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Autor Thema: Direktanmeldung  (Gelesen 96137 mal)

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Re: Direktanmeldung
#135: 06. April 2018, 12:21
Hallo @gerechte Lösung, habe eine kleine Anmerkung zu folgendem Einzelpunkt...

......
In der Verwaltungsvereinbarung Beitragseinzug wir von Kundenbetreuung gesprochen.
https://fragdenstaat.de/files/foi/49305/Verwaltungsvereinbarung_Beitragseinzug.pdf
Der Nutzer/ Teilnehmer ist der Kunde.
Ein Kunde bekundet seinen Willen, ein Angebot zu nutzen.
...
Wird der Kunde gar nicht mehr gefragt und er wird zwangsangemeldet, dann ist er eben nicht mehr Kunde sondern ein sog. ZWANGSMITGLIED.
Denn Zwangskunden gibt es nicht, da die Willensbekundung fehlt!
...

...worauf sich auch schon andere Foristen bezogen hatten, nämlich was die Führung der Zwangsbezahler in der sogenannten Verwaltungsvereinbarung "Beitrags"-Einzug als "Kunden" anlangt.

Bei aller denkbaren und plausiblen Erwägbarkeit der Verhältnisse hinsichtlich ihrer vermutlichen Rechtswidrigkeit auch im obigen Zusammenhang gibt aus Sicht des fiktiven Besuchers die eigentliche Begriffswahl "Kunde" nicht viel her im Hinblick auf expressiv verbis & unmittelbar daraus ableitbare Folgerungen obiger Art.

Der Begriff "Kunde" entstammt mn. Erinnerung nach einfach dem "Neuen Steuerungsmodell" der öffentlichen Verwaltung (Einführung späte 1990er Jahre) wo wohl unter anderem auch das Ziel verfolgt wurde, der öff. Verwaltung schlicht einen "zeitgemässeren" Anstrich zu verpassen  -  "Kunde" klingt einfach besser als Untertan, und manche/r fällt tatsächlich darauf rein. Seit der Einführung besagten Neuen Steuerungsmodells werden dem Vernehmen nach ja selbst unsere - mit wohlgemerkt freundlichem Verlaub - Hartzies beim Amt als "Kunden" geführt, und es ist gar nicht so unwahrscheinlich bzw. würde es den fiktiven Besucher überhaupt nicht wundern, wenn mittlerweile selbst Knastinsassen als "Kunden" der Justizverwaltung geführt würden.

Das haben sich die ÖRR-Fuzzies und deren subalterne HiWis beim sogenannten "Beitragsservice" (die ja bekanntlich gerne richtig Verwaltung spielen möchten) einfach abgeguckt.


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"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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Re: Direktanmeldung
#136: 06. April 2018, 14:32
Seit der Einführung besagten Neuen Steuerungsmodells werden dem Vernehmen nach ja selbst unsere - mit wohlgemerkt freundlichem Verlaub - Hartzies beim Amt als "Kunden" geführt,
Bitte berücksichtige, daß niemand verpflichtet ist, sich dort zu melden; Du wirst nicht dazu gezwungen. Die Meldepflicht in diesen Fällen besteht nur dann, wenn Du staatliche Leistungen unterstützend erhalten möchtest.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

g
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Re: Direktanmeldung
#137: 06. April 2018, 15:21
Seit der Einführung besagten Neuen Steuerungsmodells werden dem Vernehmen nach ja selbst unsere - mit wohlgemerkt freundlichem Verlaub - Hartzies beim Amt als "Kunden" geführt, und es ist gar nicht so unwahrscheinlich bzw. würde es den fiktiven Besucher überhaupt nicht wundern,

wenn mittlerweile selbst Knastinsassen als "Kunden" der Justizverwaltung geführt würden.
Es ist der freie Wille der sog. 'Hartzies' , sich beim Amt zu melden. Die werden dazu nicht unmittelbar gezwungen, indirekt natürlich schon.
Wer genug Reserven hat, braucht sich nicht zu melden. Also keine Zwangsanmeldung. Kein Mitglied.

Bei den anderen fehlt die Freiwilligkeit, die Bekundung, zumindest in den allermeisten Fällen.


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Re: Direktanmeldung
#138: 06. April 2018, 20:00
Lieber @pinguin & gerechte Lösung, natürlich habt Ihr mit Eurem Einwand voll & ganz Recht. Mir war es aber im akt. Zusammenhang auch nur darum gegangen, kurz den vmtl. Entstehungshintergrund dieser schrägen Begriffswahl (& damit den Untertanen unserer Tage zum "Kunden" zu erklären) zu illustrieren - in dem Sinne zum einen, dass heutzutage praktisch jede Behörde, die unmittelbaren Umgang mit dem Untertanen pflegt, sich des "Kunden" bedient [& damit diesem die Illusion vermittelt, er hätte was zu melden (schliesslich ist doch der "Kunde" König :->)].

Zum anderen insofern, als es vmtl. schwierig werden dürfte - bei manchem Posting der lt. Tage in dem Zusammenhang konnte man anflugsweise den Eindruck in der Richtung gewinnen - den ÖRR-Fuzzies bzw. deren HiWis vom Etablissement in Köln damit so etwas wie ein neues (vorsätzliches) Vergehen vorwerfen und diesen Herrschaften schon daraus (oder aus einer als verräterisch angesehenen falschen begrifflichen Benennung) quasi als "Beweis" einen neuerlichen oder weiteren Strick drehen zu können, der über die analytisch gewiss nachvollzieharen Aussagen hinaus geeignet wäre, darauf basierenden Angriffen gegen den "Rundfunkbeitrag" noch zusätzliche Schlagkraft zu verleihen.


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g
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Re: Direktanmeldung
#139: 06. April 2018, 20:14
... , dass heutzutage praktisch jede Behörde, die unmittelbaren Umgang mit dem Untertanen pflegt, sich des "Kunden" bedient [& damit diesem die Illusion vermittelt, er hätte was zu melden (schliesslich ist doch der "Kunde" König :->)].
Immer noch Bürger und sozusagen (Zwangs-)Mitglied eines Ortes/ Region.
Z.B. : Bundesbürger,
Z.B. : Bürger Lars-Dietrich,
Man ist nicht Untertan, sondern man wird verwaltet von der Staatsverwaltung.

Der Rundfunk verwaltet keine Bürger, sondern nimmt gern die (Zwangs-)Anmeldung des Bürgers entgegen und führt ihn ganz regulär als Kunde.

Bei der Direktanmeldung müsste dieser Kunde eben als Mitglied geführt werden, da seine Willensbekundung fehlt.
Man hätte dann Kunden und Mitglieder?? ??  Geht nicht.


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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Re: Direktanmeldung
#140: 09. Juli 2018, 14:01
Seit dem Jahresbericht 2017 nennt der Beitragsservice die gesetzlich ungeregelte Zwangsanmeldung nicht mehr Direktanmeldung, sondern automatische Anmeldung (vgl. ebda.  S.17).
https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5774/Jahresbericht_2017.pdf

Im (obigen) Beitrag https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg165551.html#msg165551 habe ich bereits darauf hingewiesen, dass über diesen gesetzlosen Zustand im Zeitraum 2014 bis 2016 bereits 6,2 Millionen Anmeldungen vorgenommen wurden.

Mit den 1,2 Millionen Direktanmeldung im Jahre 2017 kommen wir damit auf
7,4 Millionen Direktanmeldungen,
die in vielen Fällen zur Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen führen.

Klage vor EGMR gegen Direktanmeldung wegen Verstoß gegen Art. 6 und 13 EMRK
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=27528.0

Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.0


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Juli 2018, 13:03 von DumbTV«
Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der nur finanzierbar ist, wenn Menschen ihre Grundrechte verlieren, gehört abgeschafft.

Volksbegehren in Nordrhein-Westfalen zum Demokratieförderungsgesetz
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=30210.0
Anfechtungsklage zur Verletzung der Gedanken- und Meinungsfreiheit
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=36923.0
Beschwerden bei Menschenrechtsorganisationen (AI-Vorlage)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28412.0.html#msg182044

h
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Re: Direktanmeldung
#141: 09. Juli 2018, 18:25
Zitat
[...] 1,2 Millionen Direktanmeldung im Jahre 2017 [...]
Man beachte vor allem den Anteil der Leute, die freiwillig bzw. aus eigenen Stücken eine Meldung machen.
Die viel beschworene "breite Akzeptanz" sieht wohl etwas anders aus.


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Re: Direktanmeldung
#142: 09. Juli 2018, 20:27
Zitat
[...] 1,2 Millionen Direktanmeldung im Jahre 2017 [...]
..... Die viel beschworene "breite Akzeptanz" sieht wohl etwas anders aus.

Ja, lt. Geschäftsbericht 2017 soll es nur 0,4 Millionen freiwillige Anmeldungen (Akzeptanz) gegeben haben.

Würde grob ausgedrückt bedeuten:

25 % akzeptieren den Rundfunkbeitrag.
75 % lehnen den Rundfunkbeitrag ab.

Das passt ja auch zu den unabhängigen Umfragen zum Rundfunkbeitrag.

Es wird ja aber nie eine nachvollziehbare Erklärung dafür geben,
weshalb die Sucht dieses Viertels an Rundfunk-Abhängigen nach melderechtlichem Maßstab finanziert werden soll.

Das kann jede intelligente Person bereits schon alleine nicht mit dem Gewissen vereinbaren.
(Und mit der Logik auch bloß nicht.)

Markus


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Re: Direktanmeldung
#143: 09. Juli 2018, 21:03
sondern automatische Anmeldung
Die ebenfalls nicht statthaft ist, darf doch die Nichtreaktion des "Kunden" nicht als Zustimmung gewertet werden.


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Leo

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Re: Direktanmeldung
#144: 14. September 2018, 14:37
Zum Thema der "Direktanmeldung" hier auch mal ein Querverweis zu einem anderen Beitrag von pinguin:

Klage/Widerspruch nach EMRK Art. 10 - Wie entscheidet das Gericht [Sammlung]
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28698.msg180466.html#msg180466


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  • 1 BvR 2099/17
Re: Direktanmeldung
#145: 27. Dezember 2018, 02:01
Hat jemand Kontakt zum Herrn Sebastian Pinz, der diese Anfrage bei fragdenstaat.de

https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-bei-versto-gegen-pflichten-aus-dem-rbstv/

durchführt? Die Antwort ist sehr lange überfällig und müsste vielleicht bei einem Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Ich würde mich dafür ggf. an den Kosten beteiligen (je nachdem, wieviel es wird), kann aber keine Schreiben oder ähnlich beisteuern. Die Anfrage trifft die "Direktanmeldung" im Kern, und insbesondere auch die (von mir vehement aufgegriffene) Frage nach der Fachaufsicht, d.h. nach der demokratisch legitimierten, weisungsbefugten Aufsichtsbehörde, die diese Direktanmeldungen unterbinden oder eben - vielleicht (Satzungsrecht = Selbsverwaltung!) auch rechtmäßig - im Außenverhältnis durchführen dürfte.


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https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,32890.msg205930.html#msg205930
Die Gedanken sind frei - nicht mehr!
Konsumantenstadel als mathematische Gleichung: Rund - Funk = Staat - Quadrat  <=> Quadrat + Rund = Staat + Funk. Der Staatsfunk ist die Quadratur des Kreises.
Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

D
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  • 1 BvR 2099/17
Re: Direktanmeldung
#146: 27. Dezember 2018, 14:26
Der Kontakt (s.o.) wurde hergestellt, Dankeschön! Ggf. lohnt sich später ein eigenständiger Thread. Oder gibt es zu der Anfrage zu fragdenstaat vllt. schon einen?


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Über die Sanktionsfreiheit von Verstößen gegen Artikel 1 GG: https://www.youtube.com/watch?v=_KEx7V0fUcw&t=6930s

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: Direktanmeldung
#147: 05. Januar 2019, 02:14
Hat jemand Kontakt zum Herrn Sebastian Pinz, der diese Anfrage bei fragdenstaat.de

https://fragdenstaat.de/anfrage/ordnungswidrigkeitsverfahren-bei-versto-gegen-pflichten-aus-dem-rbstv/

durchführt? Die Antwort ist sehr lange überfällig und müsste vielleicht bei einem Verwaltungsgericht eingeklagt werden. Ich würde mich dafür ggf. an den Kosten beteiligen (je nachdem, wieviel es wird), kann aber keine Schreiben oder ähnlich beisteuern. Die Anfrage trifft die "Direktanmeldung" im Kern, und insbesondere auch die (von mir vehement aufgegriffene) Frage nach der Fachaufsicht, d.h. nach der demokratisch legitimierten, weisungsbefugten Aufsichtsbehörde, die diese Direktanmeldungen unterbinden oder eben - vielleicht (Satzungsrecht = Selbsverwaltung!) auch rechtmäßig - im Außenverhältnis durchführen dürfte.
Ich habe diesen Punkt in den Ergänzungen zu meiner Klagebegründung jetzt auch noch einmal intensiver aufgegriffen, da ich ihn für sehr wichtig halte.
Irgendwie wundert es mich nicht, dass es zu der oben erwähnten Anfrage noch keine Antwort gibt. Ich selber warte nun schon fast 3 Jahre auf diese Antwort, aber selbst in der Klageerwiderung wurde mir noch keine gegeben.

Ich sehe es folgendermaßen:
Bei einer sogenannten Direktanmeldung beruhen die nachfolgenden "Festsetzungsbescheide" und auch der Widerspruchsbescheid auf dieser Direktanmeldung.
Wenn diese Direktanmeldung aber keine rechtliche Grundlage hat, können die daraus entstehenden Verwaltungsakte auch keine rechtliche Wirkung entfalten.


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(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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Re: Direktanmeldung
#148: 05. Januar 2019, 10:01
Wenn diese Direktanmeldung aber keine rechtliche Grundlage hat,
Seitens des Gesetzgebers wurde diese jedenfalls nicht vorgesehen.


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Re: Direktanmeldung
#149: 05. Januar 2019, 10:07
Noch ein Nachtrag zu meinem vorherigen Post.

In einem älteren Thread

VG Hamburg möchte bereits mit Klageeingangsbestätigung Klage aussetzen
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16247.0.html
schrieb @InesgegenGEZ in Antwort #14:
Zitat
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsanwalt/oeffentliches_recht/ersatzvornahme
Kann die Handlung nur von dem Verpflichteten selbst ausgeführt werden (nicht vertretbare Handlung), weil nur der Verpflichtete in der Lage ist, sein Wissen zu offenbaren (z.B. Auskunftspflicht), so kommt keine Ersatzvornahme, sondern nur die Verhängung von Zwangsmitteln (Zwangsgeld oder Beugehaft) in Betracht. Hinreichende Bedingung ist eine erfolgte Mahnung mit Fristsetzung und das anschließende fruchtlose Verstreichen der gesetzten Frist.

Und wenn wir jetzt einen Blick in den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag werfen, und zwar unter §14 Abs. 10 finden wir dieses:
Zitat
(10) Die Landesrundfunkanstalten dürfen bis zum 31. Dezember 2020 keine Adressdaten privater Personen ankaufen und von ihrem Recht auf Auskunft nach § 9 Abs. 1 Satz 2 und 3 keinen Gebrauch machen.

Und nun ein Blick auf §9 Abs. 1 Satz 2 und 3:
Zitat
Kann die zuständige Landesrundfunkanstalt den Inhaber einer Wohnung oder einer Betriebsstätte nicht feststellen, ist der Eigentümer oder der vergleichbar dinglich Berechtigte der Wohnung oder des Grundstücks, auf dem sich die Betriebsstätte befindet, verpflichtet, der Landesrundfunkanstalt Auskunft über den tatsächlichen Inhaber der Wohnung oder der Betriebsstätte zu erteilen. Bei Wohnungseigentumsgemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden.

Das kann doch kein Zufall sein, dass die Rundfunkanstalten vorläufig keine Auskünfte über Dritte nach §9 Abs. 1 Satz 2 u. 3 einholen dürfen.

Und noch etwas fällt auf. Der sogenannte "einmalige" Meldedatenabgleich hatte ursprünglich mit der "Direktanmeldung" überhaupt nichts zu tun. Dieser wurde nämlich schon im Gesetz verankert um einen Datenabgleich mit den Bestandsdaten der ehemaligen GEZ zu ermöglichen, nichts weiter.

Die sogenannte "Direktanmeldung" wurde aber erst im Dezember 2013 von den Intendösen- und danten beim Kaffeekränzchen beschlossen. So einfach kann man sich selbst sein Recht machen. Gesetzlich und rechtlich ist dieses aber in keiner Weise gedeckt. Ich halte die "Direktanmeldung" daher für illegal und alles was darauf beruht schlicht für nichtig.


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