... zwei  
 
 kleine Überlegungen:
1) Das Urteil ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde - das dürfte klar sein. 
Ich denke aber, es gibt noch eine kleine Chance in Abhängigkeit davon, was man in Brüssel zur Sprißler/Tübingen - Vorlage zu sagen hat -> in etwa 8 Wochen wissen wir auch das ( ... möglicherweise geht dann der ganze Eiertanz  
 
 
 
 
 von vorn los? ).
2) Der "Beitrag" mag nun "rechtmäßig" sein - aber sind es auch die Zwangsvollstreckungen? 
Ich denke, das ist noch nicht schlüssig geklärt. 
Das heißt wohl: Man muss das Wissen um die Zwangsvollstreckung ausbauen und vertiefen. 
Der  
Pfad der Erleuchtung  hätte dann wohl nur mehr zwei Ebenen: 
1) Zahlungsverweigerung (Aufwand: NULL  

 ), 
2) Im Falle des Versuchs der Vollstreckung: Vollstreckungsgegenklage.
Bitte berichtigt  

 mich, wenn ich das falsch  

 sehe ...