Person R liest die meiste Zeit nur mit und will euch kurz seinen Sachstand mitteilen.
Person R hat nach zwei Festsetzungsbescheiden, ganz normal Widerspruch eingelegt und in 2015 Klage eingereicht. Das Verfahren ist nach richterlichem Beschluß vom 02.03.2015 ausgesetzt. Seitdem herrschte Ruhe.
Am 03.03.2017 bekam Person R einen weiteren Festsetzungsbescheid mit dem Hinweis, das für die vorangegangenen Beiträge bereits die Vollstreckung eingeleitet wurde (?! trotz Aussetzung?)
Fristgerecht legte Person R heute am 28.03.2015 erneut Widerspruch ein mit dem Hinweis, dass es bereits ein laufendes Klageverfahren gibt. Als Person R nach Hause kam hatte R eine Vollstreckungsankündigung der Kasse.Hamburg (Briefdatum 21.03.17, Stempel 27.03.17) im Briefkasten (wie passend).
Person R rief die Kasse Hamburg an und natürlich war die Sprechzeit schon herum (8-12), bat aber um Rückruf.
Rückruf erfolgte, Person R wies auf die richterliche Verfügung hin und teilte mit, dass dies dem Gläubiger (NDR) wohl bekannt sein dürfte, da er der Aussetzung zugestimmt hat.
Nun schickt Person R morgen den ganzen Kram an die Kasse Hamburg mit der Bitte das Vollstreckungsverfahren einzustellen. Die Dame am Telefon sagte Person R, dass sie sich dann mit dem NDR in Verbindung setzen werde. Person R wird um schriftliche Antwort bitten, da R ansonsten einen Antrag auf Eilrechtschutz beim Gericht stellen wird.
Person R findet den Rechtsbruch sehr interessant!
Edit Uwe:
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