... zwei
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kleine Überlegungen:
1) Das Urteil ist das Papier nicht wert, auf das es geschrieben wurde - das dürfte klar sein.
Ich denke aber, es gibt noch eine kleine Chance in Abhängigkeit davon, was man in Brüssel zur Sprißler/Tübingen - Vorlage zu sagen hat -> in etwa 8 Wochen wissen wir auch das ( ... möglicherweise geht dann der ganze Eiertanz
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von vorn los? ).
2) Der "Beitrag" mag nun "rechtmäßig" sein - aber sind es auch die Zwangsvollstreckungen?
Ich denke, das ist noch nicht schlüssig geklärt.
Das heißt wohl: Man muss das Wissen um die Zwangsvollstreckung ausbauen und vertiefen.
Der
Pfad der Erleuchtung hätte dann wohl nur mehr zwei Ebenen:
1) Zahlungsverweigerung (Aufwand: NULL
![(#)](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/afro.gif)
),
2) Im Falle des Versuchs der Vollstreckung: Vollstreckungsgegenklage.
Bitte berichtigt
![police :police:](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/police.gif)
mich, wenn ich das falsch
![Cool 8)](https://gez-boykott.de/Forum/Smileys/default/cool.gif)
sehe ...