Edit, folgendes bezieht sich nicht auf die Ankündigung des VG Termins sondern auf den Post davor. Ich hatte das eben übersehen, dass dieser aus 12/16 ist.
Das bedeutet, dass das Urteil für A bereits feststehe, das Gericht die Begründung aus einem anderen Urteil oder Musterverfahren kopieren wird. Eine Auseinandersetzung mit Klagepunkten von A nicht oder nicht so erfolgen wird, dass diese zu einem anderen Urteil führen werden. Person A durch dieses folgende Urteil in die nächste Instanz geschoben wird.
Person A sollte die Streitschrift Hennecke lesen, falls bereits zur Hand, zuerst vielleicht auch das Inhaltsverzeichnis (PDF ist verlinkt im Forum) und prüfen, ob A Punkte dazu in seiner Klage hat. Falls nicht, schnellstmöglich eine Klage-Ergänzung tätigen - auch mit der Ankündigung, zu diesen verschiedenen Punkten (Überschriften prüfen) noch weiteren Sachvortrag einreichen zu wollen.
Hält Person A an der Klage fest, folgt sehr wahrscheinlich ein negatives Urteil. Übergeht das Gericht jedoch das rechtliche Gehör von A, wird es für A beim Antrag auf Zulassung der Berufung besser.
Person A sollte sich bewusst sein, dass das Urteil sehr schnell kommen kann, wenn bereits diese Frage gestellt wird. Falls Person A nicht vorhatte, den Rechtsweg vollständig zu gehen, würde eine Rücknahme den Weg hier beenden und die Kosten senken.
Keine Rücknahme führt sehr wahrscheinlich - egal was Person A dem Gericht noch an Begründung schreibt - dazu, dass Person A mit Anwalt oder einem Notanwalt Berufungszulassung stellen kann und bei Ablehnung der Weg zur Verfassungsbeschwerde frei ist.