Neuigkeiten:

REGELNIMPRESSUMDATENSCHUTZERKLÄRUNG
Vor Erstellung neuer Beiträge SCHNELLEINSTIEG und FORUM-SUCHE benutzen. Fragen mit aussagekräftigem Betreff präzise stellen. Platzhalter wie z. B. ,,Person A", ,,Ort C" usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.

Hauptmenü

Mahnbetrag über 666 Euro erhalten

Begonnen von art18GG, 18. April 2016, 13:38

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

art18GG

Hallo zusammen,

Person B möchte hier einmal anfragen, ob auch andere in diesem Forum ein Schreiben vom Beitragsservice erhalten haben, in dem ein Beitrag mit den Ziffern 666 angemahnt wurde.
Bisher hat Person B dies für Zufall gehalten. Nachdem, was Person B hier im Forum liest, scheint dem Beitragsservice aber nichts mehr heilig zu sein, um Menschen einzuschüchtern.

Es ist durchaus so, dass Person B in ihren Widerspruchsschreiben gegen den Rundfunkbeitrag auch religiöse motivierte Gründe anführt, so dass es sie nicht wundern würde, wenn die Mitarbeiter des Betragsservices meinen sie mit solchen Maßnahmen einschüchtern zu können. Offensichtlich wissen diese Menschen nicht, dass ein Christ keine Angst vor dem Teufel hat.

Da Person B mittlerweile überlegt, ob sie in ihren Anfechtungsklagen nicht auch einen Passus einfügt, in dem sie begründet, dass sie die Rundfunkanstalten für antichristlich hält und den Rundfunkbeitrag deshalb ablehnt, wäre es interessant für sie zu erfahren, ob es sich hierbei um einen Einzelfall oder um eine gezielte Kampagne handelt.

Auch ohne diese zusätzliche Bestätigung ist sie mittlerweile zu der Überzeugung gekommen, dass es bei dem RBStV auch darum geht, auf Umwegen eine Verfolgung von religiösen Menschen zu legitimieren, so dass sie den hier im Forum vorgeschlagenen Weg des passiven und friedlichen Widerstandes für angemessen hält. Ihr Vorbild in diesem Sinne ist der Heilige Stephanus (Siehe Apostelgeschichte 6; 8 bis 7; 60). 

Person B beschäftigt sich in diesem Zusammenhang auch gerade mit der Urklage aller privaten Haushalte gegen den RBStV.

Siehe hierzu u.a.
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. 1-10,

https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html

BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. 1-10,

https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html

Person B wird versuchen das Schreiben hochzuladen, was jedoch einige Zeit dauern kann, da sie in ihrem Haushalt kein Internet, keine Telephon, kein Fernseher, kein Radio und natürlich auch keinen Scanner hat. Sie muss hierzu erst einmal andere Orte aufsuchen. 
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

Nichtgucker

Danke für den Link. Interessant, mit welcher Begründung das Bundesverfassungsgericht den Kläger im Dezember 2012 auf den normalen Verwaltungsgerichtsweg verwiesen hat:

"Im vorliegenden Fall kann der Beschwerdeführer die von ihm gerügten Grundrechtsverletzungen in zumutbarer Weise in verwaltungsgerichtlichen Klageverfahren gegen die Beitragserhebung geltend machen. Ein solcher Rechtsbehelf wäre jedenfalls nicht von vorneherein aussichtslos."

art18GG

#2
Person B hat das Schreiben, auf das sie Bezug nimmt, gescannt und hat mich beauftragt, es hier mit Seite 1 und 2 nun hochzuladen (Seite 3 enthält nur persönliche Daten).

In dem Schreiben sind vielleicht auch die beiden Wege interessant, die der Beitragsservice (BS) zur Wahl vorschlägt.
B geht natürlich den 1. Weg, wobei die Darlegung von BS hierzu durchaus widersprüchlich sind.

Auch wenn die Frage eher sekundär ist, würde Person B mal interessieren, ob beim 2.Weg die erwähnte Verjährung eigentlich schon für die Beiträge von 01.2013 – 03.2013 gilt, da dieser Zeitraum über die drei Jahre hinausgeht, für die ein Rückerstattungsanspruch geltend gemacht werden kann. Person B meint, dass dies dann mal wieder typisch für die Hinterlistigkeit von BS wäre, wenn Ansprüche für diesen Zeitraum schon verjährt wären.

Hat vielleicht jemand eine Idee, was Personen, die bisher brav gezahlt haben, passiert, wenn sie diesen Rückerstattungsanspruch nach §10 Abs. 3 RBStV geltend machen wollen und sich mit eine Verjährung nach BGB auseinandersetzen müssen?

Dies alles, natürlich ohne dass es sich dabei um eine Rechtsberatung handelt. Darauf weist der Beitragsservice in seinem Schreiben schließlich auch hin, dass man das nicht machen darf.


Edit "Bürger": PDF ohne Vorschau und lediglich mit Seite 1 > ersetzt durch JPG mit Vorschau für beide Seiten
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

nexus77

Das mit 666 Euro finde ich interessant. Ich hatte nämlich einen Gedanken die letzten Tage. Abgeleitet von der Abkürzung "BS". Das passt auch für beast system  (musst Du googlen, aber in Englisch). Gruß !

Nichtgucker

#4
Allgemein fallen mir spontan zwei Dinge ein:

1. Einen Säumniszuschlag von 8 Euro je Bescheid über 17,50 Euro halte ich für unangemessen.

2. Die Verjährung von Ansprüchen wird bei Einreichung einer Klage unterbrochen.  D.h.  ein Rückerstattungsanspruch muss rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden.


art18GG

#5
Zitat von: Nichtgucker am 20. April 2016, 20:24
2. Die Verjährung von Ansprüchen wird bei Einreichung einer Klage unterbrochen.  D.h.  ein Rückerstattungsanspruch muss rechtzeitig vor Eintritt der Verjährung gerichtlich geltend gemacht werden.
Wenn das stimmt, wäre es ziemlich unredlich, was der BS in seinem Infobrief vorschlägt. Daher sollte jeder anständige Bürger sowieso gegen den RBStV klagen. Person B hat in seinem ganzem Leben nie Schulden gemacht und seine Rechnungen stets pünktlich bezahlt, und muss sich jetzt auf einmal mit Mahnungen, Fristen, Vollstreckungsandrohungen und anderen Sachverhalten auseinandersetzen, mit denen Person B nie etwas zu tun gehabt hat. Glücklicherweise gibt es hier ein paar Engel, die ein wenig dabei helfen, bei dem ganzen Irrsinn etwas durchzublicken.   
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

gerechte Lösung

Brieffreundschaft mit dem BS bringt soviel wie das Diskutieren mit einem Hund. Die schreiben doch selbst, dass
sie als BS nichts zum Thema beizutragen haben. Man verbittet sich weitere Belästigungen von denen.

Was bewegt dich dazu, dich mit denen zu unterhalten?
Ratenzahlung? niemals.
Ist die Bankverbindung die der LRA? bestimmt die des BS. Dem BS steht nichts zu.

MMichael

#7
Zitat von: art18GG am 18. April 2016, 13:38
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. 1-10,

https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
Aah! Das Urteil vom 12.12.12 (Quersumme = 9)

Dazu zitiere ich mal aus
Verfahren am Verwaltungsgericht Berlin
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg110067.html#msg110067
Zitat von: MMichael am 24. November 2015, 18:16
[...]
Auf jeden Fall irrten die Bundesverfassungsgerichtsrichter, wenn Sie am 12.12.12 meinten: ,,Eine Vorabentscheidung wegen allgemeiner Bedeutung der Verfassungsbeschwerde nach § 90 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG ist nicht angezeigt.", wenn dieser Halbsatz doch heißt: ,,Das Bundesverfassungsgericht kann jedoch über eine vor Erschöpfung des Rechtswegs eingelegte Verfassungsbeschwerde sofort entscheiden, wenn sie von allgemeiner Bedeutung ist..."
[...]
und aus
"Offener Brief - Ablehnung des Rundfunkbeitrags aus Gewissensgründen"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4231.msg106992.html#msg106992
Zitat von: MMichael am 15. Oktober 2015, 12:31
[...]
Spannend ist, dass unser Bundesverfassungsgericht mit 1 BvR 2550/12 vom 12.12.2012 forderte, dass wir Bürger die Verwaltungsgerichte mit diese Grundsatzfrage beschäftigen. Oder wollten die Richter einen breiteren gesellschaftliche Diskurs? Oder geht es um die Lektion "Wie aus einem Bürgerrecht die Bürgerpflicht wird."?
[...]

Und ich verweise auf die spannenden Stellen dazu hier im Forum - z.B.:
Bundesverfassungsgericht widerspricht sich (zu Gunsten der Abgabe)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15218.msg101384.html#msg101384
Warum folgen Gerichte Degenharts Argumente nicht?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15219.msg101385.html#msg101385
VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16110.msg106965.html#msg106965
Was rechtfertigt, audiovisuelle Medien und Printmedien different zu behandeln?
http://gez-boykott.de/Forum/index.phptopic,16035.msg106538.html#msg106538
Material für Klagen aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13147.msg88460.html#msg88460
Vergleich Kriegsdienstverweigerung <-> Zahlungsverweigerung aus Gewissensgründen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,4968.msg42080.html#msg42080
Und im Internet
http://www.natuerlich-klag-ich.de/
https://helmutenz.wordpress.com/befreiung-rundfunkbeitrag/
https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata%2fzeits%2fNVWZ%2f2013%2fcont%2fNVWZ.2013.1569.1.htm#A
http://rundfunkbeitrag.blogspot.de/
... etc.

Bezüglich eines Infoschreibens könnte das eine oder andere Zählbare vielleicht folgenden Hinweis an die zuständige (welche das auch sei) Anstalt und/oder staatlich Aufsicht schreiben:
ZitatSehr geehrte Menschen, da ich erfahren habe, dass der Absender des beigefügten Schreibens nicht rechtsfähig ist, wende ich mich an Sie und bitte um Beistand und Hilfe. Nach Prüfung der Verhältnismäßigkeit stelle ich fest, dass für alle (auch die Menschen der nicht rechtsfähigen Firma in Köln) unser Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (s.a. https://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/) gilt, das am 23. Mai das Renteneintrittsalter 67 erreicht. Bitte sorgen Sie dafür, dass sich die Menschen der nicht rechtsfähigen Firma in Köln daran halten. Mit den illegal verarbeiteten Daten zu meiner Person beim Absender des o. g. Infoschreibens (und dessen Dienstleister / Postdienst) wollen die Menschen bei der Firma in Köln (dem Absender) mich zu einem Schuldner machen, weil ich mein Menschenrecht auf Wohnen wahrnehme. Dieses Handeln der Menschen bei der Firma in Köln verstößt in vielerlei Hinsicht gegen meine Grundrechte nach unserem Grundgesetz und auch gegen die Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Ich habe in meinem ganzem Leben nie Schulden gemacht und Rechnungen stets pünktlich bezahlt, und soll mich jetzt auf einmal mit Mahnungen, Fristen, Vollstreckungsandrohungen und anderen Sachverhalten auseinandersetzen, mit denen ich nie etwas zu tun gehabt hatte. Bitte sorgen Sie dafür, dass dieses verfassungs- und menschenrechtswidrige Handeln unterlassen wird und ich nicht weiter bedroht werde! Vielen Dank.
...vielleicht ...

Shuzi

#8
Zitat von: Nichtgucker am 20. April 2016, 20:24
[...]
1. Einen Säumniszuschlag von 8 Euro je Bescheid über 17,50 Euro halte ich für unangemessen.
[...]

Anscheinend gibt es in der Regel einen Festsetzungsbescheid pro Quartal siehe auch

Weiterer Festsetzungsbescheid trotz Widerspruchs
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=18442.0

Zwar muß man gegen jeden Festsetzungsbescheid Widerspruch einlegen, aber gegen jeden Widerspruchsbescheid eine Klage einzureichen macht keinen Sinn. Sobald der erste Widerspruchsbescheid vorliegt reicht man dagegen Klage ein und beantragt die Aufhebung sämtlicher Bescheide die man bis dahin erhalten hat. Je nach Ausgang der Klage überlegt man sich dann weitere Schritte.
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

ViSa

Lese ich das richtig auf dem 2.ten Dokument ???

ZitatBitte beachten Sie, das diese Informationen lediglich die Rechtsauffassung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wiedergeben und keine Rechtsberatung darstellen

Da ist @gerechte Lösung's Komentar nichts weiter hinzuzufügen:
ZitatBrieffreundschaft mit dem BS bringt soviel wie das Diskutieren mit einem Hund. Die schreiben doch selbst, dass
sie als BS nichts zum Thema beizutragen haben.
Man verbittet sich weitere Belästigungen von denen.

Was bewegt dich dazu, dich mit denen zu unterhalten?
Ratenzahlung? niemals.
Ist die Bankverbindung die der LRA? bestimmt die des BS. Dem BS steht nichts zu.

Was ein Irrenhaus ...

art18GG

#10
Zitat von: MMichael am 26. April 2016, 16:44
Zitat von: art18GG am 18. April 2016, 13:38
BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Dezember 2012
- 1 BvR 2550/12 -, Rn. 1-10,

https://www.bverfg.de/e/rk20121212_1bvr255012.html
Aah! Das Urteil vom 12.12.12 (Quersumme = 9)
oder 333, was 3 mal der heiligen Zahl 3 (siehe z. B. Dreifaltigkeit) entspricht.

In diesem Zusammenhang ist vielleicht anzumerken, dass der Kläger aus der Urklage schon ein bemerkenswerter Mensch sein muss. Person B könnte für sich nicht eine so generelle Ablehnung der elektronischen Medien begründen, auch wenn sie Rundfunk und Fernsehen vor vielen Jahren aus ihrem Haushalt entfernt hat, weil sie das durch diese Medien verbreitete religions- und glaubensfeindlichen Weltbild nicht mehr sehen und hören wollte.
Auch findet Person B die Rüge gegen die Verletzungen des Datenschutz sehr interessant, wenn man sich mal Anschaut, was für Daten alles an den BS nach §14 Abs. 9 RBStV von den Meldebehörden übermittelt werden. Niemand glaubt doch wirklich, dass die Rundfunkanstalten und der BS mit diesen Daten sorgfältig umgehen. Es ist in der Tat so, dass  alle Meldedaten einer Person an die Presse weitergeleitet werden, denn der öffentliche Rundfunk gehört schließlich zu dieser Branche. Öffentlicher kann man Daten eigentlich nicht verbreiten. Dass die Datenschützer, die ja sonst nicht so kleinlaut sind, hier nicht auf die Barrikade gehen, ist schon sehr verwunderlich.
 
Da war übrigens die 9, wobei Person B gestehen muss, dass sie mit der ganzen Zahlenarithmetik nicht wirklich etwas anfangen kann.   
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

nexus77

#11
Zitat von: art18GG am 29. April 2016, 15:13
Da war übrigens die 9, wobei Person B gestehen muss, dass sie mit der ganzen Zahlenarithmetik nicht wirklich etwas anfangen kann.

Konnte ich auch nicht, bis vor kurzem. Wenn Du Christ bist, dann könntest Du Dir durchaus vorstellen, dass ÖR/BS ein Teil des Systems der Gegenseite ist richtig. Was wäre das im religiösem Sinne ? Google mal Gematria, dass ist so eine Art Zahlencode....ich könnte noch mehr Beispiele bringen übrigens mir sind mind. 2 weitere Sachen aufgefallen. Aber ich schreibe das lieber nicht öffentlich, um nicht als VT´ler zu gelten  :laugh: Wer die 2 Sachen wissen will, kann mir eine PN senden.

Aber Dein Username ist auch verdächtig, denn 18 = 666. Und meiner auch lol

ellifh

#12
ZitatBitte beachten Sie, das diese Informationen lediglich die Rechtsauffassung des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio wiedergeben und keine Rechtsberatung darstellen

Soso, die "Rechtsauffassung" des BS ist nicht identisch mit geltendem Recht? Das wissen wir doch schon längst |-
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

art18GG

#13
Zitat von: Alpha667 am 29. April 2016, 15:30
Aber Dein Username ist auch verdächtig, denn 18 = 666. Und meiner auch lol
Die Idee dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk per Klageverfahren nach Art.18 Grundgesetz die Pressefreiheit entziehen zu lassen, war in der Tat etwas übertrieben. Person B hat aber mittlerweile den richtigen Weg gefunden, was nicht so einfach bei dem Thema RBStV ist.
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

Schandarm

#14
,,Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz."

Dies wird aus Absatz 1 gefolgert:

,,Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich."

Wie ich an anderer Stelle schon angemerkt habe, sind die ÖRR als "vollziehende Gewalt" den Grundrechten "verpflichtet". Art. 1. Abs. 3 GG "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht."

Technisch sollte der Beitragsservice gar nicht legal operieren, wenn er als Täter das GEZGesetz einklagt und sich gleichzeitig zum Richter über die Widersprüche aufschwingt. Das ist ein Paradox.

Wer in der BRD den Kriegsdienst verweigert hat, bekundete das mit einem "Widerspruch" und der ist dann vor einer anderen Instanz verhandelt worden!

Meine Widersprüche sind inhaltlich alle ignoriert worden, obwohl die Rechtsbelehrung ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweist. Das Fernsehen bekommt mit dem Gesetz einen Kirchencharakter. Wir werden zum Konvertieren gezwungen.