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Autor Thema: Beschwerde wurde zurückgewiesen - nächster Schritt?  (Gelesen 24120 mal)

g
  • Beiträge: 181
Ein Bote des Olymps brachte neue Kunde "...in richterlichem Auftrag wird empfohlen, den Antrag zurückzunehmen oder die Hauptsache für erledigt zu erklären..."

Wie lange hätte Frau/Mann hier denn Zeit zu antworten? Über eine Zeitraum ist nichts zu sehen.
Zudem noch die Frage, wie man eigentlich den Streitwert berechnet?

Der Bote hatte noch weitere 10 "Gedanken" bei sich, die aber nichts Neues beinhalten. Dafür aber eine Auflisten von 36 Urteilen von OVGs und VGs, dass der Beitrag verfassungsgemäß sei. Und auch der Hinweis, dass alle bay. VGs an das Urteil des BayVerfGH gebunden sind. Art. 29 BayVerfGH.  <- wo ist das nachzulesen?

Edit: Warum soll Rocky dien Kosten tragen? Die LRA meint das so? Wie soll das abgewiesen werden?

guten Tag im Boxring.
ein anderer Bote des Olymps, Engel Z hat die Frage nach der zur Verfügung stehenden Zeitspanne dem VG Hades selber gestellt, nach Aussagen des VG "würde man seitens Gericht doch mit einer Antwort binnen zwei drei Wochen rechnen, auch wenn keine Frist gesetzt wird - weil irgendwann davon auszugehen ist dass der Trainer den Antrag nicht mehr weiterverfolgen will"

zur Frage des Streitwerts gilt in himmlischen Gefilden, dass bei Engel Z eine Erscheinung BR in der Erwiderung zum Antrag einen Streitwert der Hälfte des Hauptsacheverfahrens benannt hat, jedoch das VG Hades dem nicht gefolgt ist und den Streitwert auf ein Viertel festgesetzt hat (unbekannt ob das immer so ist). mit anderen Worten, wenn in der Hauptsache strittige Bescheide im Wert von 400 Manna vorliegen, dann hat das Eilverfahren einen Streitwert von 100 oder 200 Manna  - dies ist jedoch nur für die anfallenden Kosten relevant.

Die zehn Gedanken sind wohl Ausführungen und Erwiderungen der Erscheinung BR - dass die VG an das Urteil BayVerfGH gebunden sind, ist wohl unstrittig, auf Bundesebene sind auch alle Gerichte ans Verfassungsgericht gebunden. die korrekte Such und Fundstelle ist hier:
Art.29 Abs.1 Gesetz über den Bayerischen Verfassugsgerichtshof  VfGHG

Die Kosten trägt immer der Verlierer im Boxring, genauso wie Rocky beantragt hat, dem Gegner die Kosten aufzuerlegen, wird der Gegner das natürlich auch tun. Der Schlüssel zum Entscheid über die Kosten (wie auch des Erfolgs) liegt im Terminus "überwiegender Aussicht auf Erfolg (der Hauptsache)"  Diesen Schlüssel wirklich zu verstehen, ist eine sehr lange Trainingseinheit, denn die Auffassung in der Rechtslehre widerspricht hier vielfach dem gesunden Sportlerverstand.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. August 2015, 12:49 von gurke7«

S
  • Beiträge: 133
Neuigkeiten aus dem Olymp.

Hier mal ein Auszug aus dem Blättchen der Weisheit.

Zitat
"...
Antrag gemäß §80 Abs. 5 VwGo

erlässt das Bayerische VG MCU am xx.xx.xxx ohne mündliche Verhandlung folgenden Beschluss:
1. Das Verfahren wird eingestellt
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens
3. Der Streitwert wird auf EUR xxx,xx festgesetzt

Gründe:
Die Antragspartei hat am xx.xx.xxxdie Hauptsache für erledigt erklärt. Die Gegnerpartei hat am xx.xx.xxx der ERledigung zugestimmt.
Das Verfahren ist daher in entsprechender Anwendung das §92 Abs. der VwGO einzustellen.
Über die Kosten des Verfahrens ist gemäß §161 Abs. 2 VwGO nach billigem Errmessen zu entscheiden.
Billigem Ermessen entspricht es im vorliegendem Fall, die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen, da er vor. in einem Hauptsacheverfahren unterliegen würde,
Auf die zutreffenden Ausführungen des Antragsgegners im Schriftsatz vom xx.xx.xxx - insbesondere zur Entstehung der Rundfunkbeitragspflicht kraft Gesetzes - wird zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen. Im Übrigen hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof mit für das Verwaltungsgericht bindender Wirkung entschieden, dass der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag keinen verfassungsrechtl. Bedenken begegnet Vf:8-VII-12 und Vf.24-VII-12).

Rechtsmittelbelehrung:
Nummer 1. und 2. sind unanfechtbar
Gegen die Streiwertfestsetzung steht den Beteiligten die Beschwerde
... ... ... (Der Wert liegt unter 200 EUR...also damit hinfällig) ...

Dann hier noch eine Stellungnahme vom BerserkerRecht:
Zitat
... stimmt der Antragsgegner der Erledigungserklärung zu und beantragt die Kosten dem Antragsteller aufzuerlegen. Dies entspricht billigem Ermessen, weil der Antragsteller in einem Hauptsacheverfahren verlieren würde. Die Rundfunkbeitragspflicht entsteht und besteht kraft des Gesetzes.  Dies hat auch der BGH (Beschluss vom 19.05.2014 - 5T81/14) in seiner Entscheidung festgestellt, mit der er die Fehlentscheidung das LG Tübingen aufgehoben hat. Die Direktanmeldung ist daher rein deklaratorisch und nicht etwa konstitutiv. Dass sie im RBStV nicht genannt wird, ist daher nur logisch. Die Anmeldung fußt auf den gesetzlichen Vermutungen das §2 Abs. 2 Satz 2 RBStV. Verstöße gegen das Europarecht und Verfassungsrecht hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer Entscheidung vom 15.05.2014 mit ausführlicher Begründung verneint. Die Einwände des Antragstellers sind daher unbeachtlich.
....


Die Überlegungen das Hades:
1. es sieht so aus, als ob der BR dem Gericht alles vorkaut und das Gericht einfach sagt, passt schon. "...weil der Antragsteller in der Hauptsache verlieren würde"
2. Der BayVerfGH hat der Meinung Hades nach nicht über das Europarecht geurteilt?!?
3. Fehlentscheidung LG Tübingen -> Es gab im Schreiben keinen Hinweis auf dieses Urteil, nur auf die neueren Urteile -> die Leben hinterm ABC
4. Die Direktanmeldung ist daher rein deklatorisch. Da bleibt einem echt die Spucke weg, wie dreist die sind.
5. Die anhängigen Verfahren am BVerfG und BVerG interessieren die Nullkommanichts


Anmerkungen und Diskussion erwünscht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. August 2016, 02:44 von Bürger«

  • Beiträge: 3.239
In den letzten Urteilen wird immer wieder geschrieben, dass der RBStV nicht gegen Europarecht verstösst. Ohne dafür einen Beweis zu liefern. Damit hofft die ehrenwerte Gesellschaft wohl, Urteile zu liefern, die andere Gerichte nur abschreiben müssen. Womit klar ist, der Europäische Gerichtshof muss angerufen werden, bevor weitere Verfahren vor den Verwaltungsgerichten abgeurteilt werden. Denn diese ehrenwerte Gesellschaft will kein Recht. Die rauben uns aus, weil die sich für etwas halten, was sie nicht sind. Warum haben die studiert, gearbeitet, gekämpft? Um den arbeitenden Bürger zu bestehlen? Oder wollten die mal eine bessere Welt für sich und ihre Familien? Pfui, wie tief kann man sinken, wenn mit Geld gewedelt wird... Das, was die ihren Familien antun, hat mit Liebe und Fürsorge nichts zu tun, sondern fällt in die Kategorie soziale Kälte, Unsicherheit, Repressalien, Unrecht verteidigen, selbst Verbrecher werden.


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H
  • Beiträge: 53
Ich hoffe nur, dass der EGH auf unserer Seite steht und nicht mit diesen vollgefressenen Schlammsäcken unter einer Decke steckt, denn dann können wir nicht erwarten, dass dieser unverschämten Abzockerei an den Bürgern ein Ende nimmt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 27. August 2016, 02:42 von Bürger«

Sehr informativ und auch noch unterhaltsam geschrieben!

Ich kenne da jemandem der bei Rockies Kampf im Publikum sahs und ein ähnliches Problem hat. Leider hat er gegen Ende des Kampfes gerade sein Popkorn fallen lassen und nicht alles gesehen.
Bezüglich der Neuigkeiten aus dem Olymp, heisst das Rocky musste den Forderungen des Gerichtsvollziehers nachkommen um einem Schufa Eintrag und der Vermögensauskunft zu entgehen?

Danke


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