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Autor Thema: Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge  (Gelesen 82841 mal)

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Da ja die (gem. Rechtsbehelfsbelehrung der "Bescheide" als "umseitig" bezeichnete) sog. "Landesrundfunkanstalt" in den wenigsten Fällen wirklich ersichtlich ist - siehe u.a. unter
Festsetzungsbescheide im Überblick
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11015.0.html
und diverse Behauptungen der Rundfunkanstalten sowie der sich aus der Affäre ziehenden Gerichte und auch Politiker unbewiesen im Raume stehen, jedoch diverse entscheidungserhebliche Auskünfte und Nachweise für Begründungen aller Arten Rechtsmittel (Widerspruch, Klage, Vollstreckungsabwehr) sowie auch diverser Anträge (Befreiung, Härtefall, etc.) von Interesse sind, könnten Personen A-Z einen

Fragenkatalog mit Aufforderung um Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen
für die ausführliche Begründung der Rechtsmittel und Anträge


an die (mglw. nicht näher bekannte) "Landesrundfunkanstalt" gerichtet haben oder noch richten.

Ebenso könnten diese und ähnliche Fragen (entsprechend umformuliert und - wo erforderlich - bezogen auf die "Landesrundfunkanstalt") zwecks Vergleichbarkeit auch gerichtet worden sein oder noch werden an
- Landtag
- Staatsregierung/ Staatskanzlei

sowie ggf. auch an
... - aber das entwickelt sich noch ;)

Die Anforderung der "barrierefreien Form" des oder der betreffenden Bescheids/ Bescheide soll ermöglichen, die nicht erkennbare "Landesrundfunkanstalt" ggf. doch auf visuellem, akustischem oder auch taktilem Wege irgendwie "erkennbar" zu machen... ein Versuch ist es wert ;)

Indem man die Erbringung dieser Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen (auch anderer Stellen) zum festen Bestandteil der (noch folgenden) ausführlichen Begründung der Rechtsmittel/ Anträge macht, kann - sofern das gewünscht ist - vermutlich auch einiges an Zeit gewonnen werden.

Interessant ist, dass zu den bisher versendeten (tlw. gekürzten) Fragenkatalogen bislang noch keine/ keine erschöpfenden Antworten erfolgten - und insbesondere zur Frage bzgl. des "Art 4 des Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland" eine klare Auskunft ausblieb.
Man ahnt, weshalb... ;)

Es bleibt also spannend... ;)

Weitere interessante/ relevante Fragen bitte gern zielgerichtet in diesen Thread einbringen.

Danke für die Mitwirkung + weiter gute Erfolge!


Beispiel-Fragenkatalog

Zitat
[Vorname Nachname]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
sog. "Beitragsnummer"
"_ _ _   _ _ _   _ _ _"



An
"Landesrundfunkanstalt"
per Fax 01806 999 555 01***



[Ort], den __.__.____


- barrierefreie Form des Schreibens "Festsetzungsbescheid" [und ggf. weiterer Schreiben]
- Auskünfte/ Nachweise für die Begründung meines Widerspruchs vom __.__.____
  sowie meiner weiteren Rechtsmittel und Anträge



Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",

für die ausführliche Begründung meines Widerspruchs vom __.__.____

gegen folgende/s Schreiben
"Festsetzungsbescheid" mit Datum "[Erstell-Datum]"
[ggf. weitere Schreiben]
sowie bzgl. aller meiner weiteren Rechtsmittel und Anträge sind von Ihnen, d.h. der "Landesrundfunkanstalt" - Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen gemäß dem nachfolgenden Fragenkatalog erforderlich.

Zudem benötige ich das/die vorgenannte/n Schreiben in barrierefreier Form.

Fragenkatalog:

1) Wie lautet Ihr vollständiger rechtlicher Name und wo genau ist dieser gesetzlich festgelegt? Geben Sie die rechtlich vollständige Schreibweise an. Wann und in welcher Form wurde dieser bekanntgegeben?

2) Welche genaue Rechtsform haben Sie und wo genau ist diese gesetzlich festgelegt?
Wann und in welcher Form wurde diese bekanntgegeben?

3) Aus welchen genauen Regelungen geht hervor, dass Sie die zuständige Stelle seien, um die von Ihnen geltend gemachten Forderungen mir gegenüber geltend zu machen?
Wann und in welcher Form wurde dies bekanntgegeben?

4) Wer hat Sie gegründet/ errichtet und nach welcher rechtlichen Grundlage?

5) Wer führt über Sie und Ihre Tätigkeiten die Rechtsaufsicht und wo genau ist dies gesetzlich festgelegt?

6) Welche weiteren "Rechtsgrundlagen" - außer die in der "Rechtsbehelfsbelehrung" des Schreibens "Festsetzungsbescheid" bereits benannten - sind für Sie und Ihre Tätigkeiten noch bindend sowie Basis Ihrer Forderungen gegen mich?

7) Soll/en Ihr/e o.g. Schreiben (einen) "Verwaltungsakt/e" darstellen? Welche gesetzlichen Normen sind dafür einschlägig?

8) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen "Verwaltungsakt" erlassen? Woran ist dies erkennbar? Was genau charakterisiert den Akt des "Erlassens" eines Verwaltungsakts? Beschreiben Sie den Ablauf des "Erlassens" Schritt für Schritt.

9) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen ausgedruckt?
Woran ist dies erkennbar? Wo ist dies geregelt? Beschreiben Sie den Ablauf des "Ausdruckens" Schritt für Schritt.

10) Wer genau (Stelle mit vollständigem rechtlichen Namen und Rechtsform) hat diesen versendet/ "zur Post aufgegeben"? Woran ist dies erkennbar? Wo ist dies geregelt?
Beschreiben Sie den Ablauf des "Versendens"/ "zur-Post-Aufgebens" Schritt für Schritt.

11) Sind Sie eine Behörde? Wo genau ist dies geregelt?

12) Wer ist Ihr Behördenleiter (Name, beglaubigte Qualifikationsnachweise)? Wo genau ist dies geregelt?

13) Welche ist Ihre übergeordnete Aufsichtsbehörde (vollständiger rechtlicher Name)? Wo genau ist dies geregelt?

14) Zu welchem Zeitpunkt, auf welchem Wege, mit welchem Verfahren sowie auf welcher genauen Rechtsgrundlage haben Sie jeweils genau welche meiner Daten erhalten?
Geben Sie hierbei auch alle weiteren Stellen mit nachprüfbarer Rechtsform an, welche an der jeweiligen Datenübertragung beteiligt waren, einschließlich Start- und Endzeitpunkt der jeweiligen Datenübermittlung.

15) Wer (Namen und beglaubigte Bevollmächtigungsnachweise) hat wann auf wessen Veranlassung (Namen und beglaubigte Bevollmächtigungsnachweise) und auf welcher genauen Rechtsgrundlage ein "Beitragskonto" zu meiner Person/ meiner Wohnung angelegt?

16) Stellt diese Errichtung eines "Beitragskontos" einen "Verwaltungsakt" dar? Wann, durch wen (vollständiger rechtlicher Name und Rechtsform) in welcher Form und auf welchem Wege wurde mir dies bekanntgegeben?

17) In der rückseitigen „Rechtsbehelfsbelehrung" des Schreibens "Festsetzungsbescheid" ist unter "Rechtsgrundlagen" der "Art. 4 Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.-21.12.2010" angegeben.
Trotz mühsamer Recherche konnte ich diesen bislang nicht auffinden.
Ich fordere Sie daher auf, mir eine
a) aktuelle, beglaubigte Ausfertigung des "Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland vom 31.08.1991, zuletzt geändert durch 15. Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge vom 15.-21.12.2010" zuzusenden, aus welcher der von Ihnen als Rechtsgrundlage benannte Artikel "Art. 4" eindeutig hervorgeht, sowie mir eine
b) nachprüfbare öffentliche Fundstelle dieser aktuellen Ausfertigung des "Staatsvertrags über den Rundfunk im vereinten Deutschland" mit dem "Art. 4" zu benennen.

Es sind noch Auskünfte und Nachweise anderer Stellen offen, die ebenfalls für die Begründung aller meiner Rechtsmittel und Anträge zwingende Voraussetzung sind.
Auf den Bearbeitungszeitraum dieser Stellen habe ich leider keinen Einfluss.

In Erwartung Ihrer ausführlichen Beantwortung des o.g. Fragenkatalogs
verbleibe ich mit bestem Dank für Ihr Verständnis und freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

[Vorname Nachname]
***aktuelle, auf den Bescheiden angegebene Fax-Nummer, im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu ändern


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Ein beispielhaftes Beispiel für das Beispiel ;)

Siehe u.a. unter
Finanzbehörde HH: NDR fällt unter Behördenbegriff (Vollstr. trotz Widerspr.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21403.msg137902.html#msg137902

Wenn behauptet wird, dass "Rundfunkanstalten" etwa "Behörden" seien oder "unter den Behördenbegriff fallen" würden, so könnten Personen A-Z Auskünfte/ Nachweise/ Unterlagen verlangen, die diese Behauptung auch belegen - und zwar gerichtet sowohl an die Rundfunkanstalt selbst, als auch an die jeweilige Stelle, die die Behördeneigenschaft der Rundfunkanstalt behauptet... und ggf. auch an weitere Stellen - jeweils entsprechend angepasst formuliert.

Siehe u.a. Beispiel unter

Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21499.0.html

[...]
Beispiel-Fragenkatalog
Zitat
[...]
Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",

[...]

Fragenkatalog:

1) Wie lautet Ihr vollständiger rechtlicher Name und wo genau ist dieser gesetzlich festgelegt? Geben Sie die rechtlich vollständige Schreibweise an. Wann und in welcher Form wurde dieser bekanntgegeben?

2) Welche genaue Rechtsform haben Sie und wo genau ist diese gesetzlich festgelegt?
Wann und in welcher Form wurde diese bekanntgegeben?

[...]

4) Wer hat Sie gegründet/ errichtet und nach welcher rechtlichen Grundlage?

5) Wer führt über Sie und Ihre Tätigkeiten die Rechtsaufsicht und wo genau ist dies gesetzlich festgelegt?

6) Welche weiteren "Rechtsgrundlagen" - außer die in der "Rechtsbehelfsbelehrung" des Schreibens "Festsetzungsbescheid" bereits benannten - sind für Sie und Ihre Tätigkeiten noch bindend sowie Basis Ihrer Forderungen gegen mich?

[...]

11) Sind Sie eine Behörde? Wo genau ist dies geregelt?

12) Wer ist Ihr Behördenleiter (Name, beglaubigte Qualifikationsnachweise)? Wo genau ist dies geregelt?

13) Welche ist Ihre übergeordnete Aufsichtsbehörde (vollständiger rechtlicher Name)? Wo genau ist dies geregelt?


[...]


Wenn Vollstreckungsstellen behaupten, dass die Rundfunkanstalten als "Behörden" gelten oder "unter den Behördenbegriff fallen", dann möge die Vollstreckungsstelle bitte den "Behördenleiter" und die "übergeordnete Aufsichtsbehörde" der "Rundfunkanstalt" benennen (damit man sich dort über das Verhalten/ die Tätigkeit der "Behörde" beschweren kann), da einem bislang weder "Behördenleiter" noch die "übergeordnete Aufsichtsbehörde" der "Rundfunkanstalt" bekannt seien...
...oder so ähnlich ;)


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Mögliche Zusatzfrage(n) ;)

Zitat
+1) Listen Sie alle bisherigen (seit Ihrem Bestehen, d.h. seit Bestehen der "Landesrundfunkanstalt"), aktuell bestehenden sowie in Zukunft angestrebten internationalen und nationalen Firmen-/ Unternehmensbeteiligungen einschl. aller Tochterbeteiligungen auf unter Angabe
- des Beteiligungsgrades an dem jeweiligen Unternehmen
- des Zeitraums der Beiteiligung an dem jeweiligen Unternehmen
- des vollständigen rechtlichen Namens des jeweiligen Unternehmens
- der Rechtsform des jeweiligen Unternehmens
- der Aufgabengebiete des jeweiligen Unternehmens
Teilen Sie mit, wo und auf welche Weise Ihre Angaben überprüft werden können.

PS: Die Fragen könnten ja auch einzeln oder portionsweise gestellt oder nachgereicht werden... ;)


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g
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Mögliche weitere Zusatzpunkte:

Zitat
+1) Wo geht hervor, dass das Internet zum Rundfunk gehört und daher beitragspflichtig sein soll? Wo genau ist dies gesetzlich festgelegt?

+1) Wo geht hervor dass man mit einem Hörfunk- bzw. Fernsehempfänger ihre knapp 100 Programme und stattdessen nicht mehrere 1000 frei verfügbare Programme konsumiert?
Wo genau ist dies gesetzlich festgelegt?

+1) Legen Sie nachprüfbar dar, wieviele Leute innerhalb Deutschlands ihre Hörfunk- bzw. Fernsehprogramme nutzen.

+1) Legen Sie nachprüfbar dar, wieviele Leute außerhalb Deutschlands ihre Hörfunk- bzw. Fernsehprogramme nutzen.

+1) Wer legt die Zahlungen bzw. Honorare für Sportereignisse, Berichterstatter und Fernsehstars fest?
Wo werden diese kontrolliert?
Wo sind diese einsehbar?


Edit "Bürger" - folgende Korrekturen erlaubte ich mir auf die Schnelle u.a.:
Aufforderung statt "Können Sie bitte..." sowie "Hörfunk- und Fernsehprogramme" statt "Rundfunk- und Fernsehprogramme", da "Rundfunk" beides (Hör- und Fernsehfunk) einschließt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 00:18 von Bürger«

g
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Möglicher weiterer Zusatzpunkt:

Zitat
+1)  Legen Sie nachprüfbar dar, wieviel Geld sie jährlich für Eigenwerbung ausgeben.


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s
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Hier noch einige:

Zitat
+1) Legen Sie nachprüfbar dar, wieviel Geld sie durch Werbung aktuell und in den letzten 5 Jahren einnehmen bzw. eingenommen haben und wie die Prognosen hierzu für die Zukunft gestellt werden.

+1) Legen Sie nachprüfbar dar, wie sich die Kostenstruktur in Ihrem Hause verteilt, getrennt nach Honoraren, Gehältern, Produktionsaufwendungen und Renten / Pensionszahlungen.

+1) Legen Sie nachprüfbar dar, wieviel Geld sie in die Rücklagen für die aktuellen und zukünftigen Renten bzw. Pensionsaufwendungen eingestellt haben.

+1) Legen Sie nachprüfbar dar, wie und wofür der sog. "Rundfunkbeitrag" jeweils prozentual verwendet wird.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 00:19 von Bürger«
Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

C
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Rundfunkchöre und -orchester nicht vergessen.

Zitat
+1) Legen Sie die genaue Höhe der Gesamtausgaben des/der Chöre und Orchester dar.
Schlüsseln Sie hierbei die Gehaltszahlungen der Orchestermitarbeiter auf.
Wie werden diese festgelegt?
Unterliegt die Höhe des Gehalts der Chor-/ Ochesterleiter einer Genehmigungspflicht durch ein Gremium?
Werden hierfür Pensionsrücklagen getätigt?


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„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

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C
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Hallo zusammen,

Person A hat diesen Fragebogen an den NDR geschickt und sehr schnell eine Antwort erhalten.
Es wird überhaupt nicht auf den Fragebogen eingegangen!
Was kann Person A noch tun? Antworten oder so stehen lassen?

Im Anhang könnt Ihr euch die Antwort auf den Fragebogen durchlesen!


____
Edit "ChrisLPZ"/ "Bürger:
Namen, Unterschriften, Tel-Nummern mussten leider noch anonymisiert werden.
Platzhalter "Person A" ergänzt.
Danke für das Verständnis und die zukünftige konsequente Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 01:59 von Bürger«

P
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Was kann Person A noch tun? Antworten oder so stehen lassen?
Wie schnell, wurde erst nach dem 03.01.2017 gefragt (z.B. per FAX?) oder einfach ähnliche Fragen gestellt?
Falls tatsächlich ein Widerspruchsbescheid vorliegt, dann vielleicht Klage erheben und diesen Fragenkatalog zum Bestandteil der Klageschrift machen.
 
Sollte jedoch noch kein Widerspruchsbescheid vorliegen, oder z.B. weil es verschiedene Festsetzungsbescheide seien und nicht alle mittels Widerspruchsbescheid beantworten wurden, dann Vorgang vielleicht nochmal ausführen, insbesondere falls weiterer Sachvortrag ausdrücklich vorbehalten wurde.


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Prinzipiell hat PersonX ja schon ein paar Anregungen gegeben.

Person A hat diesen Fragebogen an den NDR geschickt und sehr schnell eine Antwort erhalten.
...diese Antwort kommt aber offenkundig nicht vom NDR selbst, sondern von einer nicht klar definierten Stelle namens "Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice", die web-Abdresse verweist auf eine bundesweite Seite einer namentlich nicht öffentlich bekanntgegebenen, nicht-rechtsfähigen "gemeinsamen Stelle".
Waren die Fragen an den "NDR"/ an die "Landesrundfunkanstalt" gerichtet?
So sollte gefälligst auch der Adressat selbst antworten.

Es wird überhaupt nicht auf den Fragebogen eingegangen!
Weil sie nicht wollen - womöglich weil sie auch nicht können.

Was kann Person A noch tun? Antworten oder so stehen lassen?
Nun, Person A könnte zumindest die Vertretungs-Bevollmächtigung der beiden(?) Unterzeichner anfordern.
Ansonsten dürfte es jedoch vermutlich eher müßig sein, mit einer nicht-rechtsfähigen Stelle herumzukaspern.
Person A könnte demzufolge - neben einer Beschwerde an die Intendanz, und wenn diese nicht oder nicht adäquat reagiert, einer Beschwerde an den Verwaltungsrat der "Landesrundfunkanstalt" - gegenüber der "Landesrundfunkanstal" ihr Auskunftsbegehren bekräftigen und als zwingende Voraussetzung für die ausführliche Begründung all ihrer Rechtsmittel und somit selbstverständlich einschließlich der ausführlichen Begründung ihrer Klage deklarieren.

Personen A-Z könnten bei einer Antwort einer anderen Stelle als der adressierten "Landesrundfunkanstalt" gegenüber der "Landesrundfunkanstalt" zum Beispiel so oder so ähnlich reagiert haben - mit einem neuen Schreiben und weiteren Fragen... ;) ;D

Hier beispielhaft am beispielhaften fiktiven Fall konstruiert und selbstverständlich auf andere fiktive Fälle jeweils individuell anzupassen.
Zitat
[Vorname Nachname]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]
sog. "Beitragsnummer"
"_ _ _   _ _ _   _ _ _"



An
"Landesrundfunkanstalt"
per Fax 01806 999 555 01***



[Ort], den __.__.____


Antwort eines ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] auf ein nicht an diesen gerichtetes ["Schreiben"]

Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",

ich hatte am __.__.____ einen Fragenkatalog an Sie, also an die "Landesrundfunkanstalt" gerichtet.

Eine Eingangsbestätigung oder die angeforderten Auskünfte und Nachweise erhielt ich von Ihnen bislang nicht. Dies steht somit noch aus.

Stattdessen erhielt ich am __.__.____ ein vom __.__.____ datiertes Schreiben von einem ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] (siehe Anlage/ Beweismittel), in welchem dieser sich unter Bezug auf ein "[Schreiben] vom __.__.____ an mich wendet.

Ein ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] oder etwaige Rechtsbeziehungen zwischen mir und diesem ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] sind mir nicht bekannt.
Ebenso wenig ist mir ein an diesen ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] gerichtetes "[Schreiben]" mit o.g. Datum bekannt.

Ich fordere Sie daher auf, mir ausführlich und nachprüfbar darzulegen
1) ob und - wenn ja - woher Ihnen dieser "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" bekannt ist
2) welche Rechtsform der ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] innehat
3) wie und auf welchen Rechtsgrundlagen dieser ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] an meine Daten gelangt ist
4) wie und auf welchen Rechtsgrundlagen dieser ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] die über mich erlangten Daten speichert
5) wie und auf welchen Rechtsgrundlagen dieser ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] die über mich erlangten Daten verarbeitet
6) wie und auf welchen Rechtsgrundlagen dieser ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] an ein nicht an diesen gerichtetes "[Schreiben] vom __.__.____" gelangt ist
7) um welches "[Schreiben] vom __.__.____" es sich dabei handelt (Beweis mittels beglaubigter Kopie)
8 ) auf welchen Grundlagen ich von diesem ["Norddeutscher Rundfunk Beitragsservice"] in Bezug auf ein nicht an diesen gerichtetes "[Schreiben] vom __.__.____"  kontaktiert werde

Zwecks Übersicht und Prüfung der Vollständigkeit Ihrer Antworten bestehe ich auf Zuordnung Ihrer Antworten zu den einzelnen Fragepunkten.

Die vollumfängliche und nachprüfbare Beantwortung obiger Fragen durch Sie, d.h. durch die "Landesrundfunkanstalt", mit Unterschrift, Stellung und Nachweis der Bevollmächtigung des Verfassers ist für die ausführliche Begründung aller meiner Rechtsmittel, d.h. einschl. meiner Klage, unverzichtbare Voraussetzung.

Mit bestem Dank für Ihr Verständnis
und freundlichen Grüßen
[Unterschrift]
Vorname Name
***aktuelle, auf den Bescheiden angegebene bzw. die ursprünglich genutzte Fax-Nummer, im Einzelfall zu prüfen und ggf. zu ändern


Diese Vorgehensweisen hier aber bitte nicht weiter vertiefen, sondern innerhalb des gegebenen Rechtsrahmens der eigenen Phantasie freien Lauf lassen.
Hier bitte nur noch konstruktiv uns zielgerichtet zum eigentlichen Kern-Thema und somit zu dem Fragenkatalog selbst.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Sollte man bereits in seiner Klagebegründung ein Kapitel zum Thema "Zweifel an der Behördeneigenschaft der Rundfunkanstalt" verfasst haben, könnte man seine Klage mit dem Fragekatalog ergänzen und ihn über das Gericht der Anstalt zukommen lassen.
Ein interessiertes Gericht hat die Möglichkeit, auf Antworten einer jeweiligen Seite zu bestehen.
So haben alle was davon, Gericht und Anstalt ;)
Zitat
Sehr geehrte "Landesrundfunkanstalt",
für die ausführliche Begründung Kap. XX meiner Klage vom __.__.____
gegen folgende/s Schreiben...
Es ist anGerichtet!!! 8)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 00:21 von Bürger«
GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

C
  • Beiträge: 4
Falls tatsächlich ein Widerspruchsbescheid vorliegt, dann vielleicht Klage erheben und diesen Fragenkatalog zum Bestandteil der Klageschrift machen.
Aber braucht Person A für eine Klage nicht die Antworten aus dem gestellten Fragebogen?
Vorher kann Person A doch nicht klagen oder?
Zudem bestehen die Klagegründe von Person A aus dem zu beantwortenden Fragebogen:
Die vollumfängliche und nachprüfbare Beantwortung obiger Fragen durch Sie, d.h. durch die "Landesrundfunkanstalt", mit Unterschrift, Stellung und Nachweis der Bevollmächtigung des Verfassers ist für die ausführliche Begründung aller meiner Rechtsmittel, d.h. einschl. meiner Klage, unverzichtbare Voraussetzung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. März 2019, 02:04 von Bürger«

P
  • Beiträge: 4.011
Zitat
Aber braucht Person A für eine Klage nicht die Antworten aus dem gestellten Fragebogen?
Vorher kann Person A doch nicht klagen oder?

Zudem bestehen die Klagegründe von Person A aus dem zu beantwortenden Fragebogen:.
Nein, denn die Klage muss innerhalb der Frist eingereicht werden. Die Frist läuft völlig unabhängig von diesem Fragebogen ab. Verstreicht die Frist und würde dann erst Klage erhoben, so gilt diese als verfristet und wird somit negativ ausfallen.

Die Frist für die Klage beginnt mit der wirksamen Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids und die Dauer der Frist richtet sich nach der Rechtsbelehrung.

Falls Person A auf Antwort auf diesen Fragenkatalog warten, die wirksame Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids aber bereits vorliegen und somit die Frist für die Klage also bereits laufen würde und Person A diese Frist mit dem Warten auf die Antworten verwirken würde, würde die Klage als verfristet/ unzulässig abgewiesen werden - das sollte also nicht das Ziel sein.

Besser ist es daher, nicht zu warten sondern fristwahrend zumindest einen weitestgehend unbegründeten KlageANTRAG einzureichen, welcher die Formvorschriften erfüllt. Ist das erfolgt, dann können Klagegründe entsprechend nachgereicht, erweitert oder ergänzt werden.


Edit "Bürger":
Letztmalige Bitte, allgemeine Themen wie Klage-Fristen, Klage-Begründung, unbegründeter Klageantrag usw. bitte NICHT HIER diskutieren, da vom Kern-Thema abschweifend.
Siehe ausführliche allgemeine Hinweise u.a. unter
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und dort insbesondere unter
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

Zur Vorab-Begründung, Nachreichung von Gründen und Bearbeitungsdauer siehe u.a. unter
Klagebegründung gegen MDR vor VG Dresden
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21446.msg137695.html#msg137695


Ab hier bitte ausschließlich nur noch zum Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Fragen an Rundfunkanstalt (u.a.) für Begründung der Rechtsmittel/Anträge
Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.


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M
  • Beiträge: 508
Möglicherweise sollte das Frageblatt nicht (lapidar) an "Landesrundfunkanstalt" gerichtet sein?
Vielleicht würde die Adressierung an die "Intendanz" genauer zielen?

Zumal es die Frage nach dem zuständigen verantwortlichen Behördenleiter während der Ausübung hoheitlicher Rechte durch Verwaltungsakte und Vollstreckungsmaßnahmen durch die Rundfunksender und die Firma in Köln gibt - oder!? ;)


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Woher solll der Betroffene aber wissen, dass es eine/n "Intendant/in" gibt und wer diese/r sein soll, wenn er noch nicht mal Gewissheit über die "Landesrundfunkanstalt" hat? ;)

Es geht ja genau darum, dass die "umseitige Landesrundfunkanstalt" - entgegen den widergekäuten Behauptungen der Gerichte und von ARD-ZDF-GEZ - auf den Bescheiden gar nicht erkennbar ist ;)
Da ja die (gem. Rechtsbehelfsbelehrung der "Bescheide" als "umseitig" bezeichnete) sog. "Landesrundfunkanstalt" in den wenigsten Fällen wirklich ersichtlich ist  [...] könnten Personen A-Z einen
Fragenkatalog [...]
an die (mglw. nicht näher bekannte) "Landesrundfunkanstalt" gerichtet haben oder noch richten.
[...]
bzw. aus dem RBStV selbst nicht hervorgeht, wer oder was mit "zuständige Landesrundfunkanstalt" eigentlich genau gemeint sein soll, wie deren vollständiger "rechtlicher Name" incl. Rechtsform lautet (was ja beides für die "Erkennbarkeit" erforderlich wäre), usw. - siehe u.a. Diskussion unter
Wer oder was ist eine zuständige Landesrundfunkanstalt und wo ist dies geregelt?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16037.0.html

Das ist ja der Witz an der Sache.

Es geht darum, die "Landesrundfunkanstalt" dadurch quasi erst mal zu "ermitteln"...
...und von dieser dann die relevanten Auskünfte und Nachweise zu erhalten.

Ungeachtet dessen kann natürlich jeder den Fragenkatalog auch "hilfsweise" und entsprechend angepasst an andere "Stellen" schicken... ;)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. Januar 2017, 19:37 von Bürger«
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