Eine fiktive Person S, könnte der Meinung sein, dass es nicht schaden könnte dem VG einen gesonderten Schriftsatz, welcher sich ausschliesslich auf die Aussetzung bezieht, zukommen zu lassen, denn es hat sich einiges getan in der Zwischenzeit.
Dies ist kein Ersuchen um Rechtsberatung!
Das Schreiben ist rein theoretisch im Rahmen des virtuellen Jura- und Staatsbürgerkundestudiums von A.
A möchte rein virtuell möglichst bald dieses Schreiben abschicken.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage hiermit die Aussetzung des Verfahrens nach § 94 VwGO.
Ich beantrage außerdem die Protokollierung nach § 105 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO).
Ich beantrage außerdem das Recht auf Gehör nach § 103, Satz 1 Grundgesetz (GG).
Die Begründung werde ich rechtzeitig vor dem Gerichtstermin einreichen oder zu diesem mitbringen.
Mit freundlichen Grüßen
An einer präziseren Begründung, als in A's Klagebegründung bezüglich verfassungsrechtlicher Bedenken formuliert, schraubt A noch herum.
A sieht nicht unbedingt Anlass, diese vorab zu schicken, anstatt sie zu einer eventuell demnächst stattfindenden Veranstaltung mitzubringen.
A wäre interessiert zu wissen, ob an dem Text rein theoretisch juristischerweise etwas auszusetzen und/oder zu ergänzen wäre.Schönen Sonntag!
Quietus