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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 113156 mal)

M
  • Beiträge: 207
  • Status: Klage am VG seit 5/2016
Was heißt das nun für uns Nichtnutzer?
In einem fiktiven Fall könnte möglicherweise der Nichtnutzer seinen Hauptwohnsitz bei einem Rundfunknutzer anmelden und sich in seiner Zweitwohnung befreien lassen.

Wird nicht funktionieren, denn gemäß RN 111
Zitat
dd) Bei einer Neuregelung können die Gesetzgeber die Befreiung von dem Rundfunkbeitrag für Zweitwohnungen von einem Antrag sowie einem Nachweis der Anmeldung von Erst- und Zweitwohnung als solche abhängig machen, um Verwaltungsschwierigkeiten zu vermeiden. Dabei können sie auch für solche Zweitwohnungsinhaber von einer Befreiung absehen, die die Entrichtung eines vollen Rundfunkbeitrags für die Erstwohnung durch sie selbst nicht nachweisen. Auf keinen Fall dürfen die Gesetzgeber aber von derselben Person Beiträge für die Möglichkeit der Rundfunknutzung über die Erhebung eines insgesamt vollen Beitrags hinaus verlangen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:47 von Bürger«

  • Beiträge: 132
  • Radiofrei - fernsehfrei - wachgeküßt!
Pappnasentheater a la Karlsruhe ;)

Ob dieses "hohe" Gericht weiß, was es dem deutschen Volk damit angetan hat?
Auf deutschem Boden wurde schon einmal Unrecht zu Recht erklärt. Und dann wurde es ganz dunkel um die Nation.

Anstand, Redlichkeit, Gerechtigkeit, Respekt werden durch solche Veranstaltungen zu Freiwild erklärt.
Ich kann dieser Justiz keinen Respekt mehr entgegenbringen.
Daher ist dieses "Urteil" für mich nicht bindend.

Der steigende Druck auf GEZ-Gegner wird neue Lösungen und Wege gebären.

Die Justiz ist für mich hiermit gescheitert. Hoffnungen auf EU Ebene Gerechtigkeit zu finden, erspare ich mir.


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  • IP logged
Haben Sie zum Erhalt Ihrer Freiheit schon den Zwangsbeitrag entrichtet ?

Je lauter Demokratie beschworen wird, desto weiter haben wir uns von ihr entfernt! Freie, selbstbestimmte Kulturen kennen das Wort garnicht. Sie leben es!

Bei ARD und ZDF sitzen Sie in der ersten Reihe - ob Sie wollen oder nicht!

v
  • Beiträge: 1.194
Pappnasentheater a la Karlsruhe ;)

Ob dieses "hohe" Gericht weiß, was es dem deutschen Volk damit angetan hat?
Auf deutschem Boden wurde schon einmal Unrecht zu Recht erklärt. Und dann wurde es ganz dunkel um die Nation.
...

Von dem heutigen Skandalurteil des BVerfG profitieren genau zwei Gruppen:
1. die Nutznießer des Zwangsbeitrags, die seit heute Narrenfreiheit mit Finanzierungsgarantie erhalten haben und
2. die AfD, die bei den nächsten Wahlen noch bessere Ergebnisse erzielen wird.
Armes Deutschland...


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  • IP logged
Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

f

fox

  • Beiträge: 437
Das einzige was mir bei diesem Urteil eingefallen ist:
Zitat
>:D Wenn Die eine Fliege verschlucken, haben die mehr Hirn im Bauch als im Kopf >:D


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  • IP logged

D
  • Beiträge: 244
Auf deutschem Boden wurde schon einmal Unrecht zu Recht erklärt. Und dann wurde es ganz dunkel um die Nation.
Es gab 2 Diktaturen und die Linken bestreiten bis heute, dass die DDR ein Unrechtsstaat war. Soviel zu den Linksfaschisten, die genau DAS sind vor dem Adorno warnte
Zitat
Die Rückkehr der Faschisten, in den Masken der Demokraten
Das Verhöhnen Arbeitloser entspricht dem Verhalten der DDR 1:1. Dort wurden die Leute in den Knast gesteckt, heute werden sie sanktioniert. 

Ich kann dieser Justiz keinen Respekt mehr entgegenbringen.
Daher ist dieses "Urteil" für mich nicht bindend.
Dann musst du aufhören das System zu unterstützen  ;)
Wenn du von den Beiträgen dauerhaft "verschont" werden willst, kannst du nicht weiter das System durch deine Arbeitsleistung unterstützen
Ist DEINE Wahl  :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:48 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
[...]
Zitat
sofern ihnen jeweils ein Vorteil individuell-konkret zugerechnet werden kann
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.msg176940.html#msg176940
[...]
naja, BVerfG meint aber:
Zitat von: RN 76, letzter Satz
Ein solcher die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigender Vorteil liegt hier in der individuellen Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
[...]

Eigentlich bin ich noch zu sehr schockiert von einem derartigen Urteil und hinterfrage immer noch ob das wirklich geschehen ist. Sollte dies der Fall sein, so muss ich wohl mein Wirklichkeitsempfinden neu justieren. In meiner bisherigen Wirklichkeit gab es noch einen Unterschied zwischen einem möglichen Vorteil und einem konkret zurechenbaren Vorteil, bzw. zwischen einer möglichen Nutzung und einer konkreten Nutzung.

Müssen nach solch einem Urteil alle Bürger zukünftig mit willkürlichen Bußgeldverfahren rechnen, da jederzeit die Möglichkeit besteht, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, ohne dass diese konkret nachgewiesen werden muss?  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:49 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

B
  • Beiträge: 59
Mit Ausnahme des mögliches Schlupflochs "Zweitwohnung" ist der juristische Widerstand gescheitert.

Politisch würde sich erst etwas ändern, falls die AfD in einem Landesparlament auch maßgeblich an der Regierung beteiligt ist. Das ist zwar unwahrscheinlich, aber auch nicht völlig utopisch. In Sachsen etwa nähert sich die AfD der 25 - 30 %-Marke. Für die Beendigung der Rundfunkstaatsverträge ist es ausreichend, wenn nur ein Bundesland diese kündigt.

Aber selbst in diesem wenig wahrscheinlichen Szenario ist die Frage - was passiert dann? Das Bundesverfassungsgericht hat dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk eine "Bestands- und Entwicklungsgarantie" gegeben. Wollte die Politik den Sendern eine Schrumpfkur verpassen, würden die Sender ihrerseits das Bundesverfassungsgericht einschalten. Wer entscheidet letztlich - die Landesregierungen, die den Wählerwillen umsetzen sollen :laugh: oder das Bundesverfassungsgericht, das die fettleibige, aber heilige Kuh bedroht sieht?
Und ohne Schrumpfkur könnte man nur - oder immerhin - die Finanzierungslasten anders verteilen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 23:41 von DumbTV«

b
  • Beiträge: 5
Ein "schwarzen Tag", aber ich sage: Nun ist noch mehr Widerstand nötig. Es kann doch nicht sein, dass das oberst Gericht ganz natürlich davon ausgeht, dass hinter jeder Wohnungstür ein Schwerverbrecher wohnt, der, obwohl er einen Fernseher hat, nichts bezahlt, und desswegen alle von 16 Jahren (also sobald er arbeitet) bis zum Tode Rundfunkbeitrag bezahlen müssen...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:51 von Bürger«

h
  • Beiträge: 45
Hat denn hier ernsthaft jemand geglaubt, dass der RB gekippt wird??? Man kann das System nicht im System austricksen, da viel zu viel Geld hiermit verdient wird ... Das Urteil erging im "Namen des Volkes" hahaha!!!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:51 von Bürger«

G
  • Beiträge: 103
Man kann das System nicht im System austricksen, da viel zu viel Geld hiermit verdient wird
Verdienen tun sie nichts, sie nötigen und bestehlen den Bürger einfach lebenslänglich  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:52 von Bürger«

K
  • Beiträge: 2.239
Moin auch,

wohlbehalten? aus KA zurück - weiß immer noch nicht, ob lachen oder heulen...

Müssen nach solch einem Urteil alle Bürger zukünftig mit willkürlichen Bußgeldverfahren rechnen, da jederzeit die Möglichkeit besteht, eine Ordnungswidrigkeit zu begehen, ohne dass diese konkret nachgewiesen werden muss?  :o

Nun - das hatte ich vor 2 Jahren schon auf dem Radar:

Nach dem Beitrag ist vor dem Beitrag: R.-Beitrag 2.0 >> © by Kurt <<
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17569.msg115401.html

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:52 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

f

faust

... zwei  >:D >:D kleine Überlegungen:

1) Das Urteil ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde - das dürfte klar sein.
Ich denke aber, es gibt noch eine kleine Chance in Abhängigkeit davon, was man in Brüssel zur Sprißler/Tübingen - Vorlage zu sagen hat -> in etwa 8 Wochen wissen wir auch das ( ... möglicherweise geht dann der ganze Eiertanz  :angel: :angel: :angel: :angel: :angel: von vorn los? ).

2) Der "Beitrag" mag nun "rechtmäßig" sein - aber sind es auch die Zwangsvollstreckungen?
Ich denke, das ist noch nicht schlüssig geklärt.
Das heißt wohl: Man muss das Wissen um die Zwangsvollstreckung ausbauen und vertiefen.

Der  Pfad der Erleuchtung  hätte dann wohl nur mehr zwei Ebenen:

1) Zahlungsverweigerung (Aufwand: NULL  (#) ),

2) Im Falle des Versuchs der Vollstreckung: Vollstreckungsgegenklage.

Bitte berichtigt  :police: mich, wenn ich das falsch  8) sehe ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:53 von Bürger«

b
  • Beiträge: 5
Hauptwohnung im privaten Bereich - ist der Beitrag nun Grundgesetzkonform oder nicht - "weitestgehend" wie vom obersten deutschen Gericht geschrieben ist eines obersten Gericht nicht würdig. Man kann auch nicht "weitestgehend" schwanger sein


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  • IP logged

s
  • Beiträge: 172
Man kann das System nicht im System austricksen, da viel zu viel Geld hiermit verdient wird
Verdienen tun sie nichts, sie nötigen und bestehlen den Bürger einfach lebenslänglich  ;)
Also Person X glaubt, dass man das System sogar im System bzw. mit dem System austricksen muss...oder anders gesagt RBStV, Dreh und Angelpunkt ist der Wohnungsbegriff.

Zitat
§3 RBStV
1) Wohnung ist unabhängig von der Zahl der darin enthaltenen Räume jede ortsfeste, baulich abgeschlossene Raumeinheit, die
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere Wohnung, betreten werden kann.

Heißt nichts anderes als, Wenn im Flur von Person X jemand schlafen könnte bzw. tatsächlich schläft (ein Zweitwohnungsnutzer z.B), dann macht das den Flur zu einer Wohnung. Durch diese Wohnung muss Person X aber durch, um in seine Wohnung zu kommen...damit hat Person X aber gar keine Wohnung mehr inne.

 >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:54 von Bürger«

T
  • Beiträge: 205
  • Höre kein Radio, gucke nicht fern.
Nun muss die Wende auf politischer Ebene errungen werden !
Politik hat doch zu diesem Problem geführt, wie sollten wir via "Politik" also je zu einer Lösung finden?

Der Pöbel wird mit "Medien" überflutet und ruhig gestellt, unwissend gehalten und begehrt deswegen nicht auf. Prinzip: "Brot und Spiele". Ich frage mich immer mehr, ob Politik nicht schon lange obsolet ist?


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