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Autor Thema: Nach dem Beitrag ist vor dem Beitrag: R.-Beitrag 2.0 >> © by Kurt <<  (Gelesen 5518 mal)

K
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>> © by Kurt <<

Die der deutschen Sprache kaum mächtige - zum Mindestlohn beschäftigte Mitarbeiterin des Facilitymanagements - ***Frau R. B.*** - fand beim Raumpflegen in einer Sekretärinnentoilette einer Verwaltungsgemeinschaftseinrichtung in Köln-Bocklemünd einen Schnellhefter mit - wie sie sagte: „vermeintlich unwichtigen Notizen, Skizzen, Strichmännchenzeichnungen und Diagrammen - Abfall eben.“ 
Sie nahm den Schnellhefter mit um dann abends beim Sitzkreis integrationswilliger Raumpflegerinnen die Mappe unter der Beteuerung abzugeben:
„Isch ährlisch - isch nix klauen. Isch gelesen - isch nix verstehen. Zum Glück isch nix Auto, nix Führerschein. Deitsches Land - verrücktes Land“.
Nichtsahnend welch hoch brisante Dokumente darin schlummerten fand dann der Schnellhefter seinen Weg zu einem sehr interessierten Wohnungsinhaber (nach Melderecht)...

***Klarname von Frau Rade Brecht aus Datenschutzgründen anonymisiert***

Auf Nachfrage war sodann von gut unterrichteten Greisen aus höchsten Kreisen zu erfahren:

Ja - die Gefahr einer Niederlage vor den höchsten Gerichten sei bereits mit Inkrafttreten des Rundfunkbeitrages 1.0 seit 01.01.2013 bekannt und es wird seither an einer Alternativfinanzierung gearbeitet:
So trafen sich in geheimen Sitzungen bisher schon die Intendanten der Landesrundfunkanstalten, ZDF- und Deutschlandradiovertreter sowie die Verkehrsminister der Länder um über das Projekt R.-Beitrag 2.0 zu befinden. Kürzlich waren die Justizminister der Länder, Verfassungsrichter sowie Vertreter des BND und des Kraftfahrtbundesamtes zur Schlussfassung des Projektes mit eingeladen.
Höchstrangige Regierungsvertreter in Berlin waren von Anbeginn in das Geheimprojekt eingebunden und gaben grünes Licht.

Die Eckpunkte des R.-Beitrags 2.0:

Vollständiger Name: Raserbeitrag; Codename: R.-Beitrag 2.0
Es wird empfohlen zur (beabsichtigen) Vertuschung in der Öffentlichkeit den Codenamen: R.-Beitrag zu verwenden.
Die Umstellung soll fast unbemerkt vonstatten gehen: es wird weiterhin empfohlen den Raserbeitrag zunächst in der Höhe des momentanen Rundfunkbeitrags zu belassen.

Der Raserbeitrag wird ab 01.04.2016 von allen volljährigen in Deutschland gemeldeten Personen die einen Führerschein - gleich welcher Art und  Klasse - innehaben, erhoben werden.
Der Raserbeitrag wird ohne Ausnahme von allen einmal erfassten Führerscheininhabern auf Lebzeit - auch sie ihn abgeben oder verlieren; gleich ob sie Einkommen oder keines haben - zu entrichten sein.
Zur Eintreibung des Raserbeitrags bei mittellosen Führerscheininhabern bzw. zur Eintreibung des Raserbeitrags bei Führerscheininhabern ohne eigenes Einkommen wird es eine erweiterte Berechtigung der noch zu gründenden gemeinsam betriebenen eintreibungsstelle geben. Gespräche mit Spezialeinheiten der Bundeswehr, THL etc. sind angedacht. Näheres wird in einer nicht öffentlich einsehbaren, geheimen Vereinbarung geregelt.
Grundsätzlich umfasst die Raserbeitragspflicht auch Inhaber eines Boots-, Flug- oder sonstigen Scheins. Dabei ist es unerheblich ob die Führerscheininhaber ein Kraftfahrzeug, Boot, Fluggerät usw. innehaben, besitzen, halten oder benutzen: allein die Erlaubnis ein solches zu Führen und damit die Möglichkeit zu haben bestehende Höchstgeschwindigkeiten, Flughöhen usw. zu überschreiten löst die Raserbeitragspflicht aus.

Um eine Raserbeitragsgerechtigkeit herzustellen wurden die zum 01.01.2016 bei allen Führerscheinstellen abgezogenen Daten bereits an die gemeinsam beim BND betriebene Stelle - die in Kooperation mit dem KBA in Flensburg als gemeinsames Rechenzentrum betrieben wird - übermittelt und werden z. Zt. ausgewertet.

Alle Beteiligten vertraten von Anfang an die Ansicht dass auffällig gewordene Führerscheininhaber - also diejenigen bei denen Eintragungen beim Kraftfahrbundesamt (KBA) im Flensburger Punktekonto vorliegen - einen Zusatzbeitrag leisten können und müssen da bei ebendiesen ja schon der rechtsgültige Beweis einer Regelüberschreitung vorliegt. Rechtlich sei dies nicht zu beanstanden da bei einer solchen Typisierung selbst erstellte Statistiken - aus Daten der o.a. gemeinsam beim BND betriebenen Stelle - die in Kooperation mit dem KBA in Flensburg als gemeinsames Rechenzentrum betrieben wird -  die Rechtsgrundlage schaffen. Angedacht ist bis auf weiteres für jeden eingetragen Flensburger Punkt - unabhängig davon ob der Führerscheininhaber durch Überschreiten der Höchstpunktzahl eben keinen Führerschein mehr inne hat - einen Raserzusatzbeitrag (Projektintern: R.-Beitrag plus+) von 5 €/Monat zu erheben. Näheres zur Umsetzung und Eintreibung des R.-Beitrag plus+ wird ebenfalls in der nicht öffentlich einsehbaren, geheimen Vereinbarung geregelt.

Verfassungsrechtlich wird das ab 01.04.2016 Inkrafttreten des auf unbestimmte Zeit gültigen und unkündbaren Gesetzes diesmal keine Hürden nehmen müssen: es wird als Notstandsgesetz erlassen werden und somit uneingeschränkte (Rechts-)Gültigkeit haben. Im Raserbeitragsstaatsvertrag wird verankert dass - unter Strafandrohung - dieser von nichts und niemand in Frage gestellt werden kann und darf; dass gegen den  Raserbeitragsstaatsvertrag nichts und niemand Klage erheben bzw. Rechtsmittel einlegen kann und darf.

Das Lieferkonzept zur einmaligen Einführung, Inkrafttretens und Durchsetzung des Raserbeitragsstaatsvertrags sieht vor:
Am 31.03.2016 um 23.45 wird der übergesetzliche Notstand ausgerufen. Die Intendanten der o. a. öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sorgen dafür dass in einer 15-minütigen Sondersendung über die (Notstands-)Lage der Nation berichtet wird und die Einführung des Raserbeitrags zum 01.04.2016 ab 00:00 Uhr bekanntgegeben wird. Vertreter der Länder sowie der bereits in geheimen Beratungen informierten Bundesregierung werden um 23:59 Uhr den übergesetzlichen Notstand zum 01.04.2016 00:00 Uhr als beendet erklären. Ebenfalls im Raserbeitragsstaatsvertrag verankert: durch das Ausstrahlen der Sondersendung zum übergesetzlichen Notstand wird als unwiderlegbar klargestellt dass jeder Führerscheininhaber rechtskräftig unterrichtet wurde - gleichgültig ob er ein Empfangsgerät vorhielt oder nicht.

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

e
  • Beiträge: 811
@Kurt
So war es, so ist es und so kann es gehen.

Danke für diese interessante, aus dem Leben skizzierte Geschichte. Wenn es nicht so amüsant wäre, könnte man Gänsehaut bekommen.


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

K
  • Beiträge: 2.240
Bundesverwaltungsgericht Leipzig: Absurdistan lässt grüßen - oder auch: auf zu neuen Ufern

Maut ist out - Mobilitätsbeitrag ist in !

Wie funktioniert's !?

Aufgaben:
Zitat
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) plant, baut und unterhält die Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz. Darüber hinaus ist er für Fragen des Verkehrs zu Lande, im Wasser und in der Luft zuständig.
Quelle: http://www.lbm.rlp.de/Aufgaben/


1) Die Länder müssen jetzt nur Staatsverträge abschliessen bzw. "Landesbetriebe Mobilität" (soweit nicht schon vorhanden) errichten.
oder
2) Die Staatsverträge über den xxx_Rundfunk werden mittels Änderungsstaatsverträgen erweitert um Errichtung und Betrieb der Landesbetriebe Mobilität

Der Beitragsservice wird als gemeinsame Stelle berechtigt auch die Mobilitätsbeiträge (mit allem "drumherum") einzuziehen.
Die Datensätze müssten nur noch um "Führerscheininhaber" ergänzt werden  8) >:D  >Verwaltungsvereinfachung bei Massenverfahren !!

Warum funktioniert's?

Ganz einfach:
Da ja nun die Verfassungsmässigkeit des Rundfunkbeitrags aufgrund absurder Typisierungen und sonstigem Schwachfug bejaht wurde lässt sich ja trefflich argumentieren:

Jeder volljährige Wohnungsinhaber mit neuartigem Empfangsgerät kann die ungewollt vorhandenen elektromagnetischen Schwingungen typischerweise in seiner Wohnung oder sonstwo nutzen und muss somit - egal ob er überhaupt "altes" (Glotze, Weltempfänger) oder "neuartiges Empfangsgerät" (Schwachmatenphone oder Kompjuter) vorhält) - den Beitrag leisten.

also:
Es wird typisierend unterstellt dass 100% aller volljährigen Führerscheininhaber ein Kraftfahrzeug besitzen.
Ob sie eines haben oder nicht: spielt keine Rolle.
Ob -wenn eines vohanden - dieses zugelassen ist oder nicht: spielt keine Rolle.

Da somit alle volljährigen Führerscheininhaber die ungewollt vorhandenen Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Feld- Wald- und Wiesenwege nutzen können müssen sie ausnahmlos den Mobilitätsbeitrag leisten.
Schliesslich steht ihnen nach GG Artikel 2 Absatz 2 ja zu dass sie sich frei und ungehindert bewegen dürfen.

Gruß
Kurt


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c

cleverle2009

Werbe auch du für die

http://grundrechteunion.de

Die Bürger müssen aktiv werden und sich nicht wie Schafe ihrer Wolle berauben lassen.


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K
  • Beiträge: 2.240
???

Grundrechte !??
Union ?

Hör(t) ja auf mit solchen Querelen!  8)

Hab' keine Zeit für solchen Quark: muss jetzt alle meine MDL's anschreiben und ihnen o.a. Vorschläge unterbreiten.

Schliesslich geht es hier um Beitragsgerechtigkeit - also sozusagen um die zurecht abgeschorene und zukünftig noch abzuscherende Schafswolle  ;D ;D ;D

Gruß
Kurt


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  • Beiträge: 3.997
Hätten MDLs Grundrecht beachtet hätten MDLs keine Zustimmung zu dieser Art der Finanzierung geben können. Durch die Zustimmung aber haben die MDLs sich bewusst nicht an das Grundrecht gebunden. Das Grundgesetz wurde und wird missachtet.

Das Grundgesetz ist in einfachen Worten für jedermann verständlich geschrieben, es Bedarf keiner Auslegung, weil es sich vom Wortlaut direkt an die Bürger richtet. Das bedeutet es ist tatsächlich so zu lesen wie formuliert und nicht, wie einige wenige vermeintlich besser gebildete Personen es deuten wollen.

Sollen die Hintergründe dazu geprüft werden sind die Protokolle aus der Zeit zu lesen als das Grundgesetz formuliert wurde.


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Nicht zu vergessen, all die stolzen Häusle-Besitzer mit Grundstück drumrum ... sie alle könnten mindestens einen (großen) Hund halten - wählt man etwas kleiner, gingen auch Zwei ... 

Fazit: Einfache Steuer für einen Hund, je nach Gemeinde i.d.R. doppelte Steuer vom Ersthund für den Zweiten. Da klingeln ordentlich die Kassen... 8)

Und soll sich mal keiner mokieren! Wer könnte, MUSS! *e basta!*  >:D

Apropos, Maut: auf der A5 (Fahrtrichtung KA => Basel, nähe KM 640) steht ein Streckenabschnitt unter "PRIVATE KONZESSION" - offizielle Version: für Reparatur war kein Geld da...

Lkws zahlen auf dieser Etappe gut das doppelte an Maut als üblich und aufgrund des "privaten Touch'" wird man abwarten können, bis ganz dreist für Pkws erhoben wird, diese Art von privatisierter Autobahn sich durchs Land zieht und die Kfz-Steuer trotzdem bleibt, weil Autobahnmaut ist ja dann "Privatsache" nicht mehr Politik...

*in diesem Sinn*
CB


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Nach internen Informationen zeigte sich Frau Merkel zufrieden mit o.s. Gesetzesentwurf.

"Die progressive Haltung unserer wunderbaren Partei ist hier deutlich zu sehen. Während die Opposition lavierte, handelten wir. Der deutsche Bürger hat somit einen erheblichen neuen Vorteil erlangt, sowie Rechtssicherheit. Aber ich habs ja schon immer gesagt: Wir schaffen das"  ;D

Kritik aber äußerte Horst Seehofer: "Ich stehe Seite an Seite mit der Ganslerin in dieser wichtigen Sache. Im Prinzip. Enttäuscht aber bin ich darüber, dass man vorhandene Resourcen nicht besser ausschöpft. Zb. können wir unsere amerikanischen Freunde besser mit einbinden. Der NSA hat doch bereits alle diese Daten aller deutschen Bürger. Wozu braucht man dann den BND?"...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 02:05 von Alpha667«

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Nach internen Informationen zeigte sich Frau Merkel zufrieden mit o.s. Gesetzesentwurf.

"Die progressive Haltung unserer wunderbaren Partei ist hier deutlich zu sehen. Während die Opposition lavierte, handelten wir. Der deutsche Bürger hat somit einen erheblichen neuen Vorteil erlangt, sowie Rechtssicherheit. Aber ich habs ja schon immer gesagt: Wir schaffen das"  ;D

Kritik aber äußerte Horst Seehofer: "Ich stehe Seite an Seite mit der Ganslerin in dieser wichtigen Sache. Im Prinzip. Enttäuscht aber bin ich darüber, dass man vorhandene Resourcen nicht besser ausschöpft. Zb. können wir unsere amerikanischen Freunde besser mit einbinden. Der NSA hat doch bereits alle diese Daten aller deutschen Bürger. Wozu braucht man dann den BND?"...

*GRÖHL* *PRUST* *BRÜLL* Ok, der Sonntag ist gerettet! ;D


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fox

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Da somit alle v Volljährigen Führerscheininhaber die ungewollt vorhandenen Autobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, Feld- Wald- und Wiesenwege nutzen können müssen sie ausnahmlos den Mobilitätsbeitrag leisten.
Schliesslich steht ihnen nach GG Artikel 2 Absatz 2 ja zu dass sie sich frei und ungehindert bewegen dürfen.
Alle Volljährigen haben ja die Möglichkeit einen Führerschein zu haben, wenn nicht, trotzdem zahlen >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 13:50 von Bürger«

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Auf der 3. Archivseite von erwähnter bundesweiten BI für den nochmaligen Klageweg gegen die Hundesteuer findet man das:

http://www.wir-gegen-hundesteuer.de/wgh_archiv%C2%A73.htm

Zitat
Meldung: Aus vertraulichen Quellen wurde bekannt, dass nach dem Muster der Rundfunk-Zwangsgebühr ab 2016 pro Haushalt auch Hundesteuer, Kfz-Steuer und die Sonderabgabe zur Straßeninstandhaltung erhoben werden soll.

Bei der Erhebung spielt es keine Rolle, ob ein Hund bzw. ein Kraftfahrzeug tatsächlich vorhanden ist, man sich im Besitz eines Sachkundenachweises bzw. einer gültigen Fahrerlaubnis befindet und ob man physisch sowie psychisch überhaupt in der Lage wäre, einen Hund ordnungsgemäß zu halten bzw. ein Fahrzeug verkehrssicher zu führen oder nicht.

Entscheidend für die gerechtfertigte Erhebung einer Deutschland übergreifenden Hunde- und Kfz-Steuer sowie der Straßen-Sonderabgabe ist allein die theoretische Möglichkeit, sich (mindestens) einen Hund halten oder ein Kraftfahrzeug und somit die öffentlichen Verkehrswege nutzen zu können.

[...]

Zugegeben: Bislang reine Fiktion, eine Portion Sarkasmus und auch etwas Provokation. Jedoch gar nicht so abwegig, wozu dieser Staat und seine Helfershelfer noch alles fähig sein könnten, wenn WIR uns nicht bald solidarisch zeigen!


Hat auf jeden Fall was.

*in diesem Sinn*


Edit "Bürger":
Link zur Quelle ergänzt. Zitat gekürzt, aber um wichtigen Zusatz komplettiert.
Bitte die Foren-Regeln zur Verlinkung beachten.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. März 2016, 15:51 von Bürger«

 
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