Ich würde die Hoffnung auf Sachlichkeit und Gerechtigkeit und das Bestehen darauf nicht aufgeben,
insbesondere bei der Kommunikation mit Angestellten des öffentlichen Dienstes. Es handelt sich um Menschen, die nicht vor Fehlern geschützt sind. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gilt es zu schützen.
Der größte Fehler eines Menschen ist seine eigene Unsicherheit bezüglich unterstellter Machtlosigkeit (gegenüber einer anderen Gruppe). Ein sehr schönes Beispiel - aus schwereren Zeiten - ist Georg Wilhelm Friedrich Hegel, der preußische Philosoph: Er schrieb dem (Feudal-)Staat gottgleichen Charakter zu.
Nicht jeder ist ein solch unangenehmer Untertan.Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, das über den Link im Artikel auch in pdf-Form abrufbar ist, basiert auf sachlichen Einschätzungen und kommt zu logischen, nachvollziehbaren Schlüssen. Der Vorsitzende des Beirats, Prof. Dr. Thiess Büttner, nahm an der Verhandlung teil. Der unhaltbare aktuelle Zustand bedarf unbestreitbar dringend einiger wohlüberlegter Änderungen. Ich schätze die Schlußfolgerungen, die in dem Gutachten formuliert sind, als grundsätzlich realistische Beschreibung des künftigen Zustandes ein.
Die Ansprüche des ÖRR müssen auf jeden Fall gekürzt werden. Diese Einsicht teilt der vernünftige ÖRR-Mitarbeiter sicher insgeheim. Nur 13% der Deutschen sind mit dem aktuellen ÖRR zufrieden. 42% würden komplett verzichten. Diesen Zustand hat der ÖRR durch eigenes Handeln sehenden Auges herbeigeführt. Hätte der ÖRR den
§11 des RStV weitestgehend beachtet, wäre der ÖRR jetzt nicht in dieser unausweichlichen Lage der massenhaften Ablehnung, welche nun zukünftige Strukturveränderungen erleichtert.
Auch die Doppelangebote, welche eigenständige Anbieter vom Markt verdrängen, sind zu Recht in Frage gestellt. Unterhaltung, Sportberichterstattung, Nachrichten etc. bieten private Nutzer der Freiheiten aus Artikel 5 GG bereits im Übermaß an. Der Ansporn, eigene Angebote am Markt zu platzieren, wird jedoch vom ungestoppten Ausdehnungswillen der Zwangsgestützten bedrängt.
Richtig ist, unsere Grundrechte und Menschenrechte zu verteidigen. Auch wenn das BVerfG von der Verfassungsmäßigkeit der Zwangsabgabe ausgehen würde: Die Rundfunkfreiheit (als Abwehrrecht gegen den Staat) kann nicht als Zwang zur Beteiligung ausgelegt werden.
Das BVerfG hatte in der Vergangenheit die Rundfunkfreiheit als "dienende“ Freiheit interpretiert, den ÖRR mit Garantien ausgestattet und dessen Unabhängigkeit postuliert.
Dass es sachlicher gestaltet werden kann, zeigen drei Beispiele:
- Der Deutsche Wetterdienst als Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein Informationsdienstleister für die deutsche Allgemeinheit und wird aus Steuermitteln - sowie über eine App-Gebühr - finanziert.
- Die Richterschaft wird aus Steuermitteln finanziert und ihre Unabhängigkeit steht nicht zur Debatte.
- Die Deutsche Welle ist der staatliche Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der ARD. Sie wird aus Steuergeldern finanziert. Die Angebote der Deutschen Welle sollen Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen. (§4 DWG) Das "Erklären" ist hier der Auftrag. Die Deutsche Welle arbeitet seit 2014 mit dem chinesischen Staatsfernsehen China Central Television (CCTV) zusammen.
Heute war verhandlungsfrei. Unter idealen Bedingungen befragen die Verfassungsrichter hinter verschlossenen Türen ihr Gewissen. Ein Beibehalten des Beteiligungszwangs für Nichtnutzer käme einer Kriegserklärung an jene gleich und würde, statt Frieden zu schaffen, zu weiteren Auseinandersetzungen führen. Dem Streik würden sich aus der Masse der 42% (bis zu 33,6 Mio.) sture, fleißige, gewissenhafte – auf jeden Fall empörte – Grundrechtsträger anschließen.
Das Kirchhof-Gutachten und dessen Umsetzung ist der Grund für die Verhandlung. Das
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium schildert den Ausweg in freiheitlich-demokratische Verhältnisse in Sachen Rundfunk.
Vielleicht gibt das Urteil des BVerfG dazu einen Anstoß, auch, wenn der gordische Knoten für das Erste noch nicht gelöst wird.