PersonX liegt ein Beschluss vor, in welchem ein Richter kraft Richterrecht erklärt, MDR sei eine Behörde. Das Verfahren liegt zwar nun beim OVG, aber dort war die Beurteilung bislang ähnlich. Der MDR - kraft Richter als Behörde tituliert - greift sehr wohl nicht in mein Medienverhalten ein. Der
Eingriff erfolgt bereits durch das
Parlament, als es das
Zustimmungsgesetz beschlossen hat.
Nun verklage mal ein Parlament
Der Anwalt, befragt, wann man gegen ein Gesetz vorgehen kann:
Wenn man davon betroffen ist, sonst nur im ersten Jahr.
So gesehen ist jedes Gesetz angreifbar.
Das Problem bisher:
Die Richter wollen nicht so richtig, denn sie prüfen nur anhand des Gesetzes, aber wollen anscheinend das Gesetz selbst nicht prüfen. Sie schauen schlicht weg. Damit das Gesetz formal bereits nicht falsch wird, können/ dürfen keine Einschränkungen erkannt werden, weil wenn es welche gäbe, das Gesetz diese bezeichnen muss. Deswegen wird alles verbogen.
Die Gesetze enthalten keine Auflistung der Einschränkungen.
Wichtig für das Verstehen:
Die
Einschränkung muss nicht im
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag stehen sondern im
Gesetz, dem Zustimmungs- oder Transformationsgesetz oder sogar bereits im Gesetz zum ersten Rundfunkstaatsvertrag.
Und zweitens muss diese Einschränkung auch noch
zulässig sein.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht ein paar Sachen geprüft und für okey erklärt und hier und dort keine Einschränkung sehen wollen. Erklärtes Ziel kann nur gewesen sein:
Weil sonst die Gesetze zur Zustimmung bereits formal falsch sind.
Und jetzt schaut mal auf die alten Beschlüsse zum prohibitiven Charakter - siehe u.a. auch unter
"prohibitiver Charakter" des Rundfunkbeitragshttps://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11749.0.htmlund der Feststellung des Bundesverwaltungsgericht und der aktuellen Entscheidung von 18.07.2018 des Bundesverfassungsgerichts.
Aktuell reicht der Beitrag von der Höhe aus, von anderen Angeboten abgehalten zu werden, insbesondere wenn keine Rundfunknutzung angestrebt ist. Der Beitrag hat sogar das erklärte Ziel dazu, weil er unausweichlich ist. Nichtnutzung ist kein Härtefall. Auf die aktuelle Höhe des Beitrags kommt es deshalb nicht mehr an. Bereits ein Cent reicht so gesehen aus, damit eine Zeitung oder Buch - schlimmer noch: Essen - nicht mehr bezahlbar ist. Das haben die Richter bisher einfach nicht sehen wollen. Sie schauen ja so offensichtlich weg.
Naja was soll man also machen
Sittenwidrigkeit anzeigen - immer und immer wieder, denn es kommt dabei nicht auf das Normverständnis der Richters an, sondern auf das der gewöhnlichen durchschnittlich Verständigen.