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Urteil ist da (1. Instanz) > und jetzt?

Begonnen von Renault16, 30. März 2018, 09:00

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PersonX

@Kant, leider kann Dir keiner im Forum erklären, warum es doppelt zugestellt wurde. Es kann sich einfach um ein Versehen bei Gericht handeln. Es könnte auch sein, dass die erste Zustellung bei Gericht nicht richtig protokolliert wurde. Das ist jedoch alles Spekulation.
Vielleicht hat der Kläger das erste Schreiben auch nicht erhalten. Warum sollte er bei Erhalt eines Schreibens davon ausgehen, dieses bereits erhalten zu haben ;-).

Maßgeblich für die Bewertung ob etwas verfristet ist, wird zunächst die Angabe sein, welche vom Kläger angeführt wird, falls das nötig ist. Sollte eine Diskrepanz durch den Richter festgestellt werden, weil es eine zweite dokumentierte Zustellung gibt, welche jedoch Datumstechnisch vor der vom Kläger angeführten war, dann wäre das zunächst wohl Pech. ;-) Ob aber etwas verfristet ist oder nicht, darüber entscheidet dennoch nicht der Kläger selbst.
Es kann somit auch sein, dass keine Dokumentation bei Gericht vorliegt über die erste Zustellung. -> Glück gehabt.
Oder diese liegt vor, aber es gab dennoch keine Zustellung beim Kläger, trotz dieser Dokumentation. -> Dann muss der Kläger geschickt vortragen.

Person A ist nicht gehalten zu erklären, dass Ihm etwas doppelt zugestellt sei. Person A muss nur das verwerten was für Ihn günstig ist. Es ist vor Gericht sicherlich alles erlaubt was nicht verboten ist.


Kant

Zitat von: PersonX am 28. August 2019, 14:39
@Kant, leider kann Dir keiner im Forum erklären, warum es doppelt zugestellt wurde. ...
Ist mir ja klar und eigentlich wollte ich für diese unübliche Begebenheit auch keine Erklärung, sondern eher eine Antwort darauf, ob das formell/juristisch so alles korrekt ist, wie ich es in meinem Post #42 beschrieben habe. Die mir entfernt bekannte Person I zieht in Erwägung den Antrag auf Zulassung der Berufung selbst (ohne Anwalt) zu stellen und würde sich dabei lediglich auf das zuletzt zugestellte Schreiben beziehen (beim ersten ist die Frist ja ohnehin schon vorbei)...