Ein Indizienbeweis wäre es, wenn man mittels einer Durchsuchung der Wohnung das fragliche Schreiben findet. Die Behauptung des Gerichts, dass es sich um eine Schutzbehauptung handelt, basiert auf Spekulation, weil keiner der nicht angekommenen Briefe zurück gekommen sei. Mir wurden u. a. von einem
mehrfach mit Ansage versendeten Schreiben keines zugestellt, so dass ein Verwandter als Ersatzzusteller fungierte (es handelte sich um eine Einladung zu einem familiären Ereignis in einer anderen Stadt). Auch meine Verwandten haben kein einziges der identischen Einladungsschreiben zurück erhalten. Warum auch? Das wäre ja nur der Fall, wenn der Postbote den Empfänger nicht an der angegebenen Adresse findet. Ich wohne aber seit Jahrzehnten hier und die Adresse, das wurde mehrfach geprüft, war vom Absender stets korrekt aufgebracht und maschinenlesbar. Es ist auch nicht so, dass mich andere Schreiben desselben Senders nicht erreichen. Und wenn ich so etwas lese:
Dafür spricht zunächst, dass kaum innerhalb des kurzen Zeitraums von einem Monat gleich zwei Postsendungen an den Kläger auf dem Postweg verschwunden oder verloren gegangen sein werden.
dann heisst das für mich lediglich, dass es dem Gericht an Lebenserfahrung fehlt. Die Feststellung
Es ist auch nicht anzunehmen, dass die beiden Bescheide in den Briefkasten des Klägers deshalb nicht eingeworfen wurden, weil sich der Postzusteller wegen des „richtigen Briefkastens“ unsicher gewesen sein könnte.
ist völliger Unsinn. In dem Fall wäre das Schreiben an den Sender zurück gegangen, jedenfalls dann, wenn man unterstellt, dass die Post bzw. ihre Mitarbeiter ihre Arbeiten anständig erledigen. Genau daran kann man Zweifel haben. Nicht nur aus persönlicher Erfahrung, sondern auch, weil man immer wieder liest, dass Zusteller jahrelang Post in den eigenen Räumen lagern oder anderweitig entsorgen könnten. Man hört auch gelegentlich, dass Briefe verschwinden, die u. U. Geld oder Kreditkarten enthalten. Und das Pakete "vom Laster fallen können" ist einer der Binsenweisheiten, den man als Student in den Semesterferien lernen kann, wenn man in Speditionen oder dem Paketpostamt jobt. Natürlich sind es nicht nur die Mitarbeiter der Zustelldienste. So werden Laster auf Abstellplätzen und seit einigen Jahren auch in voller Fahrt leer geräumt.
Nicht nachvollziehbar und ungereimt erscheint dem Senat ferner, dass der Kläger nicht nur die an seine J... Adresse gerichteten Schreiben des Beklagten, sondern auch dessen an die W... Straße ... in H... adressierte Schreiben (Mahnung vom 04.10.2013, Festsetzungsbescheid vom 01.11.2013) nicht erhalten haben will, wohingegen ihn das Schreiben der Gerichtsvollzieherin ... vom 20.11.2013 dort erreicht haben soll.
So, das kann das Gericht nicht nachvollziehen.
Brot kann schimmeln, die können offenbar gar nichts. Insbesondere hapert es mit der Logik. Wenn ich bestimmte Briefe nicht erhalte, so heißt dies nicht, dass ich gar keine Sendungen bekomme. Und wenn mich Post aus Berlin oder München nicht erreicht, kann es dennoch sein, dass die Schreiben von der örtlichen Bank zugestellt werden. Zwar weigert sich die Post beharrlich an Montagen und Samstags Briefe etc. zuzustellen, aber das Meiste werde ich hoffentlich (noch) bekommen. Da ich nur selten klare Kenntnis von Verlusten habe, anders als im Fall oben beschrieben, kann ich über den Anteil allerdings nur sagen, dass er größer als Null und kleiner als 100% ist.
M. Boettcher
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.