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Autor Thema: Die Demokratiefeindlichkeit der Demokratieabgabe  (Gelesen 2551 mal)

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  • Beiträge: 17

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man-tau.com, 16.05.2018

Die Demokratiefeindlichkeit der Demokratieabgabe

von Lucas Schoppe

Zitat
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk könnte eine fantastische Idee sein. Angesichts der vielen auf sich selbst bezogenen Teil-Öffentlichkeiten des Netzes und seiner sozialen Medien, der Filterblasen und Echokammern, könnte ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk eine gemeinsame Öffentlichkeit schaffen. Hier könnten Menschen aus ganz unterschiedlichen Milieus, unterschiedlichen Berufen, unterschiedlicher politischer Anschauungen miteinander ins Gespräch kommen, gern auch jenseits der hohlen Selbstdarstellungskaskaden der Sonntagabendtalkshows.

Wer von rechts gegen das System wütet, hat an einer solchen verbindenden Funktion normalerweise kein Interesse. Leider trägt aber auch der real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunk zu Spaltungen eher bei, als dass er sie überbrücken würde. Hier fragt sich niemand, ob nicht das Agieren von ARD, ZDF und anderer Institutionen selbst entscheidend zum Legitimationsverlust des öffentlich-rechtlichen Systems beiträgt.
[...]

Weiterlesen auf:
https://man-tau.com/2018/05/16/die-demokratiefeindlichkeit-der-demokratieabgabe/


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2018, 23:08 von DumbTV«

  • Beiträge: 882
Danke. Ein schöner Text und wieder ein paar nette neue Belege für meine Klage.


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  • IP logged
"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

m
  • Beiträge: 241
  • Murks? Nein danke!
Aus dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen:

Zitat
Bei der Finanzierung durch die Nutzer hat sich der Gesetzgeber auf eine unglück­liche Mischform festgelegt. Denn aus öko­nomischer Sicht sind die jetzigen Pflichtbeiträge eine Steuer, die einer Zweckbindung unterliegt.

Zitat
Für eine adäquate Ausgestaltung des Rundfunksystems eines Landes muss gelten, dass das angebotene Programm letztendlich nicht unabhängig von der Zahlungsbereitschaft seiner Bürger sein darf. Hier bieten Nutzungsgebühren große Steuerungsvorteile, da sie zumindest ansatzweise Informationen über die Wertschätzungen der Konsumenten liefern.

Zitat
Angesichts der technischen Entwicklung gibt es kaum noch Gründe, warum der Rundfunkmarkt wesentlich anders organisiert sein sollte als der Zeitungsmarkt, der durch ein breites privates Angebot und Subskriptionsmodelle gekennzeichnet ist. Nur dort, wo die Privaten kein geeignetes Angebot erstellen, entsteht eine Aufgabe für die öffentliche Hand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Mai 2018, 22:23 von seppl«

T

Tereza

@marx
Ist diese Broschüre gemeint?:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf%3F__blob%3DpublicationFile%26v%3D5
Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung
Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats
beim Bundesministerium der Finanzen                                                   03/2014


Wenn ja, anbei zur Desillusionierung ein Mail-Auszug zu einer "Betreuten Broschüren-Bestellung" aus dem BMF:
Zitat
...
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus Gründen der begrenzten Auflage die maximale Abgabe auf 1 Stück pro Anfrage beschränken müssen.

Gerne möchte ich Sie noch auf folgende Aspekte im Zusammenhang mit dem Gutachten aufmerksam machen:

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen hat das Gutachten zum Thema „Öffentlich-rechtliche Medien - Aufgabe und Finanzierung" erstellt.  Der Beirat ist unabhängig und arbeitet ehrenamtlich, also nicht im Auftrag des BMF. Er setzt sich vielmehr seine Themen selbst und seine Gutachten spiegeln nicht notwendigerweise die Haltung der Bundesregierung wider.

Das Gutachten gibt die Meinung des Beirats wieder, es hat keinerlei rechtliche Auswirkungen.

Der Rundfunkbeitrag wird auf der Grundlage des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages erhoben, der ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesländern ist. Er regelt seit 1. Januar 2013 die Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch die neun in der ARD  zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sowie ZDF und Deutschland-radio. Zweck der Beitragserhebung ist die funktionsgerechte Finanzausstattung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sowie die Finanzierung besonderer Aufgaben wie der Zulassungs- und Aufsichtsfunktionen der Landesmedienanstalten und der Förderung offener Kanäle.
Ansprechpartner für alle Fragen im Zusammenhang mit der Erhebung des Rundfunkbeitrags sind daher die Länder.
...
Mit freundlichen Grüssen

xxx G.
                                           
Referat Z C 4 - Broschürenstelle -
Bundesministerium der Finanzen
Wilhelmstrasse 97, 10117 Berlin
Tel.: (03018)682-xxx
Fax: (03018)682-xxx
E-Mail: xxx.gxxx@bmf.bund.de
>Internet: http://www.bundesfinanzministerium.de

Was zuvor geschah:

Zitat
-------- Originalnachricht --------
Betreff: Vielen Dank für Ihre Bestellung
Datum: xxx
Von: bounce@bmf.bund.de
An: xxx

Vielen Dank für Ihre Bestellung.

Ihre Bestellungsnummer lautet: xxx

Folgende Publikationen wurden erfolgreich bestellt:

2 x Gutachten „Öffentlich-rechtliche Medien – Aufgabe und Finanzierung", Artikel-Nr.: BMF80401

Bitte beachten Sie: Dies ist eine automatisch versendete Nachricht.
Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail, da die Adresse nur zur Versendung von E-Mails eingerichtet ist.

Wenn Sie Fragen zur Bestellung haben, schicken Sie uns bitte eine E-Mail
an: broschuerenbestellservice@bmf.bund.de

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bundesministerium der Finanzen


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  • Beiträge: 241
  • Murks? Nein danke!
Ich würde die Hoffnung auf Sachlichkeit und Gerechtigkeit und das Bestehen darauf nicht aufgeben, insbesondere bei der Kommunikation mit Angestellten des öffentlichen Dienstes. Es handelt sich um Menschen, die nicht vor Fehlern geschützt sind. Die freiheitlich-demokratische Grundordnung gilt es zu schützen.

Der größte Fehler eines Menschen ist seine eigene Unsicherheit bezüglich unterstellter Machtlosigkeit (gegenüber einer anderen Gruppe). Ein sehr schönes Beispiel - aus schwereren Zeiten - ist Georg Wilhelm Friedrich Hegel, der preußische Philosoph: Er schrieb dem (Feudal-)Staat gottgleichen Charakter zu. Nicht jeder ist ein solch unangenehmer Untertan.

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, das über den Link im Artikel auch in pdf-Form abrufbar ist, basiert auf sachlichen Einschätzungen und kommt zu logischen, nachvollziehbaren Schlüssen. Der Vorsitzende des Beirats, Prof. Dr. Thiess Büttner, nahm an der Verhandlung teil. Der unhaltbare aktuelle Zustand bedarf unbestreitbar dringend einiger wohlüberlegter Änderungen. Ich schätze die Schlußfolgerungen, die in dem Gutachten formuliert sind, als grundsätzlich realistische Beschreibung des künftigen Zustandes ein.

Die Ansprüche des ÖRR müssen auf jeden Fall gekürzt werden. Diese Einsicht teilt der vernünftige ÖRR-Mitarbeiter sicher insgeheim. Nur 13% der Deutschen sind mit dem aktuellen ÖRR zufrieden. 42% würden komplett verzichten. Diesen Zustand hat der ÖRR durch eigenes Handeln sehenden Auges herbeigeführt. Hätte der ÖRR den §11 des RStV weitestgehend beachtet, wäre der ÖRR jetzt nicht in dieser unausweichlichen Lage der massenhaften Ablehnung, welche nun zukünftige Strukturveränderungen erleichtert.

Auch die Doppelangebote, welche eigenständige Anbieter vom Markt verdrängen, sind zu Recht in Frage gestellt. Unterhaltung, Sportberichterstattung, Nachrichten etc. bieten private Nutzer der Freiheiten aus Artikel 5 GG bereits im Übermaß an. Der Ansporn, eigene Angebote am Markt zu platzieren, wird jedoch vom ungestoppten Ausdehnungswillen der Zwangsgestützten bedrängt.

Richtig ist, unsere Grundrechte und Menschenrechte zu verteidigen. Auch wenn das BVerfG von der Verfassungsmäßigkeit der Zwangsabgabe ausgehen würde: Die Rundfunkfreiheit (als Abwehrrecht gegen den Staat) kann nicht als Zwang zur Beteiligung ausgelegt werden.

Das BVerfG hatte in der Vergangenheit die Rundfunkfreiheit als "dienende“ Freiheit interpretiert, den ÖRR mit Garantien ausgestattet und dessen Unabhängigkeit postuliert.

Dass es sachlicher gestaltet werden kann, zeigen drei Beispiele:

  • Der Deutsche Wetterdienst als Anstalt des öffentlichen Rechts ist ein Informationsdienstleister für die deutsche Allgemeinheit und wird aus Steuermitteln - sowie über eine App-Gebühr - finanziert.
  • Die Richterschaft wird aus Steuermitteln finanziert und ihre Unabhängigkeit steht nicht zur Debatte.
  • Die Deutsche Welle ist der staatliche Auslandsrundfunk der Bundesrepublik Deutschland und Mitglied der ARD. Sie wird aus Steuergeldern finanziert. Die Angebote der Deutschen Welle sollen Deutschland als europäisch gewachsene Kulturnation und freiheitlich verfassten demokratischen Rechtsstaat verständlich machen. (§4 DWG) Das "Erklären" ist hier der Auftrag. Die Deutsche Welle arbeitet seit 2014 mit dem chinesischen Staatsfernsehen China Central Television (CCTV) zusammen.

Heute war verhandlungsfrei. Unter idealen Bedingungen befragen die Verfassungsrichter hinter verschlossenen Türen ihr Gewissen. Ein Beibehalten des Beteiligungszwangs für Nichtnutzer käme einer Kriegserklärung an jene gleich und würde, statt Frieden zu schaffen, zu weiteren Auseinandersetzungen führen. Dem Streik würden sich aus der Masse der 42% (bis zu 33,6 Mio.) sture, fleißige, gewissenhafte – auf jeden Fall empörte – Grundrechtsträger anschließen.

Das Kirchhof-Gutachten und dessen Umsetzung ist der Grund für die Verhandlung. Das Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium schildert den Ausweg in freiheitlich-demokratische Verhältnisse in Sachen Rundfunk.

Vielleicht gibt das Urteil des BVerfG dazu einen Anstoß, auch, wenn der gordische Knoten für das Erste noch nicht gelöst wird.



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