Ich habe versucht etwa 10 ganz klare Logikfehler zu finden. Ich habe den betrieblichen Teil nicht mehr gelesen. War mir zu viel. Vielleicht gefällt jemandem ja was ich gefunden habe.
Ziele der Beitragsumstellung:
I: man wollte die Rundfunkzuwendungen erhöhen.
II: I
Der Typ wird nach Seiten bezahlt oder? Abschnitt 1 ist eine einzige gedankliche Bremszone. Die ersten 10 Seiten kann man auch so zusammenfassen: "Die Geräteabgabe war aus der Zeit gefallen, weil viele Geräte multifunktional wurden."
Als erstes interessant ist erst die Aussage, dass eine "Steuerlösung" nicht mit der Budgetfreiheit des Parlaments vereinbar ist (s. Blödsinn I) und darum nicht verfolgt wurde. Das ist irre falsch gedacht: Die Budgethoheit der Taschen aller Bürger steht logischerweise ÜBER der Budgethoheit des Parlaments. Das was wir jetzt tun ist also viel schlimmer als Steuer!
Naja, dann gings los mit Blödsinnsätzen:
Blödsinn I: "würde [...] das Budgetrecht des Parlaments aber auf das Äußerste verkürzt."
Wahrheit:
Das Parlament würde eine Steuer einführen, die es vorher nicht gab und die es nachher nicht berühren darf. Das schränkt das Parlament im vorher-nachher-Vergleich
kein Stück ein.
Blödsinn II: "In der engeren Auswahl verblieb dagegen bis zum Schluss die sog. „vereinfachte“ oder „modifizierte“ Rundfunkgebühr."
Wahrheit: Entweder waren die Verantwortlichen geradezu grotesk dämlich nicht zu erkennen, dass "mehr Geräte kontrollieren" das Kontrolldefizit nicht behebt ODER diese Gerätegebührvariante wurde nur zum Schein mitgeschleift, damit man eine (längst getroffene) Entscheidung zwischen einer "dummen Idee" und der "dümmsten Idee" als "beste Wahl" verkaufen konnte ODER der Satz ist einfach erlogen. Das sind die Möglichkeiten.
Blödsinn III: "Abwägung sämtlicher rechtlicher Aspekte [...] bringt wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf den Privatsphärenschutz und die Verwaltungspraktikabilität."
Wahrheit: Verbesserungen ja, aber hinsichtlich Privatssphäre, Verwaltung, Gerechtigkeit und Erhebungsgrund viel schlechter als Kopfgebühr oder Steuer. Hier wurde nur Aspekt "Ziel I" abgewogen, und die Vorteile der Alternativen nichtmal aufgezählt.
Blödsinn IV: "Diese Anknüpfungspunkte wurden nicht willkürlich gewählt, sondern sind das Ergebnis einer auf Räumlichkeiten bezogenen Typisierung des vorgefundenen Nutzungsverhaltens."
Wahrheit: Es ist eine völlig unnötige Typisierung. Man ordnet Zuschauer nach "Räumen" für Ziel I.
Blödsinn V: "Erst wenn objektiv keine Möglichkeit besteht, über irgendeinen Übertragungsweg Rundfunkangebote zu empfangen, ist der Belastungsgrund des Rundfunkbeitrags nicht gegeben." "Der Beitrag unterscheidet sich dadurch von der Steuer, dass nur die Personen zur Abgabe her angezogen werden, die einen Vorteil durch das zu finanzierende Angebot erhalten."
Wahrheit: Der Belastungsgrund ist der Aufenthalt in Deutschland (bzw. diesseits des Mondes). Es gibt bei gesunden Menschen keinen individuellen
potentiellen Vorteil, weil Rundfunk überall empfangen werden
kann.
Blödsinn VI: "beruht die Maßgeblichkeit der Wohnung und der Betriebsstätte auf der Annahme, dort liege der Schwerpunkt der Rundfunknutzung"
Wahrheit:
1. Wohl kaum jemand schaut auf Arbeit fern.
2. Vom Leben(!) liegt der Schwerpunkt dort.
Blödsinn VII: "Es ist deshalb kein Grund ersichtlich, weswegen die Typisierung beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht verfassungsmäßig sein sollte"
Wahrheit: Zitat des BVerfG: "Die Typisierung setzt voraus, dass [1.] die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, [2.] lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und [3.] der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist" Mindestens 1. und 2. sind nicht erfüllt. Die Verzerrung durch "Räumlichkeit" ist die Regel (Handwerker, Single, Doppelhaushalt, WG) und mit einer Steuer oder Pro-Kopf-Abgabe wäre das Problem "einfach" behoben.
Lüge VIII: "Schließlich wäre der Verwaltungsaufwand deutlich höher, da für jede volljährige Person ein Beitragskonto zu verwalten wäre."
Wahrheit: Der Verwaltungsaufwand steigt nicht mit der Menge der Konten, sondern mit der Menge der stattfindenden Änderungen. Eine Person zieht aber deutlich öfter um als dass sie stirbt. Außerdem gäbe es viel weniger Fragen mit Nebenwohnsitzen, Datschen, Betrieben usw.
Blödsinn IX:
"All dies belegt, dass die Entscheidung der Länder, den Rundfunkbeitrag auf 17,98 € festzusetzen und damit die bisherige Abgabenhöhe beizubehalten [...] geboten war."
Wahrheit: knapp 7% (500 Mio pro Jahr) Mehreinnahmen (unsicher) prognostiziert. Dann noch einmal +7% nachkorrigiert. 15% Beitragssteigerung begründet NICHT den Beitrag festzusetzen, zumal Sparmaßnahmen völlig aus dem Blick gerieten.
Blödsinn X:
"Wäre etwa eine von einer Person bewohnte Wohnung mit einem deutlich niedrigeren Beitrag belastet, bestünde ein Anreiz für Umgehungsversuche, in dem die Anzahl der Bewohner falsch angegeben werden könnte."
Wahrheit: Pro-Kopf-Rechnung über Wohnungen zu machen ist natürlich
Schwachsinn. Man darf die Wohnung gar nicht erst einführen bei einer Pro-Kopf-Rechnung! Die Typisierung ist schon falsch.
Blödsinn XI:
"Dass aufgrund dieser Typisierung eine alleinstehende Person, die mehrere Wohnungen innehat, entsprechend' viele Rundfunkbeiträge zu entrichten hat, obwohl sie das Programmangebot selbst nur einmal in Anspruch nehmen kann, ist als unvermeidliche Folge hinzunehmen."
Wahrheit: Die Raum-Typisierung ist unnötig. Nebenwohnsitze kann man ausschließen. Unvermeidlich ist das auch nicht.
Blödsinn XII:
Solche auf Einzelfalle beschränkte Härten sind nicht zuletzt durch die vom Gesetzgeber in legitimer Weise verfolgten Ziele gerechtfertigt
Wahrheit: Nebenwohnungen sind genauso "Einzelfälle" wie "Nichtnutzer". Es gibt Millionen dieser "Einzelfälle".
Blödsinn XIII:
S. 33: Pro-Kopf-Modell: "Das Modell berücksichtigt also Art. 6 Abs. 1 GG nicht hinreichend"
S. 53: "[...] die Beitragspflicht gleichermaßen für Ledige, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften [...] gilt. Daher ist eine verfassungswidrige Benachteiligung der Ehe nicht ersichtlich."
Wahrheit: Der Schutz von Ehe und Familie ist hier nicht relevant. Aber es zeigt auf welch widersprüchlichem Mist die Argumentation wächst.