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Autor Thema: Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH  (Gelesen 171912 mal)

j
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Wow, das ist doch ein erheblicher Schritt in der Sache vorwärts.


Damit hat man nicht nur das BverfG als anlaufstelle, sondern auch endlich den EUHG mit drin.
Sollte nur einer der beiden im Sinne der Zwangsbeitragsgegner urteilen, fällt der Zwangsbeitrag.

Schön finde ich v.a. das endlich die passenden Themen zur Vorlage geben wurden, die sehr tiefgreifend sind und am Ende mehr Chancen bieten das Biest ein für alle mal zu erledigen.
So gesehen erwarte ich vom BerfG nichts weiter als ein Urteil in dem Sinne das, wie bei zahlreichen handwerklich schlecht gemachten Gesetzen in der letzten Zeit, eine Neuregelung zu beschliessen ist, unter Hinweis auf die problematischen Stellen im Gesetz. Damit wäre vlt. der Zwangsbeitrag in seiner heutigen Form erstmal vom Tisch, aber da keine grundlegende Änderung am System zu erwarten ist sinkt der Finanzierungsbedarf nicht (keine Einstampfung der Sender, keine Reform des ÖRR, usw. etc.) - und der muss ja irgendwie irgendwoher gedeckt werden. IN der Folge zahlt am Ende immer der dt. Bürger. Ich sehe am BverfG keinerlei Anzeichen den ÖRR in seine rheutigen Form zu Fall bringen zu wollen, vielmehr wird darauf Rücksicht genommen weil technisch - gesellschaftliche Entwicklungen ignoriert werden und der ÖRR fälschlicher Weise als Garant unseres Staates gelten.
Während der EUHG wohl ein viel grundlegenderes Urteil fällen kann und darf, besteht eine verstärkte Hoffnung, das dort ein Urteil heraus kommt, das eine Zwangsfinanzierung des ÖRR nicht erlaubt ist und die auch den Umfang des mittlerweile Geschwürartig gewachsenen ÖRR kritisch begutachtet.

Ich sehe das mittlerweile als Hauptproblem: Über die Zeit ist der ÖRR so ein Geschwulst geworden mit Zahlungsverpflichtungen bis anno dazumal (Pensionszahlungen von ca. 4 Mrd. € p.a!) das es eigentlich to big to fail ist. Man nehme mal an der Zwangsbeitrag kippt hart, wieivele Menschen verlassen die Finanzierung sofort? Das war ja das eigentliche Problem, weshalb man auf den Zwangsbeitrag umgestellt hat.
Ich habe nämlich keine Lust, nur weil ich einen Laptop und ein Smartphone habe, das theoretisch ÖRR empfangen kann, zahlen zu müssen oder zu sollen.
Da will ich hin: Ich schaue kein ÖRR und ich will nicht gezwungen sein, etwas zu bezahlen was ich nicht nutze, im Gegenteil, der Wiederstand gegen den ÖRR kostet mich zeit & Geld.
Darum hege ich grosse Hoffnungen, das der EUHG da etwas bewirkt.

Und eigentlich ist es eine Schande, das diese Argumente so lange auf dem Tisch waren, durch zahlreiche VGs und die Instanzen gegangen sind und kein Richter sie jemals nach Europa verwiesen hat. Ich habe in meiner Klage vor 2 Jahren bereits zahlreiche Gründe aus dem Europarecht angeführt, und zahlreiche Mitstreiter haben es ebenfalls. Es sieht so aus als hätte man binnen der nächsten 1,5 Jahre höchstrichterliche Klärung.
Man muss nun daran denken, die politische Arbeit zu intensivieren- den bei einer Neuregelung muss dieser 8,5 Mrd. pro Jahr fressende Moloch auf den Tisch, und die technischen Möglichkeiten das nur der zahlt, der auch schaut.


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bitte wann ging die Vorlage an den EuGH
Steht im anderen Thema:

KLAGE nach Europarecht - Ende der ARD-ZDF-GEZ Belästigung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15317.msg153652.html#msg153652

Zitat
Datum der Einreichung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks

    11/08/2017

OT und soll hier auch gar nicht vertieft werden:
@drboe
Pessimismus, Realismus, Optimismus; diese 3 Grundeinstellungen hat es, alle 3 sind tiefste Psychologie; der Pessimist/Dauerpessimist = Schwarzseher wird meist für sich genau das bekommen, was er sich vorstellt.

Ich erinnere an den Spruch:

Zitat
Achte auf Deine Gedanken, denn sie werden zu Deinen Worten.
Achte auf Deine Worte, denn sie werden zu Deinen Taten.
Achte auf Deine Taten, denn sie werden zu Deinen Handlungen.
Achte auf Deine Handlungen, denn sie werden zu Deinen Gewohnheiten.
Achte auf Deine Gewohnheiten, denn sie werden zu Deinem Schicksal.
Quelle unbekannt


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Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

P
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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Dr. Sprißler,
ich danke Ihnen hiermit von ganzem Herzen, daß sie diese Vorlage beim EuGH vorgebracht haben. Damit zeigen Sie, daß es in Deutschland doch noch unabhängige Richter mit einem gesunden Rechtsbewußtsein gibt!


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Wie erwartet, wird auch das fragwürdige Recht der Selbsttitulierung des SWR angesprochen, auch ein ganz wichtiger Punkt in der Vorlage und aktuellen Diskussion unter:
Hat der Südwestrundfunk das Recht zur Selbsttitulierung?
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24196.msg153562.html#msg153562


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • #GEZxit
    • Online-Boykott – Das Portal gegen die jetzige Art des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und dessen Finanzierung
(...)
Ich sehe das mittlerweile als Hauptproblem: Über die Zeit ist der ÖRR so ein Geschwulst geworden mit Zahlungsverpflichtungen bis anno dazumal (Pensionszahlungen von ca. 4 Mrd. € p.a!) das es eigentlich to big to fail ist. Man nehme mal an der Zwangsbeitrag kippt hart, wieivele Menschen verlassen die Finanzierung sofort? Das war ja das eigentliche Problem, weshalb man auf den Zwangsbeitrag umgestellt hat.
(...)

Post, Telekom Bahn usw. wurden vor vielen Jahren privatisiert und sie gibt es noch. Warum soll das beim Rundfunk anders?

Wenn der ÖRR in seiner jetzigen Form fällt und viele ihre Arbeitsstelle oder Pensionsansprüche deswegen verlieren, kann das im Einzelfall ein schwerer Schicksal sein. Aber das rechtfertigt die jetzige Ungerechtigkeit in keiner Weise. Ich soll weiterhin erpresst werden, damit andere ungerechtfertigt ihre Arbeitsstelle oder Pensionen behalten können?

Ich hoffe sehr, dass Herr Dr. Spißler und Frau Sofan uns am 9.9. in Tübingen besuchen. Ich werde beide anschreiben – mit der Post, ehemals ein Staatsunternehmen...


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  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Post, Telekom Bahn usw. wurden vor vielen Jahren privatisiert und sie gibt es noch. Warum soll das beim Rundfunk anders?
Post, Telekom und Deutsche Bahn werden als Privatunternehmen weiterhin vom Staat subventioniert.
Subventionierung Post:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-urteil-67413-subventionen-deutsche-post/
Subventionierung Telekom:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Telekom-will-mehr-oeffentliches-Geld-fuer-Netzausbau-2289551.html
http://www.finanztreff.de/news/telekom-konkurrenten-fordern-ende-von-dobrindts-vectoring-subvention/11521343
Subventionierung Deutsche Bahn:
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/deutsche-bahn-jaehrliche-milliarden-subventionen-fuer-das-netz/7154850-2.html
Subventionierungen allgemein:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/subventionen-deutschland-zahlt-168-milliarden-euro-so-viel-wie-nie-a-1123385.html
Staatlich, d.h. auf Kosten der Bürger subventionierte Unternehmen, an denen sich die "Führungskräfte", teilweise auch Politiker in den Aufsichtsgremien gesundstoßen, gibt es in diesem Land noch genügend. Und auch bei diesen Unternehmen ist noch einiges im Argen.

Ich weiß: Off Topic, es mußte nur einfach mal gesagt werden. Bitte hier nicht weiter vertiefen.


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BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

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Wenn auch ot:

@Philosoph
Die Deutsche Bahn AG befindet sich in 100%igem Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Es sei an die Diskussionen um den Börsengang erinnert, der glücklicherweise abgesagt worden ist.

Die Deutsche Telekom AG ist faktisch zu 21,9% im Besitz des Bundes, Rest ist in Streubesitz; (Bund: .14,5%, KfW 17,4%)
Die Deutsche Post AG gehört zu 20,9% der KfW.
Die KfW gehört zu 80% dem Bund und der Rest den Ländern.

Übrigens: auch die KfW ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, hoheitliche Befugnisse hat sie aber durch und durch nicht.

Alle Angaben wurden den Websites der Unternehmen entnommen.



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- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

c
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Post, Telekom Bahn usw. wurden vor vielen Jahren privatisiert und sie gibt es noch. Warum soll das beim Rundfunk anders?

Besser geworden in seinem Angebot ist m. E. keines dieser Unternehmen (Zugverspätungen, lange Wartezeiten hier wie dort, technische Probleme, Lohnabsenkungen,...). Auch den Privaten Rundfunk würde ich nicht als leuchtendes Vorbild ansehen. Bleibt nur zu hoffen, dass die Idee der Trinkwasser-Privatisierung nicht so bald realisiert wird... Meine Meinung. (Nicht so ganz OT, wenn es den zukünftigen ÖrR betrifft)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2017, 23:07 von cecil«
Aktion (Kommunal-)Politik - aktiv gegen den Rundfunkbeitrag!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=22747.0
Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=24635.0
Anträge bei "Beitragsservice" / GEZ...
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30694.0

f

faust

... ein schlechter Rundfunk, den ich nicht bezahlen muss, ist mir letztlich lieber als einer, für den ich bezahlen muss.

Andererseits: Von meinen Steuern werden ja bereits jetzt Dinge finanziert, für die ich lieber kein Geld ausgeben möchte.
Auch diese Demokratie (...  so lange sie noch eine ist) ist eine Dauer - Baustelle.

Fakt ist jedoch: Diese Schnüffelei muss weg, und das Schikanieren (auch wenn es Deutsche  :police: :police: :police: geben mag, die davon nur seeehr ungern Abschied nehmen) von (ansonsten unbescholtenen) Leuten mit diesem unwürdigen und schäbige Zwangsvollstreckungs - Dings auch.


Edit "Bürger" @alle:
Bitte, wenn auch verständlich, diesen Thread hier nicht zur Vertiefung für allerhand Neben-Themen oder für allgemeine Bekundungen nutzen, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Neuer Beschluss Dr. Sprißler, 5. Zivilkammer LG Tübingen: Vorlage beim EuGH
Die kopierbare Volltext-Abschrift ist mittlerweile Dank der unermüdlichen Tatkraft von "DumbTV" am Anfang des Threads weitestgehend eingearbeitet, wird noch geprüft und ggf. in Teilen angepasst.
Diesbezügliche Hinweise bitte an das gesamte Moderatoren-Team.
Hier im Thread bitte ausschließlich mit dem Beschluss-Text inhaltlich auseinandersetzen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2017, 15:20 von Bürger«

S
  • Beiträge: 133
Vielen Dank für die Mühe das Schreiben hier ins Forum zu bringen.

Ich muss gestehen, ich bin immer noch unsicher, ob ich nicht doch träume.

Hr. Dr. Sprißler, herzlichsten Dank dafür, dass Sie unsere bestehenden Gesetze konform anwenden und somit zeigen, dass man nicht aufgeben darf, auch wenn in tausenden von anderen Urteilen Unrecht gesprochen worden ist. Ich muss gestehen ich hatte mit einer Vorlage beim EuGH erst nach der Verhandlung am BVerfG gerechnet. Umso mehr freut es mich, dass nun endlich der Weg in diese Richtung eingeschlagen worden ist. Danke!

Frau Sofan, auch Ihnen gebührenden Respekt fürs Durchhalten und herzlichsten Dank!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2017, 15:17 von Bürger«

  • Beiträge: 1.192
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Es existiert vom 27. Dezember 2016 ein Brief an die Richter des Landgericht Tübingen,
in welchem mir durch eine fiktive Person folgender Textausschnitt übergeben wurde:

Zitat Textausschnitt:

Zitat
Landgericht Tübingen
Doblerstr. 14
72074 Tübingen
27.12.2016

An die Richter der Urteile:
5 T 232/16 vom 16.09.16
5 T 280/16 vom 09.12.16

Sehr geehrte Damen und Herren Richter,

die angebliche „Unabhängigkeit“ der 3. Staatsgewalt in der BRD wird durch die erfolgten Beschlüsse, wie oben zitiert, nach meinem Rechtsemfinden, erstmals wahrgenommen.
Es existiert in mir ein großer Respekt vor der Richterebene des LG Tübingen, dass in unserem sog. „demokratischen Rechtsstaat“, doch noch die „geschichtlich beschriebenen Ausreißer“, in der richterlichen Rechtsprechung auf Grundlage der „unabhängigen 3. Staatsgewalt“ existieren. (…)
+++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 70
Das ist natürlich endlich mal ein Zug! Der Richter hat die Verquickungen seiner meisten Kollegen erkannt - wir natürlich auch schon längst. Da decken viele Gerichte die Entscheidung des anderen. Sie wissen um die Mängel und Schwachstellen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und da so viele Klagen vorliegen, können sie im Moment nicht anders, als an diesem in Landesgesetz gegossenen Staatsvertrag (vorerst) festzuhalten.

Der Tübinger Richter hat das einzig richtige getan, sich an das EuGH zu wenden, da die anderen Gerichte sich wegen des noch offenen Ausgangs durch das Bundesverfassungsgericht nicht trauen. Sehr interessant finde ich, das er den 'Diskriminierungstatbestand' mit hinein bringt bezugnehmend auf eine Alleinerziehende Person - und hier hatte ja das BVerwG in abwertender Art ihren Beitrag dazu geleistet.

Wie könnte es jetzt weiter gehen? Das EuGH könnte die Vorlage erst einmal ruhen lassen bis das BVerf gesprochen hat. Und das BVerfG weiß aber nun, dass es die Vorlage vom LG Tübingen mit den Fragen gibt, dass wird ihr Verhalten und Denken auf jeden Fall beeinflussen. Die Vorlage ist da und das ist das eigentlich wirklich gute an der Sache, dass ein Richter jetzt genug hat von den Auseinandersetzungen mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und dem unternehmerischen Behördenstatus der Landesrundfunkanstalten - hier der SWR.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2017, 15:19 von Bürger«
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. (Jean-Jacques Rousseau, 1712 - 1778)

Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei – mögen sie noch so zahlreich sein – ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit des Andersdenkenden. (Rosa Luxemburg, 1871 - 1919)

  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Na, die Herrschaften ....

...
Der Tübinger Richter hat das einzig richtige getan, sich an das EuGH zu wenden, da die anderen Gerichte sich wegen des noch offenen Ausgangs durch das Bundesverfassungsgericht nicht trauen. Sehr interessant finde ich, das er den 'Diskriminierungstatbestand' mit hinein bringt bezugnehmend auf eine Alleinerziehende Person - und hier hatte ja das BVerwG in abwertender Art ihren Beitrag dazu geleistet.
...

Die Vorlage ist da und das ist das eigentlich wirklich gute an der Sache, dass ein Richter jetzt genug hat von den Auseinandersetzungen mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und dem unternehmerischen Behördenstatus der Landesrundfunkanstalten - hier der SWR.

...beim ÖRR wie bei deren ihnen Hilfestellung leistenden Gerichten kochen jetzt bestimmt vor Wut. Bestimmt laufen z. B.  beim BGH jetzt schon seit drei Tagen die Telefone heiss, dass er doch dem Herrn Dr. Sprißler die Briefmarken wegnehmen möge. Das wird der sich aber wohl kaum gefallen lassen :).


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Amtsgerichte, Landgerichte...alle Gerichte müssen darüber informiert werden, wenn sie es noch nicht sind und ich frage mich, wann die Presse endlich reagiert und es endlich heisst "Dem Rundfunkbeitrag droht das Aus-GEZIT" 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Ich sehe das mittlerweile als Hauptproblem: Über die Zeit ist der ÖRR so ein Geschwulst geworden mit Zahlungsverpflichtungen bis anno dazumal (Pensionszahlungen von ca. 4 Mrd. € p.a!) das es eigentlich to big to fail ist. Man nehme mal an der Zwangsbeitrag kippt hart, wieivele Menschen verlassen die Finanzierung sofort? Das war ja das eigentliche Problem, weshalb man auf den Zwangsbeitrag umgestellt hat.
(...)

Post, Telekom Bahn usw. wurden vor vielen Jahren privatisiert und sie gibt es noch. Warum soll das beim Rundfunk anders?

Wenn der ÖRR in seiner jetzigen Form fällt und viele ihre Arbeitsstelle oder Pensionsansprüche deswegen verlieren, kann das im Einzelfall ein schwerer Schicksal sein. Aber das rechtfertigt die jetzige Ungerechtigkeit in keiner Weise. Ich soll weiterhin erpresst werden, damit andere ungerechtfertigt ihre Arbeitsstelle oder Pensionen behalten können?

Ich hoffe sehr, dass Herr Dr. Spißler und Frau Sofan uns am 9.9. in Tübingen besuchen. Ich werde beide anschreiben – mit der Post, ehemals ein Staatsunternehmen...

Ich stimme dir da zu, natürlich sollte man den Rundfunk vollends privatisieren, er ist keineswegs essentieller als Bahn, Post, Telekom, etc.
Im Gegenteil.

Nur was passiert dann?
Wieviele Dt. sparen sich die 220€ im Jahr sofort sobald die Pflicht zur Finanzierung wegfällt? Was passiert mit diesem Moloch der 0 Geschäftsmodel aber 8,5 Mrd. Budget und somimt Ausgaben hat, was passiert mit dem Firmengeflecht und den bestehenden Verträgen. In Zeiten von Netflix und Co. ist doch ein zentral gesendetes Programm von 23+ Anstalten wie dem ÖRR überflüssig.
Jeder der will das der Wahnsinn aufhört, muss eine Antwort auf die Frage parat haben: Ja, aber wie denn?
Sosehr ich auf ein "hard landing" des ÖRR hinhoffe, sosehr muss man realistisch sein das man so ein UNgetüm nicht von heute auf morgen platt machen kann.

... ein schlechter Rundfunk, den ich nicht bezahlen muss, ist mir letztlich lieber als einer, für den ich bezahlen muss.

Das Problem ist das wir momentan einen schlechten Rundfunk den wir alle bezahlen sollen haben.


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