Nach unten Skip to main content

Autor Thema: Es geht weiter: Erster gelber Brief (Widerspruchsbescheid)  (Gelesen 16777 mal)

n
  • Beiträge: 25
Hallo,

da fiktive Person A seit Langem mal wieder Post bekommen hat, diesmal in gelber Farbe, hier ein neuer Beitrag von mir zu dieser fiktiven Geschichte:

Historie:

2013/14: Zwangsanmeldung der Person A, nachdem alle Schreiben ignoriert

September 2014: Ersten Festsetzungsbescheid für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 30.6.2014 ==> Person A hat Widerspruch eingelegt (Standardschreiben aus diesem Forum)

November 2014: Ein "informatives Schreiben" erhalten ==> ignoriert (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11237.msg80535.html#msg80535)

Dezember 2014: Person A hat Zahlungsaufforderung mit Fälligkeitsdatum 15.12.2014 inkl. Zahlungsformular erhalten ("Ihre Rundfunkbeträge sind am 15.12.2014 fällig, bitte zahlen Sie den Betrag von 4XX EUR ... wir haben für Sie ein Zahlungsformular vorbereitet. MFG, ihr Beitragsservice") ==> ignoriert (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11237.msg83465.html#msg83465)

Januar 2015: Person A hat Mahnung erhalten (ohne Rechtshilfebelehrung) ==> ignoriert

Februar 2015: Zweiten Festsetzungsbescheid für den Zeitraum 1.7.2014 bis 31.12.2014 erhalten ==> Widerspruch eingelegt (Standardschreiben aus diesem Forum) (+ das Musterschreiben an den Herrn Dr. Stefan Wolff vom Beitragsservice, in dem Person A bittet, keine Briefe mehr von ihm zu erhalten)

.... 8 Monate Ruhe ....

Oktober 2015: Gelber Brief (8-seitiger Widerspruchsbescheid gegen Person A's zwei Widersprüche zu den zwei Festsetzungsbescheiden: "Ihre Widersprüche sind zulässig, aber unbegründet.", "Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung [...] wird abgelehnt." ... inkl Rechtshilfebelehrung) ==> ? ? ?



Fragen:

1) Kann mir (bzw. der fiktiven Person A) wer in ein paar Bullet-Points sagen, was jetzt Person A's Optionen sind und sie in die richtige Richtung schicken? Falls nur (A) Zahlung oder (B) Klage in Frage kommt, kann mir wer einen Link geben, wie das mit der Klage für Person A funktionieren würde und welche Aussichten das hat?

2) Wird eine Klage dadurch verkompliziert, dass Person A ab Januar 2016 für 1,5 Jahre in den USA ist?


Ich weiß, ich könnte auch selbst das ganze Forum durchlesen. Vielleicht mag es mir ein netter Mensch aber einfacher machen, dafür dass ich die fiktive Geschichte von Person A so schön erzählt habe und euch auf dem Laufenden halte :-)

Vielen Dank


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Moderator
  • Beiträge: 11.694
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
1) Kann mir (bzw. der fiktiven Person A) wer in ein paar Bullet-Points sagen, was jetzt Person A's Optionen sind und sie in die richtige Richtung schicken? Falls nur (A) Zahlung oder (B) Klage in Frage kommt, kann mir wer einen Link geben, wie das mit der Klage für Person A funktionieren würde und welche Aussichten das hat?

...auf die Schnelle:

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch

Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA  (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423

Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424

...wo schon mal eine Menge steht ;)


2) Wird eine Klage dadurch verkompliziert, dass Person A ab Januar 2016 für 1,5 Jahre in den USA ist?
Person A könnte z.B. ganz einfach bei der Rechtsantragstelle des zuständigen Verwaltungsgerichts vorstellig werden und ihre Situation schildern, um dazu dann eventuelle Optionen benannt zu bekommen...?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Moin.

Angenommen, eine fiktive Person F wäre in so einer ähnlichen Situation, könnte ich mir vorstellen dass sie erstmal so eine Klage beim VG zur Fristwahrung einlegen würde und sich dann um die Begründung kümmern würde.

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

n
  • Beiträge: 25
So spannend das Ganze ja ist und Person A sich gerne reinfuchsen würde, hat sie derzeit eine ~90h Woche (ja sie könnte ihren Beitrag auch einfach bezahlen, aber sieht es einfach aus Prinzip nicht ein).

Hat wer eine pragmatische Lösung? Kann das ganze aufwandsarm ein Anwalt für Person A machen, der von Person A's Rechtsschutzversicherung bezahlt wird (Verwaltungsrecht ist abgedeckt)? Empfiehlt das Forum Anwälte?


PS: Persönlich beim Verwaltungsgericht Hamburg vorstellig werden ist leider nicht mehr so einfach, da Person A in der Gegend nicht mehr wohnt. Person A würde es mal telefonisch versuchen.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2015, 23:51 von nonogeier«

K
  • Beiträge: 810
September 2014: Ersten Festsetzungsbescheid für den Zeitraum vom 1.1.2013 bis 30.6.2014 ==> Person A hat Widerspruch eingelegt (Standardschreiben aus diesem Forum)

[...]

Oktober 2015: Gelber Brief (8-seitiger Widerspruchsbescheid gegen Person A's zwei Widersprüche zu den zwei Festsetzungsbescheiden: "Ihre Widersprüche sind zulässig, aber unbegründet.", "Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung [...] wird abgelehnt."

Es ist krass, zu sehen, wie lange die benötigen, um einen 8-Seiter zu verschicken. Mich bestärkt dies in meiner Annahme, dass eine Beitragsverjährung im Bereich des Möglichen ist.

November 2014: Ein "informatives Schreiben" erhalten ==> ignoriert (http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11237.msg80535.html#msg80535)

Ich bin der Ansicht, dass man dieses Schreiben nicht ignorieren sollte - und zwar aus verwaltungsrechtlichen Gründen. Meines Wissens nach stammt dieses Schreiben vom Beitragsservice und kein anderer Absender ist darin zu erkennen. Meines Wissens nach enthält dieses Schreiben die Formulierung "Sie sind mit unserer Forderung nicht einverstanden." Und genau dies sollte man nicht unbeachtet lassen, wenn man argumentieren will, dass der Festsetzungsbescheid die erkennende Behörde nicht erkennen lässt und somit nichtig ist.

Das Schreiben, welches dem Festsetzungsbescheid unmittelbar vorausgeht, stammt ebenfalls ausschließlich vom Beitragsservice. Hierin steht sinngemäß die Formulierung: "Wir setzen den Rundfunkbeitrag durch Festsetzungsbescheid fest."

Sowohl das Schreiben des Beitragsservice unmittelbar vor und unmittelbar nach dem Festsetzungsbescheid sind meiner Ansicht nach für die Frage von Bedeutung, ob die erlassende Behörde im Festsetzungsbescheid erkennbar ist. Der "Festsetzungsbescheid" ist aus so vielen formellen Gründen nichtig. Aber der Gegner ist eben der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Für diesen wird gerne mal das Recht verdreht - wie man beispielsweise aus der Rechtsprechung zum Zugang erkennen kann.

Oktober 2015: Gelber Brief (8-seitiger Widerspruchsbescheid gegen Person A's zwei Widersprüche zu den zwei Festsetzungsbescheiden: "Ihre Widersprüche sind zulässig, aber unbegründet.", "Der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung [...] wird abgelehnt." ... inkl Rechtshilfebelehrung) ==> ? ? ?

Es ist zu prüfen, ob nicht die Ablehnung des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung nichtig ist. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ist seinem Sinn und Zweck nach nur dann statthaft, wenn der zugrundeliegende Verwaltungsakt vollstreckbar ist. Vollstreckbar ist er, wenn damit öffentliche Abgaben angefordert werden oder eine sonstige Handlung, Duldung oder Unterlassung angeordnet wird. Daher ist zu prüfen, ob mit dem "Festsetzungsbescheid" öffentliche Abgaben angefordert werden. Eine bloße Festsetzung ist keine Anforderung. Eine Anforderung öffentlicher Abgaben geschieht durch das sog. "Leistungsgebot". Das Leistungsgebot ist der juristische Fachbegriff für die Aufforderung des Abgabengläubigers an den Abgabenschuldner zur Zahlung. Das Leistungsgebot ist ein eigenständiger Verwaltungsakt, den man an folgender beispielhafter Formulierung erkennen kann: "Bitte zahlen Sie den festgesetzten Betrag in Höhe von xxx,yy Euro bis spätestens xx.yy.zzzz auf eines unserer angegebenen Konten." Die neueren "Festsetzungsbescheide" enthalten meines Wissens nach kein Leistungsgebot. Da es aber verschiedene Bescheidversionen gibt, ist dies immer im Einzelfall genau zu prüfen. Sofern bereits ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nicht statthaft gewesen ist, ist die Ablehnung des Antrags nichtig, § 44 Absatz 1 VwVfG.

1) Kann mir (bzw. der fiktiven Person A) wer in ein paar Bullet-Points sagen, was jetzt Person A's Optionen sind und sie in die richtige Richtung schicken? Falls nur (A) Zahlung oder (B) Klage in Frage kommt, kann mir wer einen Link geben, wie das mit der Klage für Person A funktionieren würde und welche Aussichten das hat?

Naja, mit den Aussichten ist das so eine Sache. Bisher hat in der Frage der Rechtmäßigkeit der Festsetzung keine Klage Erfolg gehabt. Ganz allgemein gesprochen: Wenn man klagen will, sollte man dies als eine Art Protest gegen ein Unrechtssystem sehen. Das letzte Wort ist ja noch lange nicht gesprochen. Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht müssen noch darüber entscheiden. Meiner Ansicht muss die Sache auch dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund würde es Sinn machen, gleich mit Erhebung der Klage die Aussetzung des Verfahrens anzuregen, weil derzeit beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht in dieser Sache bereits Verfahren anhängig sind.

2) Wird eine Klage dadurch verkompliziert, dass Person A ab Januar 2016 für 1,5 Jahre in den USA ist?

Nein, sofern man einen Prozessbevollmächtigten hat.
Und nicht vergessen: Den Wohnsitz in Deutschland abmelden. Denn sonst gehen einem die Geier immer weiter auf die Nerven.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. November 2015, 00:51 von Knax«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.694
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Hat wer eine pragmatische Lösung? Kann das ganze aufwandsarm ein Anwalt für Person A machen, der von Person A's Rechtsschutzversicherung bezahlt wird (Verwaltungsrecht ist abgedeckt)?
Empfiehlt das Forum Anwälte?

Auch hier bietet eine kurze Suche mit Begriffen wie "Rechtsschutzversicherung", "Anwälte Rundfunkbeitrag" usw. durchaus so einige Treffer... ;)

Das Problem bei der Inanspruchnahme von Anwälten ist weniger eine "Systemtreue" als vielmehr die Kosten.
"Streitwert" zu gering - Honorar nach Gebührenordnung (der Anwälte! ;) ) nicht "auskömmlich*. Eher ein "Idealisten"-Job - bzw. zumeist individuelle Honorarvereinbarung.
Auch eine
Rechtsschutzversicherung beim Klageweg gegen den Rundfunkbeitrag
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,6913.msg52113.html#msg52113
dürfte i.d.R. keine höheren Vergütungen als die der Gebührentabellen tragen - insofern sind diese RSV nicht zwingend ein Garant dafür, dass ein Anwalt auch tatsächlich gerne tätig wird... ;)
Aber: "Versuch macht kluch..." ?

Anregungen u.a. im Forum - Koblenzer & Bölck scheinen derzeit die Aktivsten. Allerdings dürften deren Kapazitäten auch nicht unbegrenzt sein...
Rechtsanwälte zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dessen Finanzierung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11251.0.html

...hilfreich kann es daher sein, wenn man sich z.B. in Gruppen zusammenfindet - Anregung siehe u.a. hier:
Klage gegen den NDR durch Rechtsanwalt Thorsten Bölck
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11090.msg79427.html#msg79427


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

n
  • Beiträge: 25
Nehmen wir an, Person A hätte ihre Rechtsschutzversicherung angerufen (ARAG) und diese wollte keine Deckungszusage geben, da "keinerlei Erfolgsaussicht". War das das letzte Wort, oder kann man dagegen vorgehen?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

K
  • Beiträge: 810
Nehmen wir an, Person A hätte ihre Rechtsschutzversicherung angerufen (ARAG) und diese wollte keine Deckungszusage geben, da "keinerlei Erfolgsaussicht". War das das letzte Wort, oder kann man dagegen vorgehen?

Wenn man ganz lieb fragt und insbesonders eine Klageschrift mit herausragenden juristischen Argumenten verfasst hat, dann könnte es vielleicht sogar sein, dass das GEZ-Boykott-Forum einen Kläger finanziell unterstützt.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

m

mb1

  • Beiträge: 285
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die im nachfolgenden Link relativ gut dargestellt werden:
http://www.finanztip.de/rechtsschutzversicherung-deckungszusage/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Klage 2 eingereicht (03/2017)
Rundfunkbeitrag Zahlung: 01/2013 - heute: 339,64 €
Klage 1 rechtskräftig abgewiesen (01/2016)

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
... Das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht müssen noch darüber entscheiden. Meiner Ansicht muss die Sache auch dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt werden. Vor diesem Hintergrund würde es Sinn machen, gleich mit Erhebung der Klage die Aussetzung des Verfahrens anzuregen, weil derzeit beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht in dieser Sache bereits Verfahren anhängig sind. ...

Angenommen eine fiktive Person F wäre in einer ähnlichen Situation und hätte einen ziemlich ähnlichen Widerspruchsbescheid in einem gelben Umschalg bekommen - wie lauten die entsprechenden Aktenzeichen der beim Bundesverwaltungsgericht und beim Bundesverfassungsgericht z.Zt. diesbezüglich laufenden Verfahren, die Person F in der Klagebegründung für das VG evtl. zur Ruhendstellung des Verfahrens anführen könnte?

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.694
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nehmen wir an, Person A hätte ihre Rechtsschutzversicherung angerufen (ARAG) und diese wollte keine Deckungszusage geben, da "keinerlei Erfolgsaussicht".
War das das letzte Wort, oder kann man dagegen vorgehen?

Wie eigentlich aus oben von mir benannten Links hervorgeht, ist es nicht gerade selten, dass die Versicherungen auf die unbedarfte Nachfrage eines "Laien" eher die Schiene fahren, Aussichtslosigkeit zu propagieren.
Sie kennen weder die Klagegründe, noch können sie eine Gerichtsentscheidung vorwegnehmen.
Die Deckungsabfrage sollte daher wohl eher schriftlich und durch einen bzw. den Anwalt erfolgen.

Bitte in obigen Links nachlesen und hier nicht eine abschweifende Zweitdiskussion über Rechtsschutzversicherung starten, da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind.

Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

n
  • Beiträge: 25
Person A ist jetzt ziemlich demotiviert. Seitenlange Absage von der Rechtsschutzversicherung liegt im Briefkasten. Qualifizierte Anwälte wollen >150 EUR pro Stunde für ihre Dienste (der Kontostand beim Beitragsservice entspricht somit ca. 4 Stunden). Und das Verwaltungsgericht Hamburg ist nicht dafür bekannt, bürgerfreundlich zu sein.

Ist jetzt wirklich der Punkt gekommen, wo Person A >600€ überweist, obwohl sie in dem Zeitraum seit 2013 (und sogar wesentlich länger) kein Rundfunkempfangsgerät besessen hat (außer eines dienstlichen Notebooks)?


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

  • Beiträge: 586
  • Status: Noch nie Rundfunkbeiträge bezahlt.
Angenommen, eine fiktive Person F wäre in so einer ähnlichen Situation, könnte ich mir vorstellen dass sie erstmal so eine Klage beim VG zur Fristwahrung einlegen würde und sich dann um die Begründung kümmern würde.

Und außerdem könnte ich mir vorstellen, dass diese Person F bereits alle dafür notwendigen Anlagen 2-fach kopiert/ausgedruckt hat, das Anschreiben bereits auch ausgedruckt hat und nächsten Montag per Fax & Einschreiben mit Rückschein dem zuständigen VG zukommen lassen würde...  ;) >:D

Person F würde sich danach wahrscheinlich mit der Formulierung der Begründung befassen, wenn's schnell gehen muss Abschnittsweise mit Copy-and-Paste.

Person A könnte z.B. ähnlich handeln wie Person F.

Wenn Person A  in dem Zeitraum seit 2013 (und sogar wesentlich länger) kein Rundfunkempfangsgerät besessen hat, sollte sie das in der Begründung anführen, und auch dazu schreiben, das Paul Kirchhoff in seinem Gutachten (hier), mit dem die Rundfunkgebühren rechtlich begründet werden, ausdrücklich darin geschrieben hat dass es eine Befreiungsmöglichkeit für Nichtnutzer geben muss.

Vielleicht hätten Person F und Person A dann erstmal wieder für ein oder 2 Jahre oder für immer (?) Ruhe vor denen (evtl. Ruhendstellen des Verfahrens)...

Frei  8)


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2015, 05:05 von Frei«
-> Link zur aktuellen Situation einer fiktiven Person F

-> Link zur fiktiven 60-seitigen Klagebegründung einer fiktiven Person F

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.

w
  • Beiträge: 147
Wäre ich Person A, würde ich Klage mit Begründung einreichen und dann Adresse in den USA mitteilen.
Zur Zeitersparnis könnte Person A eine Standard-KLagebegründung hier aus dem Forum nehmen, die auf Verfassungswidrigkeit zielt.
Meine Klagebegründung ist auch ziemlich simpel - geht aber nur für Alleinstehende. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes Art. 3 I GG, weil Alleinstehende letztlich mehr bezahlen als Paare, WGs oder Mieter-Untermieter! Dafür gibt es aber keinen Grund - d.h. - das geht gar nicht!
Diese Begründung wird im März 2016 in der Revision verhandelt (wie viele andere Begründungen auch - insgesamt 16 (?) Verfahren). Wenn diese Urteile da sind, sollte Person A sich weiter schlau machen und im Falle eines für uns positiven Ausgangs die Rechtschutzversicherung nochmals anfragen!



Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Am Ende ist alles gut; wenn es nicht gut ist, ist es nicht das Ende.

  • Moderator
  • Beiträge: 11.694
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Person A ist jetzt ziemlich demotiviert. Seitenlange Absage von der Rechtsschutzversicherung liegt im Briefkasten. Qualifizierte Anwälte wollen >150 EUR pro Stunde für ihre Dienste (der Kontostand beim Beitragsservice entspricht somit ca. 4 Stunden).

In 1. Instanz besteht keine Anwaltspflicht - die Frage der Kostenübernahme dürfte insofern erst einmal zweitrangig sein.

Und das Verwaltungsgericht Hamburg ist nicht dafür bekannt, bürgerfreundlich zu sein.

Wie kommt Person A darauf?!? ;)
Gerade das VG Hamburg ist dafür bekannt, die entsprechenden Verfahren ruhend zu stellen...

Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.0.html
und ebenfalls Hamburg:
Mut zu Taten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12777.msg88703.html#msg88703
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12856.msg89355.html#msg89355

Siehe insbesondere auch die kleine Zusammenfassung unter
Hamburg setzt Verfahren aus !!! Was jetzt ?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.msg97878.html#msg97878
In Hamburg werden die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ausgesetzt, da inzwischen drei Verfahren beim OVG liegen:

4 Bf 203/14
5 Bf 2/15
5 Bf 3/15

...
Wer sich über den Stand der Verfahren informieren will, kann die Geschäftsstelle des OVG unter 040/42843-7657 erreichen.

danke!

Laut Forum wären also einige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht ruhend gestellt bzw. ausgesetzt:

3                     VG Karlsruhe (user: noTV, karlsruhe, Helmut Enz)
1                     VG Frankfurt (user: pessimist)
1                     VG Gelsenkirchen (user: democratic)
1                     VG Darmstadt (user: gerichtsvollzieher) - Aktenzeichen: 4 L 483/14
2 oder mehr      VG Hamburg (user: Nafta, nichtgucker,...)

und vermutlich weitere... siehe auch: user_Bürger/roggi: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12967.msg97588.html#msg97588

Die Verwaltungsgerichte berufen sich in ihrer Entscheidung auf folgende anhängige Verfahren:
Zitat
VG Freiburg vom 02.04.2014 – 2 K 1446/13 -, VG Stuttgart jeweils vom 01.10.2014 – 3 K 4897/13 und 3 K 1360/14 -). Die in allen Verfahren zugelassene Berufung wurde auch in allen Verfahren eingelegt (Aktenzeichen beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: 2 S 1943/14, 2 S 2104/14 und 2 S 2168/14).
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11385.msg82551.html#msg82551


sowie: Oberverwaltungsgericht OVG Hamburg, s. o. (zitat nichtgucker)

Beim Verfassungsgericht anhängig (derzeit), Aktenzeichen: AR 1409/15
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12931.msg91101.html#msg91101

ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Gewähr


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

 
Nach oben