Ein weiterer Hinweis, warum das vorliegende Urteil als äußerst fragwürdige Rechtsprechung bezeichnet werden kann.
Es wird oft auch in gerichtlichen Verfahren von Vertretern der LRA bestätigt, dass Bescheide aus
Kostengründen als einfache Briefe verschickt werden.
Die LRA kann sich in einigen Bundesländern nicht auf die Bekanntgabefiktion berufen und geht mit ihrer kostensparenden Dialogpost das Risiko ein, dass:
1. der Verwaltungsakt Person A nicht erreicht und
2. auch kein Nachweis über den Inhalt der Dialogpost vorliegt siehe hierzu § 182 ZPO Zustellungsurkunde https://dejure.org/gesetze/ZPO/182.html"Die Zustellungsurkunde muss enthalten:
6. die Bemerkung, dass der Tag der Zustellung auf dem Umschlag, der das zuzustellende Schriftstück enthält, vermerkt ist,
Somit nimmt die LRA wissentlich und vorsätzlich einen möglichen Schaden für Person A in Kauf, obwohl in einigen Bundesländern die Bekanntgabe von Verwaltungsakten per Zustellungsurkunde gesetzlich geregelt ist.
Hierzu unverständlich sind Gerichtsentscheidungen, in denen Bürgerinnen und Bürger, die keinen Verhaltungsakt erhalten haben, trotz gesetzlicher Regelung eine Schutzbehauptung unterstellt wird.
Mehr noch, Person A und muss vor Gericht berechtigte Zweifel am Erhalt des Verwaltungsaktes vorbringen und diese nachweisen (Indizien), obwohl die Nachweispflicht für den Erhalt (Bekanntgabe) per Gesetz eindeutig bei der LRA liegt:
Im Zweifel hat die Behörde den Zugang und dessen Zeitpunkt nachzuweisen.
Quelle:
§ 4 Abs. 2 Satz 3 https://dejure.org/gesetze/VwZG/4.htmlSelbst wenn willkürlich gerichtlich entschieden wird, Person A habe die "einfache
Briefsendung" der LRA erhalten (Anm: wofür es
keinen Nachweis gibt!), wird zusätzlich behauptet Person A hat auch das entsprechende
Schriftstück erhalten, das in dem Briefumschlag gewesen sein soll (Anm: wofür es wiederum
keinen Nachweis gibt!).
Nicht nur dass Bürgerinnen und Bürger unnötigerweise gezwungen werden sich vor Gericht rechtfertigen zu müssen, so müssen diese noch beweisen, dass sie die Briefsendungen der LRA nicht erhalten haben. Hierbei stellt sich die Frage, wie soll man etwas beweisen, was man nie erhalten hat?
Sind doch genau aus diesem Grund entprechende Zustellungsgesetze zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten erlassen worden, an die sich auch eine LRA zu halten hat.