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Autor Thema: Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion  (Gelesen 132444 mal)

P
  • Beiträge: 377
Folgendes wird zu 100% passieren (und da braucht man kein Hellseher sein!): 

1. der ÖRR wird sich jetzt nach Außen demütig dankbar für das ach so demokartische Urteil zeigen, eine kleine Wohlverhaltensperiode an den Tag legen...

2. DANN mit aller frisch bestätigten Macht unter Zuhilfenahme des Staates rasch und gründlich sich das Geld der Zahlschafe holen und dabei wie immer keinerlei Rücksicht nehmen.

3. WEITER wird er sein Internetangebot massiv ausdehen.

4. die nächste BEITRAGSANHEBUNG ist schon fertig in der Schublade und wird - auch nach einer kleinen bis mittleren Wohlverhaltensperiode - auf die Zahlschafe übetragen.

5. er wird mit seiner gestärkten Position an Privatsender wenden und den Aufbau einer gemeinsamen Datenbank vorantreiben, bei der ER, dank der staatlichen Legitimation der Leitbulle sein wird und alle anderen werden sich ihm fügen.

Noch Fragen?


LG Peli


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Eine Vorlage hat es doch; die ja nicht gegenstandslos geworden ist. Und dann hat es ja noch Art. 10 EMRK; wenn nötig, gibt es eben neben C-260/89 eben noch eine spezielle Entscheidung zum dt. Rundfunk.

Ich teile nicht das hohe Lied auf die EU und ihre Institutionen, habe zudem recht gefestigte Vorbehalte gegenüber Juristen im Allgemeinen und das BVerfG im Besonderen.  8) Ein weiteres Gericht verspricht wohl nicht unbedingt eine bessere und richtigere Rechtsauslegung. Wenn ich hier lese, wie die Diskussion beim EuGH im laufenden Vorlageverfahren abgelaufen ist, welche Positionen die EU-Vertretung äußerte, und dann in Betracht ziehe, dass man in dieser "Nebensache" Deutschland womöglich nicht auf die Füße treten will, so bin ich jedenfalls nicht sonderlich optimistisch. Ein paar kritische Fragen hier, eine spitze Anmerkung da machen aus einem BVerfG-Richter ersichtlich noch niemanden, der den Regierungen auf die Füße tritt. Dass dies beim EuGH anders sein soll, ist allenfalls zu wünschen, garantiert wird es aber niemandem. Auch dass die Karte EMRK zieht, ist keineswegs sicher.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:36 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Aus der Pressemitteilung
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/bvg18-059.html
Zitat
Letztlich ist verfassungsrechtlich entscheidend, dass die Beiträge nicht für andere Zwecke erhoben werden als die funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Finanzierung der Aufgaben nach § 40 Abs. 1 RBStV

Aus der Rubrik "Juristischer Schwachsinn, der unbedingt beschlossen werden muss" präsentiere ich den "Törtchenbeitrag", der ab 2019 ausschließlich Konditoren in Deutschland zu Gute kommt. Für dessen Legitimität ist ietztlich verfassungsrechtlich entscheidend, dass die Beiträge nicht für andere Zwecke erhoben werden als die funktionsgerechte Finanzausstattung des deutschen Konditorenhandwerks und die Finanzierung der Aufgaben nach § X Abs. 1 des "Törtchenfinanzierungsgesetzes". Sie mögen keine Törtchen? Darauf kommt es nicht an. Schließlich muss man zur Finanzierung von was auch immer keinen Wirklichkeitsmaßstab wählen, sondern kann auch einen Ersatz- oder Wahrscheinlichkeitsmaßstab zugrunde legen. Schalten Sie sich also auch morgen wieder ein, wenn es heißt "Juristischer Schwachsinn, der unbedingt beschlossen werden muss"!

Vorankündigung: lesen Sie nächste Woche in dieser Rubrik "der Fusspilzbeitrag", eine Maßnahme zur Finanzierung von FusspflegerInnen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:37 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

K
  • Beiträge: 232
Zitat
Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.

Das wäre (bzw. ist?) das Ende des BGB. Wenn es auf den persönlichen Willen nicht mehr ankommt, wäre bis auf Mord und Totschlag ab sofort möglicherweise alles erlaubt.

Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar.

Der höchst persönliche Wille ist ein unabtrennbarer Teil der (Menschen-) Würde. Ohne Willen kann es keinen Vorteil geben, weil ohne Willen nichts stattfinden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eklatant gegen Art 1. Abs. 1 GG verstoßen und ist mit seinem Urteil den Weg zu Diktatur und Willkür ein Stück in die Richtung gegangen, in die wir angeblich nie wieder zurück wollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 23:25 von DumbTV«

G
  • Beiträge: 1.548
Ich weiß nicht was ihr alle habt. Der Richter Paulus hat sich in der Verhandlung geäußert, dass er auch keine Lust hat für seine Zweitwohnung nochmals GEZ zu zahlen und er hat Recht bekommen. Dann ist doch alles perfekt geregelt.-Ironie aus-


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen kommt es nicht an.

Dann hätten die Herrschaften ja sogar noch auf andere Weise Herrn Kirchhof P. Lügen gestraft - hatte der u. a. doch höchstselbst sogar eine Widerlegungsmöglichkeit in seinem Gutachten gefordert, was bei Verzicht auf Gerät oder Nutzung auch den Willen gewürdigt hätte.

Das wäre (bzw. ist?) das Ende des BGB. Wenn es auf den persönlichen Willen nicht mehr ankommt, wäre bis auf Mord und Totschlag ab sofort möglicherweise alles erlaubt.

Nach Art. 1 Abs. 1 GG ist die Würde des Menschen unantastbar.

Der höchst persönliche Wille ist ein unabtrennbarer Teil der (Menschen-) Würde. Ohne Willen kann es keinen Vorteil geben, weil ohne Willen nichts stattfinden kann.

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eklatant gegen Art 1. Abs. 1 GG verstoßen und ist mit seinem Urteil den Weg zu Diktatur und Willkür ein Stück in die Richtung gegangen, in die wir angeblich nie wieder zurück wollen.

Zusammengefasst fallen einem immer mehr Punkte auf, wo man nur sagen kann: Auf zum EuGH / EGMR. Massenhaft nicht mehr zahlen wäre natürlich weitaus besser - aber ob den bisher schon ohne Murren blechenden Mio. Zahlschafen ihre uneingeschränkte Bequemlichkeit nicht doch wichtiger ist?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:38 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.386
naja, BVerfG meint aber:
Zitat von: RN 76, letzter Satz
Ein solcher die Erhebung des Rundfunkbeitrags rechtfertigender Vorteil liegt hier in der individuellen Möglichkeit, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nutzen zu können.
Also weil ein Rundfunknichtnutzer die individuelle Möglichkeit hat zum Nutzer zu werden, ist der Beitrag gerechtfertigt. :o
Schau mal in Rn. 60

Zitat
[...]Auch wenn Rundfunk von fast allen Personen empfangen werden kann und die Abgabe deshalb von einer Vielzahl von Abgabepflichtigen entrichtet werden muss, verliert sie nicht den Charakter einer Sonderlast und eines Beitrags und wird damit nicht zur Steuer. Denn sie wird für die jeweils individualisierbare Möglichkeit des Rundfunkempfangs durch die einzelne Person erhoben; in Ausnutzung dieser Möglichkeit individualisiert sich der konkrete Empfang bei jedem einzelnen Nutzer.
Diese Abgabe enthält ihren Charakter als Sonderlast erst dann, wenn die Möglichkeit der Nutzung auch individuell wahr genommen wird.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

Z
  • Beiträge: 1.564
Erstaunliches Urteil, dass der ÖRR im Wesentlichen nicht gefährdet wird war vorhersehbar, aber dass es auf Rechtsbeugung hinausläuft, hätte ich nicht erwartet und sorgt bei mir für Zweifel am demokratischen Systen, der Gewaltenteilung und der Rechtssicherheit.
Auch dass in der Urteilsbegründung schon erste Widersprüche auftreten ist ungeheuerlich, die schwarze Wand ist weiß, selbst wenn sie nicht weiß wäre könnte man sie schließlich jederzeit ohne Aufwand weiß streichen...

Dann machen wir uns mal gefasst auf Polizeigesetze wie in Bayern, weitere Abgaben für eigentlich staatliche Daseinsfürsorge (ÖPNV, Straßenbeleuchtung, Polizei, Feuerwehr, "Bildungsabgabe").

Da kann man tatsächlich wie vorgeschlagen, seinen Wohnsitz nur noch im Ausland anmelden.
Ich werde jedenfalls die mir bekannten Landespolitiker bearbeiten, solchen Schwachsinn nicht nochmal zu beschließen, denn es muss ja was am Gesetz geändert werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Juli 2018, 07:40 von Bürger«

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Mit ein bisschen Glück...

Erstaunliches Urteil, daß der ÖRR im Wesentlichen nicht gefährdet wird war vorhersehbar, aber daß es auf Rechtsbeugung hinausläuft, hätte ich nicht erwartet und sorgt bei mir für Zweifel am demokratischen Systen, der Gewaltenteilung und der Rechtssicherheit.
Auch daß in der Urteilsbegründung schon erste Widersprüche auftreten ist ungeheuerlich, ...
...

kommen die europ. Rechtsinstitutionen zum gleichen Ergebnis. Dort soll Rechtsbeugung doch nicht gern gesehen sein?


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

  • Beiträge: 7.386
@Besucher
Auf dem Hintergrund sei deshalb die Frage aufgeworfen, welchen formalen Rang denn eigentlich die sogenannten "Leitverfahren" ggü. anderen Verfassungsbeschwerden einnehmen?
Auch dieses Verfahren, als Beispiel, des BVerfG ist ein Leitverfahren:

Zitat
Leitsatz 1
Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten und der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung. Sowohl die fehlende Auseinandersetzung mit einer Entscheidung des Gerichtshofs als auch deren gegen vorrangiges Recht verstoßende schematische "Vollstreckung" können gegen Grundrechte in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verstoßen.

Beschluss vom 14. Oktober 2004 - 2 BvR 1481/04
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/10/rs20041014_2bvr148104.html

Aus:
Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.0.html

Übrigens: Polizeigesetz, weil hier im Thema erwähnt.
Wenn es der EMRK entgegensteht, sollte es auch vor dem BVerfG keinen Bestand haben

Zitat
Rn 5
[...] Da die Europäische Menschenrechtskonvention im innerstaatlichen Recht den Rang eines (einfachen) Bundesgesetzes hat (vgl. BVerfGE 111, 307 <317>; 128, 326 <367>), impliziert dieser Vortrag, dass die hier entscheidungserhebliche Vorschrift des § 28 Abs. 1 Nr. 1 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg gemäß Art. 31 GG durch Art. 5 Abs. 1 EMRK gebrochen werde oder zumindest konventionsfreundlich auszulegen sei.

Beschluss vom 04. Mai 2015 - 2 BvR 2169/13
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/rk20150504_2bvr216913.html

Aus:
Über den Artikel 10 der Europäische Menschenrechtskonvention
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.0.html


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

j
  • Beiträge: 265
Erstaunliches Urteil, dass der ÖRR im Wesentlichen nicht gefährdet wird war vorhersehbar, aber dass es auf Rechtsbeugung hinausläuft, hätte ich nicht erwartet und sorgt bei mir für Zweifel am demokratischen Systen, der Gewaltenteilung und der Rechtssicherheit.
Auch dass in der Urteilsbegründung schon erste Widersprüche auftreten ist ungeheuerlich, die schwarze Wand ist weiß, selbst wenn sie nicht weiß wäre könnte man sie schließlich jederzeit ohne Aufwand weiß streichen...

Dann machen wir uns mal gefasst auf Polizeigesetze wie in Bayern, weitere Abgaben für eigentlich staatliche Daseinsfürsorge (ÖPNV, Straßenbeleuchtung, Polizei, Feuerwehr, "Bildungsabgabe").

Da kann man tatsächlich wie vorgeschlagen, seinen Wohnsitz nur noch im Ausland anmelden.
Ich werde jedenfalls die mir bekannten Landespolitiker bearbeiten, solchen Schwachsinn nicht nochmal zu beschließen, denn es muss ja was am Gesetz geändert werden.
ich werfe nie was in die Zeitungsbox, den ich informiere mich digital...bei deinem Beitrag möchte ich dir aber aus vollem herzen zustimmen.

Die Logik ist bestechend, ein Nichtnutzer könnte ja zum Nutzer werden, wenn er sich Geräte anschaffen würde.
Ja verdammt, warum zahlt ein Nichtnutzer eigentlich nicht für den ÖPNV, die KFZ Steuer, die ..."beliebiges Einfügen"?
Auf der anderen Seite ist es für mich auch unglaublich, das das BverfG die Koppelung an die Wohnung en passant durchgehen läßt - grade noch, das sie nicht schreiben das man ja obdachlos werden kann.

Die Argumentation gegen Sixt ist natürlich fast schon ein Kracher, schreiben Kirchhof und Co. eigentlich auch für den Postillion?
Das dt. Gerichte nicht sonderlich schlüssig urteilen - man möchte fast meinen das Jura Studium mit anschließender Richterposition fördert leute mit logischer Denkschwäche  - sieht man ja aktuell an dem Fall des "Bin Laden Leibwächters" bei dem verschiedene Gerichte sich wiedersprechende Anordnungen erteilen und am Ende ein Argument "es drohe Folter" in Tunesien, einem der demokratischsten Länder Nordafrikas, eine Rückführung verlangt wird.
Die meisten hier im Forum haben ja diese Erfahrung vor den unteren Gerichten auch gemacht.
Aber das ein Mietauto durch das hervorrangende ÖRR Radioprogramm (haha, könnte auch aus dem Postillion sein) ein wesentlich besseres Produkt wird-  ja da muss man erstmal drauf kommen.
In Wahrheit wollen die bei Sixt auch keine Autos mieten, sondern fahrende Radios.
Warum dann aber der Mieter für die 1. Wohnung zahlen, für die 2. Wohnung aber nicht mehr, für sein Sixt Mietauto dann aber nochmal, also das versteht doch wirklich keiner.

Natürlich hoffe ich jetzt darauf, das eine entsprechende Meldeflut eingeht. Denn der sinnvollste Weg diesen Wahnsinn zu vermeiden ist das Melderecht zu beugen.


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D
  • Beiträge: 244
Der höchst persönliche Wille ist ein unabtrennbarer Teil der (Menschen-) Würde.  Ohne Willen kann es keinen Vorteil geben, weil ohne Willen nichts stattfinden kann.
Messerscharf erkannt. Du KANNST in keiner Demokratie leben. Wenn du keine Wahlmöglichkeiten mehr hast, nennt man das Diktatur. Du lebst in einer Art von Demokratiefiktion, in dem du in einer Diktatur, eine fiktionale Demokratie vorgespiegelt wird.
Du hast die aber schon in den 1990er Jahren erklären lassen, dass du dich an den Kosten der "Einheit" zu beteiligen hast, obwohl man dir erst erklärt hatte, dass es gar keine Kosten geben wird und es "blühende Landschaften" geben wird. Wenn es nach mir gehen würde, würde die Mauer noch stehen, weil der "Preis" viel zu teuer ist, damals gegen die Mauer die Demokratie einzutauschen, weil man keine Entscheidung mehr gegen den Staat mehr treffen durfte. Damals ist die Demokratie gestorben samt dem damaligen Rechtsstaat und heute stinkt sie eben mal wieder richtig.
In den Romanen 1984 und auch in Clockwork Orange wird das Ende des Demokratie damit begründet, dass der Mensch keine Wahlmöglichkeiten mehr hat und nur noch zu "funktonieren" hat, damit die Illusion aufrecht erhalten werden kann.  8)

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil eklatant gegen Art 1. Abs. 1 GG verstoßen und ist mit seinem Urteil den Weg zu Diktatur und Willkür ein Stück in die Richtung gegangen, in die wir angeblich nie wieder zurück wollen.
Wann hast du über "Hartz4" abgestimmt und über deine eigene Armutsrente ?
Gar nicht, aha
Und wer hat die Werbetrommel dafür gerührt, der ÖRR, die SPD über ihre Medienbeteiligungen ??

Dann machen wir uns mal gefaßt auf Polizeigesetze wie in Bayern, weitere Abgaben für eigentlich staatliche Daseinsfürsorge (ÖPNV, Straßenbeleuchtung, Polizei, Feuerwehr, "Bildungsabgabe").
Erst kommt die Riesterversicherung zwingend für alle, nebst der Beteiligung der Selbstständigen in der Sozialversicherung, damit das "Gejammere" über die viel zu wenigen Riesterverträge aufhört und die Versicherungswirtschaft ihr nächstes Milliardenpaket erhält.

Da kann man tatsächlich wie vorgeschlagen, seinen Wohnsitz nur noch im Ausland anmelden.
Die Möglichkeiten hast du 30 Jahre nicht genutzt, stattdessen fleissig des deutsche System unterstützt. Dafür bekommst du keine entsprechende Rente mehr und wo du als Rentner lebst, interessiert die Politik überhaupt nicht.
Ich habe 18 Jahre Rentenanspruch im EU-Ausland aufgebaut


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c
  • Beiträge: 873
Gut, dann hat eben das BVerfG klammheimlich das Abgabensystem abgeändert und die Schleusen für ganz neue Beiträge geöffnet. Es kommt also nicht mehr auf die konkrete Nutzungsmöglichkeit an, sondern nur noch, dass es nicht mit Steuern finanziert wird.

Kann man machen. Hätte man aber nicht müssen.

Eigentlich hätte ich gedacht, sie sagen, es geht normalerweise nicht, aber für den ÖRR machen wir mal eine Ausnahme. Wäre schick gewesen. Sie hätten auch problemlos die Personenbezogenheit (für die Zukunft) fordern können, wenn es denn schon eine Demokratieabgabe sein soll.

Aber zu sagen, es ist keine Demokratieabgabe, aber wegen der Wichtigkeit des ÖRR für die Meinungsvielfalt und damit letztlich die Demokratie hat jeder einen individuellen Nutzen, es muss aber nicht individuell jede Person, sondern nur pro Wohnung gezahlt werden, ist schon ... äußerst kreativ.

Ausgerechnet am Zweitwohnsitz anzusetzen, ist ein blanker Hohn. In der Regel ist ein Zweitwohnsitz beruflich veranlasst, und die Kosten können inkl. Rundfunkabgabe als doppelte Haushaltsführung von der Steuer abgesetzt werden. Ist also für die Betroffenen nicht soooo schlimm.

Dann sprechen sie davon, es gäbe eine Missbrauchsmöglichkeit, die aber aufgrund der Straf- und Bußgelddrohung nicht realistisch sei. Was meinen sie damit? Wie kann man die Zweitwohnung missbrauchen, um der Rundfunkabgabe für die Erstwohnung zu entgehen?? Kann das jemand erklären? Wie macht man das?

Im Prinzip ist es ein Pyrrhussieg für den ÖRR. Eine "Fluchtmöglichkeit" hätte dem ÖRR und den etablierten Parteien mehr geholfen. So wird es ein Politikum, für das nur die AfD gewappnet ist. Kaum jemand glaubt noch, dass der ÖRR zeitgemäß ist. Er wird sich auch nicht selber retten können. Dazu ist er zu sehr verwöhnt und von der Politik abhängig. Der ÖRR wird jetzt machen, was er will, die Kosten nach oben schrauben und damit den Rest der Bevölkerung auch noch gegen sich aufbringen.

Gleichzeitig droht der EuGH, der ja nun schon gesagt hat, dass er dazu entscheiden wird. Es ist also keineswegs ein "Acte eclair", wie uns das BVerfG weismachen will. Was passiert, wenn er die Notifizierungspflicht feststellt?

Das BVerfG weist die Verantwortung von sich: "Daher stellt nicht jede Verletzung der unionsrechtlichen Vorlagepflicht zugleich einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar." Ja was denn nun? Ein Verstoß ist kein Verstoß?

Jedenfalls blendet es den Elefanten im Raum gekonnt aus: in den hier gegenständlichen Verfahren ging es um westdeutsche Länder (NRW, Bayern, BW), die sich auf den Altbeihilfen-Status berufen können. Für MDR und RBB gilt das nicht, weil deren Beihilfen nie angemeldet wurden und auch nicht schon vor 1956 bestanden haben (sondern erst ab 1992). Was ist jetzt damit?


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m
  • Beiträge: 272
Das Urteil ist ein tiefer Schlag für jedermanns Grundrechte.

Die Gruppen der Nichtnutzer und der Verzichtswilligen werden wie Nutzer einer redundanten und aufgedrängten Möglichkeit behandelt. Das BVerfG hat mit einem Streich die Verfassung (u.a. Art. 3. Abs. 1 (Gleichheitssatz), Art. 5 GG Abs. 1 Satz 1 (ungehinderte Unterrichtung) außer Kraft gesetzt und den Artikel 10 der Menschenrechtskonvention (Information ohne behördliche Eingriffe) ebenso nicht beachtet. Bei der Zweitwohnung hat das BVerfG die Gleichbehandlung verschiedener Sachverhalte gesehen, bei den Nichtnutzern/Verzichtswilligen sieht es das jedoch nicht.


Quelle: Pkt. 3 im Leitsatz des Urteil des Ersten Senats vom 18. Juli 2018
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2018/07/rs20180718_1bvr167516.html
Wenn es nicht "auf das Vorhandensein von Empfangsgeräten oder einen Nutzungswillen ankommt", wie es das BVerfG in dem Urteil sagt, dann konstruieren die Richter eine Gegenleistung gegen den Willen, wo eine Belästigung mit Unerwünschtem vorliegt. Die Drückerkolonnen können sich hier sicherlich noch einiges abschauen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Juli 2018, 19:08 von maxkraft24«

  • Moderator
  • Beiträge: 3.234
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Nachdem sich in den ersten Stunden nach der Verkündung des Bruder-Urteils nun endlich die Fassungslosigkeit etwas aufgelöst hat, könnte man sich zumindest langsam dem Urteil den ein oder anderen der wenigen positiven Aspekte annehmen.

Verfassungsrichter Paulus, sowie mögliche Kolleginnen und Kollegen, haben sich nun mal schnell von ihrer Pflicht als Beitragszahler für Ihre Zweitwohnung befreit. Das könnten wir in unsere Erfolgsmeldungen aufnehmen. Hat doch bereits in der mündlichen Verhandlung Verfassungsrichter Paulus auf sein Problem mit der Beitragsanmeldung seiner Zweitwohnung hingewiesen, dieses Problem hat er nun nicht mehr.


Was heißt das nun für ca. 2 Millionen Zweitwohnungen?
Zitat
2013 - Haushalte mit Zweitwohnung 1184 ; Haushalte mit Freizeitwohnung 786
Quelle:
Statistisches Bundesamt, Fachserie 15, Sonderheft 1, EVS 2013, S.16 [PDF ~540 kb]
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/EinkommenKonsumLebensbedingungen/Wohnen/EVS_HausGrundbesitzWohnverhaeltnisHaushalte2152591139004.pdf?__blob=publicationFile

für ca. 2 Millionen Zweitwohnungen bedeutet das ein Verlust für den ÖRR von ca. 420 Millionen Euro im Jahr.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. November 2018, 23:50 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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