Wow, das ist doch ein erheblicher Schritt in der Sache vorwärts.
Damit hat man nicht nur das BverfG als anlaufstelle, sondern auch endlich den EUHG mit drin.
Sollte nur einer der beiden im Sinne der Zwangsbeitragsgegner urteilen, fällt der Zwangsbeitrag.
Schön finde ich v.a. das endlich die passenden Themen zur Vorlage geben wurden, die sehr tiefgreifend sind und am Ende mehr Chancen bieten das Biest ein für alle mal zu erledigen.
So gesehen erwarte ich vom BerfG nichts weiter als ein Urteil in dem Sinne das, wie bei zahlreichen handwerklich schlecht gemachten Gesetzen in der letzten Zeit, eine Neuregelung zu beschliessen ist, unter Hinweis auf die problematischen Stellen im Gesetz. Damit wäre vlt. der Zwangsbeitrag in seiner heutigen Form erstmal vom Tisch, aber da keine grundlegende Änderung am System zu erwarten ist sinkt der Finanzierungsbedarf nicht (keine Einstampfung der Sender, keine Reform des ÖRR, usw. etc.) - und der muss ja irgendwie irgendwoher gedeckt werden. IN der Folge zahlt am Ende immer der dt. Bürger. Ich sehe am BverfG keinerlei Anzeichen den ÖRR in seine rheutigen Form zu Fall bringen zu wollen, vielmehr wird darauf Rücksicht genommen weil technisch - gesellschaftliche Entwicklungen ignoriert werden und der ÖRR fälschlicher Weise als Garant unseres Staates gelten.
Während der EUHG wohl ein viel grundlegenderes Urteil fällen kann und darf, besteht eine verstärkte Hoffnung, das dort ein Urteil heraus kommt, das eine Zwangsfinanzierung des ÖRR nicht erlaubt ist und die auch den Umfang des mittlerweile Geschwürartig gewachsenen ÖRR kritisch begutachtet.
Ich sehe das mittlerweile als Hauptproblem: Über die Zeit ist der ÖRR so ein Geschwulst geworden mit Zahlungsverpflichtungen bis anno dazumal (Pensionszahlungen von ca. 4 Mrd. € p.a!) das es eigentlich to big to fail ist. Man nehme mal an der Zwangsbeitrag kippt hart, wieivele Menschen verlassen die Finanzierung sofort? Das war ja das eigentliche Problem, weshalb man auf den Zwangsbeitrag umgestellt hat.
Ich habe nämlich keine Lust, nur weil ich einen Laptop und ein Smartphone habe, das theoretisch ÖRR empfangen kann, zahlen zu müssen oder zu sollen.
Da will ich hin: Ich schaue kein ÖRR und ich will nicht gezwungen sein, etwas zu bezahlen was ich nicht nutze, im Gegenteil, der Wiederstand gegen den ÖRR kostet mich zeit & Geld.
Darum hege ich grosse Hoffnungen, das der EUHG da etwas bewirkt.
Und eigentlich ist es eine Schande, das diese Argumente so lange auf dem Tisch waren, durch zahlreiche VGs und die Instanzen gegangen sind und kein Richter sie jemals nach Europa verwiesen hat. Ich habe in meiner Klage vor 2 Jahren bereits zahlreiche Gründe aus dem Europarecht angeführt, und zahlreiche Mitstreiter haben es ebenfalls. Es sieht so aus als hätte man binnen der nächsten 1,5 Jahre höchstrichterliche Klärung.
Man muss nun daran denken, die politische Arbeit zu intensivieren- den bei einer Neuregelung muss dieser 8,5 Mrd. pro Jahr fressende Moloch auf den Tisch, und die technischen Möglichkeiten das nur der zahlt, der auch schaut.