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Autor Thema: Mahnbetrag über 666 Euro erhalten  (Gelesen 11934 mal)

S

Schandarm

Re: Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
#15: 06. Mai 2016, 12:29
Wir sollten unsere Läufer aktivieren und die Dame des Spiels angreifen. Der Beitragsservice steht meines Erachtens auf tönenen Füßen. Ist die Dame gekippt, steht der König alleine.

Was genau sind das für Leute, die dort die Bürokratie machen? Sind das Anwälte? Sind das Schauspieler? Oder einfach irgendwelche Bürokraten? Die verraten uns ihre Namen ja nicht? Sagen wir doch unseren Anwälten, die sollen die Namen erfragen, ihre Legitimation und den Beitragsservice abmahnen wegen unsachgemäßer Bearbeitung der Widersprüche?


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S

Schandarm

Re: Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
#16: 07. Mai 2016, 16:35
Aber Dein Username ist auch verdächtig, denn 18 = 666. Und meiner auch lol
Die Idee dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk per Klageverfahren nach Art.18 Grundgesetz die Pressefreiheit entziehen zu lassen, war in der Tat etwas übertrieben. Person B hat aber mittlerweile den richtigen Weg gefunden, was nicht so einfach bei dem Thema RBStV ist.

Finde ich überhaupt nicht. Wir haben uns im Widerspruchs-Verfahren ohnehin offenbart und vice versa. Gibt's noch ein Geheimnis, was wir über den Staat und seine Untertanen denken?


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R
  • Beiträge: 99
Re: Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
#17: 08. Mai 2016, 21:07
Das Aktenzeichen vom aktuell angenommenen Berufungsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht lautet 1BvR 2666/15.

Da ich Satanist bin, sehe ich das natürlich überaus lässig  >:D bzw. ich halte das für ein besonders gutes Omen  ;D (wahrscheinlich kriege ausgerechnet ich dann wohl die nächste Mahnung über 777 € ;)  :o  :-\)


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Re: Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
#18: 13. Mai 2016, 13:53
Das Aktenzeichen vom aktuell angenommenen Berufungsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht lautet 1BvR 2666/15.

Da ich Satanist bin, sehe ich das natürlich überaus lässig  >:D bzw. ich halte das für ein besonders gutes Omen  ;D (wahrscheinlich kriege ausgerechnet ich dann wohl die nächste Mahnung über 777 € ;)  :o  :-\)

Vielen Dank für das Aktenzeichen. Habe hierüber die interessante Seite
http://natuerlich-klag-ich.de/klagegruende.html
gefunden, auch wenn die ganze Juristarei für eine Laien etwas Schwer zu lesen ist.

Person B hätte aber da noch Fragen in der Sache:
Warum darf man einen Satanisten oder Atheisten nicht zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichten?
Oder dürfte man es tun, wenn es hierfür eine parlamentarische Mehrheit gäbe?  ;D


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Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
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Re: Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
#19: 13. Mai 2016, 22:24
Warum darf man einen Satanisten oder Atheisten nicht zur Zahlung der Kirchensteuer verpflichten?
Oder dürfte man es tun, wenn es hierfür eine parlamentarische Mehrheit gäbe?  ;D   
Mr.X kann nur raten.
Wahrscheinlich, weil nicht alles auf einmal geht. Das wird mit Sicherheit auch noch kommen. Logisch wäre es ja, denn die Rundfunkzwangsabgabe sollen auch die Nichtnutzer bezahlen, warum nicht auch die Nichtgläubigen die Kirchensteuer?
Also Mr.X ist dafür! Also her mit dem Kirchensteuerstaatsvertrag.

Jetzt muss erst mal die eine Zwangsabgabe so richtig durchgedrückt werden. Da gibt es eben Quertreiber, die die Sache vehement behindern. Dann kann zum nächsten Punkt übergegangen werden.

Es klingt vllt. ein wenig ironisch, aber der Perversität sind keine Grenzen gesetzt.


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Re: Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
#20: 20. Mai 2016, 14:02
Wahrscheinlich, weil nicht alles auf einmal geht. Das wird mit Sicherheit auch noch kommen. Logisch wäre es ja, denn die Rundfunkzwangsabgabe sollen auch die Nichtnutzer bezahlen, warum nicht auch die Nichtgläubigen die Kirchensteuer?
Person B wollte eigentlich hier nur zum Nachdenken anregen, warum das nicht geht. Auch wenn sie eigentlich gerne Kirchensteuer zahlt, würde dies dann doch ganz schön gegen ihr Gerechtigkeitsempfinden gehen.


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Mahnbetrag über 666 Euro erhalten
#21: 31. Juli 2023, 15:34
Es wird sich wohl nie aufklären lassen, ob das hier veröffentlichte Mahnschreiben des Beitragsservice absichtlich so gestaltet wurde oder nur eine zufällige Zahlenkonstellation darstellt, was jedoch nichts daran ändert, dass dieses Mahnschreiben seltsam und diabolisch ist und bleibt. 

Menschen, die auf solche Schreiben des Beitragsservice hereingefallen sind, möchte ich an dieser Stelle daher darüber informieren, dass es immer noch möglich ist, seine Mitgliedschaft beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu kündigen und den Rechtsweg zu beschreiten. Den Weg, den ich empfehle, wird in dem folgenden Thema beschrieben und teilweise erörtert:

Negative Religionsfreiheit als Schutz vor dem destruktiven ÖRR-Kult
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,34924.msg211836.html#msg211836


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