Na ja, @drboe, man sollte sich aber doch vergegenwärtigen, dass aktuell und für den Zusammenhang der Zwangsfinanzierung des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks dieses Landes der Begriff der »Gewissensgründe« doch eher ein wesentlich "bequemlichkeitshalber" verwendeter Subsumtionsbegriff ist und dieser sich nur auf den ersten Blick mit den in den seinerzeitigen Inquisitionsverfahren der sogenannten Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer "erforschten" Gewissensgründen vergleichen bzw. ineinssetzen lässt.
Man berücksichtige doch dabei, dass oben im wesentlichen hilfsweise unter "Gewissen" subsumierte Gemütsregungen & Vorbehalte - wenn man sich etwa die letztlich kriegshetzerische Berichterstattung unserer heiligen "Anstalten" in den Jahren 2013, 14, 15 im Zusammenhang mit der sogenannten, bekanntlich vom "Werte"-Westen angezettelten "Ukraine-Krise" bzw. dem ebenso diesem Akteur zu verdankenden "Syrien-Konflikt" ansieht - weitaus konkreter zu fassen sind, als Gewissengründe für die Ablehnung des Kriegsdienstes.
Die anhand der hunderten, seitens jeweils vor Korpsgeist mit dem Intendanten bzw. Unterwürfigkeit diesem gegenüber stinkenden Rundfunk- und Fernsehräte vom Tisch gewischten Programmbeschwerden und fachlicher Expertise nachgewiesene bzw. nach wie vor dutzendfach nachzuweisende, freundlich ausgedrückt "frisierte" Berichterstattung der "öffentlich-rechtlichen" Anstalten etwa zu den obigen Themenbereichen - wenn es denn gar nicht anders ging, der Öffentlichkeit dann als Folge von Pannen® verkauft - könnte durchaus unter Berufung darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland sich offiziell zum Frieden verpflichtet und als Friedensmacht geriert (den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien & den Status als inzwischen ? drittgrößter ? Rüstungsexporteur lassen wir mal beiseite), eine Grundlage für eine Zahlungsverweigerung bieten.
Auch wenn natürlich das Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit auch derartiges Ansinnen abbügeln wird, ändert das nichts daran, dass dem Vernehmen nach jedenfalls vor längerer Zeit in GB Bürger gerichtlicherseits Recht bekommen hatten, die wegen des Belogenwerdens durch die BBC die weitere Zahlung von Rundfunkgebühren dort verweigert hatten. War vor ein paar Jahren in telepolis nachzulesen, ohne dass ein fiktiver Besucher jetzt allerdings den Link noch zur Verfügung hätte.
Ohne die Folgerungen aus den bisherigen niederinstanzlichen Verläufen (vor den örtlichen GEZ-Geschäftsstellen bzw. GEZ-Bezirksleitungen (VG / OVG)) bzw. die genannten Perspektiven, was spätere diesbezügliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anlangt, in Zweifel zu ziehen - da hast Du garantiert recht - ist ein fiktiver Besucher sich aber dennoch nicht sicher, dass auch auf europäischer Ebene (EGMr) hinsichtlich auf besagten "Gewissensgründen" basierender Zahlungsverweigerung an den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk dieses Landes tatsächlich jetzt schon das letzte Wort als gesprochen anzunehmen wäre. Wie auch Dr. Winkler bemerkte, könnte ja ebensogut der Staat auch den Bürger zwingen, für eine bestimmte Partei zu spenden - & das kommt ja vllt. noch, wenn es mit den Spezialdemokraten weiter so abwärts geht . Da wäre dann nur noch zu fragen, wodurch sich denn dieser Staat von früheren, unterdrückerischen oder diktatorischen unterscheidet? Dadurch, dass "wir" selbstverständlich die "Guten" sind, die anderen hingegen die "Bösen" waren?
Auch der eingangs angebrachte Vorbehalt, es gebe doch weitaus bedrückendere Ungerechtigkeiten als diejenige, gegen seine Überzeugungen zur Zahlung des "Rundfunkbeitrages" gezwungen zu werden, erscheint einem fiktiven Besucher als Argument nicht wirklich tauglich. Ein wirklicher Rechtsstaat wird sich auch nicht herausnehmen zu sagen, er hätte kein Problem damit, jemandem rechtswidrig welche vors Maul zu hauen - der Betroffene möge sich doch nur vor Augen halten, dass "man" ihn ja genausogut auch hätte abmurksen können, und dass der Betroffene sich doch auf dem Hintergrund bitteschön "nicht so haben solle" :->>.