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Autor Thema: VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen  (Gelesen 16528 mal)

S
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Edit "Bürger": Hinweis/ Querverweis aus aktuellem Anlass ;)

In Ausblick auf die unmittelbar bevorstehende Behandlung
BVerfG: Mündliche Verhandlung in Sachen „Rundfunkbeitrag“ 16./17. Mai 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27021.0.html
und damit auch absehbare Entscheidung des BVerfG dürften nunmehr auch Anträge auf Ruhendstellungen bzw. auf Ausetzung der Verfahren gem. § 94 VwGO gut begründbar sein und könnten (sollten?) - unter Beifügung der verlinkten Pressemitteilung des BVerfG - ggf. entsprechend ergänzt/ nachgereicht/ erneuert oder vorab bzw. gleich mit Einreichung des KlageANTRAGs gestellt werden - siehe dazu tangierende Diskussionen u.a. auch unter
Aussetzung nach § 94 VwGO beim VG Darmstadt
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25508.0.html
Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.0.html

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung.


----------


Eine fiktive Person S könnte von einer ihr gut bekannten Person B erfahren haben, dass das VG Göttingen beabsichtigt ihr Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG auszusetzen.

Allein das ist schon mal ein positives Anzeichen dafür, dass dort zumindest beabsichtigt wird, die Rechtsprechung noch ernst zu nehmen.

Umso erstaunlicher ist die Geschwindigkeit in der dies geschieht.

Der grobe Ablauf welcher der fiktiven Person S von einer ihr gut bekannten Person B zugetragen wurde:

  • XX.07.2017: Fristwahrende Klageerhebung zunächst ohne Klagebegründung mit anschliessender Fristsetzung von 8 Wochen des VG
  • 25.09.2017: Einreichung der ausführlichen Klagebegründung von Person B
  • 26.09.2017: Benachrichtigung des VG an Person B bezgl. der Aussetzung

Die anonymisierte Benachrichtigung des VG befindet sich im Anhang.
Bis zur Freigabe hier schon mal die Formulierung:

Zitat
Sehr geehrte(X) XXXX XXXXXXXX,

in der Verwaltungsrechtssache

XXXXXXXXXXXX ./. NDR


wegen Rundfunkbeitrag

teile ich mit, dass beim Bundesverfassungsgericht mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag anhängig sind (Az.: 1 BvR 2284/15 u.a.).

Es ist beabsichtigt, dieses Verfahren bis zu einer Entscheidung des BVerfG auszusetzen.

Ich gebe Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum XX.10.2017.

Mit freundlichen Grüßen XXXXXXXXXXXXXXX

Beglaubigt:
XXXXXXXXXXXX
Justizangestellte

Dieses Schreiben wurde automatisiert erstellt und trägt aus diesem Grunde keine Unterschrift


Nun hat die einer fiktiven Person S gut bekannte Person B noch etwas Zeit für eine Stellungnahme.

So wie die fiktive Person S die ihr gut bekannte Person B einschätzt, wird diese die ihr angebotene Gelegenheit zur Stellungnahme nutzen.

Falls jemand bezgl. einer mögl. Stellungnahme von Person B noch sinnvolle Ideen beizutragen hat, dann her damit.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. April 2018, 19:57 von Bürger«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Es könnte von Vorteil sein, wenn Person B in einem fiktiven Fall der Absicht des Gerichtes, einer Aussetzung des Verfahrens, einfach mal zustimmt. Rein fiktiv wäre auch dann eine anonymisierte Veröffentlichung des Antwortschreiben des VGs mit der Bestätigung der Aussetzung interessant...Frankfurt, Hamburg, Tübingen, Göttingen...


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Ich meine eher, keine Stellungnahme abzugeben ist besser, da das Gericht höchstwahrscheinlich sowieso aussetzen wird (wenn es diese Anfrage schon stellt). So geschehen bei Person P in Hamburg. Mein Prinzip ist, sich eher nicht selbst an irgendwas festzunageln, wenn nicht unbedingt notwendig.

Eine Benachrichtigung mit Begründung (Bei Person P: Hinweis auf übergeordnete Gerichtsverfahren) bekommt man sowieso.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

v
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Abgesehen von der Zustimmung würde ich auf eine weitere Stellungnahme (vorerst!) auch verzichten. Allenfalls den Fragenkatalog des BVerfG, der ja in NRW öffentlich ist, "zur Info" anhängen...  :laugh:

(Persönliche Meinung eines juristischen Laien - keine Rechtsberatung!)


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

S
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Als höfliche Person beabsichtigt die fiktive Person B eine Stellungnahme in Form einer kurzen  Zustimmung zur beabsichtigten Aussetzung abzugeben, ohne dabei weiter abzuschweifen.
Allerdings könnte noch ein kurzer Hinweis auf die Rechtssache Az. C-492/17 vor dem EuGH erfolgen.

Hier mal ein erster Entwurf der beabsichtigten Stellungnahme:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom 26.09.2017 teilten Sie mir mit, dass Sie beabsichtigen das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, auszusetzen und gaben mir die Gelegenheit einer Stellungnahme, die ich hiermit gern in Anspruch nehme.

Die Aussetzung des Verfahrens wurde von mir in meiner Klagebegründung vom XX.09.2017 unter Punkt X.X. bereits nahe gelegt bzw. beantragt. Daher befürworte ich Ihre Absicht das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen.

Ferner möchte ich noch darauf hinweisen, dass der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in der Rechtssache Az. C-492/17 zwecks Prüfung in Bezug auf Verstöße gegen Unionsrecht dem EuGH vorliegt.1  Die Prüfung beinhaltet unter anderem die Vereinbarkeit des Selbsttitulierungsrechts mit europäischem Wettbewerbsrecht.

Die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Az. C-492/17 ist für dieses Verfahren relevant, denn offensichtlich handelt es sich bei den in diesem Verfahren angegriffenen Verwaltungsakten um Titel, welche von der Beklagten selbst ausgestellt wurden.2

Mit freundlichen Grüßen



--------------------------
1 Vgl. Klagebegründung vom XX.09.2017, Seite XX Punkt X.X.
2 Vgl. Festsetzugsbescheide vom XX.XX.XXXX und XX.XX.XXXX der Beklagten: „Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel“


Auf den Anhang des Fragenkatalogs des BVerfG wird eine fiktive Person B verzichten, schliesslich wurden schon genug Baumscheiben für eine Klagebegründung geopfert.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Person M könnte sich rein fiktiv vorstellen, dass das VG Göttingen durchaus kritisch zum Rundfunkzwangsbeitrag steht.
Wurde nicht schon 2013 seine Entscheidung gegen den allgemeinen Meldedatenabgleich (2 B 785/13) von der nächsten Instanz einkassiert. Auch hier könnte man sich vorstellen, dass nicht nur Klagen, sondern auch Anträge auf Rechtschutz (zur "Abwehr" von Zwangsvollstreckungen) ausgesetzt werden. Würde heissen, im Zuständigkeitsbereich des VG Göttingen, ebenso wie Frankfurt, Hamburg und Tübingen besteht die Möglichkeit eine Zwangsvollstreckung erfolgreich abzuwehren.


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Erfreuliche Nachrichten!

Es ist ein weiterer Fall bekannt geworden in dem das VG GÖ das Verfahren aussetzen will, analog dem Obigen.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

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  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Erfreuliche Nachrichten!

Es ist ein weiterer Fall bekannt geworden in dem das VG GÖ das Verfahren aussetzen will, analog dem Obigen.

Quelle? evtl. Aktenzeichen?

Hypothetische Frage: Ist es nicht sinnvoll solch richterliche Entscheidungen anderen Richtern (fordernd) vorzulegen? Alleine schon gem. der Gleichbehandlung und als Beweis dass Richter sehr wohl in der Lage sind Aussetzungen zu beschließen! Auch wenn sich dadurch Aktenberge stappeln würden (wie eine Richterin wohl mal meinte!?!) - unfassbar!

Selbst bei einer Verhandlung wäre ein Richter - nach Kenntnisnahme beschlossener Aussetzungen (in gleicher Sache) - schon deshalb in Erklärungsnöte, wenn er anderes beschließt als seine KollegInnen...


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Selbst bei einer Verhandlung wäre ein Richter - nach Kenntnisnahme beschlossener Aussetzungen (in gleicher Sache) - schon deshalb in Erklärungsnöte, wenn er anderes beschließt als seine KollegInnen...

Nicht ganz und in kurzen einfachen Worten, jeder Richter ist unabhängig und hat seine eigene Rechtsauffassung. 

Es wäre durchaus wünschenswert, wenn offene Rechtsfragen einheitlich geklärt würden. Die Entscheidung liegt aber im Ermessen der einzelnen Richterin oder des einzelnen Richters.


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  • Beiträge: 375
  • Status: Vielleicht gehe ich bald in den Knast
Nichtsdestotrotz sollte ein Richter - gemäß der offenkundig bestehenden Brisanz der vielfachen Verfassungsbeschwerden und der enormen Klageflut - nicht aus den Augen verlieren dass derzeit seine eigene Rechtsauffassung dbzgl. viel tiefgründiger zu bedenken ist. Hinsichtlich darauf und Rückblickend auf die bisherigen Urteile könnte man schon von einer Rechtsbeugung ausgehen - welche nur zum Wohle des Volkes Anwendung finden darf!

Zudem hat sich in den vergangen Monaten sehr viel getan. Sogar der EuGH wurde mittlerweile dazu einberufen..
Einer Aussetzung jetzt noch entgegenzustimmen, wäre für einen tatsächlich unabhängigen Richter offensichtliche Willkür (Befangenheit ??) ..   


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Der Bürger hat das Recht und die Pflicht, die Regierung zur Ordnung zu rufen, wenn er glaubt, daß sie demokratische Rechte mißachtet.”
Dr. Gustav Heinemann, Bundespräsident (1969 –1974 )

c

cleverle2009

[...] Einer Aussetzung jetzt noch entgegenzustimmen, wäre für einen tatsächlich unabhängigen Richter offensichtliche Willkür (Befangenheit ??) [...]

Zitat

Startseite Bürgerservice Gesetze, Verordnungen, Rechtsprechung und Justizverwaltungs­vorschriften Justizverwaltungsvorschriften-Online
Richterinnen und Richter unterwerfen sich freiwillig bei Eintritt in den öffentlichen Dienst der sogenannten dienstlichen Beurteilung durch die Exekutive. Dies ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, weil dies die Besorgnis nährt, Richterinnen und Richter geben sich der vorauseilenden Unterwerfung hin. Dies ist besonders untragbar, wenn Richterinnen und Richter in einer Sache Bürger gegen den Staat urteilen müssen.

Quelle:
http://www.jvv.nrw.de/anzeigeText.jsp?daten=718


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. Oktober 2017, 19:50 von Bürger«

S
  • Beiträge: 403
Es könnte bzgl. der hier behandelten Sachlage etwas zu berichten geben:

Zunächst sollte darauf hingewiesen werden, dass sch eine fiktive Person B der ihr hier zugetragenen Hinweise angenommen hat und entsprechend ihre Stellungnahme bzgl. einer Aussetzung auf ein Minimum reduziert hatte:

Daher wurden vom weiter oben unter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24650.msg156573.html#msg156573
geposteten Erstentwurf abgewichen und stattdessen folgende Stellungnahme übermittelt:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

in Ihrem Schreiben vom XX.09.2017 teilten Sie mir mit, dass Sie beabsichtigen das Verfahren bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich der anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auszusetzen und gaben mir die Gelegenheit einer Stellungnahme, die ich hiermit gern in Anspruch nehme.

Ich befürworte Ihre Absicht das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen und stimme einer Aussetzung des Verfahrens zu.

Daraufhin kam nun ein Beschluss vom VG per förmlicher Zustellung im gelben Umschlag (siehe Anhänge)

Bis zur Freigabe der Anhänge hier vorab einige Auszüge.

Zunächst das Positive:
Zitat
Das Verfahren wird bis zum Abschluss der Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Aktenzeichen 1 BvR 2284/15 u. a. vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesetzt.

Aber gegen den Beschluss ist Beschwerde zulässig
Zitat
Gegen diesen Beschluss ist die Beschwerde an das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.

Ferner dann noch folgende Ausführung auf Seite 2
Zitat
Die Aussetzung des Verfahrens ändert nichts daran, dass die Klage nach § 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO keine aufschiebende Wirkung hat und daher der Beklagte an der Beitreibung des Rundfunkbeitrags nicht gehindert ist. Seine fiskalischen Interessen bleiben damit gewahrt, denn allein auf die Vorlagefrage beschränkte Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung entsprechender Klagen blieben nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 07.12.2016 - 2 B 448/16 -) voraussichtlich ohne Erfolg

Nach erster Sichtung könnte man daraus mög­li­cher­wei­se ableiten, dass die Beklagte die Beitreibung ihrer Forderungen mittels Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ungehindert fortsetzen kann, obwohl die angegriffenen Verwaltungsakte noch keine Rechtskraft erlangt haben und Rechtsmittel dagegen voraussichtlich ohne Erfolg sein würden?

Hat jemand diesbezüglich bereits Erfahrungen gesammelt?

Als Anlage war dann auch noch eine Stellungnahme der Beklagten bzgl. der Aussetzung des Verfahrens dabei. Aus Zeitgründen wird diese später noch nachgereicht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 10:36 von DumbTV«
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  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Hier ist der Beschluss als pdf:
http://docdro.id/KQShxHq

Frei  8)


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-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

r
  • Beiträge: 37
Habt Ihr folgenden Satz gelesen bzw. verstanden?:

Zitat
Seine fiskalischen Interessen bleiben damit gewahrt, denn allein auf die Vorlagefrage beschränkte Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung entsprechender Klagen blieben nach der Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschluss vom 07.12.2016- 2 B 448/16 -) voraussichtlich ohne Erfolg..

Bedeutet es der Rundfunk dann wieder vollstreckt werden?

Eine Person A hat vom SWR eine Bestätigung bekommen, dass während des Verfahrens beim Verwaltungsgericht die Vollstreckung ausgesetzt ist.

Person A überlegt, den Beschluss als Nachtrag dem Verwaltungsgericht nachzureichen.
Person A will aber auch keine schlafenden Hunde wecken. Wegen den 800 €?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 20:44 von Bürger«

S
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Wie angekündigt hier noch die Stellungnahme der Beklagten bzgl. der Aussetzung des Verfahrens im Anhang. Nichts weltbewegendes, aber trotzdem folgende Anmerkungen dazu.

Trotz mehrfacher Studie folgender Aussage,
Zitat
Ein Anlass, das Verfahren nicht gem. § 94 VwGO auszusetzen, bis das Bundesverfassungsgericht über die dort anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag entschieden hat, besteht nicht.
könnte eine fiktive Person S der Meinung sein, dass sich der Justitiar aufgrund doppelter Negation hier selbst widerspricht bzw. dass er somit doch einen Anlass sieht, das Verfahren auszusetzen?

PS:
Und dann ist da noch die folgende Formulierung unten rechts in der Ecke des Schreibens:

Zitat
Der Norddeutsche Rundfunk kann nur von zwei bevollmächtigten Personen vertreten werden.
Könnte das bedeuten, dass beispielsweise bei einer mündlichen Verhandlung mindestens zwei bevollmächtigte Personen bzgl. einer Vertretung des NDR notwendig wären?


Edit "Bürger":
Danke für die Informationen.
Die letzte Frage bitte nicht hier im Thread vertiefen, da nicht Gegenstand des Kern-Themas, welches hier lautet
VG GÖ beabsichtigt Verfahren aufgrund anh. Verfassungsbeschwerden auszusetzen
Für die Vertretung in mündlichen Verhandlungen - sofern sich die Rundfunanstalten noch "herablassen", diese wahrzunehmen - werden i.d.R. gesonderte Vollmachten ausgefertigt.
Diese sind hier und da im Forum bereits thematisiert - siehe bitte Suchfunktion.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Und ja, die irrtümliche doppelte Verneinung - ein Phänomen, welches hier nicht zum ersten Mal auftaucht ;) Die restlichen - von weiteren Formulierungshasplern durchsetzten - Ausführungen deuten jedoch darauf hin, dass NDR sich gegen eine Aussetzung ausgesprochen hat. Zum Glück ist das bei §94 VwGO nicht erheblich, sondern bleibt am Ende dem Gericht überlassen - und das war ja nun gescheit genug, das Verfahren auszusetzen ;)
Glückwunsch zu diesem Zwischenerfolg.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Oktober 2017, 20:53 von Bürger«
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