@Nirgendwofernsehen so gut kennt Person X die anderen Leute im Haus leider nicht. Außerdem möchte Person X niemandem zum Mitwisser machen, der Ihm hinterher in den Rücken fallen könnte.
Da hier im Forum in anderen Beiträgen fleißig über die Vorgehensweise bei fiktiven Festsetzungsbescheiden philosophiert wird, sich in diesem konkreten Fall die ganzen Spezialisten jedoch bedeckt halten, hat Person X einmal Online-Recherche betrieben… Allem Anschein nach kommt der Festsetzungsbescheid nicht per Einschreiben, sondern als ganz normaler Brief. Da Person X den kompletten Dezember bis einschließlich Mitte Januar außer Lande ist wird der festsetzungsbescheid vermutlich genau in diesem Zeitraum zugestellt. Da man ja auf den Festsetzungsbescheid reagieren muss und keine Fristen des Schreibens bekannt sind, könnte es hier schon zu Verletzungen und Verzug mit ungewollten Folgen kommen. Die weitere Internet Recherche hat ergeben, dass sämtliche Einsprüche gegen den Festsetzungsbescheid egal in welcher Form nur zu einer Aufschiebung, nicht aber zu einer Aufhebung und schlussendlich einem Gerichtsverfahren führen. Mit anderen Worten wird Person X am Ende des Tages nicht an der Zahlung vorbeikommen. Die Einzige Möglichkeit wäre den kommenden Brief ungeöffnet mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurückzusenden. Ob sich der Beitragsservice bzw. LRA damit einfach so zufrieden geben, oder jmd. Persönlich vorbeischicken ist fraglich.
Person X drängt sich hier im Forum leider der Verdacht auf, dass sämtlichen fiktiv diskutierten Themen mit etwaigen Tipps, Tricks und Vorgehensweisen von Personen vorgeschlagen werden, die ganz brav Ihre GEZ Gebühren zahlen. Andernfalls hätte hier jeder zweite ein Verfahren am Laufen und könnte konkret aus eigener Erfahrung argumentieren und es gebe weit mehr eingescannte Dokumente…