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Autor Thema: Stellungnahme Dr. Dörr im Auftrag der Landesregierungen zu Fragenkatalog BVerfG  (Gelesen 49669 mal)

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mal so nebenbei: bekommen die Klagevertreter Gelegenheit für eine Stellungnahme zu diesen "Gutachten"? Dann wäre vielleicht eine Zuarbeit für die besonders sinnvoll oder?
Ja in die Richtung habe ich auch gedacht, wobei das "Papier" dann am Ende doch beim BVerfG landet. Einen Anwalt diesen Mumpitz zerpflücken zu lassen dürfte vor allem teuer werden, daher ist eine Zuarbeit wohl hilfreich für die Kläger. Hier würden sich sicher viele freiwillig melden, wenn die einen klaren Auftrag gäben (mich eingeschlossen).


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

v
  • Beiträge: 1.194
Zwei Dinge sollten mMn in der Diskussion beachtet werden:

1. Dieses "Gutachten" hat keinesfalls den Anspruch "neutral" oder "objektiv" zu sein! Es ist quasi die Stellungnahme der "Beklagten".

2. Niemand sollte die Richter am BVerfG für dümmer halten als sie sind!

In den 4 Leitverfahren sind kompetente Juristen auf Seiten der Beschwerdeführer tätig, denen wohl zuzutrauen ist, entsprechende Entgegnungen zu formulieren.

Also meinen Optimismus kann diese Stellungnahme jedenfalls nicht erschüttern.  ;D


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Der bis hier gegangene Weg ist doch schon nicht schlecht...

Ich habe beim Lesen ein ganz neues Verständnis vom Begriff Winkeladvokat erworben.
...
Ja nun, der Herr Dörr tut eben was für seine Freunde vom ÖRR (zumal da er ja selbst als (Ex-) Justitiar zu diesem Kreis gehört).  Auf dem Hintergrund der Interessensicherung dafür muss man auch diese / seine beschworenen "Gefahren" deuten, sozusagen auf der Meta-Ebene also. Denn die Herrschaften vom Heiligen Deutschen ÖRR bzw. dessen Institutionen laufen ja tatsächlich "Gefahr", nicht mehr so schön absahnen, den Bürger und die Unternehmen millionenfach als billige Melkkuh benutzen zu können wie bislang. Na, wenn das nicht gefährlich ist, was denn dann?!

Ich finde wir sollten das jetzt hier nicht einfach nur zerpflücken (was ein Leichtes wäre), sondern systematisch richtigstellen und dem BVerfG (über Verfahren oder einfach schriftlich) zuleiten. Es gibt ja kein Verbot dem BVerfG eine Stellungnahme zu übermitteln, wenn es schon solche Fragen stellt, richtig?
...

Auf jeden Fall. Was einem fiktiven Besucher als weiterer Punkt in den Sinn kommt: Hat dieser nette Herr Dörr sich - ausser GB als billiger Rechtfertigung für das momentane hiesige Unwesen - denn auch noch auf andere europäische Länder bezogen, auf andere Aspekte? Oder nur auf die, die zumindest vermeintlich ihm bzw. seinen ÖRR-Freunden in den Kram passen? Insofern - nein?

Sonst wäre evtl. doch bspw. auch mal Österreich anzufügen, nämlich nachstehenden Pkt. betreffend: Den etwa, dass Geringverdiener dort auf ihren Steuerbescheid hin befreit werden. Nicht wie hier mit der Abzocke Bedürftiger unter fortwährendem Scheissen der "Anstalten", deren Etablissement in Köln sowie deren Hiwis in Richterrobe bei der Vergewal- .... Verzeihung ...- Verwaltungstungsgerichtsbarkeit auf Artikel 3/1 GG bzw. auf die drei inzwischen bereits einschlägig bekannten Entscheide des BVerfG aus 2010/2011.
Der eben genannte Aspekt kann natürlich u. U. auch darauf beruhen, dass bei den Anstalten bzw. deren Etablissement etc. halt größtenteils Zeitgenossen mit in irgendeiner Hinsicht gearteten Einschränkungen beschäftigt sind, an die insofern einfach zumal fachlich nicht die gleichen Erwartungen gerichtet werden dürfen wie an normal Berufstätige, wie sie etwa auch bei den berühmten Sozialbehörden beschäftigt sind?

Zumal auf dem Hintergrund, dass im Rahmen von bspw. EUGH-Verfahren durchaus auch Rechtsvergleiche zwischen den Staaten in die Entscheidungsfindung einbezogen werden, vielleicht im Hinblick auf die asozialen Aspekte des sogenannten "Rundfunkbeitrages" (also z. B. Bedürftige betreffend) nicht uninteressant (ggf. auch perspektivisch auf höherer Ebene in Abhängigkeit davon, was das BVerfG mit dem Dörr'schen Elaborat oder Traktat macht).

Vielleicht wäre ein spezieller Thread hilfreich, wo erstmal streng zugespitzt schlicht die Punkte festgestellt und passende Argumente (je nachdem  dagegen oder dafür, und speziell dort, wo dieser Ex-Justitiar Herr Dörr evtl. etwas "übersehen" oder "vergessen" haben könnte, wollte, oder auch gesollt haben könnte).


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

b
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Interessante Stellen:
Zitat
3. Reformüberlegungen
b) Modifizierte Rundfunkgebühr

...  Es besteht immer die Möglichkeit, sich der Zahlungspflicht dadurch zu entziehen, dass tatsächlich keine Geräte zum Empfang bereitgehalten werden ...

3. Mögliche Alternativen
b) Registrierungsmodell (Pay-TV)

... Befürworter dieses Modells sehen den Vorteil darin, dass die Mehrheit der Bevölkerung sich durch die Nichtinanspruchnahme öffentlich-rechtlicher Programme der Abgabe entziehen ... kann.

Wie man sieht, versucht man immer eine Abgabe zu konstruieren, der man nicht entkommen kann und immer zahlen muss. So wurde deswegen die Wohnung gewählt: Stichwort - Obdachlosigkeit.


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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Es ist aber auch eine schwierige Situation und Konstellation...

...
Heute gibt es eine Vielzahl von Angeboten, aus dem Vorhandensein von "Geräten" auf den or Rundfunk zu schließen sind Zöpfe, die man schon vor über dreissig Jahren hätte abschneiden müssen. Aber hier geht es ausschliesslich um Euer Geld.

Denn wo sollte man sonst so manche Dame & manchen Herrn künftig (zumal mit dem doppelten Verdienst gewöhnlicher Arbeitnehmer) unterbringen als beim deutschen ÖRR -  & das zumal auf dem Hintergrund, dass diese ja die Hofberichterstattung und Volkserziehung zugunsten der berühmten "Westlichen Werte" ausführen bzw. ausführen lassen (wie z. B. so ein gewisser Atlantik-Brücken- Fuzzi als Intendant einer der großen "Anstalten" oder auch ein ehemaliger Regierungssprecher).

Andernfalls müsste ja entweder ein (sofern auf Bundesebene) neues Ministerium her, oder entsprechende Landesministerien. Probleme? Ach was - so etwas wäre doch mindestens doppelt so staatsfern® wie der jetzige ÖRR. Haben schliesslich genug Rabulisten herumlaufen, die selbst das herbeifabulieren würden. Und zahlreiche willige Richter (die z. B. zum Lohn für ihre VG-Rechtsprechung gewiss belohnt werden oder bereits wurden) würden sich auch finden, die das bestätigen.


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"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

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c
  • Beiträge: 873
Ich bin äußerst zufrieden mit dieser Stellungnahme.

Wie erwartet bringt sie keine neuen Argumente, die die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags begründen könnten. Vielmehr handelt es sich um einen warmen Aufguss des Kirchhof-Gutachtens. Einzig ein paar neue Statistiken werden beigetragen, die allerdings eher das Gegenteil bekräftigen: nämlich, dass es nicht gesichert ist, dass wirklich nahezu 100% der Haushalte über Rundfunkgeräte verfügen.

Die Widersprüche und Zirkelschlüsse der bisherigen Rechtsprechung und der ÖRR-freundlichen Gefälligkeitsgutachten kann auch diese Stellungnahme nicht ausräumen.

Beispielhaft (eine vertiefte Diskussion kann ich heute noch nicht leisten) sei auf Punkt 3 a) Mögliche Alternativen- Pro-Kopf-Abgabe   hingewiesen:

Dörr verschwendet Seiten, uns zu erklären, dass der abgabenrechtlich geforderte Vorteil des ÖRR darin besteht, empfangbar zu sein. Deshalb sei eine Wohnungsabgabe (eigentlich eine Melderegister-Abgabe) statthaft. Ein individueller Vorteil wird seiner Auffassung nach nicht verlangt (entgegen der eindeutigen Rechtsprechung des BVerfG, die er lieber nicht zitiert).

Bei der Pro-Kopf-Abgabe sagt er nun aber :

Zitat
Zudem entspricht das Modell auch nicht den äußerst strengen Anforderungen an eine Sonderabgabe.

Vgl. zu diesen Anforderungen BVerfGE 91, 186 (201 ff.); 92,91(115 ff); 98, 83 (100 f.).

Die Sonderabgabe darf eine abgrenzbare Gruppe wegen einer speziellen Verantwortlichkeit für eine ihr obliegende Finanzaufgabe belasten und das Aufkommen muss gruppennützig verwendet werden. Zudem darf sie grundsätzlich nur befristet eingeführt werden! Schon weil sie befristet ist, unter dem Vorbehalt veränderter Umstände steht und regelmäßig vom Parlament überprüft werden muss, eignet sie sich nicht als Dauerlösung zur Rundftmkfinanzierung.

Warum ist der Wohnungsbeitrag keine Sonderabgabe? Warum kann nicht auch umgekehrt die Pro-Kopf-Abgabe eine Abgabe für eine Vorzugslast sein?

Das ist doch nicht ansatzweise schlüssig. Das Geld für diese Stellungnahme hätten sich die LRAs sparen können.



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Warum ist der Wohnungsbeitrag keine Sonderabgabe? Warum kann nicht auch umgekehrt die Pro-Kopf-Abgabe eine Abgabe für eine Vorzugslast sein?
Das ist doch nicht ansatzweise schlüssig. Das Geld für diese Stellungnahme hätten sich die LRAs sparen können.

Die Wahrheit ist doch, dass
a) die pro Kopf-Abgabe weniger invasiv ist (Meldedatenabgleich!) und verwaltungstechnisch einfacher. Bei beidem genau das Gegenteil zu behaupten ist frei erfunden
b) sie bei einer pro/Kopfabgabe sich nicht mit "nicht vorhandenen Daten" hätten herausreden können und so die Beiträge nicht durch die Hintertür der Unkenntnis hätten steigen lassen können
c) die Wohnung eine Krücke sein soll um etwas Allgemeines zu individualisieren, um dann z.B. Handwerker, Nebenwohnungen und Betriebe nochmal zu melken
d) Die pro-Kopf-Abgabe erst Recht eine Steuer ist. Da ist alles Individuelle dahin, es sei denn man hat den individuellen Vorteil gegenüber siamesischen Zwillingen nur einen Kopf zu haben.

Alle wissen diese Dinge und darum ist die ganze Antwort nicht nur "schwach", sondern durch und durch verlogen. Es ist eine Beleidigung für unser höchstes Gericht, dass es sowas lesen muss und glauben soll. Man sollte ihm die Lizenz entziehen, weil er seitenweise versucht das BVerfG zu belügen. Solche Rechtsverdreher verstoßen wissentlich gegen §43a der Bundesrechtsanwaltsordnung und Schaden mit Ihrer Schande dem ganzen Rechtssystem.


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Was beim schnellen überfliegen gleich auffällt ist, dass sparen  :o überhaupt nie als mögliche Option in Betracht gezogen wurde, obwohl in letzter Zeit ja selbst die Vertreter des ÖR erhebliches Einsparpotential eingestanden. S..... ist wohl ein Unwort in diesen Kreisen. Und wir sehen ja beim Deutschlandfunk wie gefährlich eine Steuerfinanzierung wäre, weil das Etat nicht ständig erhöht wurde! Die mussten sogar sparen! Da fehlten wohl die lieben so unabhängigen Genossen von der KEF! Oh Jammer, Oh Existenzangstschweiß! Da bekommt man ja direkt Mitleid.  ;)

Sonst die üblichen Blendgranaten. Die Fiktion, dass eine "Haushaltsabgabe" gerechtfertigt sei, weil 96% der BV (egal ob im Bund oder im Land) ein Empfangsgerät besäßen, muss prinzipiell in Frage gestellt werden. Das kann man nicht oft genug sagen. Ich hoffe, jemand wirft das den Verfassungsrichtern an den Kopf. Diese Statistiken sagen überhaupt nichts über die Nutzung des ÖR aus.

Es ist schlicht unhaltbar, davon auszugehen, dass alle Inhaber von moderner Kommunikationstechnik mit dieser automatisch den ÖR nutzen. Die Verbreitung von potentiellen Empfangsgeräten ist prinzipiell nicht geeignet, um die Nutzung eines von vielen Programmanbietern festzustellen. Die ganze Argumentation für die Erhebung eines Zwangsbeitrages von allen für den ÖR ist eine unhaltbare Fiktion. Besser geeignet wären Kenngrößen wie der Marktanteil (öffentlich-rechtliche Fernsehprogramme 38% laut AGF 2007) oder der Anteil am Meinungsmarkt (30%, Teilmarkt Fernsehen: 49% laut DML 2013). Diese Zahlen zeigen schon, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auf einer überholten, heute unhaltbaren Behauptung beruht. Ich habe in meiner mündlichen Verhandlung den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag mit einem angeblich in einem US Bundesstaat noch erhaltenen Gesetz verglichen, das Gottesdienstbesucher darauf verpflichtet, ihre Gewehre mit in den Gottesdienst zu bringen, um sich gegebenenfalls vor Indianerangriffen zu schützen. Die Nutzungsannahme des RBStV war vor 60 Jahren richtig, als jeder Gerätebesitzer damit nur das öffentlich-rechtliche Programm konsumieren konnte. Heute, mit hunderten privaten Alternativangeboten (Neben 397 privaten Fernsehprogrammen und 288 privaten Hörfunkprogrammen gibt es in der deutschen Rundfunklandschaft viele hundert Online- und Mobile-Angebote sowie Webradio- und Video-on-Demand-Angebote), ist diese Annahme jedoch völlig falsch. Die Grundlage der Zwangsabgabe auf wohnen (oder schon auf den Besitz eines Fernsehgerätes vor 2013) ist eine unhaltbare Fiktion. Es ist nicht recht, unehrlich und unmoralisch, ein Gesetz darauf aufzubauen!!!


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Zitat
Schon die Erreichbarkeit für alle wäre durch eine durchgehende Verschlüsselung nicht mehr gegeben.

Man könnte die Decoder ja allen Haushalten zur Verfügung stellen und wer das ÖR Programm nicht will, kann diesen zurückschicken. Mit ein bisschen Kreativität wäre dieses Problem der Verfassungsmäßigkeit schon zu lösen, falls es wirklich eines sein sollte.

... die Argumente bezüglich Vielfalt und Quotendruck sind lächerlich. Der ÖR ist schon längst da, wo er angeblich nicht hin wollte. Ein großer Unterschied zu den Privaten besteht nicht mehr. Die Quote dominiert und selektiert alles. Natürlich würden wir die Lindenstraße und das Traumschiff als Vehikel politischer Bildung und der Meinungsvielfalt sehr vermissen ...


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2017, 09:35 von DumbTV«

  • Moderator
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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch hier wieder eine parteiliche und subjektive "Stellungnahme", die uns nicht wirklich sonderlich überrascht, eben dies von einem "Prozessvertreter"

Ebenso hätte diese "Stellungnahme", die aus einer Aneinanderreihung von bekannten und fragwürdigen Argumenten besteht, von einer fachfremden Person verfasst werden können.

Möglicherweise war dann das geplante Gutachten für den Rundfunkzwangsbeitrag doch zu teuer.  ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2017, 09:40 von DumbTV«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

  • Beiträge: 7.239
“Schon die Erreichbarkeit für alle wäre durch eine durchgehende Verschlüsselung nicht mehr gegeben.“
Sieht der EuGH anders; die Erreichbarkeit ist nämlich bereits dann gegeben, wenn jeder die potentielle Möglichkeit hat, sich die nötige Technik beschaffen zu können.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 882
Ich habe versucht etwa 10 ganz klare Logikfehler zu finden. Ich habe den betrieblichen Teil nicht mehr gelesen. War mir zu viel. Vielleicht gefällt jemandem ja was ich gefunden habe.

Ziele der Beitragsumstellung:
I: man wollte die Rundfunkzuwendungen erhöhen.
II: I

Der Typ wird nach Seiten bezahlt oder? Abschnitt 1 ist eine einzige gedankliche Bremszone. Die ersten 10 Seiten kann man auch so zusammenfassen: "Die Geräteabgabe war aus der Zeit gefallen, weil viele Geräte multifunktional wurden."

Als erstes interessant ist erst die Aussage, dass eine "Steuerlösung" nicht mit der Budgetfreiheit des Parlaments vereinbar ist (s. Blödsinn I) und darum nicht verfolgt wurde. Das ist irre falsch gedacht: Die Budgethoheit der Taschen aller Bürger steht logischerweise ÜBER der Budgethoheit des Parlaments. Das was wir jetzt tun ist also viel schlimmer als Steuer!

Naja, dann gings los mit Blödsinnsätzen:

Blödsinn I: "würde [...] das Budgetrecht des Parlaments aber auf das Äußerste verkürzt."
Wahrheit:
Das Parlament würde eine Steuer einführen, die es vorher nicht gab und die es nachher nicht berühren darf. Das schränkt das Parlament im vorher-nachher-Vergleich kein Stück ein.

Blödsinn II: "In der engeren Auswahl verblieb dagegen bis zum Schluss die sog. „vereinfachte“ oder „modi­fizierte“ Rundfunkgebühr."
Wahrheit: Entweder waren die Verantwortlichen geradezu grotesk dämlich nicht zu erkennen, dass "mehr Geräte kontrollieren" das Kontrolldefizit nicht behebt ODER diese Gerätegebührvariante wurde nur zum Schein mitgeschleift, damit man eine (längst getroffene) Entscheidung zwischen einer "dummen Idee" und der "dümmsten Idee" als "beste Wahl" verkaufen konnte ODER der Satz ist einfach erlogen. Das sind die Möglichkeiten.

Blödsinn III: "Abwägung sämtlicher rechtlicher Aspekte [...] bringt wesentliche Verbesserungen im Hinblick auf den Privatsphärenschutz und die Verwaltungspraktikabilität."
Wahrheit: Verbesserungen ja, aber hinsichtlich Privatssphäre, Verwaltung, Gerechtigkeit und Erhebungsgrund viel schlechter als Kopfgebühr oder Steuer. Hier wurde nur Aspekt "Ziel I" abgewogen, und die Vorteile der Alternativen nichtmal aufgezählt.

Blödsinn IV: "Diese Anknüpfungspunkte wurden nicht willkürlich gewählt, sondern sind das Ergebnis einer auf Räumlichkeiten bezogenen Typisierung des vorgefundenen Nutzungsver­haltens."
Wahrheit: Es ist eine völlig unnötige Typisierung. Man ordnet Zuschauer nach "Räumen" für Ziel I.

Blödsinn V: "Erst wenn objektiv keine Möglichkeit besteht, über irgendeinen Übertragungsweg Rundfunkangebote zu empfangen, ist der Belastungsgrund des Rundfunkbeitrags nicht gegeben." "Der Beitrag unterscheidet sich dadurch von der Steuer, dass nur die Personen zur Abgabe her­ angezogen werden, die einen Vorteil durch das zu finanzierende Angebot erhalten."
Wahrheit: Der Belastungsgrund ist der Aufenthalt in Deutschland (bzw. diesseits des Mondes). Es gibt bei gesunden Menschen keinen individuellen potentiellen Vorteil, weil Rundfunk überall empfangen werden kann.

Blödsinn VI: "beruht die Maßgeblichkeit der Wohnung und der Betriebsstätte auf der Annahme, dort liege der Schwerpunkt der Rundfunknutzung"
Wahrheit: 1. Wohl kaum jemand schaut auf Arbeit fern. 2. Vom Leben(!) liegt der Schwerpunkt dort.

Blödsinn VII: "Es ist deshalb kein Grund ersichtlich, weswegen die Typisierung beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht verfassungsmäßig sein sollte"
Wahrheit: Zitat des BVerfG: "Die Typisierung setzt voraus, dass [1.] die durch sie eintretenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, [2.] lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und [3.] der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist" Mindestens 1. und 2. sind nicht erfüllt. Die Verzerrung durch "Räumlichkeit" ist die Regel (Handwerker, Single, Doppelhaushalt, WG) und mit einer Steuer oder Pro-Kopf-Abgabe wäre das Problem "einfach" behoben.

Lüge VIII: "Schließlich wäre der Verwaltungsaufwand deutlich höher, da für jede volljährige Person ein Beitragskonto zu verwalten wäre."
Wahrheit: Der Verwaltungsaufwand steigt nicht mit der Menge der Konten, sondern mit der Menge der stattfindenden Änderungen. Eine Person zieht aber deutlich öfter um als dass sie stirbt. Außerdem gäbe es viel weniger Fragen mit Nebenwohnsitzen, Datschen, Betrieben usw.

Blödsinn IX:
"All dies belegt, dass die Entscheidung der Länder, den Rundfunkbeitrag auf 17,98 € festzusetzen und damit die bishe­rige Abgabenhöhe beizubehalten [...] geboten war."
Wahrheit: knapp 7% (500 Mio pro Jahr) Mehreinnahmen (unsicher) prognostiziert. Dann noch einmal +7% nachkorrigiert. 15% Beitragssteigerung begründet NICHT den Beitrag festzusetzen, zumal Sparmaßnahmen völlig aus dem Blick gerieten.

Blödsinn X:
"Wäre etwa eine von einer Person bewohnte Wohnung mit einem deutlich niedrigeren Beitrag belastet, bestünde ein Anreiz für Umgehungsversuche, in­ dem die Anzahl der Bewohner falsch angegeben werden könnte."
Wahrheit: Pro-Kopf-Rechnung über Wohnungen zu machen ist natürlich  ::) Schwachsinn. Man darf die Wohnung gar nicht erst einführen bei einer Pro-Kopf-Rechnung! Die Typisierung ist schon falsch.

Blödsinn XI:
"Dass aufgrund dieser Typisierung eine alleinstehende Person, die mehrere Wohnungen innehat, entsprechend' viele Rundfunkbeiträge zu entrichten hat, obwohl sie das Programmangebot selbst nur einmal in Anspruch nehmen kann, ist als unvermeidliche Folge hinzunehmen."
Wahrheit: Die Raum-Typisierung ist unnötig. Nebenwohnsitze kann man ausschließen. Unvermeidlich ist das auch nicht.

Blödsinn XII:
 Solche auf Einzelfalle beschränkte Härten sind nicht zuletzt durch die vom Gesetzgeber in legitimer Weise verfolgten Ziele gerechtfertigt
Wahrheit: Nebenwohnungen sind genauso "Einzelfälle" wie "Nichtnutzer". Es gibt Millionen dieser "Einzelfälle".

Blödsinn XIII:
S. 33: Pro-Kopf-Modell: "Das Modell berücksichtigt also Art. 6 Abs. 1 GG nicht hinreichend"
S. 53: "[...] die Beitragspflicht gleichermaßen für Ledige, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften [...] gilt. Daher ist eine verfassungswidrige Benachteiligung der Ehe nicht ersichtlich."
Wahrheit: Der Schutz von Ehe und Familie ist hier nicht relevant. Aber es zeigt auf welch widersprüchlichem Mist die Argumentation wächst.


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...
Der Schutz von Ehe und Familie ist hier nicht relevant. Aber es zeigt auf welch widersprüchlichem Mist die Argumentation wächst.

Doch: Ehefrau muss zahlen, Ehemann verweigert -> Ehefrau muss Ehemann verklagen um den anteiligen "Beitrag" zu erhalten. Ehe ist nicht automatisch Haftungsgemeinschaft! Also nicht anders wie jede WG. Gesamtschuldnerische Haftung ist ein erheblicher Eingriff und "pro-Kopf-Beitrag durch die Hintertür" - nur dass der/die dumme Zwangsangemeldete keine Beiträge festsetzen kann...


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Warum? Ist doch nicht Ihr Geld und Doc Dürr hatte noch Platz aufm Konto...


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Zitat
b) Modifizierte Rundfunkgebühr
...  Es besteht immer die Möglichkeit, sich der Zahlungspflicht dadurch zu entziehen, dass tatsächlich keine Geräte zum Empfang bereitgehalten werden ...

Das ist so unglaublich Absurd. Man ENTZIEHT sich also der Zahlung, nur weil man TATSÄCHLICH kein Gerät zum Empfangen hat (und folglich nicht nutzt)?! Der Mensch scheint ja nicht mal im Ansatz auf die Idee zu kommen, dass es falsch sein könnte, dass jemand einen "Beitrag" zahlen muss, was er nicht nutzt.


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