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Autor Thema: Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft Zwangsvollstreckung  (Gelesen 53313 mal)

A

Ambanja

Ich frage mich,warum wir das Forum haben.Hast Du Dich um eine Person als Zeuge bemüht ?
Oder ist man dann, trotz über 11000 Benutzern (Mitstreitern) wenns drauf ankommt, doch wieder alleine an der Front!!

In solchen Fällen hilft es, wenn man rechtzeitig einen der zahlreichen Runden Tische aufsucht, die sich mittlerweile über das ganze Land verteilt gebildet haben.

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,50.0.html

du sagst es "rechtzeitig" und die Zeit war dafür nicht mehr gegeben


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Das meinte ich damit.


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S
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Ist auch egal. Es ist aktuell so wie es ist.
Da der BR recht schnell ist, sollte der nächste Zettel vom VG hoffentlich morgen ankommen.


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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
...im eigenen Umkreis und nicht hier im Forum, wäre Person A auch neu, daß es diesen "Service" hier auch gibt
....

Einfach rechtzeitig mal im Forum fragen, es gibt mittlerweile einige Mitstreiter, die gerne "mitgehen".

Wenn ich Zeit habe und ein Ort mit Bus und Bahn erreichbar, bin ich dabei!! 8)

Komme gerade auch vom Amtsgericht Karlsruhe als Mitgeher bei einer Erinnerung (blödes Wort, müßte eigentlich Beschwerde heißen)

War auch mal wieder eine interessante Erfahrung, werde darüber noch berichten.

Als "Belohnung" für dieses "Mitgehen" hat sich der entsprechende Mitstreiter gleich auch

bereit erklärt nun künftig auch bei anderen Mitstreitern bei Bedarf mitzugehen (Multiplikator!)



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

A

Ambanja

...im eigenen Umkreis und nicht hier im Forum, wäre Person A auch neu, daß es diesen "Service" hier auch gibt
....

Einfach rechtzeitig mal im Forum fragen, es gibt mittlerweile einige Mitstreiter, die gerne "mitgehen".

Wenn ich Zeit habe und ein Ort mit Bus und Bahn erreichbar, bin ich dabei!! 8)

Komme gerade auch vom Amtsgericht Karlsruhe als Mitgeher bei einer Erinnerung (blödes Wort, müßte eigentlich Beschwerde heißen)

War auch mal wieder eine interessante Erfahrung, werde darüber noch berichten.

Als "Belohnung" für dieses "Mitgehen" hat sich der entsprechende Mitstreiter gleich auch

bereit erklärt nun künftig auch bei anderen Mitstreitern bei Bedarf mitzugehen (Multiplikator!)

das hört Person A gerne und spricht hier mal ein ganz fettes Lob an alle so hilfsbereiten User aus !
Gerne kommt Person A auf das Angebot zurück, sollten weitere Termin anstehen ... die Unsicherheit sitzt Person A immer im Nacken  :-\


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A

Ambanja

Also Haft wird hierbei nicht beantragt, steht auch so im Schreiben vom Belustigungsservice.
Unabhängig davon würde ein Person K vorsichtshalber ein Schreiben für das AG aufsetzen mit dem Hinweis auf den Beschluss vom LG Münxxen.
So dass im Fall der Fälle schnell gegen die Eintragung die "Erinnerung" beim AG abgegeben werden kann. Zwei Wochen sind schnell vorbei.

wie würde in etwa ein solchen Schreiben aussehen und mit dem Beschluss vom LG "Münxxen" ist München gemeint ?
Bezogen auf folgendes Urteil ?

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599

um auf´s Thema wieder zurück zu kommen  ::)


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Ambanja

so, jetzt is die K.... am dampfen  :-\... der Antrag auf Eilrechtschutz wurde abgelehnt.

Morgen scannt Person A das mehrseitige Schreiben ein, damit evtl. jemand der Person A den Rechtsblablabla ausdeutschen und weitere Schritte vorschlagen kann. Person A dreht am Rad  :'(


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Das würde aber eine Person XY gerne mal lesen. Evtl. hat der Stellvertreter auch was übersehen.

Aber mit dem Beschluss vom LG Münxxen wäre dann der sofortige Weg über das AG offen und sehr aussichtsreich.
1. Bzgl. dem Vollstreckungsersuchen selbst...
2. wie auch gegen den Eintrag ins Schuldnerverzeichnis.

Bei einem Bewohner im Haus nebenan, war der Weg über das AG u. LG erfolglos, dafür brachte der anschließende Weg über das VG den ersten Erfolg.


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Ambanja

wie angekündigt postet Person A mangels Scanner das Schreiben erst Morgen in der Arbeit


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Ambanja

wie versprochen hat Person A den abgelehnten Antrag auf Eilrechtschutz eingescannt.
Wie soll Person weiter verfahren ?  :'(



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Ambanja

weitere Seiten des abgelehnten Antrags



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Ambanja

und weiter gehts


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Ambanja

und noch was ...



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Ambanja

hier die letzte Seite, die vorletzte kann Person A nicht mehr laden, da größer als 200kb



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Sehr interessant. Es gibt anscheinend beim BeReichservice zwei verschiedene Schreiben und Strategien. Hier augenscheinlich die Version, wenn kein Widerspruch gegen die Beitragsbescheide geleistet wurden...

Das VG hat hier aber noch nicht entschieden, denn das sind nur die Seiten der jur. Abteilung des BeReichservice.
Die Tante vom Hausmeister in der Nachbar-WG würde vermutlich nun zweigleisig fahren und beim VG das Urteil des LG Münxxen noch nachreichen und parallel dazu das AG mit einer "Erinnerung" ersuchen (auch mit den Hinweis bzgl. LG Urteil). Beim AG müssen vermutlich zwei Themen abgehandelt werden. Erstens, die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis und zweitens bzgl. der Vollstreckung an sich.


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