Ich habe lange nix hier gepostet, weil ich in einer Flut von Gerichtsmist stecke im Anschluss an der ersten Instanz.
Ich kann verstehen, dass Du keinen Bock auf Berufung hast -> Anwaltzwang -> Kosten -> Sinnfreie Worte nahe der Rechtsbeugung -> was hat man davon?
Mir geht es genauso. Mein Tatbestand ist fehlerhaft, meine Argumente nicht im Urteil, meine Rechtsfragen irgendwo verschwunden. Ich habe auch kein Bock jetzt 10 Jahre durch alle Instanzen zu ziehen und bin in der gleichen Situation wie Du. Deshalb versuche ich eine Abkürzung, aber ich weiß (noch) nicht ob sie funktioniert:
schau Dir mal ZPO 219-221a an. Außerdem als Restposten: Gegenvorstellung.
Ich denke, ob das ein guter Weg ist, hängt von Deinem Urteil ab. Gibt es da logische Lücken? Gibt es Lücken zu dem was du vorgebracht hast? Wurde der Tatbestand tatsächlich gewürdigt? Was ich lustig finde, ist zum Beispiel, dass bei mir im Tatbestand keine Leistung der Rundfunkanstalten auftaucht.
Wie kann aber ein Beitrag rechtens sein, zu dem keine Leistungserbringung im "Tatbestand" auftaucht? Der muss da rein. Das ist deshalb wichtig, weil man sonst ja niemals die Leistung mit dem Leistungsversprechen vergleichen kann, wenn die Gerichte die Leistung/Nichtleistung nicht angucken/erfassen/aufschreiben.
Wenn diese ZPO-Richtigstellungen fehlschlagen, gehe ich direkt zum Landesverfassungsgericht. Es gibt in meinem Urteil nicht einmal den geringsten Direktbezug zu meiner Klage. Ich habe die schwere Vermutung, dass meine Klage nichtmal gelesen wurde, sondern nur die Antwortschreiben der Rundfunkanstalten.
Aber wie beweist man sowas? Ich habe mich schon gefragt, ob ich nicht die Staatsanwaltschaft die Fingerabdrücke an der Gerichtsakte nehmen lassen sollte... bloß leider rührt die mit Sicherheit auch keinen Finger...
Wahrscheinlich müsste ich die Gerichtsakte stehlen und dann gleich zur Polizei mit Selbstanzeige hinbringen... Völlig verrückt. Keine Ahnung, ob ich mich das traue. Aber sonst wird das nie jemand prüfen, ob die meine Klage überhaupt gelesen haben. Ich weiß nur noch nicht einmal unter welchen Straftatbestand das "Nichtlesen einer Klage" für einen Richter fällt. Amtsmissbrauch? Rechtsbeugung? Faulheit im Dienst?