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Autor Thema: 2. Meldedatenabgleich, 3. Brief Rückwirkende Zwangsanmeldung,was tun?  (Gelesen 19187 mal)

F
  • Beiträge: 14
Hallo zusammen,

Person X hat nun den 3ten Brief vom Beitragsservice mit unfreiwilliger Zwangsanmeldung und saftiger Nachzahlung erhalten, aber lest selbst im Anhang.

Wie soll sich Person X nun verhalten?

Viele Grüße


Edit "Markus KA":
Thread musste bis auf weiteres geschlossen werden.
Leider werden Themen angesprochen, die bereits vielfach im Forum diskutiert wurden.
Wir bitten um Verständnis, dass Mehrfachposting im Forum vermieden werden soll und gerade Neumitglieder sich mit den Grundlagen im Schnelleinstieg vertraut machen oder die Suchfunktion verwenden sollten.

Siehe zudem die bereits bestehenden Diskussionen zum Thema u.a. unter
Anzeige-/Auskunftspflicht zu Wohnung/ Beitragspflicht gem. RBStV/Satzung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.0.html
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20246.msg188019.html#msg188019
Meldedatenabgleich 2018 > Anmeldebestät./ Zahlungsaufford. > Reagieren? Wie?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30606.0.html
Darauf etwaig mögliche fiktive Reaktion/en siehe u.a. unter
"Anmeldebestätigung und Zahlungsaufforderung" - mögl. Reaktion/en an BS/LRA
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,30607.0.html

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 17:30 von Bürger«

H

Holgi76

Person X kann bezahlen oder einfach die Füße stillhalten. Soweit ich sehe, ist keine Rechtsmittelbelehrung dabei.

Hat Person X vor dem 01.01.2016 Beiträge bezahlt, oder warum will der BS nur die Beiträge ab 01.01.2016 haben?

Oder zahlte Person X schon seit 2013 keine Beiträge?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 00:41 von Bürger«

F
  • Beiträge: 14
Person X hat noch nie in seinem Leben Beitrage bezahlt - also schon weit vor 2013 nicht. Dass die Beiträge Rückwirkend erst ab 01.01.2016 gezahlt werden sollen hängt nach aktuellen Informationen mit der Verjährungsfrist zusammen.

Person X würde auch gerne weiterhin keine Beiträge zahlen. Was wäre hierfür zu tun?


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  • IP logged

g
  • Beiträge: 368
Wie soll sich Person X nun verhalten?
Dazu sage ich, immer so verhalten, wie es die Person X für richtig hält.

Man könnte an die LRA eine Zurückweisung in Gänze, einen Widerspruch oder ähnliches an den rechtlichen Vertreter der LRA verfassen und darin das bemängeln, womit man nicht einverstanden ist.

Schreiben vom BS --- Wer ist das?
Wieso schreibt dich der BS an? Ist das dein Handelspartner?
Ich habe das zwar auch schon der LRA mitgeteilt, dass mir der BS den Buckel runterrutschen kann, aber die vom BS scheinen das nicht zu verstehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 00:41 von Bürger«

F
  • Beiträge: 14
Wie soll sich Person X nun verhalten?
Dazu sage ich, immer so verhalten, wie es die Person X für richtig hält.

Weil sich Person X nicht sicher ist, deshalb die Frage hier im Forum an die Profis.

Man könnte an die LRA eine Zurückweisung in Gänze, einen Widerspruch oder ähnliches an den rechtlichen Vertreter der LRA verfassen und darin das bemängeln, womit man nicht einverstanden ist.

Schreiben vom BS --- Wer ist das?
Wieso schreibt dich der BS an? Ist das dein Handelspartner?
Ich habe das zwar auch schon der LRA mitgeteilt, dass mir der BS den Buckel runterrutschen kann, aber die vom BS scheinen dass nicht zu verstehen.

Wenn Person X das so macht, wie vorgeschlagen, kommt sie dann den Fängen des Beitragsservice inkl. Nachzahlung und zukünftigen Zahlungen aus?


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C
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ähhm...ich habe genau das gleiche Problem, rückwirkende Zwangsanmeldung, noch nie vorher GEZ gezahlt und genau das gleiche Schreiben bekommen. Habe bis zum 15.11 Zeit. Ich schaue überhaupt kein ÖRF oder höre Radio, nicht Mal im Auto. Absolut kein Bedarf und jetzt das.

Habe mich hier bereits umgeschaut, aber es sind echt einfach zuviele Beiträge hier? Klagen vor dem Verwaltungsgericht wäre die nächste Möglichkeit? Oder muss ich mich doch fügen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2018, 21:59 von Celsus«

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Holgi76

Auch "nur" Rückwirkend zum 01.01.2016 ? Komisch das der BS freiwillig auf Geld verzichtet.


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C
  • Beiträge: 2
Ja, genau so wie es im Schreiben steht (mit der gleichen Begründung)

"Grund hierfür ist, dass bereits 2013 ein Meldedatenabgleich durchgeführt wurde und in dessen Folge die Rundfunkbeitragspflicht für die Jahre 2013 bis 2015 grundsätzlich geklärt wurde."


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f

faust

... Herrschaften,

dieser Schrieb ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist  8).

Auch ich könnte mir einen Stempel basteln und euch eine ZAHLUNGSAUFFORDERUNG  (#) :police: >:D schicken ... das erste relevante (... dann aber auch wirklich ernstzunehmende) Papier heisst  FESTSETZUNGSBESCHEID !!! Alles, was vorher kommt, ist unter juristischen Gesichtspunkten nicht relevant ...

Einziges Problem: Der "Beitragsservice" betrachtet Schreiben, die nicht als "unzustellbar" gekennzeichnet zurückkommen, als angekommen und den Empfänger damit als existent. Macht was draus - Suchfunktion verwenden, auch wenns unübersichtlich ist und schwerfällt (#).


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F
  • Beiträge: 14
Kommt der Festsetzungsbescheid per Einschrieben?

D.h. ab jetzt alles ungeöffnet mit dem Vermerk "Unbekannt verzogen" wieder zurück in den Briefkasten?

Auch wenn vielleicht an anderer Stelle schon diskutiert, aber doppelt gemoppelt hält besser, daher bitte auch hier.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. März 2019, 00:43 von Bürger«

m
  • Beiträge: 1
mir gehts genau so. Nur habe ich mich bei denen angemeldet um ab Oktober 18 zu zahlen.
Habe nun die rückwirkende Forderung bis 2016 erhalten. Habe auch keinen TV Empfänger.

Was kann man machen um die rückw. Zahlung zu umgehen?
Habe gehört, man kann Barzahlung der Beiträge verlangen?


Edit "Markus KA":
Beachte hierzu auch:

Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.msg82533.html#msg82533

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html


Die Suchfunktion nutzen und ein Besuch an einem Runden Tisch kann auch von Vorteil sein.

Zudem der ergänzende Hinweis, das Forum beschäftigt sich mit dem Thema des Boykotts bzw. des Nicht-Bezahlens eines Rundfunkzwangsbeitrages.

Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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Holgi76

Du hättest angeben müssen das bereits jemand gezahlt hatte, aber ausgezogen ist. Können die nicht nachprüfen, gerade wenn es mehrere Wohnungen sind im Haus.
Drauf achten das die Wohnungsnr. nicht auf dem Infobrief der GEZ steht und nicht auf der Anmeldungsbestätigung vom Einwohnermeldeamt.
Da die Daten bei Um- oder Abmeldung eigentlich direkt gelöscht werden bei der GEZ, könnten die nur beim Einwohnermeldamt nachfragen ob jemand aus dem Haus auszogen ist.
In meinem Haus gibts über 30 Parteien. Viel Spass beim überprüfen ;)
Ich habe allerdings November 2017 angegeben, da ich sicher stellen will das die GEZ wirklich keine Daten mehr hat.
Wenn die irgendwelche Beitragsnummer bzw. Namen haben wollen, stelle ich mit einfach quer mit dem neuen Datenschutzgesetz ;)


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Eine Sache, die zwar nicht direkt mit der Frage von Florist123 zu tun hat, die sich aber aus obigem Schrieb der Zwangsgeld-Eintreiber ergibt:
Zitat
Für jede Wohnung ist ein Rundfunkbeitrag zu zahlen, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind und wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Diese Regelung gilt auch für Zweit- und Ferienwohnungen.
Da der Schrieb der Zwangsgeld-Eintreiber vom 30. Oktober 2018 ist drängt sich die Frage auf, ob („wird deshalb vermutet“ dass) die Zwangsgeld-Eintreiber das Urteil des BVG ignorieren und ganz bewusst falsch informieren. Da Zweitwohnungen nicht mehr (zumindest nicht mehr generell) beitragspflichtig sind, müsste der von mir fett markierte Teil anders formuliert werden.

@Florist123
Rückwirkend mit jemand anderem aus dem Haus eine unGEZwungene Wohngemeinschaft bilden, wenn auch nur symbolisch, um sich dessen Beitragsnummer zu teilen?


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  • Beiträge: 14
@Nirgendwofernsehen so gut kennt Person X die anderen Leute im Haus leider nicht. Außerdem möchte Person X niemandem zum Mitwisser machen, der Ihm hinterher in den Rücken fallen könnte.
 
Da hier im Forum in anderen Beiträgen fleißig über die Vorgehensweise bei fiktiven Festsetzungsbescheiden philosophiert wird, sich in diesem konkreten Fall die ganzen Spezialisten jedoch bedeckt halten, hat Person X einmal Online-Recherche betrieben… Allem Anschein nach kommt der Festsetzungsbescheid nicht per Einschreiben, sondern als ganz normaler Brief. Da Person X den kompletten Dezember bis einschließlich Mitte Januar außer Lande ist wird der festsetzungsbescheid vermutlich genau in diesem Zeitraum zugestellt. Da man ja auf den Festsetzungsbescheid reagieren muss und keine Fristen des Schreibens bekannt sind, könnte es hier schon zu Verletzungen und Verzug mit ungewollten Folgen kommen. Die weitere Internet Recherche hat ergeben, dass sämtliche Einsprüche gegen den Festsetzungsbescheid egal in welcher Form nur zu einer Aufschiebung, nicht aber zu einer Aufhebung und schlussendlich einem Gerichtsverfahren führen. Mit anderen Worten wird Person X am Ende des Tages nicht an der Zahlung vorbeikommen. Die Einzige Möglichkeit wäre den kommenden Brief ungeöffnet mit dem Vermerk „unbekannt verzogen“ zurückzusenden. Ob sich der Beitragsservice bzw. LRA damit einfach so zufrieden geben, oder jmd. Persönlich vorbeischicken ist fraglich.
 
Person X drängt sich hier im Forum leider der Verdacht auf, dass sämtlichen fiktiv diskutierten Themen mit etwaigen Tipps, Tricks und Vorgehensweisen von Personen vorgeschlagen werden, die ganz brav Ihre GEZ Gebühren zahlen. Andernfalls hätte hier jeder zweite ein Verfahren am Laufen und könnte konkret aus eigener Erfahrung argumentieren und es gebe weit mehr eingescannte Dokumente…


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Person X drängt sich hier im Forum leider der Verdacht auf, dass sämtlichen fiktiv diskutierten Themen mit etwaigen Tipps, Tricks und Vorgehensweisen von Personen vorgeschlagen werden, die ganz brav Ihre GEZ Gebühren zahlen. Andernfalls hätte hier jeder zweite ein Verfahren am Laufen und könnte konkret aus eigener Erfahrung argumentieren und es gebe weit mehr eingescannte Dokumente…

Mit Deinem Verdacht liegst Du komplett daneben, aber das wirst Du mutmaßlich gar nicht wissen wollen.

Ich finde es  schon etwas merkwürdig, jetzt mittels Unterstellung und Provokation weitere Hilfestellung erpressen zu wollen.

Abschließend sei auf den "Schnelleinstieg" verwiesen:
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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