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Autor Thema: Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG  (Gelesen 54228 mal)

D
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Zu berücksichtigen ist im Hinblick auf seine Aussagen auch sein Lebenslauf bzw. die dort aufgezählten beruflichen Stationen.

Zitat
[..] und bekleidete von 1990 bis 1995 das Amt des Justitiars beim Saarländischen Rundfunk. [..]
Quelle: http://www.jura.uni-mainz.de/doerr/149.php

Man kennt sich...
Ob er wohl von den überproportional hohen, beim öR zugesagten Pensionszusagen profitiert?


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Hinsichtlich der für mich unglaubwürdig erscheinenden Zahl von 99,4 % der Haushalte mit Fernsehgeräten muss man feststellen, dass es sich bei der Untersuchung von Media Persepektiven (Basisdaten 2016) offensichtlich um eine eigene Einrichtung von ARD und ZDF handelt.

http://www.ard-werbung.de/media-perspektiven/basisdaten/

Die Daten gehen dabei auf eine Untersuchung zum Konsumverhalten einer bestimmten Bevölkerungsgruppe in Deutschland zurück, der ich mich nicht zugehörig fühle.

https://www.vuma.de/vuma-praxis/vuma-berichtsband/

Daher finde ich an dieser Untersuchung es lediglich interessant, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst in ihren eigenen Untersuchungen einräumen, dass mindestens 0,6 % der Haushalte in Deutschland ohne Ausstattung mit Fernsehgeräten sind.

Was soll also mit dieser von allen Seiten anerkannten Minderheit geschehen?


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Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

n
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Zitat
Diesen Spielraum hat der Gesetzgeber nicht überschritten. Es ist daher verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber sich dafür entschieden hat, pro Wohnung den gleichen Beitrag von den jeweiligen Wohnungsbewohnem zu fordern. Für eine Gleichbehandlung aller Wohnungen bei der Beitragshöhe, sprechen gewichtige sachliche Gründe.

Welcher Gesetzgeber ? Mir ist nur ein sog. RFSTV bekannt, den wohl Politiker / Parteien mit den Medienunternehmen untereinander "ausgekungelt" haben..oder habe ich das Gesetz verpasst, was auf Bundesebene den "Beitrag" absegnet ? Mir ist auch bis heute unbekannt warum ein solches Gesetz nicht gemacht wurde ? Bei der "Neutralität" der Politiker auch im Bundestag sollte das eigentlich kein Problem sein. Nun wird immer gesagt Rundfunk ist Länder Sache, aber WARUM ? Der Beitrag ist gleich hoch in der ganzen BRD und die Programme können nun auch europaweit empfangen werden (also müssten ja auch zB. Leute die in Spanien schauen den Beitrag zahlen)

Zitat
b) Ausstattung von Unternehmen mit Computern und Internetzugang

Das statistische Bundesamt weist für das Jahr 2011 Statistiken aus, die.für Unternehmen eine Computernutzung von 85 Prozent und eine Ausstattung mit DSL-Zugang von 82 Prozent belegen.

Was hat das mit Rundfunk zu tun ? Meint der in den Unternehmen würde hauptsächlich ÖR geschaut oder gehört ? Also nicht zB. gearbeitet mit genannten PCs und DSL ?

Zitat
Schließlich bestehen praktische Einwände gegen dieses Modell, da erhebliche Umgehungsrisiken bestehen, weil Zugangsdaten an Nichtgebührenzahler weitergegeben werden können.

BVerwG, MMR 2011, 258 (261).

Auch sind Decoder manipulationsanfallig.

Zugangsdaten weitergeben ? Er meint eine Art Passwort ? Ich dachte eher an eine Art Chipkarte, wie EC Karte der Bank - die steckt man in den Decoder und kann dann ÖR genießen. Diese Karte könnte jährlich erneuert werden und der Nutzer könnte zB. für ein ganzes oder halbes Jahr buchen. Er bekommt den Decoder und die Karte zugeschickt, am besten auch mit USB, so dass er auch am PC ÖR schauen kann. Wenn er mal 2 Wochen in Urlaub ist, könnte der Kunde diese Karte ev. leihweise an jemanden geben, weil er in der Zeit nicht schaut. Aber eine Mehrfachnutzung wäre ziemlich ausgeschlossen. Diese Chipkarten sind doch ziemlich fälschungssicher...wie machen das denn andere "Bezahlsender" ? Früher gab es mal Premiere und sky, die müssen das doch auch gelöst haben. Sollte der mächtige ÖR das nicht können?

Edit, eine weitere Möglichkeit, ein "GEZ Aufschlag" auf TV´s / Radios beim Kauf. Von mir aus auch auf PCs und Laptops, diese sollte aber gering sein, nur wenige schauen ÖR auf diesen beiden Medien.


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Was hat das mit Rundfunk zu tun ? Meint der in den Unternehmen würde hauptsächlich ÖR geschaut oder gehört ? Also nicht zB. gearbeitet mit genannten PCs und DSL ?

Vielleicht schließen hier die (Ex-)Rundfunker von sich auf den Rest der Welt?


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In der Stellungnahme wurde mehrfach aus dem "Binder/Vesting"-Kommentar (z.B. auf S. 33) zitiert. Die aktuelle Ausgabe (ohne W. Hahn) wurde offensichtlich bis zum Erstellungsdatum noch nicht veröffentlicht. Wurde Prof. Dr. Dörr etwa von den ÖRR-Juristen informiert?


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D
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Ergänzend zur Person Dörr

Siehe auch:
Wer sind die Gutachter/Vertreter für ARD, ZDF & Co. im Verfahren vorm BVerfG
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25370.msg160352.html#msg160352


Er ist auch einer der Unterzeichner des "offenen Briefes" Zur Zukunft der öffentlich-rechtlichen Medien
Siehe:
Erst kommt der Auftrag, dann der Beitrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24346.msg154661.html#msg154661

Wie unabhängig und neutral schreibt so jemand ein Gutachten / Statement zum Thema?


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Zitat
nachdrücklich daraufhingewiesen, dass der wirtschaftliche Wettbewerbsdruck und das publi. zistische Bemühen um die immer schwerer zu gewinnende Aufmerksamkeit der Zuschauer häufig zu wirklichkeitsverzerrenden Darstellungsweisen, etwa zu der Bevorzugung des Sensationellen und zu dem Bemühen, dem Berichtsgegenstand nur das Besondere, etwa Skandalöses, zu entnehmen, führen.

Erstens, der Wettbewerb im Medienmarkt kann wohl kaum nicht Nutzern des ÖR angelastet werden. Zweitens, es mag stimmen dass viele Menschen "Sensations oder Skandalgeil" sind, aber das ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, nicht zuletzt durch Medien / TV selber verursacht. Auch das kann uns nicht angelastet werden, oder?

Zitat
Zudem würde eine bundesweite Datensammlung aller Bürger entstehen, die die Sehgewohnheiten des jeweiligen Zuschauers registriert und katalogisiert sowie entsprechende Auswertungen ermöglicht

Wieso ??? Wenn Datenschutz etc. ernst genommen würde, sollte da gar nichts registriert und katalogisiert werden. Im Moment jedenfalls werden unsere Daten von den EMAs an die Medienunternehmen weitergegeben. Wenn der Herr sich so um Datenschutz sorgt, wie er vorgibt, dann soll er als erstes mal dort einschreiten.


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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
Zitat
Zudem würde eine bundesweite Datensammlung aller Bürger entstehen, die die Sehgewohnheiten des jeweiligen Zuschauers registriert und katalogisiert sowie entsprechende Auswertungen ermöglicht

Wieso ??? Wenn Datenschutz etc. ernst genommen würde, sollte da gar nichts registriert und katalogisiert werden. Im Moment jedenfalls werden unsere Daten von den EMAs an die Medienunternehmen weitergegeben. Wenn der Herr sich so um Datenschutz sorgt, wie er vorgibt, dann soll er als erstes mal dort einschreiten.

Dann soll der Herr bitteschön hierzu Stellung nehmen:

Wo bleibt die Wahrheit? Wo bleiben unsere Rechte? Wo bleiben unsere Daten? Die Dauerlüge: Einmaliger Meldedatenabgleich – Neudeutsch: „Bestandsdatenabzug“
https://online-boykott.de/nachrichten/173-wo-bleibt-die-wahrheit-wo-bleiben-unsere-rechte-wo-bleiben-unsere-daten-die-dauerluege-einmaliger-meldedatenabgleich-neudeutsch-bestandsdatenabzug


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Zu dieser "Vuma" Studie, habe mal kurz rein geschaut, in der Tat überrascht mich die Anzahl der Haushalte dort angeben mit TV / Radio doch schon etwas. Höher als gedacht. Aber wieviele davon schauen tatsächlich ÖR ? Nun ja, nach deren Auslegung ist das egal, alleine die Möglichkeit zählt.

Die Frage ist aber wie verwertbar / neutral die Studie überhaupt ist ? Wenn man sich mal das Impressum anschaut:

Herausgeber Arbeitsgemeinschaft Verbrauchs- und Medienanalyse
Mitglieder ARD-Werbung SALES & SERVICES GmbH, Frankfurt
der Arbeitsgemeinschaft RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG, Hamburg
ZDF Werbefernsehen GmbH, Mainz
Sprecherin Henriette Hoffmann (RMS)
Stellvertretender Sprecher Hans-Peter Gaßner (AS&S)
Partner EL CARTEL MEDIA GmbH & Co. KG, Grünwald
ENERGY Media GmbH, Berlin
IP Deutschland GmbH, Köln
SKY Media GmbH, Unterföhring

... wie unschwer zu erkennen sind das Werbeunternehmen der ARD / ZDF, es geht denen also darum möglichst wirkungsvoll Marketing zu betreiben. Eine Grundversorgung also mit Werbung?  :laugh:


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Im Vorspann wird behauptet, dass "im Grundsatz für jedes Rundfunkempfangsgerät, welches zum Empfang bereitgehalten wurde", eine Rundfunkgebühr entrichtet werden musste. Das ist für die private Nutzung nicht der Fall gewesen, auf die Zahl der Geräte kam es nicht an.
Im nicht privaten Bereich, in dem es in der Tat auf die Zahl der Geräte ankam, wurden auch nicht zum Empfang geeignete Geräte mit der Gebühr belastet, nämlich Lautsprecher als sogn. "Hörstellen". Ein Stereoempfänger mit 2 Lautsprechern war demnach mit der 2-fachen Gebühr belastet. Da Lautsprecherboxen in der Regel mehr als einen Lautsprecher enthalten, wäre es  auch möglich gewesen ein Mehrfaches der Gebühr für einen einzigen Empfänger zu kassieren. Bei der Beschallung von Geschäften/Restaurants wurden akribisch die Lautsprecher gezählt.

An anderer Stelle wird wiederum der Eindruck erweckt, es käme auf die Zahl der Geräte im privaten Bereich an, nämlich wenn Dörr die unterschiedlichen Ergebnisse aus Statistiken problematisiert.

Zitat
Für die Ausstattung der Wohnungen in den einzelnen Bundesländern mit Fernsehgeräten, Radios, internetfähigen Empfangsgeräten und Breitbandverbindungen im Jahr 2011 kann auf verschiedene Erhebungen zurückgegriffen werden. Das statistische Bundesamt führt alle fünf Jahre eine umfassende Abfrage mit einer Aufgliederung nach Bundesländern durch. Daher stehen diesbezüglich nur für die Jahre 2008 und 2013 die Zahlen aufgegliedert nach Bundesländern zur Verfügung. Bei den Zahlen des statistischen Bundesamtes ist allerdings zu beachten, dass dabei die einzelnen "Haushalte" abgefragt wurden und nicht nach der Geräteausstattung in der gesamten Raumeinheit unter Einschluss aller darin lebenden Personen gefragt wurde. Daher sind die Werte naturgemäß etwas niedriger als bei der Verbrauchs- und Mediaanalyse (VuMA), die alle Geräte in der Raumeinheit berücksichtigt und daher alle Personen ab 14 Jahren abfragt, die dort leben. In dieser Analyse sind bei den Fernsehgeräten die Angaben nochmals danach unterteilt, ob in den Haushalten - verstanden als Raumeinheit - ein oder mehrere Geräte vorhanden sind. Außerdem enthält die Analyse auch Angaben zu Internetzugängen (Breitband und UMTS). Zudem kann auf die Daten der Arbeitsgemeinschaft Media-Analyse e.V. (agma) zurückgegriffen werden. Schließlich stehen die Basisdaten der Mediaperspektiven zur Verfügung, die ebenfalls alle Personen ab 14 Jahren in den Haushalten berücksichtigt.

Das Bundesamt stellt beim Zensus in der Tat auf "Haushalte" ab. Da eine bewohnte Wohnung mindestens einen Haushalt beinhaltet, ggf. aber auch mehr, ist das Ergebnis aus der privaten Ausstattung zu hoch, da es für den sogn. Rundfunkbeitrag auf das Objekt "Wohnung" ankommt. Das Ergebnis der Mediaanalyse ist völlig irrelevant, und definitiv zu hoch, da es einerseits auf die Zahl der in Haushalten verfügbaren Geräte auch früher nicht ankam. Ein einziges Gerät genügte die Gebührenpflicht auszulösen, diese stieg aber mit steigender Zahl der Geräte im Privathaushalt nicht an.
Zum anderen sind Geräte von Personen ab 14 Jahre irrelevant, weil es weder auf die Zahl der Personen ankam, die ein eigenes Gerät besaßen, solange sie zum Haushalt gehörten, noch auf deren Alter. Die Sender haben des Öfteren versucht Personen mit eigenem Einkommen im gleichen Haushalt zur Zahlung heranzuziehen; meine Kinder wurden, als sie noch bei uns lebten, mehrfach angeschrieben. Da sich persönlicher Gerätebesitz nicht nachweisen ließ und alle Geräte in der Wohnung einer einzigen Person gehören können (bei uns im Zweifelsfall mir!), hat das hier niemanden beeindruckt.

NB: wenn das "statistische Bundesamt alle fünf Jahre eine umfassende Abfrage mit einer Aufgliederung nach Bundesländern" durchführt, so folgt daraus nicht, dass nur Ergebnisse von 2008 und 2013 vorliegen. Ich bin sicher, dass das Bundesamt noch auf die Daten von 2003, 1998, 1993 und älter zugreifen kann, andernfalls historische Entwicklungen nicht darstellbar wären.

In Abschnitt I Kap. 1 S 7 wird wieder von einer "Flucht aus der Rundfunkgebühr" fabuliert. Zum Beweis wird auf zwei Urteile hingewiesen, die allerdings lediglich die diesbezüglichen Ansichten der Rundfunkanstalten wiedergeben dürften (muss noch geprüft werden). In ähnlicher Weise wird im Zusammenhang mit einer angeblich abnehmende Bereitschaft multifunktionale Geräte anzumelden, behauptet, dass in Berlin, München, Frankfurt a. M.  und Stuttgart lediglich 75% der Abgabepflichtigen die Anmeldung vollziehen bzw. jeder 4te nicht anmeldet. Zum "Beleg" wird auf den 17. Bericht der KEF, Rn 460, verwiesen. Der Text da ist aber ebenfalls allenfalls eine Behauptung. Es heißt da: "Insbesondere in Großstädten liegt die Teilnehmerdichte seit Jahren deutlich unter dem Durchschnitt der ARD. Sie lag in den Städten Berlin, Frankfurt /Main, München und Stuttgart im Jahre 2007 lediglich zwischen 76,9 und 78,5." Der Beweiswert einer bloßen Behauptung, die auf die nahezu identische Behauptung eines Dritten verweist, ist definitiv Null. Zudem schreibt die KEF im fraglichen Absatz des 17. Berichts mit keiner Silbe von "multifunktionale Geräten". Das ist eine klare Manipulation! Im wissenschaftlichen  Bereich wäre das ungenügend. Setzen Dörr!

In Kap. 2 wird behauptet, dass "angesichts der Portabilität vieler Geräte" die vor allem im nicht privaten Bereich notwendige Erhebnung der Anzahl der Geräte nicht möglich gewesen wäre. Nun hatte man bereits bei der PC-Gebühr darauf verzichtet und von Unternehmen einen Pauschbetrag in Höhe einer Rundfunkgebühr verlangt. Dies hätte sich problemlos auf andere Geräte im Unternehmen ausweiten lassen.

Bei der Bewertung der Abgabe als Beitrag in Abschnit II.1 wird behauptet, dass die Abgabe auch dann ein Beitrag sei, wenn fast die gesamte Bevölkerung beitragspflichtig gestellt wird. Das ist falsch, wie diverse Gutachter belegt haben. Zudem ist hier "fast" in Frage zu stellen. Auch wenn die Zahl der Wohnungslosen steigt, nach Schätzungen waren es 2016 860.000 Menschen (ca. 1% der Gesamtbevölkerung), so übersieht der Herr Dörr, das jeder von diesen Menschen einen Rechtsanspruch auf Zuweisung einer Wohnung hätte und damit grundsätzlich zur Gruppe der Zahlungspflichtigen gehören würde.
Zur Begründung, dass praktisch die gesamte Bevölkerung einen Vorteil ziehe, schreibt Dörr: "Der Beitrag unterscheidet sich dadurch von der Steuer, dass nur die Personen zur Abgabe herangezogen werden, die einen Vorteil durch das zu finanzierende Angebot erhalten. Die Abgabenpflichtigen sind dadurch verbunden, dass ihnen der Vorteil gemeinsam zu Gute kommt." Wieso nur? es gibt neben der Allgemeinheit keine Gruppe, die den zu dieser Abgabe herangezogenen Personen nicht zugehört. Punkt!

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

G
  • Beiträge: 1.548
Aber wieviele davon schauen tatsächlich ÖR ? Nun ja, nach deren Auslegung ist das egal, alleine die Möglichkeit zählt.

Wer sich in den 70ern ein Fernsehgerät zulegte, konnte zwischen drei Sendern wählen, die meistens nur einen halben Tag sendeten. Alternativ dazu war es höchstens möglich, die Zimmerpflanzen auf das Gerät zu stellen. Jeder, der sich so eine Kiste kaufte, wollte die ör sehen, es gab keine anderen. Damals war es sachgerecht, vom "Gerätebesitz" auf die zu zahlende Gebühr zu schließen.
Heute gibt es eine Vielzahl von Angeboten. Aus dem Vorhandensein von "Geräten" auf den or Rundfunk zu schließen sind Zöpfe, die man schon vor über dreißig Jahren hätte abschneiden müssen. Aber hier geht es ausschließlich um Euer Geld.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. Dezember 2017, 03:15 von Bürger«

n
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Zitat
Schärfere Sanktionen, wie sie etwa im Vereinigten Königreich vorgesehen sind, wo Hinterziehung von Rundfunkgebühren eine Straftat darstellt, sind im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mehr als bedenklich, führen ebenfalls zu einem erheblichen Kontrollaufwand und überlasten die Gerichte mit einer beachtlichen Zahl von Strafverfahren. So war bis 1991 das Inkasso für die BBC Aufgabe des Innenministeriums, das für die Anmeldung von Geräten polizeiliche Durchsuchungen vornehmen ließ. Allein im Jahr 2013 wurden 180 000 Schwarzseher-Fälle vor den britischen Magistratsgerichten verhandelt, bei denen es 155 000 Verurteilungen gab. In 70 Fällen wurden sogar Gefängnisstrafen verhängt.

Hier geht es wohl darum, das dt. ÖR Model als so viel besser / gerechter als das britische darzustellen?

Allerdings stellt sich heraus, so gravierend sind diese Fälle nicht, die vor Gericht landen, denn:

Zitat
Set against the fines income is the cost of prosecuting evaders, and the expenses incurred by imprisoning those who fail to pay their fine. While the number of licence fee prosecutions continues to grow, at around four per cent a year, most courts deal with a large number of evaders in one sitting, meaning that while those accused of evasion make up 11.5 per cent of all magistrates’ court cases, they only take up 0.3 per cent of all court time.

Zitat
“The proportion of a magistrate’s workload made up in TV licence prosecutions is relatively minor

Quelle: http://www.telegraph.co.uk/news/bbc/11980758/Ministers-make-50-million-from-BBC-television-licence-fee-evaders.html

Und ausserdem, da wurden genau 0 ins Gefängnis gesteckt, weil sie die TV Gebühr nicht bezahlt haben, sondern zB. 32 Leute in 2013, weil sie die Strafe nicht zahlten bzw. es versäumten Widerspruch einzulegen oder dagegen vorzugehen. Aber nicht direkt, weil sie die Gebühr nicht zahlten. Könnte nun Haarspalterei sein, aber beides ist nicht 100% korrekt, was der Herr bzgl. der "tv license fee" (wie bei uns vor 2013) sagte.

Und hier sogar noch ein Link, der aussagt, dass ab 2017:

"
Zitat
TV licence evaders could get off with slap on the wrist after new sentencing guidelines are introduced

Quelle: http://www.telegraph.co.uk/news/2017/01/24/tv-licence-evaders-could-get-slap-wrist-new-sentencing-guidelines/

Edit, ausserdem scheint es, dort kann man einfacher "befreit" werden, wenn das hier im Video stimmt (in Englisch):

How To Legally & Peacefully Avoid Paying For A TV Licence 2017 - 2018
Am 01.12.2017 veröffentlicht, 7:06 Min:
https://www.youtube.com/watch?v=VMb-fd_9gpY



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Dezember 2017, 18:26 von Alpha667«

  • Beiträge: 886
Ich habe beim Lesen ein ganz neues Verständnis vom Begriff Winkeladvokat erworben.

Ich finde wir sollten das jetzt hier nicht einfach nur zerpflücken (was ein Leichtes wäre), sondern systematisch richtigstellen und dem BVerfG (über Verfahren oder einfach schriftlich) zuleiten. Es gibt ja kein Verbot dem BVerfG eine Stellungnahme zu übermitteln, wenn es schon solche Fragen stellt, richtig?

Es wird in dem Antwortschreiben auf alle Möglichen Arten von Lug und Trug zurückgegriffen:

Lügen, Halbwahrheiten, Ausreden, leere Behauptungen, leeres Geplapper, Nebelkerzen (Täuschung/Vorwand), Fehlschlüsse, Fehlimplikationen und einige mehr.
Vielleicht sollten wir eine gemeinsame Tabelle machen und die Abschnitte entlarven oder wenigstens mit Farben markieren, welcher Abschnitt welche dieser Register zieht.

Was schlagt ihr als weiteres Vorgehen vor?

Das Ganze findet hier in einer unfassbaren Dichte fernab von Wahrheit und Redlichkeit statt und kombiniert diese verlogenen Elemente nach belieben.

Ein paar Beispiele was ich meine:
"Dieses Beitragsmodell wurde, wie die vorstehenden Ausführungen zeigen, von den Ländern nach jahrelangen Diskussionen und unter Abwägung sämtlicher rechtlicher Aspekte im Rahmen ihres gesetzgeberischen Spielraumes erlassen"

Das ist
1. eine Nebelkerze ("wir haben Jahrelang daran gearbeitet"), diese soll implizieren als wäre das irgendwie durchdacht und vor allem ehrlich durchdacht, was es nicht ist. Sie haben nur jahrelang überlegt, wie man am meisten Beitrag aus allem rausquetschen kann)
2. Dann eine glatte Lüge "unter Abwägung sämtlicher rechtlicher Aspekte" die EU/Beihilfen-Aspekte haben sie absichtlich nicht beachtet
3. und schließt mit einer Unterstellung/leeren Behauptung an der Grenze zur Lüge "im Rahmen ihres gesetzgeberischen Spielraumes" Der Rahmen wird etwa so verstanden "so lange wir nur 200€/Jahr nehmen, dürfen wir das machen wie wir wollen" (Zitat: es darf für den Einzelnen nicht zu einem "unerträglichen Ergebnis führen").

Oder
"Degenhart, ZUM 2009,374 (382 f.). weist daraufhin, dass bei einer Finanzierung durch Nutzungsentgelte die Gefahr bestünde, dass die. öffentlich-rechtlichen Angebote zu reinen Spartenprogrammen verkümmern."
UND?
Der Schluss ist richtig, aber es ist eine absichtliche Fehlimplikation von Gefahr. Da gibt es nirgends irgendeine "Gefahr". Der Bürger kann sich dann noch immer informieren wenn er das möchte. Das ist genau die Anforderung die das Grundgesetz stellt! Welche Gefahr?
Es besteht einzig die "Gefahr", dass man für sein Geld auch was leisten muss! Das "Wegbrechen der Anmeldungen" hat ja hauptsächlich mit dem Wegbrechen der Relevanz und Qualität zu tun!

Mir ist klar, dass man nicht den ganzen Text so durchforsten kann, aber zumindest die 100 grössten Lügen, Halbwahrheiten, Ausreden, leeren Behauptungen, Nebelkerzen, Fehlschlüsse oder Fehlimplikationen sollten wir vielleicht sammeln und der Wahrheit gegenüberstellen?
Wo können wir das kollaborativ tun?


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 7.386
Wenn man dem Internet glauben darf, ist Herr Dörr ohnehin recht kreativ darin, Dinge im Sinne der LRA´s zu "gestalten". Zumindest liegt der Verdacht nahe wenn man sich BVerwG, Urteil vom 29. Januar 2014 – 6 C 2/13, insbesondere Rz 27 und 30 durchliest und sich vergegenwärtigt, dass eben jener damals federführend für die KEK verantwortlich zeichnte.
EuGH ist höher als BVerfG und BVerfG höher als BVerwG.

Spätestens das BVerwG wäre verpflichtet gewesen, die EMRK zu Rate zu ziehen und auf dieser Basis dann eine Entscheidung zu fällen; weil

Zitat
Zur Bindung an Gesetz und Recht (Art. 20 Abs. 3 GG) gehört die Berücksichtigung der Gewährleistungen der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [...]

Wenn das BVerwG in seinen Entscheidungen zur Auffassung gelangt, der Rundfunkbeitrag sei verfassungsgemäß, die Bestimmungen der EMRK aber nicht berücksichtigt, kann seine Entscheidung nur außerhalb von Gesetz und Recht erfolgt sein.

Es braucht da auch gar nix "kreativ" gestaltet zu sein, das wäre absolut vergeblich und schade um die Mühe und dafür aufgewendete Zeit, weil eine Mißachtung der gemeinsam vereinbarten, europäischen Grundrechte vom EuGH nicht toleriert wird.

Zitat
[...] daß in der Gemeinschaft keine Maßnahmen als Rechtens anerkannt werden können, die mit der Beachtung der so anerkannten und gewährleisteten Menschenrechte unvereinbar sind.

Soll Deutschland tatsächlich als jenes Land in der Gemeinschaft dastehen, daß die Grundrechte mit Füßen tritt?

@Alpha667
Jedes vernünftige Kind weiß, daß die britische BBC die weltweit höchste Quote an Qualitätsproduktionen hat.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

s
  • Beiträge: 236
mal so nebenbei: bekommen die Klagevertreter Gelegenheit für eine Stellungnahme zu diesen "Gutachten"? Dann wäre vielleicht eine Zuarbeit für die besonders sinnvoll oder? Ich denke die werden sich mehr über gute Argumente freuen als das BVerfG über noch mehr Papier zu lesen.


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

 
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