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Autor Thema: Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich  (Gelesen 62020 mal)

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Straßburg / Menschenrechtskonvention: Anwaltspflicht?
Verfahrensinformation:
https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Gerichtshof_f%C3%BCr_Menschenrechte
Anwaltspflicht entsteht nur im Fall von Erfolgsaussicht. Bei tatsächlicher Annahme und Bearbeitung dürfte ein Anwalt sich aber finden lassen?
Bis dahin hat der Bürger schon alles zum Akteninhalt gemacht, was wichtig ist.
Die aus Gebührengründen immer eintretende Problematik der Verkürzung bei niedrig bezahlten Rechtsanwälten (der Bürger ist kein Großunternehmen...) tritt dann nicht ein.

Statistik:
2009 =Beispiel:   60 000 Beschwerden, rund 2 Prozent Veurteilungen im Sinn der Beschwerde.
Man beachte die Pflicht des Nachweises eines erheblichen Problems. Die Rundfunkabgabe dürfte diese Bedingung nicht erfüllen. Oder doch? Lassen wir hier einmal offen. 


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pjotre: hier sind 14.000 Nutzer angemeldet. Es sollten sich daher m. E. genügend Leute finden, die einen ggf. notwendigen den Gang zum EuGH finanzieren. Ich erkläre hier zum wiederholten Mal meine Bereitschaft mich einer Prozesskostenfinanzierung zu beteiligen. Sollte also das BVerfG den sogn. Rundfunkbeitrag als rechtmäßig einstufen, so sollte bitte einer der Kläger, der eine Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, sich hier erklären, ob er bei einer Finanzierung bereit ist, zum EuGH zu gehen. Einzige Bedingung meinerseits: die Begründung der bisher verfolgten Beschwerde muss stichhaltig und grundsätzlich erfolgversprechend sein. Dazu zähle ich vorrangig Klagen, die die Natur des "Beitrag" angreifen.
Über die Finanzierung aus dem Forum hinaus könnte man in anderen Foren und über die sogn. Sozialen Netze einen Aufruf initiieren sich an den Kosten zu beteiligen. Ich bin überzeugt davon, dass das eine Klage vor dem EuGH nicht an den Kosten scheitern müsste.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

T
  • Beiträge: 10
Ja, ich wäre bei der Finanzierung dabei, auch wenn es etwas teurer wird!  >:D


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 Heute erhielt ein Verfassungsgericht Mitteilung, dass eine durchaus angenommene Beschwerde leider zurückgezogen werden muss, weil der vom Gericht zu Recht erbetene zusätzliche Schriftsatz nicht geliefert werden wird.
Einziger Grund: Keine Möglichkeit, die nötigen 4 Wochen Vollzeitarbeit für rund 100 Seiten über schwieriges (wirtschafts-)juristisches Neuland auch nur halbwegs finanziell gegengedeckt zu erhalten. Die Erklärung der Rücknahme-Bereitschaft ist abgeschickt, beim Gericht heute angekommen und irreparabel. (Einige der Mitstreiter aus dem Forum zum Verfahrensthema erhielten den Text in Kopie.)
Ohne erkennbare Öffentlichkeit wurde zuvor versucht, eine wenigstens minimale finanzielle Lösung zu finden; vergeblich. (Geldsachen gehören nicht zu sehr in ein Forum - das passt nicht zusammen.)

Nun zu anderen Gesichtspunkten:
Von den 14 000 Forumsmitgliedern ist nur ein kleiner Bruchteil voll und dauerhaft engagiert.
Diejenigen, die engagiert sind, sind sowieso bereits "Gebende" mit ihrer Zeit - wer will mehr erbitten.
Spendenbereitschaft von spürbarem Umfang geht erfahrungsgemäß nur über professionelles Spendenmarketing. Hier vor Ort in Berlin setzen Bemühungen ein, dies zu koordinieren - Erfolgsaussicht durchwachsen.

Klagen vor dem EuGH sind aus verschiedenen Gründen meines Erachtens nicht die optimale Kriegsführung. Diese Meinung soll hier nicht näher ausgeführt werden, weil sehr diskussionsbedürftig.

Kernaufgabe sind die Schriftsätze.
Was Juristen insoweit können, ist eingebracht. Es geht immer wieder um die unendlichfach wiederholten gleichen rund 10 bis 20 Punkte:
- Ist keine Behörde - Ist Steuer, also unzulässig - ist gleichheitswidrig - verletzt die Informationsfreiheit - usw..
Darüber wird das Bundesverfassungsgericht befinden. Untersucht man die 600 Seiten des Bundesverfassungsgerichts - Stellungnahme-Anforderung von Ende August 2017 - auf Wiederholungen, so ist der Faktor etwa 10:1: Identische Testpassagen kommen etwa 10x vor, sodann auch wieder beim "Gegen-Gutachten" von Dörr. Der juristische Kern ist demnach mit 60 Seiten zu veranschlagen und da kommt auch laufend nichts wesentlich Neues hinzu außer Wiederholung der Wahrheiten und Lügen.
Die Hoffnung, darin Argumente für andere Themenkreise des Rundfunkrechts zu gewinnen, war Anlass des Durchsuchens der Texte und erbrachte überwiegend nur in 10-facher Wiederholung, worüber sowieso entschieden werden wird.

Es geht also um Schriftsatzerarbeitung für (wirtschafts-)juristisches Neuland.
Niemand, der dafür berufsausübend ist, wird die nötigen 4 Wochen investieren, ohne schon vorher mindestens eine Anerkennungs-Vergütung sichergestellt zu haben. Weder von einem Arzt noch von einem Anwalt wird ein Bürger erwarten, dass 4 Wochen im Berufsfach gearbeitet wird mit der ganz vagen Aussicht, dafür ganz vielleicht am Ende ein paar Spenden zu erhalten.

Dann müssen eben andere Streittechniken gewählt werden

mit besserer Effizienz pro Arbeitszeit, so dass es auf eine Bezahlung nicht ankommt im Fall von ideellen Werten wie hier.
Es gibt andere effizientere Waffen als die vagen Hoffnungswerte, Richter zu finden, die trotz des politischen und karrieremäßigen Drucks dennoch der Gerechtigkeit zum Sieg verhelfen. 
Pagenkopf, Sprißler, Hennecke - nur 3 dauerhafte unerbittliche Streiter für Gerechtigkeitspflicht der Justiz,
dies bei einigen hundert beim Justizskandal aus Bequemlichkeit mitmachenden Juristen, die ihre Pflicht nicht tun. 
Welche Schande für den Richterstand. Vor solchen Gerichten zu streiten ist nur von begrenzter Effizienz.
Vielleicht müssen wir die vorstehenden 3 Personen irgendwann verdoppeln um 3 Richter vom Bundesverfassungsgericht. Macht rund 1 Prozent der befassten Richter. Welche Schande der Justiz. Rechtsstaatliches Versagen auf der ganzen Front. Wozu haben wir juristische Fakultäten, wenn diese nicht genug Ethik der Pflicht zur Gerechtigkeit lehren?

Dies zielgerichtet nicht-öffentlich bei geeigneten einigen 1000 Empfängern an den Schaltstellen der politischen und Medien-Entscheide alle 6 Wochen anzuprangern

(geschieht ja hier) hat beispielsweise mehr Effizienz als immer noch weitere Schriftsätze den gerichtlichen Archiv-Friedhöfen hinzuzufügen. Das war Ergebnis des Abwägens beim eingangs angegebenen Rücknahme-Entschluss.


Vom Kernthema des Threads bin ich hier etwas abgewichen, vielleicht noch innerhalb der Toleranz, sollte aber vielleicht nicht zu sehr hier ausgeweitet werden.
Die nun faktisch bereits zurückgenommene verfassungsgerichtliche Beschwerde betraf nicht das Thema "Meldedatenabgleich". Bezüglich Meldedatenabgleich bleibt es bei der Auskunft "keine Auskuntt". 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Februar 2018, 12:43 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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n
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Hat jemand hier eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich?
Oder werden alle abgewiesen? Wird der Meldedatenabgleich rechtzeitig gestoppt?

Siehe
Nichtzahler, Obacht! Die Ehrlichkeit bekommt einen Stichtag: 6. Mai
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26770.0.html


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)   

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Also ich glaube nicht, dass es an mangelnder Spendenbeireitschaft scheitern müsste, denn diese ist definitiv vorhanden.
Schon auf Seite 1 dieses Threads wurde es angeregt. Und auf Seite 2 auch bekräftigt:

@Noch_ein_GEZappter schrieb am 30. Juli 2017, 12:12:
Zitat
Ich würde das Anliegen mit EUR 50,-- unterstützen. Baut die dafür notwendige Infrastruktur (Bankverbindung / Verwendungszweck) und stellt den Spendenaufruf gut sichtbar ins Forum.
Ich habe Monate gewartet, dass sich in der Richtung etwas tun würde, aber es kam nichts.
Ich kann nicht mit einer Überweisung, in der nur ein Betrag steht, zu meiner Bank gehen und sagen, überweisen Sie das mal bitte.
Die werden mich sofort fragen, ja wo soll denn das Geld hingehen? Was soll ich dann antworten? Tut mir leid, aber das weiß ich leider auch nicht.

Die Kapazitäten sind vorhanden, sie müssen nur gebündelt werden. Und das Forum hat diese Möglichkeit. Es wurde schon einmal gemacht. Es gab so eine Aktion für eine Klage. Leider startete sie schon vor meiner Zeit im Forum. Als ich auf sie aufmerksam wurde, war es schon zu spät für eine Spende.

Es muß doch wenigstens ein paar Leute geben, die das nötige Knowhow für so eine Aktion haben. Andere Websites schaffen das doch auch, z.B. diese große Aktion mit den 10000 Klägern gegen den Rundfunkbeitrag.
Leider fehlt mir das nötige Wissen für so eine Aktion, sonst würde ich versuchen selbst so etwas anzuleihern.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • This is the way!
Guten TagX,

ruhig bleiben, ruuuuhig bleiben und Daaanke an alle die es versucht haben.

Jahresfrist ist ja jetzt erstmal beim BVerfG abgelaufen. Jetzt muss der Rechtsweg beschritten werden, kann sein das rein fiktiv irgendwas anderes lief.

Mensch wees ditt nicht so genau.

Nanu ... Watt´n ditte?

Zitat
GEZ-Boykott-Forum meldet:
Erfolgreicher Start der Hinkelstein-Schub-Rakete VerfGH 185/17.
Nach dem Flug am 27.12.2017 sicher in Berlin gelandet.
Derzeit Funkstille zwischen Rakete und gallischem Steinbruch.

GEZ-Boykott-Forum meldet:
Gallischer Steinbruch hämmert an weiteren Hinkelstein-Schub-Raketen "atypische Feststellungsklage" NiX 2.

Dollet Ding!

 :)


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K
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Hallo zusammen,

wenn ich jetzt alles richtig verstehe kann und wird jetzt aber nichts und niemand mehr die Durchführung des "Bestandsdatenabgleichs 2018" stoppen (können)?

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

S

Sachse1

ruhig bleiben, ruuuuhig bleiben ...

Genau alles schön in Ruhe.

PersonS hatte in Sachsen beim dortigen Verfassungsgerichtshof Verfassungsbeschwerde erhoben.
Diese wurde wegen Nichtausschöpfung des Rechtswegs zurückgewiesen.
Es wurde ausdrücklich auf den Verwaltungsgerichtsweg verwiesen. Das wird PersonS auch tun. Am 20.03.2018 hat PersonS mündliche Verhandlung wegen Festsetzungsbescheid. Dort wird PersonS einen entsprechenden Eilantrag zu dem Thema vorbringen. Vorher geht noch ein Unterlassungschreiben an die Kommune und die Rundfunkanstalt.
Mal sehen wie schnell wir dann wieder beim Verfassungsgericht landen.

Eine entsprechende Popularklage ist auch noch in Bayern anhängig.
Aber die waren 2014 schon der Meinung, dass hier alles in Ordnung ist, also ruhig bleiben.

Man muss hier immer bedenken, dass das Argument mit der Beitragsgerechtigkeit kommt. Und diese Gerechtigkeit dürfte wirklich über dem einzelnen Recht stehen. Aber eben nur, wenn das BVerfG den Rundfunkbeitrag an sich bestätigt. Und daran bestehen erhebliche Zweifel. Also kam man als Mindestes vielleicht eine Aussetzung des Meldedatenabgleichs erreichen bis eine Entscheidung des BVerfG vorliegt.
Für so eine Entscheidung kann sich ein Landesverfassungsgericht vielleicht eher erwärmen, als es sofort komplett zu verwerfen.

PersonS würde sich über Kontaktaufnahme von Betroffenen aus Thüringen und Brandenburg freuen. Diese könnten dort beim Verwaltungsgericht entsprechend Klage erheben. Am Besten sind Betroffene, wo ein Wohnungsmitglied bereits zahlt und die vom Einkommen Anspruch auf PKH haben.
Trotzdem bleibt immer noch das Risiko der Prozesskosten, das muss jedem bewusst wein.

Gruß Sachse1


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Ein 3 faches:

@VIVA Sachse1!
@VIVA Sachse1!
@VIVA Sachse1!

Na seht ihr! Hier iss allet jut!

Ansonsten würde ich auch sagen:
Erstmal haben wir keinen Gesamtüberblick über alles. Naja, und dann könnte es ja fiktiv dazu kommen, dass außer der fiktiven Gruppe um @Sachse1, also fiktive Personen

N, I, E, D, E, R,    M, I, T,    D, E, R,     A, R, D, - N, S, A,

irgendwo einstweilige Anordnungen beantragt werden. Ob nun bei einem VG oder dem BVerfG oder einem LVerfGH, dass können wir nicht mit Sicherheit sagen. Wir können nur das wissen, was wir irgendwo lesen oder mitbekommen. Das heißt ja nun nicht, dass irgendwo ein Anwalt nicht dagegen vorgeht.

Ick kann also nur ditt bekanntgeben was ich weiß. Und ich weiß ganz sicher, dass eine fiktive Hinkelstein-Schub-Rakete in Berlin sicher landete. Ich weiß auch ganz sicher, dass kein fiktives Fahrzeug "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung", aus der in Berlin sicher gelandeten Hinkelstein-Schub-Rakete, rausrollte.

Warum auch? Die Daten werden ja erst im Mai eingefroren.
Und wenn ein solches Fahrzeug an Bord wäre, warum sollte es jetzt starten?

Siehe u.a. unter
21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25716.msg168188/topicseen.html#msg168188

Vielleicht wartet ja der fiktive gallische Steinbruch, die Raketenzentrale, auf den nächsten "glorreichen und von äußerster Schläue" geprägten "Schachzug des Gesetzgebers".

Die fiktive Raketenzentrale hat Zeit, die wartet.

Und mal ganz ehrlich: Keiner funXtioniert da draußen, oder?
Wieso müssen wir hier eigentlich alles alleine machen?

Was machen denn die Datenschutzaufsichtbehörden gerade?
Wo bleibt die Empörung der Presse?

Ick seh nischt weiter. Ick hab allerdings fiktiv gehört, dass das gallische Raketenzentrum eine Rakete auf dem Monitor hat, vielleicht auch 2? Mensch wees ditt nicht so genau?

Und jetzt ham wa noch was gehört! Daaaaaanke @Sachse1!

Das GEZ-Boykott-Forum ist supi! Ihr seid supi! Wir sind supi!

Ey DU! Ja genau DU! Wir haben fiktive Raketenzentren! Supi! Sei auch supi! Come to the bright side of life and join the supi GEZ-Boykott-Forum!

Falls du etwas Gold übrig hast, oben rechts goldener Spendenbutton, wär supi, wenn du für die Supi-Zentrale-GEZ-Boykott-Forum (Betreiber), für die Leitstelle und das Informationszentrum der Raketenzentren was spendest.

Daaaanke!

 :)


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Vorsicht: Bayern,. Popularklage, Eingrenzung nötig
Die Gefahr dieser Klageform ist, dass das dortige Gericht dann sofort das GESAMTE Gesetz als verfassunggemäß erkennen kann, um sich für das gesamte Gesetz weitere Beschwerden vom Hals zu halten.

Man kann dann beispielsweise in Bayern nicht mehr gegen den Übergang von ARD, ZDF,... ins Internet siegen, auch nicht bei Erschöpfung des Rechtsweges, obgleich das bayerische Landesverfassungsgericht nie darüber geprüft hat, ist aber im gleichen Gesetz.
Wir haben hier ein fundamentales komplexes Problem, dass hierdurch gegen das übergeordnete Bundesrecht des rechtlichen Gehörs verstoßen wird.

Es muss also bei dortigen Popular-Klagen immer die Klage eingegrenzt werden auf den Gegenstand und ausdrücklich betont werden, dass ein Entscheid über sonstiges des Gesetzes nicht beantragt wird, weil anderenfalls der Entscheid drohe, insgesamt in Frage stellbar zu sein. Dann dürften die dortigen Richter hoffentlich so verfahren.

Beim dortigen Landesverfassungsgericht besteht intensive personelle Überlappunt Spruchkörper - andere Gerichte - staatliche Verwaltung - CSU.
Die Frage an die Frösche, ob der Sumpf auszutrocknen sei, haben wir uns hier im Forum ja oft vorgelegt.
Nun haben wir ein Problem, dass an anderer Stelle auf verfassungsrechtlicher Ebene zum gleichen Themenkreis bearbeitet wird, jedoch ohne enge Vernetzung des Gerichts. Ernsthafte Bearbeitung wird vermutet, aber mit mehr Zeitbedarf.
Das ist keine optimale Konstellation, weil die Gerichte sich natürlich gegenseitig die Ergebnisse abschauen.

Das alles ist wie es nun mal ist.
Die Rundfunkabgabe bekommt man schwerlich über den Datenschutz aufgehoben. Das Imperium kann reagieren und neue Wege erfinden, für die es dann wiederum einige Jahre dauert bis zur richterlichen Störung.
Die Datenschutzsachen sind ein Wert an sich und dafür lohnt es ebenfalls.

Gut ist, wenn nun wohl in Sachsen über Eilanträge vorgegangen wird.
Das kann der bayerischen Gefahr entgegenwirken, nämlich schneller sein und das Staatsfernsehen steht in Sachen politisch nicht unter Totalschutz - Richtern ist nicht "politisch quasi verboten", Recht zu sprechen.
So wie es bei diesem Thema gelagert ist, ist vermutlich Recht auf Verfassungsbeschwerde schon bezüglich der Ablehnung der Eilanträge?
Unterdessen wird bei einem anderen Gericht in einer offenkundig verantwortungsbewussten Weise bearbeitet, aber vielleicht nicht ganz rasch und das Ergebnis ist wie immer offen.
 


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Das Gesamtmaterial durchzulesen gelingt mir nicht. Vllt. sind diese Fragen bereits gestellt worden, die ich im anderen thread gestellt habe.

Mir geht es in erster Linie um die Nichtnutzer und darum, ob die Daten direkt nach Köln gegeben werden dürfen.

Im anderen thread habe ich geschrieben:
Nur noch kurz zwei Fragen
Danke Nevrion. Bitte nochmal nachfragen, ob das auch für eine nicht rechtsfähige Stelle zutrifft und bitte von wem die Anweisung kommt, dass an den BS direkt übermittelt werden muss und welcher Betrag fällig wird?


@noGez99,
Lt. deinem link steht da bundesmeldegesetz und user pinguin spricht davon, dass der Bund für das Meldewesen zuständig ist.
Darf denn da der Innenminister eines Bundeslandes Weisungen erteilen? Muss das nicht eher der Innenminister des Bundes machen?
Rundfunk ist aber wiederum Ländersache.


Der Rundfunk hat Nutzer und hat Daten der Nutzer. Die LRA hat diese Daten. Es ist lt. Gesetz an die LRA zu zahlen. Die LRA gibt gewisse Beträge weiter.

So weit, so gut, solange die Daten im jeweiligen Land bleiben. Dagegen hätte ich mal vllt. gar nichts, ich habe aber grundlegend etwas dagegen, dass diese Daten rechtswidrig an die Spionagezentrale in Köln weitergegeben werden.

Daten von Nichtnutzern dürfen die m.E. nicht verwalten. Eine Zwangsanmeldung darf es nicht geben, wird jedoch grob rechtswidrig lt. Pamphlet dem BS sogar zugestanden.


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Guten TagX,

Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 16.02.2018, Az.: 198/17 Az.: 12/17 EA,
Link:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KVRE000531815&doc.part=L&doc.price=0.0#focuspoint

Zitat
3
Die Verfassungsbeschwerde ist gemäß § 21 Satz 1 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg (VerfGGBbg) als unzulässig zu verwerfen. Der Beschwerdeführer ist nicht beschwerdebefugt.

6
Der gegenwärtig in Sachsen wohnhafte Beschwerdeführer unterliegt nicht den gesetzlichen Bestimmungen des Landes Brandenburg und somit auch nicht den in brandenburgisches Landesrecht umgesetzten Regelungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages. Weder ist er gegenüber dem Rundfunk Berlin-Brandenburg auskunftspflichtig, noch hat er eine Datenerhebung durch diese Landesrundfunkanstalt derzeit zu befürchten. Ebenso wenig ist ersichtlich, dass momentan Meldedaten des Beschwerdeführers in Brandenburg vorgehalten werden und durch eine brandenburgische Meldebehörde an die genannte Landesrundfunkanstalt übermittelt werden könnten.

Und nochmal für Sachsen-Anhalt, LVerfG-LSA, Beschluss vom 20.03.2018, Az. LVG 5/17; Link:

https://verfassungsgericht.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MJ/MJ/lvg/LVerfG-LSA_20180320_05-17_RBStV.pdf

Zitat
4

Der in Sachsen wohnhafte Beschwerdeführer ist von der angegriffenen Regelung in Verbindung  mit  dem Gesetz zum Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vom  15.09.2016  (GVBl.  S. 233)  nicht  gegenwärtig und unmittelbar betroffen. Seine Meldedaten  sind  in  Sachsen-Anhalt  bislang nicht erfasst und können deshalb von einer Meldebehörde des Landes nicht an die zuständige Landesrundfunkanstalt übermittelt werden. Die Rechtsstellung des Beschwerdeführers ist damit aktuell nicht betroffen. Die nicht näher konkretisierte Behauptung des Beschwerdeführers, im Jahr
2018 einen Umzug nach Sachsen-Anhalt zu planen, ändert daran nichts. Die bloße Möglichkeit, zu einem ungewissen, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt von einer Gesetzesbestimmung betroffen werden zu können, begründet keine Beschwerdebefugnis, weil ansonsten die Verfassungsbeschwerde im Ergebnis zu einer Popularklage ausgeweitet würde (BVerfG,  Beschl.  v.  19.12.1951  – 1 BvR  220/51,  BVerfGE 1,  97 [102];  Beschl.  v.  18.05.1982  –  1 BvR  602/78,  BVerfG E 60,  360  [371];  Beschl.  v. 27.09.2005  –  2 BvR  1387/02,  BVerfGE 114,  258  [271];
  Beschl.  v.  15.07.2015  – 2 BvR   2292/13,   BVerfGE 140,   42   [58];   VerfGH   Rheinland-Pfalz,   Beschl.   v. 27.10.2017  –  VGH  B 37/16,  juris;  VerfG  Brandenburg, Beschl.  v.  16.02.2018  –
VfGBbg 198/17, http://www.verfassungsgericht.brandenburg.de). 

So iss ditt mit der Freizügigkeit, manchmal weiß der Mensch nicht genau wo es hingehen soll.

 :)


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Querverweis aus aktuellem, traurigem Anlass, welcher hier im Thread der Thementreue und zielgerichteten Diskussion wegen jedoch bitte nicht zu vertiefen ist:

Nachruf auf Meinhard Starostik: Die Ohnmächtigen gg. die Mächtigen vertreten
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,27786.0.html

Hier im Thread bitte weiter eng und zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Verfassungsbeschwerde gegen den Meldedatenabgleich
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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...und hier gleich die nächste traurige Nachricht ::) ??? :-\

VerfGH Berlin 185A/17 16.5.18 > Eilantrag gg. Meldedatenabgl. 2018 erfolglos
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