demokratisch, transparent und trimedial weiterentwickeln – Staatsvertrag legt Grundlagen für zukunftsfähige Rundfunkanstalt" (*)
von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (gegen die Stimmen von CDU auch angenommen), der ggf. noch anderweitig interessant sein könnte.
Die Drucksachen liegen mir jeweils nicht vor.

(*) Eine weitere Lizenz zum Gelddrucken...


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  • Beiträge: 7.386
Bezüglich RBB wird lediglich folgendes gefunden:

Zitat
Gesetz zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg .

Zitat
Gesetz zum Fünften Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über die Zusammenarbeit zwischen Berlin und Brandenburg im Bereich des Rundfunks

Land Brandenburg
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/rbbstv_g__2013

Land Berlin
Beides in dieser PDF:
Zitat
Gesetz- und Verordnungsblatt Land Berlin

69. Jahrgang Nr. 34   Berlin, den 11. Dezember 2013    03227
Nun sind diese Gesetze aber nicht die Gesetze zu den ursprünglichen Staatsverträgen, sondern Gesetze zu den Änderungsstaatsverträgen.



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  • Beiträge: 7.386
Hier mal ein wesentlicher Nachtrag, den man hätte gleich zu Beginn bringen müssen, wobei es ja dann kein Nachtrag wäre:

Staatsverträge zwischen den Bundesländern
https://www.bundestag.de/blob/190052/424c9d512ff446a6aeadebf8a60725ee/staatsvertraege_zwischen_den_bundeslaendern-data.pdf

Zitat
Staatsverträge greifen dagegen in die Kompetenzen des Landesgesetzgebers ein und bedürfen daher der Beteiligung der Landesparlamente.
Das wäre also geklärt.

Die Länder dürfen nur für jene Bereiche Staatsverträge abschließen, in denen sie die Gesetzgebungsbefugnis haben.

Zitat
Die Länder können aus diesem Grund nur solche Vereinbarungen treffen, für die ihnen nach dem Grundgesetz die Gesetzgebungskompetenz zusteht.
Heißt hier mit Bezug auf das Melderecht, daß da gar nix geht; die Meldedatenübermittlungsverordnungen sind nichtig.

Aus obigem Dokument geht hervor, daß es 3 Stufen hat.

1.) eine zwischenstaatliche Ebene in der Kompetenz des Ministerpräsidenten;
2.) eine innerstaatliche Ebene in der Kompetenz des Landesparlamentes;
3.) und als dritte Stufe die Ratifizierung des Staatsvertrages;

Zu 2.)
Das Parlament ist dabei nicht befugt, Änderung an einem Staatsvertrag vorzunehmen; es darf ihn lediglich annehmen oder ablehnen, jeweils in seiner Gesamtheit.

Zu 3.)
Erst mit der Ratifikation wird der Staatsvertrag zwischenstaatlich verbindlich, die aber nur erfolgen darf, nach dem das Parlament seine Zustimmung erteilt hat.

Ein bilateraler Vertrag, der nicht ratifiziert worden ist, ist gegenstandslos.

Der Nachweis der Ratifikationen der brandenburg-berliner Staatsverträge betreffs RBB und Medienanstalt ist noch nicht gelungen.

------------------
@Mod
Beides evtl. in passendere Themen auslagern.

Anbei noch ein Dokument zum SWR:
Einzelfragen zum neuen Staatsvertrag über den Südwestrundfunk
https://www.bundestag.de/blob/411782/eeae2fe5ef981609d701a51552462a7c/wd-10-081-13-pdf-data.pdf

und eines

Bedingungen für den Verzicht auf Rundfunklizenzen für Livestreams
über das Internet

https://www.bundestag.de/blob/409442/a25b035ac373366c9ccfd19cb8cf3114/wd-10-021-14-pdf-data.pdf


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Nun sind diese Gesetze aber nicht die Gesetze zu den ursprünglichen Staatsverträgen, sondern Gesetze zu den Änderungsstaatsverträgen.

In 2002 gab's noch kein "Digital..."

"Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg tritt in Kraft"
http://web.ard.de/ard-chronik/index/3264?year=2002
Zitat
01.12.2002
Staatsvertrag über den Rundfunk Berlin-Brandenburg tritt in Kraft

Brandenburgs Ministerpräsident und Berlins Regierender Bürgermeister unterzeichnen am 26.6. den Staatsvertrag über die Zusammenführung von ORB und SFB zur neuen Anstalt Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB).
Der Landtag von Brandenburg und das Berliner Abgeordnetenhaus stimmen dem Gesetzeswerk am 9.10. bzw. 31.10. zu, so dass es am 1.12. in Kraft treten kann. Sitz der neuen Rundfunkanstalt ist Berlin und Potsdam.
Nach der Konstituierung der Aufsichtsgremien und der Intendantenwahl tritt der RBB laut Staatsvertrag spätestens am 1.6.2003 die Rechtsnachfolge von ORB und SFB an.

Ressort:
• Rundfunkrecht, -politik, -finanzen

- Wenn wir also der ARD vertrauen dürfen:

Ratifizierung (ORB u. SFB => RBB): 26.06.2002
Landtag Brandenburg stimmt zu: 09.10.2002
AH Berlin stimmt zu: 31.10.2002
In Kraft (wenn nix Neueres): 01.06.2003

Sollte das Ansatzpunkte für weitere Recherche liefern, oder vertrauen wir der Meldung der ARD?

Edit: Auf dem Server des Landtages Brandenburg findet sich der Gesetzestext dazu bspw. unter
https://www.landtag.brandenburg.de/de/parlament/plenum/gesetzgebung/beschlossene_gesetze_der_3._wahlperiode/395963?skip=80

Zitat
54    Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg
Drucksachen:
3/4540 [http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w3/drs/ab_4500/4540.pdf]
3/4893 [http://www.parldok.brandenburg.de/parladoku/w3/drs/ab_4800/4893.pdf]
und
Verkündungsdatun 21.10.2002
Ausfertigungsdatum 14.10.2002
Tag der Beschlussfassung 09.10.2002  ...stimmt mit dem der ARD Meldung überein
GVBl./Jahr/Seite I/2002/S. 138

PS: Wenn wir gleich auf dem Server des Landtags nach "Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg" gesucht hätten, hätten wir es sogar als einziges Ergebnis erhalten... errh ;-)
PPS: Und ohne Datum zu Anfang eh keine Chance...


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. September 2017, 15:41 von drone«

 
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