... zwei

kleine Überlegungen:
1) Das Urteil ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde - das dürfte klar sein.
Ich denke aber, es gibt noch eine kleine Chance in Abhängigkeit davon, was man in Brüssel zur Sprißler/Tübingen - Vorlage zu sagen hat -> in etwa 8 Wochen wissen wir auch das ( ... möglicherweise geht dann der ganze Eiertanz

von vorn los? ).
2) Der "Beitrag" mag nun "rechtmäßig" sein - aber sind es auch die Zwangsvollstreckungen?
Ich denke, das ist noch nicht schlüssig geklärt.
Das heißt wohl: Man muss das Wissen um die Zwangsvollstreckung ausbauen und vertiefen.
Der
Pfad der Erleuchtung hätte dann wohl nur mehr zwei Ebenen:
1) Zahlungsverweigerung (Aufwand: NULL

),
2) Im Falle des Versuchs der Vollstreckung: Vollstreckungsgegenklage.
Bitte berichtigt

mich, wenn ich das falsch

sehe ...