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Autor Thema: Urteil ist da (1. Instanz) > und jetzt?  (Gelesen 14252 mal)

P
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Re: Urteil ist da (1. Instanz) > und jetzt?
#15: 19. April 2018, 10:00
Bei Unklarheit darüber wer den Antrag stellen muss sollte in der Rechtsantragsstelle vorgesprochen werden. Bitte zeitnah erledigen.

Erfahrungsbericht:

Im VwGO steht wer das machen soll.
Anwälte angeschrieben. Als sich abzeichnete, dass keine Zusage kommt Gang in die Rechtsantragsstelle eine Woche vor Frist Ende. Nettes Gespräch. Inhalt, wenn sie den Antrag ohne Anwalt stellen, dann wird der abgelehnt werden. ... Das Gespräch endete damit dass weiter Anwälte gesucht wurden und die VwGO und die ZPO nochmals gesichtet wurde. Ausdruck §173 VwGO und glaube §78b ZPO angefertigt zusätzlich Ausdrucke der Anfragen und Ablehnungen. Mit dem ganzen Zeug kurz vor Fristende nochmals zur Antragstelle. Problem erläutert und dargestellt nicht genau zu wissen wie das jetzt passieren muss. Daraufhin hat die jetzt andere Dame verstanden was ich will und was mein Problem ist und eine A4 Seite mit zwei formlosen Anträgen verfasst und eine kurze Begründung, dass der Antrag durch den Kläger gestellt werden muss, weil kein Anwalt innerhalb der Frist gefunden wurde und das auch belegt wird. Belege als Anlagen anbei.


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S
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Re: Urteil ist da (1. Instanz) > und jetzt?
#16: 31. Januar 2019, 09:56
Es heißt, dass für den Antrag auf Zulassung der Berufung ein Anwalt benötigt wird. Es könnte aber auch ohne gehen, wenn man keinen Anwalt in der vorgegebenen Frist findet.

Aber eine Fallkonstellation, welche bestimmt nicht selten ist, findet leider keinerlei Erwähnung.
Was machen Personen xyz, welche gar nicht erst auf Anwaltssuche gehen können, weil ihnen dafür schlicht das nötige Kleingeld fehlt?

Natürlich könnten solche Personen auch auf Anwaltssuche gehen, aber was sollen sie einem Anwalt sagen? Etwa:

"Hallo, ich benötige einen Anwalt für ein Berufungsverfahren. Leider verfüge ich aber nicht über die finanziellen Mittel, um die entstehenden Kosten dafür aufzubringen."

Ich meine, wie soll man eine Anwaltssuche überhaupt belegen können, wenn man erst gar nicht auf Anwaltssuche gehen kann.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

P
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Re: Urteil ist da (1. Instanz) > und jetzt?
#17: 31. Januar 2019, 11:57
Was machen Personen xyz, welche gar nicht erst auf Anwaltssuche gehen können, weil ihnen dafür schlicht das nötige Kleingeld fehlt?

Also kein Geld hindert nicht an der Anwaltssuche. Die Anwälte, welche kein Interesse haben werden Ihnen mitteilen, dass sie das Mandat nicht übernehmen können. Z.B. weil das nicht Ihr Fachgebiet ist, Sie keine Zeit haben, Sie keine neuen Mandate annehmen. Die Ablehnungsgründe sind in der Tat vielfälltig.

Bei der reinen Suche geht es auch noch gar nicht um das Geld. Sprich einen Anwalt suchen kann tatsächlich jeder. Wie sucht man
"Hallo, ich benötige einen Anwalt für ein Berufungsverfahren. Leider verfüge ich aber nicht über die finanziellen Mittel, um die entstehenden Kosten dafür aufzubringen."
-> So nicht! Eine Person A will ja nicht sprichwörtlich mit der Tür ins Haus fallen.
Im Vordergrund sollte also das Verfahren stehen und das Thema Rundfunk, weniger die Mittel.
Empfehlung, eher viele und nicht zu kleine Kanzleien anschreiben, weniger Einzelanwälte.

in [] Klammen seien Beispiele

in Farbe seien Sätze, welche als Beispiel her halten können.
Zitat
[Sehr geehrte Damen und Herren,][Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt XXXX]
[ich habe die Kontaktdaten zu Kanzlei über eine Empfehlung erhalten.] [ich klagte vor dem Verwaltungsgericht.]
Ich suche einen Rechtsanwalt für die Fortsetzung dieser Rechtssache, also für den Antrag der Berufungszulassung vor dem OVG.
 
Die Zustellung war am XX.XX.XXXX.
 
Sind Sie bereits hinreichend in das Thema Rundfunkbeitrag und damit ebenso in die weitere aktuelle Entwicklung eingearbeitet?
[Sind Ihnen die Rundfunkurteile 6, 7 und 8 des Bundesverfassungsgerichts vollständig bekannt?]
 
Haben Sie die Entscheidung, inklusive der Vorverfahren im Umfang von ca. 700 Seiten, vom 18.07.2018 des Bundesverfassungsgerichts bereits für sich vollständig analysiert?
 
Sind Sie vertraut mit der EMRK z.B. §10? Führen Sie auch Verfassungsbeschwerden?
 
Gerne kann ich Ihre Antwort bis zum XX.XX.XXXX berücksichtigen.
 
Im Fall dass Sie nicht in Frage kommen bitte ich um unmittelbare Rückantwort.
 
Mit freundlichen Grüßen

Einen vertretungsbereiten Anwalt zu den Bedingungen, welche hier nur Sinn machen, zu finden ist wahrscheinlich schlicht 'nicht' ganz aussichtslos. Es könnte passieren, dass nur 50% antworten.

Eine Honorarvereinbarung, welche über den Betrag "Streitwert" für die Rechtsanwaltskosten nach Tabelle hinausgeht, wird weder von der Gegenseite, selbst bei einem Sieg nicht, noch von einer Rechtsschutzversicherung erstattet.

-> Somit kann auch kein Gericht einen Bürger zwingen einen solchen Anwalt zu nehmen.

Das Thema dazu wird hier beschrieben:

Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0


Edit "Bürger":
Das eigenständige Thema "Anwaltssuche" sollte bitte nicht hier, sondern der Auffindbarkeit und eigenständigen Diskussion wegen in gut aufbereitetem eigenständigen Thread mit aussagekräftigem Thread-Betreff behandelt werden.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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d
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Person D hat nun die offizielle Ablehnung der Klage vorm VG erhalten.
Stellungnahme/Einspruch ist bis zur Monatsfrist möglich.

Da stand aber nichts davon dass die Berufung durch einen Anwalt erfolgen muss ?

Ausserdem kam ein weiterer Brief dass die Gegenseite um die Begleichung der angefallenen Gebühren bittet ? Sind diese zu zahlen ?
Kommen die 105€ Gerichtskosten dann noch oben drauf ?


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Z
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Person D hat nun die offizielle Ablehnung der Klage vorm VG erhalten.
...
ein weiterer Brief dass die Gegenseite um die Begleichung der angefallenen Gebühren bittet ? Sind diese zu zahlen ?
Kommen die 105€ Gerichtskosten dann noch oben drauf ?

Zum Berufungsverfahren braucht man einen Anwalt, das ergibt sich aus den Gerichtsgesetzen und bedarf keines weiteren Hinweises. Im Forum haben einige Strategien aufgezeigt, wie man ohne Anwalt die "Revision" ins Rollen bringt, mein Eindruck war, daß damit die Klage angenommen wird aber dann ganz nach unten in den Stapel kommt, denn die Idee dahinter ist ja, daß man einen "Pflichtverteidiger" (also vom Wesensgehalt her, das Wort gibt es im Verwaltungsrecht nicht) vom Gericht zugeteilt bekommt, der es für den Streitwerthonorarsatz macht. Sollte das irgendwann passieren, kann man aber davon ausgehen, daß derjenige gerade mal "Dienst nach Vorschrift" macht, für diesen Fall muß man seine juristischen Ausarbeitungen wohl selber machen und nur durch den Anwalt vortragen lassen.

Die Gerichtskosten werden mit Klageeinreichung fällig, man bekommt eine Rechnung dafür, für die erste Instanz sollten die ja schon bezahlt worden sein, sonst hätte der Kläger wohl kein Urteil bekommen. Die Rundfunkanstalten stellen meist die Kostenpauschale von 20 Euro für Porto und Verpackung in Rechnung, das ist zulässig, auf welches Konto die überwiesen werden, kann sich der Kläger ja überlegen, vielleicht überweist er ja in Zukunft auf dieses Konto die verlorenen Zwangsbeiträge?


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Zitat
Die Rundfunkanstalten stellen meist die Kostenpauschale von 20 Euro für Porto und Verpackung in Rechnung, das ist zulässig, auf welches Konto die überwiesen werden, kann sich der Kläger ja überlegen,

Der Kläger kann ja anfragen, wie er die Pauschale bar bezahlen kann ....

Siehe   § 14 Abs 1 Satz 2 des Bundesbankgesetzes:

     "Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel."


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Ausserdem kam ein weiterer Brief dass die Gegenseite um die Begleichung der angefallenen Gebühren bittet? Sind diese zu zahlen?
Siehe hierzu die Themen "Kostenfestsetzungsantrag" und "Kostenfestsetzungsbeschluß", bitte die Suchfunktion nutzen.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

o
  • Beiträge: 1.575
Suchfunktion ist gut, aber mühsam. Ein bestimmter Thread wird mit diesen Stichwörtern nicht gefunden; hier ein Direktlink zu einem Posting aus diesem Thread, der meinem Straßenbewohner fiktiv helfen könnte:

Post vom Verwaltungsgericht - Auslagen §162 Abs.2 VwG i.V.m. 7002 VV RVG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9799.msg191877.html#msg191877

Keine Rechtsberatung.


Edit DumbTV:
Threadtitel für die Verlinkung ergänzt. Bitte immer auch diesen Titel mit angeben, so das ersichtlich ist worum und wohin es geht!


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b
  • Beiträge: 4
Person B hat ebenfalls frisch die Ablehnung der Klage erhalten.
Und nach dem Person B diesen Thread gelesen hat und nun mehr seit 5 Jahren, viel mit der Unterstützung dieses Forums selbst erarbeitet hat, wird Person B wohl die Post mit der Forderung der Gerichtskosten abwarten (die kamen bisher noch nicht) und diese Begleichen. Sicher wird erneute Post vom Beitragsservice oder aber dem Gerichtsvollzieher nicht lange auf sich warten lassen (Person B hatte schon ein Verfahren, dass aufgrund der Klage ruhte).
Wo findet man Tipps dazu? In Raten besser oder volle Summe ? Irgendwie begründen, dass es dennoch vorläufig ist?
Person B wird dann wohl die aufgelaufenen Kosten begleichen und so leid es ihr tut, ist sie müde :-(

Danke vorab !!


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Ich habe lange nix hier gepostet, weil ich in einer Flut von Gerichtsmist stecke im Anschluss an der ersten Instanz.
Ich kann verstehen, dass Du keinen Bock auf Berufung hast -> Anwaltzwang -> Kosten -> Sinnfreie Worte nahe der Rechtsbeugung -> was hat man davon?
Mir geht es genauso. Mein Tatbestand ist fehlerhaft, meine Argumente nicht im Urteil, meine Rechtsfragen irgendwo verschwunden. Ich habe auch kein Bock jetzt 10 Jahre durch alle Instanzen zu ziehen und bin in der gleichen Situation wie Du. Deshalb versuche ich eine Abkürzung, aber ich weiß (noch) nicht ob sie funktioniert:
schau Dir mal ZPO 219-221a an. Außerdem als Restposten: Gegenvorstellung.
Ich denke, ob das ein guter Weg ist, hängt von Deinem Urteil ab. Gibt es da logische Lücken? Gibt es Lücken zu dem was du vorgebracht hast? Wurde der Tatbestand tatsächlich gewürdigt? Was ich lustig finde, ist zum Beispiel, dass bei mir im Tatbestand keine Leistung der Rundfunkanstalten auftaucht.
Wie kann aber ein Beitrag rechtens sein, zu dem keine Leistungserbringung im "Tatbestand" auftaucht? Der muss da rein. Das ist deshalb wichtig, weil man sonst ja niemals die Leistung mit dem Leistungsversprechen vergleichen kann, wenn die Gerichte die Leistung/Nichtleistung nicht angucken/erfassen/aufschreiben.
Wenn diese ZPO-Richtigstellungen fehlschlagen, gehe ich direkt zum Landesverfassungsgericht. Es gibt in meinem Urteil nicht einmal den geringsten Direktbezug zu meiner Klage. Ich habe die schwere Vermutung, dass meine Klage nichtmal gelesen wurde, sondern nur die Antwortschreiben der Rundfunkanstalten.
Aber wie beweist man sowas? Ich habe mich schon gefragt, ob ich nicht die Staatsanwaltschaft die Fingerabdrücke an der Gerichtsakte nehmen lassen sollte... bloß leider rührt die mit Sicherheit auch keinen Finger...
Wahrscheinlich müsste ich die Gerichtsakte stehlen und dann gleich zur Polizei mit Selbstanzeige hinbringen... Völlig verrückt. Keine Ahnung, ob ich mich das traue. Aber sonst wird das nie jemand prüfen, ob die meine Klage überhaupt gelesen haben. Ich weiß nur noch nicht einmal unter welchen Straftatbestand das "Nichtlesen einer Klage" für einen Richter fällt. Amtsmissbrauch? Rechtsbeugung? Faulheit im Dienst?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Juli 2019, 21:13 von NichtzahlerKa«
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 3.238
Das Ende der Zahlungsverweigerung ist noch lange nicht erreicht. Die ignorierten und unbeantworteten Fragen an die Gerichte gehören in den nächsten Widerspruch. Soll doch die LRA erklären, wie es bei all den Rechtsbrüchen möglich sein soll, jemanden zur Zahlung zu verpflichten. Das Gericht soll sich nur mit der Frage beschäftigen müssen, dass dem Widerspruch nicht abgeholfen wurde, weil die LRA die ganzen Rechtsbrüche auch nicht erklären kann und schon gar nicht ignorieren darf. Also wäre eine Möglichkeit, auf den nächsten Festsetzungsbescheid zu warten und dann mittels Widerspruch auf die Rechtsbrüche hinzuweisen und zu fragen, wo denn gesetzlich geregelt ist, dass die LRA gegen dieses Gesetz verstossen darf.


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  • Beiträge: 691
Was ich lustig finde, ist zum Beispiel, dass bei mir im Tatbestand keine Leistung der Rundfunkanstalten auftaucht.
Wie kann aber ein Beitrag rechtens sein, zu dem keine Leistungserbringung im "Tatbestand" auftaucht? Der muss da rein. Das ist deshalb wichtig, weil man sonst ja niemals die Leistung mit dem Leistungsversprechen vergleichen kann, wenn die Gerichte die Leistung/Nichtleistung nicht angucken/erfassen/aufschreiben.

@NichtzahlerKa:

Die Leistung der ÖR-Rundfunkanstalten spielt im Tatbestand keine Rolle. Im Gesetz vielleicht, aber eben nicht im Tatbestand vor Gericht.
Der RB ist als Schickschuld ausgestaltet, den der Staat quasi per Zustimmungsgesetz erhebt. Dies ist völlig ohne Zusammenhang mit irgendeiner Leistung. Deshalb kommst Du damit vor Gericht nicht voran, es sei denn, Du möchtest das Gesetz selbst angreifen. Für eine Normenkontrollklage den RB betreffend ist es aber bereits zu spät.
Die Gerichte interessiert nur der den Rundfunkbeitrag auslösende Tatbestand, also: selbstgenutzte Wohnung, Betriebsstätte, betrieblich genutztes KFZ. Leider wird gerichtlich bisher über alles Unrecht, was das "Verwaltungsverfahren" Rundfunkbeitrag betrifft, hinweggesehen - selbst, wenn man mit dem Finger darauf zeigt. Richter spielen plötzlich Exekutive, lassen Klagepunkte "unter den Tisch" fallen und und und...

Der Knackpunkt ist momentan dieser: Wie bekommen wir die Richter dazu, nicht über die persönliche Rundfunkbeitragspflicht des Klägers zu entscheiden, sondern über die Rechtmäßigkeit des praktisch durchgeführten Verwaltungsverfahrens "Beitragseinzug"?

Wir sind gerade erst am Anfang des steinigen Weges. Ein Ende ist praktisch noch nicht in Sicht.

Wir haben bereits scharfe Schwerter, aber es stellt sich uns niemand zum Kampf, so dass wir damit bisher nur hilflos in der Luft rumfuchteln können. Den Gegner an der Flucht zu hindern und ihn zu stellen, ist die größte Herausforderung überhaupt.

Viele Grüße
Euer Mork vom Ork


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Gibt es da logische Lücken? Gibt es Lücken zu dem was du vorgebracht hast? Wurde der Tatbestand tatsächlich gewürdigt?

Bei mir sieht der Tatbestand echt anders aus: Die Argumente aus meiner Klage tauchen auf und es wird auch auf diese Bezug genommen.
Vom Verstoß gegen die Gleichbehandlung, über Säumniszuschlag, Misswirtschaft. Die Begründung streckt sich über 12 Seiten.

Mork schrieb:
Wir haben bereits scharfe Schwerter, aber es stellt sich uns niemand zum Kampf, so dass wir damit bisher nur hilflos in der Luft rumfuchteln können.

Genau so fühlt es sich mittlerweile an :(
Bisher hab ich auch einiges an Weg beschreiten können, weil ich aus der Familie juristische Unterstützung bekam. Auch der sieht aber nun keine Chancen mehr.

Und die Richter zu einer Änderung ihrer Sichtweise bewegen, ist ein hehres Ziel - klappt vielleicht besser mit regelmäßigen Demos?
Mein KnowHow reicht auf jeden Fall nicht mehr für die nächsten Schritte, Zeit zum dezidierten Einarbeiten fehlt. Und ja, ich geb es jetzt einfach mal zu - es überfordert mich einfach.
Entschuldigt, liebe Community! 5 Jahre war ich dabei und steige jetzt aus.

Mich würden daher nochmal die Punkte interessieren, ob es eine bestmöglichen Weg nun noch gibt. Raten besser und dennoch irgendwie vorläufig zahlen?

Danke euch sehr!


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  • Beiträge: 886
Der RB ist als Schickschuld ausgestaltet
Moooment. Wann und wo wurde denn staatsferner, pluralistischer,... "Rundfunk"  abgeschickt? Nur weil man sich um eine saubere Definition dieses Auftrags und dieser Worte drückt ist nicht jeder gesendete Mist eine Auftragserfüllung. Da kann ich auch eine Vase bestellen und einen Kronkorken geliefert bekommen... Die reine Behauptung das sei eine Vase, macht es noch nicht zu einer.


Gibt es da logische Lücken? Gibt es Lücken zu dem was du vorgebracht hast? Wurde der Tatbestand tatsächlich gewürdigt?

Bei mir sieht der Tatbestand echt anders aus: Die Argumente aus meiner Klage tauchen auf und es wird auch auf diese Bezug genommen.
Vom Verstoß gegen die Gleichbehandlung, über Säumniszuschlag, Misswirtschaft. Die Begründung streckt sich über 12 Seiten.


Die Begründung würde mich interessieren. Bitte mal einstellen! Es gibt kein Recht
  • auf mein Geld für Dinge, die klar außerhalb des Auftrags liegen (Besserstellung der Filmschaffenden nach politischem Druck von KEF durchgewunken)
  • der Bremer sich von mir eine Privatanstalt unterhalten zu lassen (gleicher Beitrag für unterschiedliche Leistung -> Ungleiches wird gleich behandelt)
  • das Beitragszahler dazu verpflichten kann solidarisch für Beiträge anderer Beitragszahler herangezogen zu werden (Befreiungen muss der Steuerzahler tragen)
Es gibt auch kein Recht der Anstalten sich über https://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsgrunds%C3%A4tze hinwegzusetzen.
Ich meine sowas wie https://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/__6.html und https://www.gesetze-im-internet.de/hgrg/__30.html
In den Bundesländern gibt es dann auch noch Entsprechungen (Landeshaushaltsordnung oder ähnliche Namen), die auch von den Öffis zu beachten sind. Wenn z.B. Teuerungen durch Nichtausschreibung entstehen, dann brauch ich die nicht zu bezahlen. Das ist bei jedem Beitrag so.


Gerade in meiner Lieblingssammlung erschienen: Auftragstreu und staatsfern im ZDF (Zentrum der Finsternis):
Sammlung: Wo wird der Rundfunkbeitrag (rechtswidrig) ausgegeben?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23623.msg195183.html#msg195183


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s
  • Beiträge: 20
....wichtig ist hier der Begriff „Beitrag“. Im Gegensatz zu einer Gebühr ist der „Beitrag“ begrifflich nicht an eine konkrete Gegenleistung gebunden. Beiträge werden für die Mitgliedschaft in einem Verein, Klub, einer Partei oder dergleichen  erhoben. Der Unterschied zum Rundfunkbeitrag liegt allerdings in der Freiwilligkeit.   Ab 18 Jahren wird man automatisch Zwangsmitglied, sobald man eine eigene Wohnung hat. Ich trete nicht in ein Dauerschuldverhältnis ein, in dem Sie einseitig bestimmen, was geliefert und wie viel gezahlt wird, und von dem ich nicht mal dann austreten kann, wenn Sie die Bedingungen einseitig zu meinem Ungunsten ändern. Der Beitrag ist zwar für eine Wohnung fällig, aber nicht die Wohnung konsumiert Rundfunk.


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