Die Textbaustein-"Informationsblätter", auf die ARD-ZDF-GEZ in Ihren Entgegnungen an die Gerichte gern verweisen, sind mittlerweile altbekannt - und machen deren Ausführungen auch nicht gerade "glaubhafter"...
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.htmlsowie auch ganz aktuell
BS instruiert Gerichte und GV: BGH-Beschluss legitimiere Vollstreckungspraxishttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15958.0.htmlZitat aus der Verfügung
[...] insbesondere reicht das bloße Bestreiten, dass die Bescheide zugegangen sind nicht aus. Es müssten vielmehr konkrete Mängel der Adressierung o.ä. vorgetragen werden.
Hier sei das Vollstreckungsgericht nochmals explizit verwiesen auf
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.htmlausführlich u.a. thematisiert in der
BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschlusshttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964unter
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.htmlsowie dort auch die aktualisierte (aber auch auf Sachsen angepasste) Version der
"Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"gem. neuerer, tendenzieller Erkenntnisse u.a. unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096Person A könnte und sollte sich aus aktuellem Anlass auch noch mal befassen mit der
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheidhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.htmlDie weiteren Aussagen in der fiktiven Verfügung sind äußerst fraglich bis haltlos (wenn nicht gar dreist)
Dem Vollstreckungsersuchen an den OGV lag ein vollstreckbares Ausstandsverzeichnis bei. Dieses Ausstandsverzeichnis eines öffentlich-rechtlichen Beitragsgläubigers stellt grds. eine Vollstreckungstitel dar.
Es sei hier und überall nochmals darauf verwiesen, dass ein Vollstreckungsersuchen zwar gem. der jeweiligen Landesvollstreckungsgesetze mglw.
"an die Stelle eines vollstreckbaren Titels treten" kann, jedoch wohl allenfalls nur dann, wenn dieser
vollstreckbare Titel = VERWALTUNGsakt = Bescheid überhaupt tatsächlich existiert.
Ein Vollstreckungsersuchen ist selbst aber eben KEIN "VERWALTUNGsakt":
Sächsisches Oberverwaltungsgericht Bautzen
Beschluss, Az. 3 B 7/15
http://www.justiz.sachsen.de/ovgentschweb/documents/15B7.B02.pdf
Wichtig ist zu lesen Satz 3 in der PDF, darum ging es in dem Beschluss von 2 L 240/14
Beide Beschlüsse, also auch der aus dem Anhang, sollten gelesen werden, weil das OVG nur einen Teil abändert, bleiben einige Aussagen aus dem VG Urteil bestehen.
[...]
Zitat aus Satz 6 vom Anhang 2 L 240/14
Das Vollstreckungsersuchen ist mangels eigener Außenwirkung kein Verwaltungsakt.
weiteres Zitat aus der Verfügung
Die Aufgabe zur Post reicht als Zustellnachweis aus, wenn bei mehreren Schreiben an diese Adresse keine Unregelmäßigkeiten auftgereten sind und der Schuldner außer einfachem Bestreiten keine konkreten Tatsachen vorträgt, die eine ordnungsgemäße Postzustellung zweifelhaft erscheinen lassen.
Ich glaube, mein Schwein pfeift! Es sei hiermit nochmals verwiesen auf
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.htmlDass - wie die Gegenseite argumentiert -
"die Zustellung der Bescheide durch deren Zusendung per einfachem verschlossenem Brief ersetzt werden [Ar. 17 Abs. 1 1 BayVwZVG]" kann, dürfte *unerheblich* sein, da eben
"im Zweifel der Zugang und der Zeitpunkt des Zugangs durch die Behörde nachzuweisen ist" - und zwar durch tatsächliche
ZUSTELLnachweise - und nicht durch VERSANDnachweise!!!
Das RISIKO eines einfachen Versands trägt selbstverständlich der Absender.
Auch dies alles fein säuberlich nachzulesen in den höherinstanzlichen Entscheidungen.
Wann begreifen es die Gerichte endlich und orientieren sich gefälligst an der ziemlich eindeutigen Gesetzeslage und höherinstanzlichen Rechtsprechung und lassen sich endlich nicht mehr durch die Zitierung unterinstanzlicher Entscheidungen von ARD-ZDF-GEZ an der Nase herumführen...?!??!
Da es sich hier um das fiktive Bayern handelt, bitte auch in diesem Board die anderen Beiträge sichten - u.a. auch diesen...
Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599[...]
Seite 3 ist die wichtigste... LG München fordert von der Gegenseite Nachweise über die Zustellung der Bescheide
Seite 2 begründet weshalb
VOLLTREFFER!!!
sowie weitere Ausführungen im gleichen Thread weiter oben
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104594.html#msg104594sowie weiter unten
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104633.html#msg104633