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"Beitragsservice" (vormals GEZ) => Probleme mit dem Beitragsservice => Thema gestartet von: mari1 am 01. Januar 2018, 03:44

Titel: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: mari1 am 01. Januar 2018, 03:44
:o :o :o ............prima, Text ist futsch, ich bin begeistert, also nochmal das ganze...


Hallöchen und ooooohhhhhhhhh, ich werde alt oder bin zu doof, ich steig hier einfach nicht durch  :-\ :-\ :-\ :-\. Also dickes SORRY, wenn der Sachverhalt/die Frage hier schon zum xten-Mal auftaucht oder an der falschen Stelle gestellt wird. ...war schon vor ner Registrierung als Gastleser undurchsichtig (selbst nach mehreren Anläufen), und wird jetzt mit Registrierung leider nicht merklich besser...

...bin noch nicht mal sicher ob ich des mit Beitragsschreiben hinkriegt (siehe oben, offensichtlich nicht  ???)...

Okidoki: Person A ist durch Trennung von einem Beitragszahler und Umzug in den Genuss einer Zwangsanmeldung gekommen und hat im Zuge dessen einen Härtefallantrag auf Rundfunkbeitragsbefeiung aus Gewissensgründen nach § 4 Abs. 6 RBStV gestellt. Die Landesrundfunkanstalt ist not amused und möchte den Antrag wegbügeln, weil eine Befreiung aus Gewissensgründen im Rahmen der Härtefallregelung nicht vorgesehen sei. Mit einer erneuten Eingabe, daß dem Härtefallantrag stattzugeben sei, weil die Vorschrift nur ein Beispiel nennt und ausdrücklich keine abschließende Aufzählung darstelle, wurde unter nochmaliger Ausführung der Gewissensnot (und dem Hinweis, daß der Härtefallantrag aus Gewissensnot einen außerordentlich hohen Stellenwert hat, faktisch weit über der Antragserweiterung liegt) der Antrag erweitert und mitgeteilt, daß Person A Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente ist. Die Landesrundfunkanstalt ist auf den Härtefallantrag aus Gewissensgründen nicht weiter eingegangen und fordert nun einen Einkommensnachweis/Ablehnungsbescheid von Sozialbehörden an.
....Person A hat allerdings nie Sozialhilfe/Grundsicherung/Wohngeld o.ä. beantragt, fürchtet aber, daß die Erwerbsminderungsrente mit 680 EUR Auszahlungsbetrag zu hoch ist und man damit wieder argumentativ bei dem Härtefallantrag aus Gewissensgründen landet....

Und nu? Ich bin verwirrt. Hat schon jemand den Härtefallantrag aus Gewissensgründen ohne klagen zu müssen durchbekommen? Und wenn ja, wie? Und falls geklagt wurde, gibts da Rechtssprechung zu (biiiittteeeeeeeee Gericht/Aktenzeichen oder ggf. link nennen).

liebe Grüße und ich hoffe ihr seits gut ins Jahr 2018 gerutscht
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: bukh1 am 02. Januar 2018, 09:06
Hallo
Nach meinem Kenntnisstand ist damit noch keiner durchgekommen. Hilft nur klagen und das ganze so lange hinzuhalten (immer wieder Sachvorträge nachreichen) bis endlich mal  unser oberstes Gericht sich entscheidet. Sollte ja schon in 2017 passieren
bukh1
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: drboe am 02. Januar 2018, 09:40
Du hast ein Einkommen unter der Pfändungsgrenze. Siehe https://www.p-konto-info.de/pfaendungstabelle.html und da den Pfändungsrechner.
Da würde die LRA wohl keinen Cent sehen.

M. Boettcher
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: marga am 02. Januar 2018, 10:12

Da würde die LRA wohl keinen Cent sehen.


Kurze Anmerkung:

Der BS (LRA) wird es aber versuchen in eine "Zwangsvollstreckung" mit "Haftandrohung"  laufen zu lassen ...

und da die meisten dann einknicken, wird doch gezahlt werden.  >:( :( :o
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: drboe am 02. Januar 2018, 10:29
@marga: ich bezweifle, dass der Gerichtsvollzieher berechtigt ist zu vollstrecken, wenn die Einkommensgrenze unterschritten wird, noch dazu so deutlich. Und dann gibt es selbstverständlich auch keine Haft. Die wäre rechtlich ebenso wenig möglich wie das Inkasso. Natürlich muss man dem GV belegen, dass man keine weiteren Einkünfte hat. Aber dann zieht er ab und der LRA bleiben die Kosten. Ich würde mir also keine Sorgen machen, dass ich bei der Einkommenssituation überhaupt zahlen muss.

M. Boettcher
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: marga am 02. Januar 2018, 10:46

Ich würde mir also keine Sorgen machen, dass ich bei der Einkommenssituation überhaupt zahlen muss.


Hört sich gut an, aaaaaaaber entspricht nicht dem Vorgehen des BS (LRA).
Und die betroffene "Wohnung" steht in "ständigem schriftlichem Erfahrungsaustausch" mit dem BS (LRA).  >:D >:D >:D
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 02. Januar 2018, 11:35
@mari1:
Person P verweigert den Rundfunkbeitrag seit Anfang 2013 erfolgreich mit der Berufung auf ihr Gewissen. Allerdings ist eine Klage anhängig und ausgesetzt

Ein Härtefallantrag nach § 4 Abs. 6 RBStV wäre möglich, da diese Härtefallregelung keine abschliessende Aufzählung der Voraussetzungen dafür bietet und Gewissensgründe nach deutschem Recht ein Härtefallgrund par excellence sind.

Es ist aber rechtlich unmöglich, dass der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt einen solchen Härtefall bearbeiten kann. Eine Härtefallprüfung solcher Art käme einer Gewissensprüfung gleich. Das Gewissen kann aber eigentlich nicht geprüft werden. Parteiische Organisationen (LRA, AZDBS) können da schon überhaupt nichts entscheiden. Auch ein Gericht kann über das Gewissen nicht bestimmen. (vgl. Kriegsdienstverweigerung)

Wer aber selbst den Beitragsservice oder die LRA mit einem Härtefallantrag an diese Stellen befragt und damit befugt, über sein Gewissen zu entscheiden, muss mit einer Negativantwort rechnen. Ob man sich dieser unterwirft, ist wiederum eine anschliessende Gewissensfrage.

Es blieb Person P auf gesetzlicher Ebene nur übrig, das Gericht zu befragen, wer denn - zumindest gesetzlich/grundrechtlich - berechtigt ist, diesen speziellen Härtefallgrund zu bearbeiten. An diese Stelle wird sie dann den Härtefallantrag zur Prüfung stellen.  Diese Frage hängt bis heute in der Luft. Eine Berufung der LRA darauf, dass es sich um eine Abgabe allgemeiner Art handelt, wie es bei einer Steuer der Fall ist, und das daher das Gewissen nicht direkt betroffen ist (vgl. BVerfG  2 BvR 478/92 und 2 BvR 1775/02), kann nicht erfolgen. Der Rundfunkbeitrag hat eine Finanzierungsfunktion für einen Medienkonzern, der sich wie das übergeordnete Gewissen der Nation gebärdet (Lebensnotwendig für die Demokratie, für den Zusammenhalt der Gesellschaft etc.pp.), dabei aber jahrzehntelang das völkertrennende "Gut/Böse" des Kalten Krieges medial unterstützt (hat) und stellt somit einen staatlichen Propagandaapparat erster Güte dar. Das kennen wir aus jüngster geschichtlicher, unglücklicher Erfahrung schon bereits 2 Mal aus Deutschland. Nun das 3. Mal.

Ein Härtefallantrag an die LRA wurde dementsprechend noch nicht gestellt, nur allgemeine Widersprüche auf erhaltene Bescheide, dass der Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen nicht bezahlt wird und auch zukünftig nicht bezahlt werden wird. Das Verfahren wurde 2014 auf Betreiben des Gerichts und ohne Zustimmung des Klägers ausgesetzt. (VG Hamburg, Kammer 10)



Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: drboe am 02. Januar 2018, 11:51
Hört sich gut an, aaaaaaaber entspricht nicht dem Vorgehen des BS (LRA).

Wenn man die Segel streichen will, weil eine staatliche Institution etwas versucht, was sie nicht darf, und der GV als Person das umsetzen will, obwohl er das in Kenntnis der Situation ebenfalls nicht darf, hat man selbst eigentlich ein ziemliches Problem. Bei den Einnahmen würde ich ein P-Konto einrichten und den Besuch des GV abwarten. Wenn man nett ist, könnte man sich ggf. noch dazu hinreißen lassen, der LRA mitzuteilen, dass man dem Besuch des von Ihnen beauftragten GV entspannt entgegen sehe, da ausweislich des deutlichen Unterschreitens der Pfändungsgrenze nix zu holen ist. Greift die LRA bzw. der GV dennoch Geld ab, dann sollte eine Klage dagegen aussichtsreich sein. Bei der ginge es primär nicht um die Rundfunkfinanzierung, sondern um widerrechtliche Pfändung.

M. Boettcher
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: marga am 02. Januar 2018, 12:13

Bei der ginge es primär nicht um die Rundfunkfinanzierung, sondern um widerrechtliche Pfändung.


Yep, dass sieht eine fiktive Person ähnlich.
Bei diesem "Vorgehen" sind aber gewisse "juristische Vorkenntnisse" erforderlich und ohne RA sehr schlecht durch zu ziehen.

Dieses Forum bietet "genügend Möglichkeiten" als "juristischer Laie" damit sich gegen den, BS, LRA, VG, OVG, BVwG, BVfG zu stemmen.
Vorreiter gibt es hier genügende.  ::) ;D >:D
 
Man(n) Frau möge hier die "Suchfunktion" aktiv benutzen.  >:D >:D >:D

Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: pinguin am 02. Januar 2018, 13:45
@drboe & Co.

Zitat
sondern um widerrechtliche Pfändung.

Es sei an dieser Stelle, evtl. auch in Wiederholung?, angemerkt, daß Erschwerniszulagen und Aufwandsentschädigungen nicht der Pfändbarkeit unterliegen und herausgerechnet werden müssen.

Pressemitteilung Nr. 34/17
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2017&nr=19422&pos=0&anz=34&titel=Pf%C3%A4ndungsschutz_f%C3%BCr_Sonntags-,_Feiertags-_und_Nachtarbeitszulagen

Zitat
Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850a Nr. 3 ZPO* und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar.[...]

*§ 850a Nr. 3 ZPO lautet:


Unpfändbare Bezüge
Unpfändbar sind

3. Aufwandsentschädigungen, Auslösungsgelder und sonstige soziale Zulagen für auswärtige Beschäftigungen, das Entgelt für selbstgestelltes Arbeitsmaterial, Gefahrenzulagen sowie Schmutz- und Erschwerniszulagen, soweit diese Bezüge den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen;

->

Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&sid=d00608504a2d6fd97692e3dfde7a5047&nr=18456&pos=1&anz=2

Bei Dauernachtarbeit sind 30% Zuschlag angemessen, sonst 25%.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: art18GG am 05. Januar 2018, 16:03
Auch wenn die Antragstellungen auf Befreiung aus Gewissensgründen nicht neu sind, sind sie immer noch wichtig, damit
sich in diesem Bereich endlich mal etwas tut. Generell gilt auch hier der altbekannte Verfahrensweg:

1. Antragstellung beim Beitragsservice
2. Ablehnungsbescheid des Beitragsservices
3. Widerspruch bei der Rundfunkanstalten
4. Widerspruchsbescheid des Rundfunkanstalten
5. Anfechtungsklage beim Verwaltungsgerichte

Ein solcher Befreiungsantrag kann auch während der Anfechtungsklage gegen einen Festsetzungbescheid noch gestellt werden.
In Anlehnung an den Zivildienst als Alternative zum Wehrdienst halte ich es bei solchen Anträgen aus Gewissensgründen jedoch
für sinnvoll, dass man vorschlägt, den Rundfunkbeitrag alternativ für caritative Zwecke zu spenden. Zur Unterstützung unseres
immer maroder werdenden Gesundheitssystems kann man beispielsweise vorschlagen, den Beitrag an Malteser, Johanniter oder
dem DRK zu spenden, die sicherlich den verwaltungstechnischen Aufwand für solche Befreiungen dann auch gerne übernehmen
würden.
Damit hat man sich im Ansatz schon des Vorwurfes entledigt, dass man einen solchen Antrag nur stellt, weil man sich vor der
Zahlung einer Abgabe drücken will. Denn niemand wäre bereit jedes Jahr einen neuen Antrag stellen zu müssen, nur um sich
einer solche Abgabe zu entziehen.   
   
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25835.msg163016/topicseen.html#msg163016
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 06. Januar 2018, 00:38
insbesondere @mari1:

Aus eigener (bisher positiven) Erfahrung:

Ein Antrag auf Härtefall aus Gewissensgründen an LRA oder BS ist nicht der richtige Weg!

Durch den Antrag akzeptiert der Antragsteller den BS oder die LRA als Prüfungsstelle seines eigenen Gewissens.

Meiner Auffassung nach darf kein Antrag gestellt werden! Es muss allgemein gefasster Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen erfolgen. Die Gewissensgründe müssen oder sollten dem BS oder der LRA nicht dargelegt werden, da beide Stellen keine zumindest gesetzliche Legitimation einer Gewissensprüfungsfähigkeit haben.

Der Widerspruch wird abgelehnt werden aus dem Grund, dass ein Widerspruch aus Gewissensgründen "nicht vorgesehen ist".

Die darauf folgende Klage beim Verwaltungsgericht sollte den Antrag enthalten, das Gericht möge feststellen, wer über den Härtefallantrag aus Gewissensgründen (Gewissensprüfungsantrag) entscheiden darf.

Ich gehe davon aus, dass das VG dem BS oder der LRA keine Fähigkeit der Gewissensprüfung zusprechen kann und wird.

Die Klage wird vom VG auf Eis gelegt werden. Auch das VG kann nicht über das Gewissen entscheiden.

Wie bereits erwähnt: Eigene Erfahrung.

Zum Eingangspost von mari1:
Es sollten die Gewissensgründe nicht mit der nicht vorhandenen Zahlungsfähigkeit erweitert werden. Das wirkt unglaubwürdig. Entweder Gewissensgründe oder finanzielle Gründe. Wer aus Gewissensgründen absolut nicht zahlen kann, kann sich dann leider auch nicht das Hintertürchen "Befreiung durch Zahlungsunfähigkeit" offen lassen.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: TVFranz am 06. Januar 2018, 07:16
eine mir nahestehende Person F hat bei der Rundfunkanstalt Gewissengründe und geringes Einkommen als zwei voneinander unabhängige Härtefälle beantrat. Aus dem einfachen Grund weil beides zutraf. Ob das jetzt unglaubwürdig klingt oder nicht, liegt im Ermessen des Betrachters. 

Es war von vornherein klar, daß diese Härtefallanträge abgewimmelt wurden. Es erfolgte daher Widerspruch, Widerspruchsbescheid und letztendlich Klage. 

Die Klage ist bis zu dem heutigen Tag kostenfrei, da ein Härtefallantrag wegen nachweislich geringen Einkommens keine Gebühren nach sich zieht. 

Person F hat dem Gericht ausdrücklich klargemacht, dass der gesonderte Antrag keine Anerkennung des Rundkfunkbeitrages darstellt. Er diente lediglich dazu, die beschränkten Möglichkeiten eines Unrechtssystems anzuwenden.

Also Klagen wegen wirtschaftlichem Härtefall spart schon mal mindestens 105 Euro Verhandlungskosten. Das ist eine schöne Stange Geld für ein Verwaltungsgerichtsverfahren, das aufgrund verfestigter Rechtssprechnung, keine weiteren Impulse liefern dürfte.

Die ganze Maschinerie schreit nach "Sand ins Getriebe" also warum nicht noch eine Schippe drauflegen  ;)





Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 06. Januar 2018, 11:04
@TVFranz: Danke für die weiterführenden Erfahrungen. So begründet, macht auch der Antrag aus  Gründen des geringen Einkommens im Zusammenhang mit den Gewissensgründen Sinn. Es sollte jedoch m.M. kein Härtefallantrag aus benannten Gewissensgründen gleichzeitig gestellt werden. Allgemeiner Widerspruch aus Gewissensgründen (gegen den Rundfunkbeitrag) und Härtefallantrag aus finanziellen Gründen (für die Gerichtskosten) wäre m.M.n. dann die Mischung.

Von der Rundfunkanstalt wird nur der finanzielle Härtefallantrag bearbeitet werden. Das Gewissensargument soll nur vor Gericht Einfluss nehmen.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 06. Januar 2018, 12:55
Es gibt bestimmt genug Fälle, in denen beides zutrifft. Einmal Gewissensgründe und gleichzeitig auch Zahlungsunfähigkeit wegen geringem Einkommen.
Natürlich kann man Zahlungsunfähigkeit nicht als Gewissensgrund mit angeben, das ist schon klar.

Aber wenn man den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts folgen will - was man tun sollte - dann muß man zumindest einen Befreiungsantrag an die zuständige LRA gestellt haben. Sonst heißt es hinterher, man hätte nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft.
Natürlich kann so eine popelige Rundfunkanstalt nicht über das Gewissen entscheiden. Das ist gar nicht möglich.
Das Gewissen ist eine individuelle interne Instanz, und keine externe, was auch immer für eine, könnte je darüber entscheiden.

In Fällen, wo beides zutrifft, spielt das "Hintertürchen wegen Zahlungsunfähigkeit" auch gar keine Rolle, da das Gewissen immer schwerer wiegt.
Das bedeutet aber nicht, daß man nicht beides in einem Befreiungsantrag anführen kann. Gleichzeitig sollte man aber auch unmissverständlich zum Ausdruck bringen, daß damit keinerlei Anerkennung von irgendetwas einhergeht.
Abgelehnt wird es sowieso, aber wenigstens ist man damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gefolgt und kann es hinterher auch belegen.

Außerdem ist mir jetzt nicht bekannt, daß man in einem Befreiungsantrag nicht auch mehrere Gründe nebeneinander angeben kann. Wenn beides zutrifft, warum sollte man damit hinterm Berg halten?
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 06. Januar 2018, 13:03
Eine Trennung der beiden Sachverhalte sollte erfolgen, da die LRA nur den Härtefall aus finanziellen Gründen bearbeiten wird. Evtl. wird dem ja stattgegeben. Wogegen soll man dann angehen? Gegen einen "positiven" Widerspruchsbescheid? Ich meine, dass wird dann zu kompliziert und birgt noch mehr Fallen.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 16. Februar 2018, 11:51
Vorab eine Bemerkung an die Moderation: Ich schreibe diesen Kommentar bewußt in der Ich-Form. Dieses ist kein hypothetischer Fall. Da er sich aber von bisherigen doch in einigen Punkten unterscheidet, möchte ich es doch hier teilen, quasi als Information aus erster Hand. Ob es angenommen oder verworfen wird bleibe der Forumsleitung belassen.


@art18GG schrieb am 05. Januar 2018, 16:03
Zitat
Auch wenn die Antragstellungen auf Befreiung aus Gewissensgründen nicht neu sind, sind sie immer noch wichtig, damit sich in diesem Bereich endlich mal etwas tut.

Ich habe lange warten müssen, aber jetzt ist es soweit. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist an die falsche Adresse geraten. Das letzte Kapitel wurde aufgeschlagen.
Dieses Mal werden sie mit einer Macht konfrontiert, der sie nicht gewachsen sind, und auch ihr Milliardenapparat und ihre Bataillone an Juristen werden ihnen nichts nützen.

Ich habe in mehreren Widersprüchen versucht, den Herrschaften klar zu machen, dass für mich eine Zahlung der Zwangsabgabe aus Gewissensgründen unmöglich ist. Es wurde alles ignoriert und selbst im Widerspruchsbescheid, der nur aus den üblichen Textbausteinchen zusammengekleistert wurde, wird mit keinem Wort darauf eingegangen.

Ein entsprechender Antrag auf Befreiung nach Vorgabe von 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 wurde auch mit Ablehnungsbescheid abgebügelt. Natürlich wurde diesem fristgerecht widersprochen und auch gleichzeitig klargestellt, dass eine Anerkennung der LRA als Entscheidungsstelle nicht mehr möglich ist.

Auch gegen den Widerspruchsbescheid wurde fristgerecht Klage am VG eingereicht, eine Bestätigung mit AZ ist hier bereits eingegangen.

Meine Gründe für die Zahlungsverweigerung sind sehr tiefgreifend und auch persönlicher Natur. Sie haben nichts mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu tun. An dieser Stelle kann ich nicht näher darauf eingehen, aber soviel sei gesagt: Mein Gewissen steht hier über meiner Existenz. Wenn nötig, wird es bis zum letzten Atemzug gehen***.

Ich bin nicht gerade das, was man einen vorbildlichen Christen nennen würde und mit den weltlichen Kirchen habe ich es auch nicht so. Das bedeutet aber nicht, dass ich deswegen ungläubig wäre. Ich bekenne mich offen zu meinem Glauben an Gott und dieser Glaube ist unerschütterlich. Und für mich ist das Gewissen eine Gabe Gottes. Es ist die gottgegebene Fähigkeit an den Menschen über seine bloße Existenz hinauszuwachsen.

Natürlich bin ich, wie jedes Lebewesen auf diesem Planeten, mit den angeborenen Instinkten behaftet. Einer davon ist der Selbsterhaltungstrieb ohne den ein Überleben wahrscheinlich unmöglich wäre. Dem entsprechend gehört auch die Angst dazu. Aber mein Glaube und meine innerste Überzeugung und nicht zuletzt Gott selbst werden mir die Kraft geben, zu tun was ich tun muss und meinen Weg bis zum Ende zu gehen.
Mit dem ersten Widerspruch, den ich damals verfasste und abschickte, habe ich den Rubikon überquehrt. Ein Zurück gibt es nicht mehr.

Es wird sich zeigen, ob unser Grundgesetz nur noch aus hohlen Phrasen auf dem Papier besteht, oder ob es noch Geltung hat.

***Edit "Markus KA":
Es gilt der Respekt vor jeglicher Art von Gewissensgründen, aber dies sollte und muss nicht, im Hinblick auf den Zwangsbeitrag, bis auf den "letzten Atemzug" ausgefochten werden, zumal dies am Zwangsbeitrag nichts ändern würde.

Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: art18GG am 16. Februar 2018, 15:02
@Sparks:
Ich sehe die Sache ähnlich wie du, dennoch muss man sein Gewissen auch immer wieder fragen. Eine Hürde ist jedoch immer wieder die Frage, ob ich irgendeinen Vorteil durch die Rundfunkbeitragsbefreiung hätte. Daher habe ich vorgeschlagen, den Beitrag alternativ für gute Zwecke zu spenden. Seitdem ich das getan habe, habe ich in der Sache um die Verweigerung der Zahlung des Rundfunkbeitrages ein absolut reines Gewissen.

Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25835.msg163016.html#msg163016
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 16. Februar 2018, 16:58
Hallo :)

Also es geht mir nicht um das Geld. Wenn es nur das wäre, hätte ich mir niemals die Mühe gemacht mich mit dem ganzen Kram zu beschäftigen. Ich würde einfach brav zahlen und hätte meine Ruhe. Auch die Höhe des Betrages ist nicht relevant. Selbst wenn der Betrag nur 1€ wäre, würde ich genauso handeln.
An eine Ersatzleistung ähnlich dem Zivildienst hatte ich natürlich auch gedacht. Ich bin wirklich nicht daran interessiert durch eine eventuelle Befreiung irgendeinen Vorteil zu erlangen. Im Gegenteil, eine einfache Befreiung würde meinen Konflikt nicht lösen und daher möchte ich das auch nicht. Wenn es diese Entscheidung des Bundesverfassungserichts aus 2012 nicht geben würde, hätte ich überhaupt keinen Antrag auf Befreiung gestellt.

Aber eine Ersatzleistung ist wohl derzeit (noch) nicht möglich, trotzdem werde ich auch diesen Punkt mit in meiner Klage anführen. Aber selbst wenn soetwas möglich sein sollte, reicht es alleine noch nicht aus. Der wirklich entscheidende Punkt dabei wäre, dass es nicht als Anerkennung der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages gewertet würde.

Es gibt einen ganz spezifischen sehr persönlichen Punkt, der mir keine Wahl läßt und eine Zahlung für mich unmöglich macht. Allerdings habe ich das nicht der zuständigen LRA mitgeteilt, denn das geht sie nichts an.
Im Moment gäbe es nur ein Ereignis, das meinen Konflikt lösen könnte. Wenn das Bundesverfassungsgericht den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den damit einhergehenden Rundfunkbeitrag für verfassungsmäßig erklärt. Ich würde es zwar auch weiterhin als ein ungerechtes System empfinden, aber einer solchen Entscheidung könnte ich trotzdem Folge leisten, wenn auch nur sehr ungern. Solange das aber nicht geschieht, oder es irgendeine Alternative gibt, aber ohne dass es als Anerkennung des "Beitrages" gewertet würde, kann ich den Vorderungen der LRA bzw. des BS nicht nachkommen.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Sunny47 am 17. Oktober 2018, 04:16
...
Meiner Auffassung nach darf kein Antrag gestellt werden! Es muss allgemein gefasster Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag aus Gewissensgründen erfolgen. Die Gewissensgründe müssen oder sollten dem BS oder der LRA nicht dargelegt werden, da beide Stellen keine zumindest gesetzliche Legitimation einer Gewissensprüfungsfähigkeit haben.

Der Widerspruch wird abgelehnt werden aus dem Grund, dass ein Widerspruch aus Gewissensgründen "nicht vorgesehen ist".

Die darauf folgende Klage beim Verwaltungsgericht sollte den Antrag enthalten, das Gericht möge feststellen, wer über den Härtefallantrag aus Gewissensgründen (Gewissensprüfungsantrag) entscheiden darf.

Ich gehe davon aus, dass das VG dem BS oder der LRA keine Fähigkeit der Gewissensprüfung zusprechen kann und wird.

Die Klage wird vom VG auf Eis gelegt werden. Auch das VG kann nicht über das Gewissen entscheiden.

Wie bereits erwähnt: Eigene Erfahrung.

In einem fiktiven Fall wurde im Widerspruch und im darauffolgenden Klageverfahren nie die Gewissensfrage angesprochen. Nachdem das Klageverfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes durch das Verwaltungsgericht stillschweigend ausgesetzt wurde, fragt das Verwaltungsgericht nun unter Verweis auf die Bundesverfassungsgerichtsurteile an, ob der Kläger die Klage aufrecht hält.

Dem Kläger fehlen noch die richtigen Argumente für die Klagefortsetzung trotz negativem Verfassungsgerichtsurteiles.

Kann der Kläger jetzt noch die Gewissensfrage in's Spiel bringen und so eine weitere Aussetzung erreichen? Wie wäre dabei am besten vorzugehen? Müssen dabei die Gewissensgründe erläutert werden? Wo wären Beispiele für solche Gewissensgründe zu finden?

Die Suche nach "Gewissensgründe" hat mich u. a. hierher geführt.
Eine Auflistung von Gewissensgründe selber konnte ich aber mit der Suchfunktion nicht finden.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Adeline am 17. Oktober 2018, 09:46
Eine liebe Bekannte hat auf die Frage Zurücknahme der Klage geantwortet:

Zitat
Danke für Ihre Empfehlung, meine Klage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurückzuziehen. Ich nehme die Empfehlung aber nicht an.
Es wurden bisher nur Entscheidungen zu 4 von 160 Beschwerden getroffen. Eine Klage zu dem Artikel 4 (1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ war nicht dabei.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat nichts  an meinem Gewissen geändert.

Mein Gewissen ist meine höchste Instanz in meinem Leben. Es war eine Gewissensentscheidung, in meinem Leben auf Rundfunk zu verzichten. Es ist mit meinem Gewissen auch nicht zu vereinbaren, etwas zu finanzieren, was ich selbst ablehne. Deshalb ist es auch eine Entscheidung aus Liebe zum Leben und zur Welt, die Klage nicht zurückzuziehen und auch nicht auf einen Einzelrichter zu übertragen und nicht auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten.

Um das Thema Gewissen geht es auch in dem Buch „Stimmungsbarometer: Rundfunkzwangsabgabe“ in dem Kapitel „Wenn Verzicht begründet werden muss“ - siehe u.a. auch unter

Neues Buch: Stimmungsbarometer Rundfunkzwangsabgabe
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27605.msg177239.html#msg177239

Darin finden sich auch Gedanken aus dem Forum:
Widerspruchs-/Klagebegründungen / Argumente zum Weiterdenken  in einigen Folgen von user "gelddruckmaschine".
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 17. Oktober 2018, 10:07
Zitat
Kann der Kläger jetzt noch die Gewissensfrage in's Spiel bringen und so eine weitere Aussetzung erreichen? Wie wäre dabei am besten vorzugehen? Müssen dabei die Gewissensgründe erläutert werden? Wo wären Beispiele für solche Gewissensgründe zu finden?
Das dürfte nicht ganz so einfach sein.
Natürlich kann man sich anschauen, was andere so als Gründe vorbringen.
Allerdings kommen Gewissensgründe aus dem Innersten, sie sind ein Bestandteil der Persönlichkeit wie bspw. ein Arm ein Teil des Körpers ist.
Für etwas einzustehen, was nicht wirklich vorhanden ist, dürfte sehr schwer bis unmöglich sein.

Der "Rundfunkbeitrag" verstößt ja nicht generell gegen Artikel 4 des Grundgesetzes. Was für den einen kein Problem darstellt, kann für jemand anderes nahezu unmöglich sein.

Allgemeine Gewissensgründe kann es deshalb eigentlich gar nicht geben. Dafür sind die Menschen (glücklicherweise) einfach viel zu verschieden.

Bei mir liegen sie in meinem ganzen Lebensweg begründet. Angefangen mit unserer Geschichte, mit der ich mich schon in jungen Jahren sehr intensiv auseindergesetzt habe. Viele Informationen der damaligen Zeit habe ich noch aus erster Hand bekommen.
Ein ganz wichtiger Punkt ist die Art, wie wir erzogen wurden. Es wurden uns von Kind an Werte vermittelt, die sich nicht einfach wegwischen lassen. Auch nicht von so einem Gesetz.
Meine absolute Loyalität gilt unserem Grundgesetz. Daran ändert auch die "Lachnummer" aus Karlsruhe vom 18.07.2018 nichts.

Wenn man vielleicht einen allgemeinen Grund nennen möchte, könnte man argumentieren, dass man anderen Menschen keinen Schaden zufügen und sich auch nicht daran beteiligen will. Aber genau das geschieht mit der Entrichtung dieser Zwangsabgabe.
Gegen wieviele Menschen ist seit 2013 schon mit teils brutaler Gewalt vorgegangen worden? Wieviele Menschen wurden damit schon ins Unglück und in Verzweifelung gestürzt?
Und das alles wird ebenfalls brav aus dem "Rundfunkbeitrag" finanziert. Und jeder, der das mitfinanziert beteiligt sich auch daran, ob es ihm gefällt oder nicht.

Aber seine Einstellung dazu kann nur jeder individuell für sich selbst prüfen.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Besucher am 17. Oktober 2018, 10:15
Aber , liebe @Adeline,...

Eine liebe Bekannte hat auf die Frage Zurücknahme der Klage geantwortet:

Zitat
Danke für Ihre Empfehlung, meine Klage nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zurückzuziehen. Ich nehme die Empfehlung aber nicht an.
Es wurden bisher nur Entscheidungen zu 4 von 160 Beschwerden getroffen. Eine Klage zu dem Artikel 4 (1) „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ war nicht dabei.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes hat nichts  an meinem Gewissen geändert.
...

...das Bundesverfassungsgericht hatte doch in seinem Urteil auch ausdrücklich "festgestellt", dass man als Zahlschaf für den sogenannten öffentlich-rechtlichen Rundfunk dieses Landes sozusagen ja "gar keinen Willen hat". Wenn man aber den schon nicht hat, wo soll denn dann so etwas wie ein Gewissen sein :->>?

Insofern schon nicht völlig von der Hand zu weisen, dass das Gericht Anlass zur mgl. Klagerücknahme sieht.

Aber die richtige Richtung ist natürlich im Bedarfsfall die genau andere - also Bundesverfassungsgericht (mit einer zusätzliche Beschwerde) bzw. der EGMR, wenn die anderen an ihrer absonderlichen Denkweise festhalten sollten. Der Einwand von Spark wäre nat. ggf. insofern zu berücksichtigen, dass man tatsächlich schon sehr sauber argumentieren müsste.

Nur als gedankliches Nebengleis: Könnte man auf der Grundlage nicht auch eine Beitragspflicht für Haustiere konstruieren? Die gewissen Politiker (dito die "Anstalten") sollten wirklich noch einmal nachdenken bzw. sich etwas einfallen lassen - denen entgeht doch jede Menge bares Geld! :->>
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: noGez99 am 17. Oktober 2018, 10:34
Ich werfe noch den Art. 10 EMRK in den Ring, z.B.

Über den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg180554.html#msg180554

Über den Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22126.msg141335.html#msg141335

Beschluss vom 04. Mai 2015 - 2 BvR 2169/13
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/05/rk20150504_2bvr216913.html

sowie:
Rn 5
Zitat
[...]Da die Europäische Menschenrechtskonvention im innerstaatlichen Recht den Rang eines (einfachen) Bundesgesetzes hat (vgl. BVerfGE 111, 307 <317>; 128, 326 <367>), impliziert dieser Vortrag, dass die hier entscheidungserhebliche Vorschrift des § 28 Abs. 1 Nr. 1 des Polizeigesetzes des Landes Baden-Württemberg gemäß Art. 31 GG durch Art. 5 Abs. 1 EMRK gebrochen werde oder zumindest konventionsfreundlich auszulegen sei.

usw.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Sunny47 am 17. Oktober 2018, 20:28
Eine liebe Bekannte hat auf die Frage Zurücknahme der Klage geantwortet:...

Was hat denn das Gericht daraus gemacht? Hatte die liebe Bekannte schon zuvor Gewissensgründe reklamiert?

Fiktiver Kläger hat leider im Moment keinen Schimmer, wie er die Klagefortsetzung nach dem Urteil des BVerfG begründen soll. Dummerweise muss er morgen Abend die Antwort fertig haben. Hatte schon vorher um stillschweigende Verlängerung gebeten. Kann da bitte jemand weiterhelfen?

Bisher hat fiktiver Kläger nur die Bitte um Aussetzung des Verfahrens, bis der EuGH auf die Vorlage vom LG Tübingen geurteilt hat, in seinem Antwortschreiben. Er würde aber gerne noch mehr reinschreiben. Nur was macht wirklich Sinn???
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: observer am 17. Oktober 2018, 21:10
In diesem fiktiven Fall gibt es nichts zu begründen. Die Klage wird schlicht und einfach nicht zurückgenommen, zumindest nicht bevor es keine längere Sichtung des Urteils vom BVerfG mit der eigenen Klage gab. Dies könnte die fiktive Person dem Gericht so mitteilen. Möglicherweise führt der Kläger ja noch Argumente an, welche vom BVerfG noch gar nicht überprüft wurden. (ca. 160 - 170 noch offene Klagen vorm BVerfG bzgl. Rundfunkbeitrag)
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: art18GG am 18. Oktober 2018, 14:16
Es gibt sehr viele Klagen gegen den Rundfunkbeitag aus Gewiesengründen, die noch nicht als abgeschlossen gelten können. Eine Klage richtet sich beispielsweise gegen die Förderung von Doping:
HOWTO: Verweigerung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen
https://wwwahnsinn.wordpress.com/2017/08/11/howto-verweigerung-des-rundfunkbeitrags-aus-gewissensgruenden/

Die Klage von Herrn Olaf Kretschmann, der immer noch mit seinem Antrag auf Zulassung auf Berufung feststeckt, macht auch Gewissensgründen geltend. Eine ausführliche Dokumentation des Verfahrenshergangs ist auf seiner Webseite zu finden:   
Olaf Kretschmann vs. Rundfunkbeitragspflicht - Der Info-Blog zum gesamten Klageverfahren
http://rundfunkbeitrag.blogspot.com/
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Adeline am 19. Oktober 2018, 17:34
@Besucher -  du scheinst recht zu haben, wenn schon das BVerfG den Willen des Bürgers für unwesentlich erklärt, wie soll da ein Verwaltungsgericht  etwas mit dem Begriff Gewissen anfangen können?

Mein liebe Bekannte hatte  geschrieben:
Zitat
Deshalb ist es auch eine Entscheidung aus Liebe zum Leben und zur Welt, die Klage nicht zurückzuziehen und auch nicht auf einen Einzelrichter zu  übertragen und nicht auf eine mündliche Verhandlung zu verzichten.

Darauf bekam sie heute, etwa 10 Tage später Im Namen des Volkes ein Urteil durch einen Einzelrichter zugeschickt:

Die Klage wird abgewiesen. Begründung:
Zitat
[...] Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags in unverhältnismäßiger Weise  in die Grundrechte der Klägerin, vornehmlich die Gewissensfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit eingreifen könnte.

Die Kosten des Verfahren trägt die Klägerin.
Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


Rechtsmittelbelehrung: ...kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Verwaltungsgericht...Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden....innerhalb von zwei Monaten...sind die Gründe darzulegen...
….An Stelle der Zulassung der Berufung kann mündliche Verhandlung beantragt werden; wird von beiden Rechtsbehelfen Gebrauch gemacht, findet mündliche Verhandlung statt....“

Wie geht sie jetzt am besten damit um? Besteht sie auf mündlicher Verhandlung und legt die Spendenaufrufe der Welthungerhilfe vor, um zu demonstrieren, dass es ihrem Gewissen entspricht, Kinder in der Welt vor dem Hungertod zu bewahren, statt ihr weniges Geld noch dorthin zu geben, wo schon Überfluss herrscht?
Wer wird sie zu dem Event begleiten?
Kann sie mit diesem Urteil jetzt auch zum EGMR gehen?



Edit "Bürger":
Bitte hier im Thread keine allgemeinen Vorgehensweisen bei abgewiesener Klage besprechen, da dies vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads abschweift
Zum Thema "Entscheidung durch Gerichtsbescheid" siehe Forum-Suche (https://gez-boykott.de/Forum/index.php?action=search) sowie u.a. unter
Gerichtsbescheid nach § 84 VwGO
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15184.0.html
Zum Antrag auf Zulassung der Berufung siehe u.a. unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.0.html
Hier bitte ausschließlich weiter zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: drboe am 20. Oktober 2018, 19:41
Die Klage wird abgewiesen. Begründung:
Zitat
[...] Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags in unverhältnismäßiger Weise  in die Grundrechte der Klägerin, vornehmlich die Gewissensfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit eingreifen könnte.

Das war aus meiner Sicht zu erwarten. Ich habe aus zwei Gründen Probleme mit der Befreiung aus Gewissensgründen. Der eine ist, dass es m. E. stärker belastende staatliche Aktivitäten des Staates gibt, als die Finanzierung des ÖRR. Z. B. die Finanzierung von weltweiten Kriegseinsätzen der Bundeswehr, für die auch meine Steuergelder verwendet werden, die Doppelstandards der Politik, die zwischen "unseren Diktatoren" und den anderen unterscheidet, sich aus Nützlichkeitserwägungen und strategischen Überlegungen zum Komplizen von Verbrechern macht, die Destabilisierung von Ländern, deren Rohstoffe man sich aneignen will oder deren Regierungen der hiesigen Politik oder der unserer "Partner" nicht passen, die Behandlung, die man armen Mitbürgern angedeihen lässt, Stichwort Hartz4-Sanktionen, u.a.m.

Der zweite Grund ist, dass ich seinerzeit die gerichtliche Gewissenserforschung im Zusammenhang mit der Verweigerung des Kriegsdienstes unsäglich und unmöglich fand und bis heute finde. Von uns - ich habe drei Brüder - hat keiner Wehrdienst geleistet. Ich kann und will mir daher nicht vorstellen, dass dies Verfahren im Zusammenhang mit einer Befreiung von der Beteiligung an der Rundfunkfinanzierung eine Neuauflage erfährt, ob nun in Einzelverfahren oder generell geregelt. Ein solches Regime wäre aus meiner Sicht noch stärker abzulehnen als die Finanzierung des ÖR-Rundfunks an sich.

Es ist zudem zu vermuten, dass den Verantwortlichen klar ist, dass sich ein Gewissen nicht wirklich erforschen lässt. Es käme also wieder auf die Wendigkeit und ggf. Dreistigkeit der 'Delinquenten" an solche Verfahren durchzustehen. Schon die Gefahr, dass sich eine steigende Zahl von Bürgern auf ihr Gewissen beruft, um den Zahlungen zu entgehen, dürfte dazu führen, dass man diesen Weg nicht zulässt. Sollte jemand mit dem Ansatz der zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen bis zum BVerfG kommen, so ist es m. E., auch angesichts der erkennbaren Willfährigkeit des Gerichtes in Rundfunkangelegenheiten, sehr wahrscheinlich, dass man dort scheitern wird.

M. Boettcher
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Besucher am 20. Oktober 2018, 20:46
Na ja, @drboe, man sollte sich aber doch vergegenwärtigen, dass aktuell und für den Zusammenhang der Zwangsfinanzierung des "öffentlich-rechtlichen" Rundfunks dieses Landes der Begriff der »Gewissensgründe« doch eher ein wesentlich "bequemlichkeitshalber" verwendeter Subsumtionsbegriff ist und dieser sich nur auf den ersten Blick mit den in den seinerzeitigen Inquisitionsverfahren der sogenannten Prüfungsausschüsse für Kriegsdienstverweigerer "erforschten" Gewissensgründen vergleichen bzw. ineinssetzen lässt.

Man berücksichtige doch dabei, dass oben im wesentlichen hilfsweise unter "Gewissen" subsumierte Gemütsregungen & Vorbehalte - wenn man sich etwa die letztlich kriegshetzerische Berichterstattung unserer heiligen "Anstalten" in den Jahren 2013, 14, 15 im Zusammenhang mit der sogenannten, bekanntlich vom "Werte"-Westen angezettelten "Ukraine-Krise" bzw. dem ebenso diesem Akteur zu verdankenden "Syrien-Konflikt" ansieht - weitaus konkreter zu fassen sind, als Gewissengründe für die Ablehnung des Kriegsdienstes.

Die anhand der hunderten, seitens jeweils vor Korpsgeist mit dem Intendanten bzw. Unterwürfigkeit diesem gegenüber stinkenden Rundfunk- und Fernsehräte vom Tisch gewischten Programmbeschwerden und fachlicher Expertise nachgewiesene bzw. nach wie vor dutzendfach nachzuweisende, freundlich ausgedrückt "frisierte" Berichterstattung der "öffentlich-rechtlichen" Anstalten etwa zu den obigen Themenbereichen - wenn es denn gar nicht anders ging, der Öffentlichkeit dann als Folge von Pannen® verkauft - könnte durchaus unter Berufung darauf, dass die Bundesrepublik Deutschland sich offiziell zum Frieden verpflichtet und als Friedensmacht geriert (den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Jugoslawien & den Status als inzwischen ? drittgrößter ? Rüstungsexporteur lassen wir mal beiseite), eine Grundlage für eine Zahlungsverweigerung bieten.

Auch wenn natürlich das Bundesverfassungsgericht mit Sicherheit auch derartiges Ansinnen abbügeln wird, ändert das nichts daran, dass dem Vernehmen nach jedenfalls vor längerer Zeit in GB Bürger gerichtlicherseits Recht bekommen hatten, die wegen des Belogenwerdens durch die BBC die weitere Zahlung von Rundfunkgebühren dort verweigert hatten. War vor ein paar Jahren in telepolis nachzulesen, ohne dass ein fiktiver Besucher jetzt allerdings den Link noch zur Verfügung hätte.

Ohne die Folgerungen aus den bisherigen niederinstanzlichen Verläufen (vor den örtlichen GEZ-Geschäftsstellen bzw. GEZ-Bezirksleitungen (VG / OVG)) bzw. die genannten Perspektiven, was spätere diesbezügliche Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anlangt, in Zweifel zu ziehen - da hast Du garantiert recht - ist ein fiktiver Besucher sich aber dennoch nicht sicher, dass auch auf europäischer Ebene (EGMr) hinsichtlich auf besagten "Gewissensgründen" basierender Zahlungsverweigerung an den "öffentlich-rechtlichen" Rundfunk dieses Landes tatsächlich jetzt schon das letzte Wort als gesprochen anzunehmen wäre. Wie auch Dr. Winkler bemerkte, könnte ja ebensogut der Staat auch den Bürger zwingen, für eine bestimmte Partei zu spenden - & das kommt ja vllt. noch, wenn es mit den Spezialdemokraten weiter so abwärts geht . Da wäre dann nur noch zu fragen, wodurch sich denn dieser Staat von früheren, unterdrückerischen oder diktatorischen unterscheidet? Dadurch, dass "wir" selbstverständlich die "Guten" sind, die anderen hingegen die "Bösen" waren?

Auch der eingangs angebrachte Vorbehalt, es gebe doch weitaus bedrückendere Ungerechtigkeiten als diejenige, gegen seine Überzeugungen zur Zahlung des "Rundfunkbeitrages" gezwungen zu werden, erscheint einem fiktiven Besucher als Argument nicht wirklich tauglich. Ein wirklicher Rechtsstaat wird sich auch nicht herausnehmen zu sagen, er hätte kein Problem damit, jemandem rechtswidrig welche vors Maul zu hauen - der Betroffene möge sich doch nur vor Augen halten, dass "man" ihn ja genausogut auch hätte abmurksen können, und dass der Betroffene sich doch auf dem Hintergrund bitteschön "nicht so haben solle" :->>.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 20. Juli 2019, 21:19
Hier folgt nun die Fortsetzung von meinem Kommentar #16 vom 16. Februar 2018, da meine Zeit bald um ist. Ich schreibe und dokumentiere das hier, weil ich nicht möchte, dass es vom TRSD* einfach unter den Teppich gekehrt wird.

(* Totalitäres-Rundfunk-System Deutschland)

Auch wenn ich meine Kommentare unter dem Namen "Spark" schreibe, sind sie doch nicht komplett anonym. Dem Forumsbetreiber @Rene ist mein richtiger Name bereits lange bekannt und auf Wunsch bin ich auch jederzeit bereit, alle nötigen Unterlagen zu meinem Fall zur Verfügung zu stellen.

Vor jetzt fünf Jahren mußte ich zwangsweise damit anfangen, mich mit der Materie auseinanderzusetzen. Das bedeutet fünf Jahre aktiven Widerstand, keinen Tag an dem ich nicht damit in Berührung gekommen wäre, selbst im Krankenhaus.
Aber diese fünf Jahre gehen nicht einfach spurlos an einem vorüber. Sie fordern irgendwann ihren Preis, physisch und auch psychisch.
Mein Widerstand nähert sich nun dem Ende. Um es mit einer Floskel auszudrücken: "I'm tired of it all!" Ich will endlich wieder meine Ruhe haben.

Aber, liebe Mitleser vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, ich meine das ganz bestimmt nicht so, wie Sie das vielleicht gerne hätten: Einfach zahlen und gut ist's.
Sie haben jetzt die Zwangsvollstreckung gegen mich eingeleitet und wollen mich nun mit Gewalt zu einer Handlung gegen mein Gewissen zwingen. Aber so läuft das nicht.
Ein gewaltsam entwendeter Cent reicht bereits aus und meine Antwort wird unmissverständlich der Tod sein. Und als Nebeneffekt werde ich auch gleichzeitig den unwiderlegbaren Beweis erbringen, dass ich ein aufrechter und ehrlicher Nichtnutzer von Rundfunk jeglicher Art bin.

Zitat @Markus KA Antwort #16 vom 16. Februar 2018:
Zitat
***Edit "Markus KA":
Es gilt der Respekt vor jeglicher Art von Gewissensgründen, aber dies sollte und muss nicht, im Hinblick auf den Zwangsbeitrag, bis auf den "letzten Atemzug" ausgefochten werden, zumal dies am Zwangsbeitrag nichts ändern würde.

@Markus KA, ich gebe Dir insofern recht, dass es an der Zwangsabgabe nichts ändern würde und wird. Aber darum geht es auch gar nicht.
Es handelt sich hierbei um eine reine Gewissensfrage. Meine absolute Loyalität gilt unserem Grundgesetz, aber noch mehr und schwerwiegender sind die Werte, nach denen wir erzogen wurden. Sie lassen sich nicht einfach beiseite schieben. Diese Zwangsabgabe ist unvereinbar mit diesen Werten. Daran ändert auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nichts.
Ich habe von Anfang an hier im Forum, in meinen Widersprüchen und auch in meiner Klage keinen Hehl daraus gemacht, dass mir mein Gewissen eine Unterstützung dieses Zwangssystems verbietet, ob nun freiwillig oder mit Gewalt, das spielt keine Rolle.
Wenn es etwas gibt, das ich hasse, dann ist es Heuchelei. Was ich schreibe, meine ich auch.

Dieses System läßt mir keine Wahl und ich werde tun, was ich tun muß. Ich wußte von Anfang an, dass es eines Tages soweit sein würde, und jetzt ist eben der Zeitpunkt gekommen.
Dieses Zwangssystem wird weder meine Ehre, noch die Ehre meiner Familie in den Dreck ziehen, die Macht dazu haben sie nicht. Der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk wird sich dieses Mal wohl mit einer Niederlage abfinden müssen.

Für mich ist es keine Niederlage da es lediglich den Verlust meiner biologischen Existenz bedeutet, obwohl ich gerne noch ein paar Donnerstage geblieben wäre. Aber eine Rückkehr in die ursprüngliche Form kann auch nicht übler sein.

Meine weltlichen Mittel sind nun einfach erschöpft. Mir wurde noch nicht einmal eine Verhandlung gewährt, da sie vor meinen Fragen Angst haben, und weil sie sie nicht beantworten können.

Mir ist schon klar, dass das Ausgeführte bei weniger gläubigen Menschen auf Unverständnis stoßen wird. Aber für mich haben mein Glauben und mein Gewissen eben eine zentrale Bedeutung.

Wie bereits erwähnt, schildere ich meinen Fall hier, damit er nicht einfach unter den Teppich gekehrt wird, denn das wird man bestimmt versuchen.
Aber die Menschen sollen ruhig wissen, dass der Öffentlich-Rechtliche Rundfunk in seiner grenzenlosen Gier bereit ist, auch über Leichen zu gehen. Wieviele Existenzen wurden bereits seit dem 01.01.2013 ohne Skrupel zerstört? Wieviel Leid wurde Menschen, die sich nur für ihre Grundrechte einsetzten, bereits zugefügt? Und wieviele werden es zukünftig noch sein?

Nein, meine lieben Mitleser vom Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk, Sie sind zu einem System degeneriert, welches sich nur noch durch Zwang und Gewalt aufrecht erhalten kann. Sie dienen schon lange nicht mehr der Demokratie.
Aber der Widerstand wird nicht abbrechen. Mit jeder zerstörten Existenz wird er wachsen. Es mag noch etwas dauern, aber eines Tages werden die Menschen Ihr wahres Gesicht erkennen.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: pjotre am 20. Juli 2019, 22:08
@Spark erhält einen Handlungsvorschlag an seine E-Mail-Adresse.
(Ist tatsächlicher Unterstützer von Kampf für den Rechtsstaat. Es sind nur ganz ganz wenige. Also Grund zum Dank. Keine weiteren Angaben hier im öffentlichen Teil des Forums. "Anti-Vollstreckung Rundfunkabgabe", Lösungen gibt es irgendwo im Web.)
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 20. Juli 2019, 22:24
@Spark: Das Forum wird diesen von Dir beschriebenen Weg keinesfalls gutheissen. Ich selber verweigere konsequent aus Gewissensgründen den Rundfunkbeitrag und nehme gerade aus dieser Gewissheit die Stärke, weiterzumachen. Manchmal ist es wirklich schwer. Dann muss ich Pause machen und Abstand gewinnen. Wir arbeiten an einer Sache, die medial noch mit Hoheitsdenken aus dunklen Zeiten aufrecht erhalten wird. Die Zeit der Veränderung wird aber kommen. Willst Du nicht dabeisein?

Dein angestrebter Akt würde nur Personen leiden lassen, die mit der Sache Rundfunkbeitrag überhaupt nichts zu tun haben. Also eher ein völlig ungerechtes Vorgehen.

Wird bei Dir vollstreckt, so ist das eher Diebstahl. Kann Diebstahl irgendwie die Ehre verletzen? Höchstens doch die des Diebes, oder?

Weitere Posts mit Ideen in die Richtung "Leben beenden" werden kommentarlos gelöscht.
seppl
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Spark am 21. Juli 2019, 00:55
@seppl

Es geht doch nicht darum, ob das Forum oder sonstwer meinen Weg gutheißt oder nicht. Wenn das wirklich geglaubt wird, dann wurde mein Kommentar reichlich missverstanden.
Es geht mir in erster Linie darum, dass es nicht einfach vertuscht werden kann, sollte es wirklich zum Äussersten kommen.

Und falls jemand glauben sollte, ich wäre vielleicht lebensmüde, ist er damit komplett auf dem Holzweg. Die letzten fünf Jahre haben zwar zwangsläufig ihre Spuren hinterlassen, aber ich bin schließlich auch keine 20 mehr. Das bedeutet aber nicht, dass ich einfach aufgeben werde. Noch habe ich genügend Energie um zu meiner Überzeugung zu stehen und das wird sich auch nicht ändern.

Und ich wäge meine Möglichkeiten grundsätzlich rational ab. Mein unerschütterlicher Glauben ermöglicht mir Optionen, welche für andere vielleicht undenkbar sind.
Aber keine Angst, ich werde mir garantiert nicht einfach das Licht ausknipsen. Das käme einer Todsünde gleich. Sorry, falls dieser Eindruck vielleicht wirklich entstanden sein sollte.
Aber es gibt trotzdem eine Möglichkeit, wie jedem gläubigen Christen bekannt sein müßte.

Eines möchte ich noch anmerken. Man kann unangenehmen Themen nicht immer ausweichen. Das mag zwar auf den ersten Blick der bequemere Weg sein, aber er wird zwangsläufig immer in eine Sackgasse führen. Die Realität läßt sich auf Dauer nicht verleugnen. Und aktuell in unserer Zeit ist noch niemand unsterblich. Man kann es höchstens verdrängen aber nicht ändern.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: seppl am 21. Juli 2019, 10:40
@Spark: Gewissen kommt von Wissen, nicht von Glauben. Es gibt einen schmalen transzendenten Grat zwischen Wissen und Glauben, nämlich das "Wissen" über eine übergeordnete Macht. Aber diesen wollen wir hier nicht, da er keine konkrete Anleitung zur Abwehr dieses Zwangsbeitrags leisten kann.

Der Zwangsbeitrag ist ein Auswuchs von irdischer Macht. Das gab es schon immer. Leute, die in ihrer Hilflosigkeit dabei in den Glauben fliehen, werden von den Machthabern gerne gesehen. Sie machen alles, ausser echten Widerstand gegen das echte Problem leisten.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: pjotre am 21. Juli 2019, 15:02
Wir sind zur gerade diskutierten Sache im Gespräch über die anderweitig im Internet verfügbaren Abwehrtechniken gegen Vollstreckung "Rundfunkabgabe".
Mehr als das gehört nichts ins öffentliche Forum. 
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Leo am 21. Juli 2019, 19:07
Zitat von: Euripides
Harre aus im Unglück, denn oft hat schon, was im Augenblick als Unglück erschien, zuletzt großes Glück gebracht.

Quelle:
https://www.aphorismen.de/zitat/3737
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: Adeline am 21. Juli 2019, 19:22
@ spark
Danke für deine Ausführungen. Sie gingen mir unter die Haut und aktivierten mich, noch mehr über das Thema nachzudenken.
Zum Härtefall „Gewissen“ s. meine Beiträge 20 und 27.

Wer ein Gewissen hat, ist also ein bedauernswerter Härtefall? Er braucht andere Bedingungen für sein Leben als ein „Durchschnittsmensch“? Wie soll das aber ein Mensch verstehen, der sein eigenes naturgegebenes Gewissen als Mensch verleugnet?

So auch der Richter, der mir das Urteil ohne die gewünschte Verhandlung zugesandt hat.
[...] Insbesondere ist nicht erkennbar, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags in unverhältnismäßiger Weise  in die Grundrechte der Klägerin, vornehmlich die Gewissensfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit eingreifen könnte.

Gewissen als zutiefst Menschliches ist für mich auch mit Würde verbunden. Wie ist das mit der im Grundgesetz verankerten unantastbaren Würde?

Verletzt nicht jeder, der die Würde eines anderen verletzt, in Wirklichkeit die eigene Würde?

Das ist das einleitende Motto eines Buches „Würde“ von Gerald Hüther,  aus meiner Sicht ein sehr hilfreiches Buch für uns Menschen mit einem Gewissen, über das andere verfügen wollen und das für Entscheidungsträger nicht erkennbar und damit nicht relevant ist.

Auf dem Cover heißt es:
Unsere Würde zu entdecken, also das zutiefst Menschliche in uns, ist die zentrale Aufgabe im 21.Jahrhundert“, sagt der Neurobiologe Gerald Hüther. Ohne diesen Kompass laufen wir in einer zunehmend komplexer werdenden und von ökonomischen Kriterien bestimmten Welt Gefahr, die Orientierung zu verlieren. (...)

Deshalb ist es so wichtig, dass wir lernen, die Wahrnehmung der eigenen Würde zu stärken. Denn:. Wer sich seiner Würde bewusst ist, ist nicht mehr verführbar.

S.135
Das Bewusstwerden der eigenen Würde ist der entscheidende Schritt in die Freiheit, ein Akt der Emanzipation, nicht als Frau oder Mann, sondern als Mensch.
Aber im realen Leben begegnet man solchen Personen nicht allzu oft.


S.122
Nicht die Bewahrung der eigenen Würde, sondern die Sicherung eigener Vorteile und Gewinne auf Kosten anderer bestimmt das Leben und das Zusammenleben sehr vieler Menschen. Und die schrecken deshalb auch nicht davor zurück, andere Menschen – in ähnlicher Weise wie sie das mit ihren Geräten und Maschinen und ihren Nutz- und Haustieren machen – wie Objekte zur Realisierung ihrer Absichten und Ziele zu benutzen.[/i]

S.143
Der Gedanke, dass sie bei ihrer unbewussten Suche nach Bedeutung, Ansehen und Macht andere Menschen zu Objekten ihrer Absichten und Ziele, ihrer Erwartungen und Bewertungen, ihrer Maßnahmen und Anordnungen machen, ist ihnen völlig fremd oder gleichgültig. Sie verhalten sich würdelos, weil sie noch kein Bewusstsein ihrer eigenen Würde entwickelt haben.


@spark, wollen wir das Feld räumen, weil so viele Menschen noch kein Bewusstsein ihrer Würde entwickeln konnten oder wollen wir uns in unserer Würde zeigen?

S.55
Der Mensch sagt Kant, habe aber die Pflicht, seine Würde, die „ihn von allen Geschöpfen auszeichnet, auch in seiner eigenen Person niemals zu beleidigen“. Unter unserer Würde: Das gilt nicht nur für andere, die uns schlecht behandeln. Das gilt auch für uns, wenn wir nicht gut zu uns sind. „Wer sich zum Wurme macht“, schreibt Kant, „darf nicht darüber klagen, mit Füßen getreten zu werden.“

Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: gez-negativ am 21. Juli 2019, 20:16
Eines möchte ich noch anmerken. Man kann unangenehmen Themen nicht immer ausweichen. Das mag zwar auf den ersten Blick der bequemere Weg sein, aber er wird zwangsläufig immer in eine Sackgasse führen.
Wozu braucht es ein Gewissen?

Haben die GEZ-Abzocker ein Gewissen? Ja, das nennt sich aber Geldgier, das ist deren Gewissen. Die wissen, dass man durch das Geld der Anderen reich wird. Und das reicht denen. Mehr brauchen die auch nicht zu wissen und wollen die nicht wissen.

Man brauch die Medien, um den Nutzern einzureden, dass alles, was der Staatsfunk sendet, auch so ist. Natürlich fahren viele darauf ab und glauben es auch.
Die glauben das, was denen eingebläut wird, tagtäglich durch die Tagesschau etc. .
Und das ist deren Glaube.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: pjotre am 22. Juli 2019, 13:08
Worte sind zuweilen nötig, aber auch Nägel mit Köpfen müssen zuweilen sein.
Die kopf-ausgerüsteten Nägel: Das Team "Anti-Vollstreckung Rundfunkabgabe" hat irgendwo im Web ein weiteres Briefbeispiel öffentlich gemacht und zwar eines. das auf den Fall so genau passt wie Davids Faust auf Goliaths Auge. Aber natürlich weiß man bei an sich unmöglichen Abwehrhandlungen nie zuverlässig, was daraus wird. 
Der Link wurde demjenigen, der ihn braucht, soeben übermittelt. Keine weiteren Angaben hier im öffentlichen Forum.
Titel: Re: Zwangsanmeldung/Härtefallantrag aus Gewissensgründen
Beitrag von: pjotre am 30. Juli 2019, 12:53
Die angestrebten "Nägel mit Köpfen" wurden erfolgreich gehämmert gegen diese Vollstreckung.
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Für Einzelfälle besteht übliche Schweigepflicht für mitwirkende Dritte.
Deshalb nur eine Minimal-Info, wie so etwas generell ablaufen kann,
- wenn das Anti-Vollstreckungs-Team einer anderen (forumslosen) Plattform "Anti-Rundfunkabgabe" das Wissen zielgerecht in Aktion kumuliert,
- was dies Forum gez-boykott.de laufend hoch effizient an Infos generiert & archiviert:


a) Vollstreckung wird vor Ort gestoppt.
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b) Die Akte geht zurück an die Senderanstalt.
c) Der Rechtmäßigkeit wird insgesamt begründet widersprochen, um möglichst die Forderung als solche rückwirkend ab 2013 zu töten.
d) Gegen Neuverfahren steht "Verjährung" (nach 3 Jahren...). Unterbrechung der Verjährung liegt nicht vor, da der Bedarf von Neuverfahren durch Fehler der ARD-Anstalt entstand, also von dieser zu vertreten ist.


@Spark hat sehr beigetragen,
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einer der ganz wenigen, dass das im Internet machbar wurde und entstand, was ihm nun jedenfalls fürs Erste helfen konnte. - Mehr Info darüber gehört nicht ins öffentliche Forum. -
So ist es eine schöne Sache geworden, was zunächst ganz anders wirkte. Eine Dankesschuld konnte abgetragen werden.

Allerdings ist es bei den machtvollen Gegnern des Rechtsstaats dieses Politik- und Justizskandal nie einfach möglich, sich zurückzulehnen und zu sagen "in diesem Fall ist endgültig Ruhe". Grund zur Euphorie ist nie. Ständig muss man den Bedarf eines weiteren Waffenganges fürchten.
An sich wird dank der ständig zunehmenden Waffenkiste immer gesiegt. Aber sicher ist der nächste Sieg nie und einfach ist es für den betroffenen Bürger erst recht nie, weil immer einiges an Aktion nötig ist.


Mehr nur per PM.
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Keine Links hier zu Anderweitigem. Ein Forum ist keine Linkfarm.
(Ein PM-Vorschlag erzeugt sowieso so gut wie nie eine PM. Das ist alles in Ordnung so.)