Dass es sich bei der Rundfunkfinanzierung und dem Rundfunkbetrieb um zwei verschiedene Sachen handelt, ist schwer zu durchschauen, aber Tatsache. Dass eine Schädigung wegen der Rundfunkfinanzierung oder wegen Rundfunk nachgewiesen werden müsste, ist sicherlich von jedem nachvollziehbar. Dass durch den RBStV eine Schädigung nicht angeordnet wird, ist klar, genauso wie nichts angeordnet wird, was gegen ein Grundgesetz verstösst. Es wird ja auch nicht angeordnet, Rundfunk zu nutzen. Es sind immer nur die Auswirkungen auf einzelne Bürger, die z.B. gegen Artikel 3(1) GG verstossen (Gleichheitssatz; weil Rundfunkverweigerer und Rundfunkteilnehmer gleich behandelt werden, weil unterschiedliche Haushaltsgrößen gleich behandelt werden usw.).
Artikel 4(3) GG kann ebenfalls zur Abwehr angewendet werden, weil man gegen sein Gewissen den (für die Profiteure) wertvollen Rundfunk mitfinanzieren muss, aber nicht will, aus Gewissensgründen.
Dementsprechend verstösst der RBStV nicht gegen ein Grundgesetz, welches ein Zitiergebot erforderlich macht.
Der RBStV dient ja auch nicht zur Enteignung der Bürger, sondern zur Finanzierung von Propaganda, zur Massenverblödung und zur Meinungsmanipulation. Dadurch können sich die Intendanten ein Superleben gönnen, weil sie Verrat am deutschen Volk begehen. Dafür bekommen sie keinen Lohn, sondern Schweigegeld/Schmerzensgeld, quasi etwas, um das Gewissen zu beruhigen. Denn dass sie anschließend in der Hölle schmoren, wird offensichtlich zu deren Lebzeiten teuer erkauft.
Wer sich trotz dieser Ausführungen berufen fühlt, einige Artikel aus dem Grundgesetz zu verwenden, sollte sich genau informieren, damit es vor Gericht bestand hat. 8 Mrd. Euro jährlich werden nicht so leichtfertig aufgegeben. Und wie inzwischen bekannt ist, wird jeder Sieg von einem fiktiven Wahrheitsministerium gefeiert, als wenn der RBStV völlig mit dem Grundgesetz vereinbar wäre. Was er ja auch so lange ist, bis das Gegenteil bewiesen wird, aber bis dahin werden potentielle Kläger abgehalten, ihr Recht einzufordern, weil sie denken, es gäbe kein Unrecht im Zusammenhang mit dem RBStV.