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Autor Thema: Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet  (Gelesen 9111 mal)

  • Beiträge: 677
  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Ein Bekannter hat mich gebeten, den folgenden Brief an den Ministerpräsidenten des Landes NRW hier im Forum zu veröffentlichen.

Zitat

An den                                                                   
Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
Armin Laschet persönlich
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf                                                                     


Betr.: Fehlende Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag bei Nicht-Nutzung
          von Rundfunk und Fernsehen und die angebliche Verantwortung des
         Gesetzgebers für diese Gesetzeslücke

         
             
Sehr geehrter Ministerpräsident Laschet,

ich wünsche Ihnen erst einmal ein frohes neues Jahr und hoffe, dass Sie sich in ihrer neuen Rolle als Regierungschef des Landes Nordrhein-Westfalen mittlerweile eingefunden haben.
Ich hatte mich bereits bei ihrer Amtsvorgängerin über die Zwangsregistrierung meiner Person bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (ÖRR) beschwert, da ich von diesen keine Möglichkeit erhalten hatte, mich als Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen gegen eine solche Registrierung rechtlich zur Wehr zu setzen. Da ich mittlerweile einen Weg gefunden habe, gegen diesen Vorgang, den der Beitragsservice in seinem Geschäftsbericht aus dem Jahre 2014 als Direktanmeldung bezeichnet, gerichtlich vorzugehen, soll es hier nicht um diesen Vorgang gehen und auch nicht um die beiden Verfahren gegen den Rundfunkbeitag, die ich mittlerweile gegen das Unrecht der Beitragserhebung auch für Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen (eine nicht wirklich kleine Minderheit) und Gegner der ÖRR eingeleitet habe. 

Es geht vielmehr darum, dass die Rundfunkanstalten die Schuld für die nicht-bestehende Möglichkeit der Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Nicht-Nutzer und Gegner der ÖRR auf den Gesetzgeber abwälzen, wie Sie aus der beigefügten Kopie des Widerspruchsbescheides des Westdeutschen Rundfunks vom 01.02.2017 entnehmen können. Denn die beiden Mitarbeiter des WDR stellen in dem Schreiben zu meinem Vorschlag, den Beitrag alternativ an caritative Einrichtungen zu spenden, fest, dass dies „vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und nicht gewollt“ sei.
Auch wenn Sie zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht im Amt waren, sind Sie und ihre Regierung ohne Zweifel mit dem Gesetzgeber gemeint, womit natürlich die Frage aufgeworfen wird, ob Sie und ihre Regierung tatsächlich, dass wollen bzw. nicht wollen, was die beiden Mitarbeiter des WDR behaupten.

Ich finde die Berufung auf den Gesetzgeber an dieser Stelle auch sehr merkwürdig, da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an anderer Stelle keine Probleme damit hatten, eine Entscheidung zu treffen, auch ohne dass es eine gesetzliche Reglung für einen vergleichbaren Vorgang gab. Hiermit beziehe ich mich auf die oben erwähnte Direktanmeldung, die lediglich auf einen Beschluss der Intendanten und Intendantinnen zurückgeht und damit keine Verankerung im RBStV hat. Dies legt mir zumindest die Annahme nahe, dass die Intendanten und Intendantinnen sehr wohl die Möglichkeit hätten, eine vergleichbare Entscheidung zur Befreiung der Nicht-Nutzer und Gegner des ÖRR zu treffen. Da dies scheinbar nicht gewollt ist, bleibt mir daher keine andere Möglichkeit mich an den Gesetzgeber zu wenden.

Mein Befreiungsantrag hatte ich in Anlehnung an die Nicht-Annahmeentscheidung zu eine der ersten Verfassungsbeschwerden gegen den RBStV – AZ: 1 BvR 2550/12 – gestellt. Denn in der Begründung des Verfassungsgerichtes wurde ausdrücklich auf die Möglichkeit der Antragstellung auf Befreiung auf Grund eines Härtefalles nach §4 Abs. 6 Satz 1 RBStV für Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen verwiesen. Dies war sogar eine der beiden ausschlaggebenden Gründe die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidungen anzunehmen, womit mein Befreiungsantrag auch nicht unbegründet war. Mein Vorschlag, den Beitrag alternativ für allgemein anerkannte gute Zwecke zu spenden, fand ich dann eigentlich sehr vernünftig, um weitere rechtliche Auseinandersetzungen zu immer noch ungeklärten Sachverhalten zu vermeiden. 

Anstößig fand ich jedoch nicht nur, dass sich über die Anregung des Bundesverfassungsgerichtes hinweggesetzt wurde, sondern auch die Hinweise, die der WDR zu den Befreiungsmöglichkeit aus sozialen Gründen gibt; was übrigens gar nicht von meiner Seite beantragt wurde. Auch hier beruft der WDR sich wieder auf den Gesetzgeber, wenn er auf Seite 2 seines Schreibens feststellt:
„Eine Befreiung wegen geringen Einkommens hat der Gesetzgeber ebenso wenig vorgesehen wie eine Befreiung wegen nicht Nutzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die entsprechenden Voraussetzungen wurden Ihnen im Ablehnungsbescheid detailliert benannt (Vorlage eines Sozialleistungsbescheides)“.
Soweit ich das richtig verstehe, sollen alle Menschen mit geringen Einkommen dazu gezwungen werden, Sozialämter aufzusuchen, um einen blöden Antrag für etwas zu stellen, dass sie gar nicht nutzen wollen. Dies zeigt mir jedenfalls, wie realitätsfern die Politik und auch die Verantwortlichen vom WDR mittlerweile geworden sind, da diesen eigentlich bekannt sein sollte, dass es viele Menschen in Deutschland mit geringen Einkommen gibt, das in vielen Fällen sogar unter dem Satz der Sozialleistungen liegt. Diese Menschen leben wie sie leben, weil sie eben nicht irgend-welche Sozialbehörden aufsuchen wollen und gehen deshalb lieber einer geringfügigen Beschäftigung nach, obwohl sie sich mit einer Flucht in das Sozialsystem häufig sogar besser stellen würden. Ein Antrag auf Sozialleistungen sollte zudem auch nur eine Ausnahme und nicht die Lösung für irgendwelche Probleme sein, die irgendwelche überfinanzierten Rundfunkanstalten haben. Solche Menschen in die Sozialhilfe zu treiben, halte ich für unverantwortlich.     

Daher habe ich mich näher mit diesem Thema beschäftigt. Dabei ist mir aufgefallen, dass das System der staatlichen Rundfunkfinanzierung schon vor der Einführung des Rundfunkbeitrages ein unbarmherziges System gewesen ist. Hierzu verweise ich nur auf die exorbitanten Statistiken zu Mahnverfahren und Vollstreckungsverfahren in den Jahresberichten des Beitragsservices aus den Jahren 2013 bis 2015, aus denen eindeutig hervorgeht, dass die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen dort ohne Rücksicht auf Verluste als ein Art Garant der Einnahmesicherung gesehen wird und wurde. Denn der ÖRR kann auf Grund seiner amtlichen Kompetenzen bei der Durchführung dieser Form der Einnahmesicherung auf eine uneingeschränkte Unterstützung der Stadtkassen und sonstiger staatlicher Vollstreckungsorgane bauen, die man wohl als einzigartig in der Welt bezeichnen kann. Tatsache ist, dass sich auf Grund dieser sehr bequemen Situation für die ÖRR die Vollstreckungsmaßnahmen seit der Einführung des Rundfunkbeitrages verdoppelt haben, wie den Daten im Jahresbericht 2015 des Beitragsservices zu entnehmen ist (vgl. ebda, S. 25). Demnach hat sich die Anzahl der Vollstreckungsverfahren von 697.703 im Jahre 2012 auf 1,4 Millionen Vollstreckungsverfahren im Jahre 2015 erhöht. Es kann davon ausgegangen werden, dass die meisten Verfahren sich vor der Einführung des Rundfunkbeitrages bereits gegen Menschen gerichtet hatten, die in einer finanziell prekären Situation lebten, wie z. B. alleinerziehende Mütter. Eine Vielzahl dieser Verfahren werden damals schon zu übertriebenen Härten geführt haben, was die staatlichen Stellen letztendlich zu Helfershelfern degradiert. Generell möchte ich hierzu mal zu bedenken geben, dass die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen durch geschäftlich orientierte ÖRR gegen Personen mit geringen Einkommen oder mit anderen (vielleicht nur zeitweiligen) ökonomischen Problemen aus meiner Sicht jegliche Grundsätze der Barmherzigkeit vermissen lässt. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass es dabei lediglich um die Finanzierung von unnützen Dingen wie Rundfunk und Fernsehen geht, muss ich Ihnen sagen, dass ich die ganze Sache als barbarisch empfinde.

Mit meinen Vorstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist es jedenfalls nicht vereinbar, dass der Staat ganz offensichtlich bei solchen Vollstreckungsmaßnahmen im Dienste des Beitragsservices und damit im Dienst der Landesrundfunkanstalten steht. Denn aus meiner Sicht sollte es eine klare Trennung zwischen Staat und Medien geben, die es in Deutschland aber aus mehreren Gründen nicht gibt. Der Gipfel dieser fehlenden Trennung ist jedoch, dass diese Vollstreckungsmaßnahmen dazu führen, dass in diesem Lande wieder Minderheit (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner des ÖRR) verfolgt werden. Es ist noch nicht solange her, dass ich mit Freunden aus den Vereinigten Staaten von Amerika über dieses Thema gesprochen habe und diese sich über die ganze Problematik doch sehr gewundert haben. Amerikaner sehen in jeder staatlichen Einmischung in die Belange der Medien einen grundsätzlichen Verstoß gegen die Demokratie, so dass ich schon einige Probleme hatte, ihnen zu erklären, was ein ÖRR überhaupt ist. Je mehr ich ihnen jedoch das System ÖRR erklärt habe, desto mehr waren sie auch empört, so dass sie mir angeboten haben, dass ich zu ihnen nach Amerika kommen könnte, wenn es hier wirklich hart auf hart kommen würde.
Bevor ich jedoch wirklich ernsthaft darüber nachdenke, in die USA zu gehen, um dort eine Antrag auf politisches Asyl zu stellen, werde ich vorher jedes rechtliche Mittel ausschöpfen, um dies zu verhindern. Generell gilt natürlich auch für die USA, dass ein solcher Antrag begründet werden muss, was vorzugsweise durch Urteile des Verfolgerstaates geschehen sollte (dies ist in Deutschland auch nicht anders). Mit Bezug auf die diskriminierenden Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes (z. B. im Urteil vom 18.März 2016 – AZ: 6 C 6.15) gegen Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen sehe ich hierzu aber schon jetzt die Voraussetzungen gegeben.       

Ich werde also in jedem Falle meine eigenen Verfahren abwarten, wobei ich mich natürlich frage, wie viele Verfahren die Politik eigentlich noch braucht, um zu merken, dass hier etwas ganz gewaltig schief läuft. Der Lobbyist der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, Oliver Keymis, hat im Düsseldorfer Landtag am 19. Dezember 2013 (vgl. Plenarprotokoll 16/47) einmal gesagt, dass rund 600 Verfahren gegen den RBStV nicht überbordend seien, um die Welt politisch aus den Angeln heben zu müssen; was mich zu der Frage führt, wie viele Verfahren dazu eigentlich notwendig sind? Meine beiden Verfahren sind übrigens aus den Jahren 2015 und 2017, so dass die Zahl mittlerweile wohl wesentlich höher liegen dürfte. Nachdem der WDR mir zunächst keine Möglichkeit der Klage (es war eine Untätigkeitsklage notwendig) geben wollte, habe ich wegen der Verfahrenskosten natürlich gezögert, gegen den Rundfunkbeitrag zu klagen. Da es für mich jedoch um grundsätzliches geht, werde ich weiter klagen, sofern der Gesetzgeber nicht einschreiten sollte, um zu verhindern, dass Minderheit und Opposition in diesem Lande wieder verfolgt werden.   

Hochachtungsvoll



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c
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gut gut  :)  ;)  8)

nämlich genau in diesem Sinne:
   
MACH MIT - BEI DER BUNDESWEITEN "AKTION EMAIL"!  (nicht nur bis zum 18.10.2017)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24843.0.html
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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Eine gewisse Korrektur schiene einem fiktiven Besucher allerdings doch erforderlich, nämlich dieser Aussage. da diese den auch m. E. kompetenten Vortrag ein wenig trübt:

Zitat
Auch wenn Sie zum Zeitpunkt des Schreibens noch nicht im Amt waren, sind Sie und ihre Regierung ohne Zweifel mit dem Gesetzgeber gemeint,..

Die Landesregierung ist keinesfalls der Gesetzgeber, sondern das Parlament, auf Landesebene also der jew. Landtag.

Auch könnte ein Verweis auf das dem ganzen Gebilde "Rundfunkbeitrag" zugrundeliegende Kirchhof-Gutachten nicht schaden, und zwar etwa bzgl. der folgenden Aspekte:

1) Dessen Verlangen einer Widerlegungsmöglichkeit der Nutzungs-"Vermutung"

2) Dessen Verlangen entsprechender Befreiungsmöglichkeiten für Sozial Schwache, sofern nicht seinem Vorschlag Folge geleistet würde (bzw. geleistet worden wäre), die Regelsätze für Bedürftige um den sogenannten "Rundfunkbeitrag" zu erhöhen und dann auf der Grundlage auch diese blechen zu lassen.

Würde helfen, dem Herrn Laschet klarzumachen (vllt. auch unter Nennung von 1 BvR 665/10, 1 BvR 656/10 sowie dem entspr. BVerfG-Entscheid aus 2008), dass die betreffende "Anstalt" - hier eben der WDR - sich aus reiner Dreistigkeit & Habgier auf eindeutig verfassungsrechtlich äußerst fragwürdigem Gebiet bewegt. Was zumindest zum Teil erst in zweiter Linie unmittelbar dem Gesetzgeber anzulasten wäre, sondern stattdessen dem WDR bzw. dann der nach Willkürgesichtspunkten operierenden Günstlingsjustiz in Gestalt der Verwaltungsgerichte des Landes NRW (auch in Minden) mit seinen Instanzen. Denen also, die auch noch die Unverschämtheit besitzen, ihre bisherigen Urteile / Beschlüsse am Ende ihrer "Verfahren" mit "Im Namen des Volkes" zu überschreiben statt mit "Im Namen des Westdeutschen Rundfunks".

Dann könnte ein Herr Laschet auch eher begreifen, was es mit der Frage auf sich hat, wie viele Gerichtsverfahren denn die Politik noch brauche, um den dringenden Handlungsbedarf zu erkennen, der von dieser mittlerweile eindeutigen Gefährdung des sozialen Friedens ausgeht.

Nämlich also derjenigen, die

a) durch diese seit 5 Jahren währende, uner rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung von Gesetzesinhalten betriebene Abzocke der Bevölkerung durch die "Anstalten" bzw. deren einschlägig bekanntes "Etablissement" in Köln - das [mttlw. wohl aus gutem Grund hinter Mauern & einem derartigen Stacheldrahtverhau verbarrikadiert] "Hochsicherheitstrakt" spielen zu müssen meint

b) durch massenweise seitens der hiesigen Verwaltungsgerichte verfertigte Gefälligkeitsurteile für den WDR

sowie

c) willfährige Kollaboration der Stadtkassen etc. pp. dieses Bundeslandes

konstituiert wird.


PS: Es gab nach Erinnerung eines fiktiven Besuchers doch recht schöne Fotos vom "Beitragsservice" hinter den prächtigen Stacheldrahtrollen (die aber ebensogut so etwas wie eine Polizei-Dienststelle in einer Diktatur oder auch eine Grenzsicherungsstation zu DDR-Zeiten darstellen könnten :->>)? Solltest Du Deinen Freunden in den USA vllt. auch mal zukommen lassen, sofern im Netz noch verfügbar.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 02:58 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

K
  • Beiträge: 2.239
[..]
Die Landesregierung ist keinesfalls der Gesetzgeber, sondern das Parlament, auf Landesebene also der jew. Landtag.
[...]
Würde helfen, dem Herrn Laschet klarzumachen
[...]
Dann könnte ein Herr Laschet auch eher begreifen
[...]

Armin Laschet ist seit 2010 Landtagsabgeordneter in NRW:

Zitat
Bei der Landtagswahl in NRW am 9. Mai 2010 wurde er zum ersten Mal in den Landtag von Nordrhein-Westfalen gewählt.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Laschet#Landtagsabgeordneter_in_NRW_(2010_bis_heute)

D. h. er hat 2010/2011 mit über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab- bzw. zugestimmt.

Solchen Leuten "etwas klarmachen"; Sie zum "begreifen" bringen ist ein schier sinnloses Unterfangen!?

Bin gespannt!

Gruß
Kurt

edit:

kleiner Nachschlag wie der Herr so tickt:

Zitat
Von 1999 bis 2015 war Laschet Lehrbeauftragter für den Studiengang Europastudien an der RWTH Aachen. Er beendete seine Lehrtätigkeit 2015, nachdem es zu Unstimmigkeiten bei der Bewertung von Klausuren gekommen war. Nach dem Verlust von Klausuren vergab Laschet, nach eigener Aussage, die Noten auf der Basis eigener Notizen statt abgegebener Arbeiten. Dies führte dazu, dass auch Studenten, die diese Klausur nicht mitgeschrieben hatten, Noten für diese erhielten. Nach seiner eigenen Aussage sei die nachträgliche Notenvergabe eine „sachgerechte Lösung“. Am 10. Juni 2015 legte die RWTH Aachen einen Bericht zum Vorfall vor und gab bekannt, dass die Klausuren annulliert würden.

Am 16. Juni 2015 wurde bekannt, dass Laschet die Notizen zu den Klausuren nach der Notenvergabe entsorgt hatte. Zuvor hatte Laschet auf die Frage, wieso es mehr Noten als Klausuren gegeben habe, geantwortet, er könne das erklären, tue es aber nicht.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Armin_Laschet#Weitere_T%C3%A4tigkeiten


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 03:00 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 170
  • Grossherzogtum Baden
Solchen Leuten "etwas klarmachen"; Sie zum "begreifen" bringen ist ein schier sinnloses Unterfangen!?
...das ist klar, deshalb immer wieder auf ein Neues wie hier:

Mach mit bei der Befreiung 2018
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25842.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Januar 2018, 03:00 von Bürger«
*Angst beginnt im Kopf. Mut auch.*

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  • Schweigst du noch oder klagst du schon?
Die Landesregierung ist keinesfalls der Gesetzgeber, sondern das Parlament, auf Landesebene also der jew. Landtag.
@Besucher: Dies wäre schön, wenn es wirklich so wäre.

Die Realität sieht aber anders aus. Für gewöhnlich werden im Parlament nur Gesetze abgesegnet, die durch die Parteien der Regierungsmehrheit eingebracht werden.

Ansonsten gibt es natürlich noch Arbeitsgruppen, wo die einzelnen Parteien durch ihren Experten vertreten sind, der dann eine Empfehlung zum Abstimmungsverhalten
seiner Partei gibt. Dieses System ist in soweit problematisch, dass die Abgeordneten sich häufig blind auf die Empfehlungen ihres Experten verlassen, was dazu führen
kann, dass Lobbyisten Gesetze zu ihren eigenen Gunsten erlassen.
Genau dies ist nach meiner Ansicht beim Rundfunkbeitrag geschehen. Hierzu braucht man sich nur die Rednerliste und die Reden aus dem obigen Protokoll mal ansehen:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-47.pdf

Denn alle Abgeordneten, die dort zu der vom KEF vorgeschlagenen Senkung des Rundfunkbeitrages um 73 Cent Stellung genommen haben, sind oder waren zugleich
hochrangige Mitglieder der Gremien der öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten. Dies ist Lobbyeismus in seiner übelsten Form gewesen, wozu man sich nur die Reden
dieser Lobbyisten anschauen muss.

Aus meiner Sicht haben die anderen Abgeordneten der Landtage (gemeint sind die Nicht-Lobbyisten) bei der Ratifizierung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages ihre Aufsichtspflicht
verletzt, da sie bei einer derartig offen zutage gelegten Durchsetzung der eigenen Interessen einer parteiübergreifenden Lobbyistengruppe hätten eingreifen müssen. Da sie dies nicht
getan haben, haben sie der Demokratie in diesem Lande damit großen Schaden zugefügt.   


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Mein Bekannter hat zwischenzeitlich auf seine Schreiben ein Antwortschreiben aus der Staatskanzlei im Referat für Medien- und Pressrecht erhalten, dass er natürlich beantworten wird. Vorab veröffentliche ich in anonymisierter Form schon einmal das erhaltene Schreiben.


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Das Referat für Medien- und Presserecht im "BürgerInnendialog". Dem Mitarbeiter darf ich getrost ein "Thema weit verfehlt" bescheinigen. Ist ja schon wie vor den unzähligen VGs, diese - ja fast aufdringliche - "BürgerInnennähe"...

In jedem Fall, Danke für die Aktion! ;-)


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Mein Bekannter hat mittlerweile auf das Schreiben des Mitarbeiters aus der Staatskanzlei im Referat für Medien- und Presserecht geantwortet. Er hat mir erlaubt, den Text in anonymisierter Form zu veröffentlichen:

Zitat

An den                                                                   
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Sehr geehrter Ministerpräsident Laschet,

vielen Dank für die Kenntnisnahme meines Schreibens vom Neujahrstag zur Problematik der fehlenden Ergänzung im §4 Abs. 6 Satz 2 RBStV bei Nicht-Nutzung von Rundfunk und Fernsehen, wie ich dem beigefügten Schreiben ihres Mitarbeiters aus der Staatskanzlei im Referat für Medien- und Presserecht entnehmen darf. Die Weiterleitung meines Schreibens an ein Referat für Medien- und Pressrecht legt so denn gleich offen, welches Problem ich als Mensch habe, der sich nicht der Welt der Medienleute zugehörig fühlt. Es mag ihnen als Mensch, der sich dieser Welt wahrscheinlich zugehörig fühlt, schwer fallen, zu verstehen, dass es Menschen gibt, die die Medienwelt ablehnen. Dennoch gehört es für mich zum Toleranzgebot einer demokratischen Gesellschaft, dass man Menschen mit anderen Wertvorstellungen als den Eigenen respektiert. Als Mitglied der katholischen Kirche, der ich mich zugehörig fühle, würde ich jedenfalls nie auf die Idee kommen, Menschen zu einer Mitgliedschaft in den Kirchen zwingen zu wollen; weshalb ich mich frage, warum die Anhänger der Medienwelt in Bezug auf eine Mitgliedschaft in ihrer Gemeinschaft in diesem Punkt anders denken. Was läuft da bei den Medienleuten eigentlich schief?

Es ist mir natürlich klar, dass die Behauptung der ablehnenden Haltung zur Medienwelt dazu missbraucht werden kann, sich nur vor einer Abgabe drücken zu wollen, weshalb ich die Idee der alternativen Spende des Beitrages für einen guten Zweck für sehr vernünftig halte. Niemand, der die Medienwelt tatsächlich ablehnt, würde sich die Mühe machen, jedes Jahr einen Antrag zu stellen, um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, wenn die Alternative dazu weniger aufwendig ist. Der zusätzliche Verwaltungsaufwand dürfte schon alleine deshalb nicht sonderlich hoch sein, weil die begünstigten sozialen Einrichtungen wie z. B. Rotes Kreuz, Johanniter oder Malteser Hilfsdienst diesen sicherlich gerne übernehmen.

Auf diesen Kernpunkt meines Schreibens vom Neujahrstag geht ihr Referent aus der Medienabteilung nicht ein, weshalb ich diesen noch einmal vortragen wollte, da ich es nicht für sinnvoll halte, dass in diesem Punkt weiterhin geklagt werden muss, wenn die Lösung eigentlich doch sehr einfach ist. Denn die vier Leitverfahren, die gerade vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt werden, beschäftigen sich mit der von mir vorgetragenen Problematik nicht. Ich habe die vier Klageschriften der Verfahren1 BvR 1675/16, 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17 und 1 BvR 836/17 soweit zumindest verstanden, dass es im Kern um die Frage geht, ob der Rundfunkbeitrag als Steuer zu bewerten sei, zu deren Erhebung die Bundesländer keine gesetzgeberischen Kompetenzen hätten, so dass es selbst nach einer Zurückweisung dieser ersten angenommen Beschwerden zu weiteren Verfassungsbeschwerden kommen wird. Ihr Mitarbeiter aus dem Medienreferat kann Sie vielleicht darüber informieren, wie viele Verfahren (über die genannten hinaus) noch in Karlsruhe anhängig sind. 

Der Referent verweist in seinem Schreiben stattdessen auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, um die Nicht-Nutzung als Befreiungskriterium auszuschließen, was eine nicht mehr ganz aktuelle Ansicht ist, da das Bundesverwaltungsgericht in einer aktuellen Entscheidung die Nutzung des Empfangs gerade wieder als Kriterium zur Zahlung eines Beitrages eingeführt hat (vgl. Urteil vom 27. September 2017 - BVerwG 6 C 32.16). Zudem hat das Bundesverfassungsgericht eben noch nicht darüber entschieden, ob die Umstellung von einer gerätebezogenen Gebühr auf einen wohnungsbezogen Beitrag überhaupt zulässig gewesen ist.

Der Referent verweist weiter auf eine Aussprache im Landtag vom 14. September 2017, zu der ich das Protokoll mittlerweile gelesen habe. Unabhängig davon ob die Antragstellerpartei diesen Antrag, den RBStV zu kündigen, wirklich ernst gemeint hat, woran ich auch meine Zweifel habe, bin ich als Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen immer noch entsetzt, wie die Vertreter der so genannten etablierten Parteien an der aufgeworfenen Frage der Diskriminierung durch den § 2 RBStV vorbei diskutiert haben. Es wurde stattdessen über irgendwelche Lieblingsendungen sinniert, die es angeblich nicht mehr geben würde, wenn man den RBStV kündigen würde. Mein Vorschlag, wenigstens eine Befreiungsmöglichkeit für die Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen einzurichten, geht dabei nicht einmal so weit. Selbst der Vertreter der Landesregierungen bei den anstehenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, Prof. Dr. Dörr, räumt in seiner Stellungnahme zu den Leitverfahren ein, dass mindestens 0,6 % der Haushalte in Deutschland ohne Ausstattung mit Fernsehgeräten sind, was nicht so viele Haushalte sind, auch wenn es andere Zahlen gibt, die von 3 bis 6 % der Haushalte ohne Rundfunk- und Fernsehgeräte in Deutschland ausgehen. Die Befreiung dieser Haushalte vom Rundfunkbeitrag unter der Voraussetzung, dieses Geld für gute Zwecke zu spenden, würde die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten also nicht in den Ruin treiben, zumal man davon ausgehen kann, dass nicht alle Inhaber dieser Haushalte sich die Mühe machen würden, einen solchen Antrag zu stellen.

Es ist daher für mich nicht nachvollziehbar, weshalb keine der etablierten Parteien, die sich angeblich alle in der Demokratie beheimatet fühlen, selbst auf die von mir angeregte Lösung gekommen ist. Es wird vielmehr billigend in Kauf genommen, dass es in Deutschland zu einer systematischen Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzern von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner von jeglicher Form des Staatsfernsehens) kommt. Daher frage ich mich ernsthaft, ob diese Parteien sich noch auf den Boden eines demokratischen Rechtsstaates befinden, wenn sie das berechtigte Interesse dieser beiden Gruppen von Menschen auf Schutz vor staatlicher Willkür ignorieren. Letztendlich ist dies ein Problem, dass alle Bürger dieses Landes angeht, da jeder einmal eine ungünstige Statistik gegen sich haben kann. In diesem Fall damit rechnen zu müssen, dass man durch massive Vollstreckungsmaßnahmen verfolgt wird, die selbst in einer Inhaftierung münden können, ist für mich eine Form des Terrors, den man eigentlich nur aus totalitären Regimen kennt. Ich weiß nicht, was Sie für ein Demokratieverständnis haben, aber für mich bedeutet, Demokratie nicht, dass eine Mehrheit beschließt, was eine Minderheit zu tun hat, sondern in erster Linie bedeutet Demokratie für mich, dass es einen Schutz für Minderheiten und Opposition vor möglichen Zugriffen der Mehrheit gibt. Nur so ist ein gemeinsames Zusammenleben in einem Land möglich, auch wenn man unterschiedliche Interessenschwerpunkte hat. Der Schutz von Minderheiten und Opposition ist für mich jedenfalls das grundlegendste Merkmal eines demokratischen Rechtsstaates, woran man auch nicht rütteln sollte, wenn man nicht in die Schlucht einer Pseudodemokratie nach dem Vorbild der DDR-Diktatur abdriften will.

Es ist in diesem Zusammenhang durchaus interessant, dass ihr Mitarbeiter aus dem Medienbereich darauf hinweist, dass es aus Sicht der Landesregierung nicht zu beanstanden sei, dass der WDR in der Ablehnung meines Befreiungsantrags auf den Gesetzgeber verweist. Denn ich hatte schon befürchtet, dass er dies gar nicht mehr nötig hat, da ich mittlerweile festgestellt habe, dass er und die anderen öffentlich-rechtliche Sender, vertreten durch ihre Intendanten und Intendantinnen, zumindest in einem Falle bereits dazu übergegangen sind, ihre eigenen Gesetze zu machen. Hierbei beziehe ich mich auf den Vorgang der Direktanmeldung, über den ich mich bereits bei ihrer Amtsvorgängerin beschwert hatte. Nach Auskunft des Beitragsservices beruht dieser Vorgang auf kein Gesetz, sondern ist lediglich eine Maßnahme, die die Intendantinnen und Intendanten Ende 2013 rückwirkend zum 1.1.2013 beschlossenen haben (vgl. Beitragsservice Geschäftsbericht 2014, S. 46). Dieses Eigengesetz umschreibt der Beitragsservices in seinem Bericht wie folgt: Eine Direktanmeldung ist vorzunehmen, wenn „die angeschriebenen Personen nicht oder nicht sachverhaltsklärend auf die vorangegangenen Klärungsschreiben reagiert haben“ (ebda., S.17). Ein Rechtsmittel gab es gegen diesen Vorgang natürlich nicht, da es sich bei dem Intendantenbeschluss, um kein offizielles Gesetz handelt, das in einem Parlament erörtert wurde oder in einem Ausschuss des Parlamentes besprochen wurde. Dies ist natürlich eine sehr praktische Situation für den Beitragsservice, da es in einer solchen Situation dann auch keine Klagen oder anderen Rechtsmittel geben kann, die es den Bürgern ermöglicht hätten, ihren berechtigten Protest gegen einen solchen Akt vor anderen Stelle als den Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Anstalten vortragen zu können. Der Beitragsservice erklärt in einem späterem Bericht selbst, dass die von mir monierten Direktanmeldungen für den enormen Anstieg der Vollstreckungsmaßnahmen verantwortlich sind (vgl.  BS Jahresbericht 2015, S. 33), über die ich den Ministerpräsidenten in meinem Schreiben vom Neujahrstag bereits informiert habe. Daher dürfte es unstrittig sein, dass ein enger Zusammenhang zwischen den Zwangsanmeldungen und den erwähnten Vollstreckungsmaßnahmen besteht, die sich im Zeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2015 mehr als verdoppelt haben (vgl. ebda, S. 25). In der Regel werden solche Vollstreckungsmaßnahmen ohne vorheriges Gerichtsverfahren vom Beitragsservice im Rahmen von Amtshilfeersuchen bei Vollstreckungsorgane wie Stadtkassen oder Finanzämter in Deutschland durchgeführt. Damit ist man zugleich mit der Verhaftung durch den §802 ZPO bedroht, ohne dass sich ein Gericht der Sache überhaupt angenommen hätte.
Mittlerweile können wir auf mindestens 6,2 Million Direktanmeldung zurückblicken, die es seit der Einführung dieses nicht legitimierten Gesetzes im Jahre 2014 gab (vgl. Jahresberichte 2014 bis 2016).

Belege für diese Behauptung:
2014: 3,5 Millionen Direktanmeldungen (vgl. Beitragsservice Geschäftsbericht 2014, S. 17)
2015: 1,4 Millionen Direktanmeldungen (vgl. Beitragsservice Jahresbericht 2015, S. 22)
2016: 1,3 Millionen Direktanmeldungen (vgl. Beitragsservice Jahresbericht 2016, S. 21)

Die Zahlen für das abgelaufene Geschäftsjahr 2017 des Beitragsservice liegen noch nicht vor, da es hierzu noch keinen Bericht gibt, so dass man davon ausgehen muss, dass die Anzahl der willkürlichen Direktanmeldungen noch höher liegt und auch weiterhin steigen wird. 

Daher halte ich es für unverantwortlich, die steigende Zahl der Vollstreckungsmaßnahmen durch die Einführung der Direktanmeldung zu ignorieren. Es stellt sich in der Tat die Frage, inwieweit eine Regierung noch auf dem Boden einer demokratischen Grundordnung steht, wenn sie ihre Bürger mit ungerechtfertigten Vollstreckungsmaßnahmen überzieht, die selbst in einer Inhaftierung von Menschen münden können, deren einziges Delikt darin besteht, dass sie nicht der Auffassung einer gerade im Amt befindlichen Regierung sind, dass die Pressefreiheit nur dann gewährleistet sei, wenn man die von dieser Regierung abhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit einer monatlichen Zwangsabgabe unterstützt.
Zur Verdeutlichung dieser Entwicklung sollten Sie sich wirklich einmal die Graphik aus dem Bericht des Beitragsservice anschauen, die meine obigen Ausführung belegen (vgl. Beitragsservice Jahresbericht 2015, S. 25):

Was glauben Sie eigentlich, wie lange die Bürger dieses Landes solche Regierungen noch unterstützen werden? Hier wird der Demokratie in einer Form Schaden zugefügt, der irgendwann nicht mehr zu reparieren sein wird.
Da diese Maßnahmen im Rahmen von Amtshilfeverfahren eingeleitet werden, kann hier auch nicht mehr ernsthaft von einer Trennung von Staat und Medien gesprochen werden. Man sollte sowieso damit aufhören, zu behaupten, dass Rundfunkanstalten politischen unabhängig wären, da dies niemand wirklich glaubt. Eine Trennung von Staat und Medien sollte es in einer pluralistischen Gesellschaft dennoch geben. Denn nur in einem totalitärem Regime werden die Medien durch den Staat kontrolliert.   
Auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sind in diesem Sinne nicht unabhängig, was Sie auch wissen.

                            Hochachtungsvoll
 
         

Quellenverzeichnis:

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5042/Jahresbericht_2016.pdf

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e4730/Jahresbericht_2015.pdf

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e1691/Geschaeftsbericht_2014.pdf

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25607.0.html

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP17-7.pdf

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMPB17-7.html

http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2012/12/rk20121212_1bvr255012.html

https://wohnungsabgabe.de/klagen/1bvr2550_12_beschwerde.pdf

http://www.bverwg.de/270917U6C32.16.0



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Der Mitarbeiter aus der Staatskanzlei NRW hat meinem Bekannten auf das letzte Schreiben wieder geantwortet. Er hat mir erlaubt, das Schreiben hier wieder in anonymisierter Form hochzuladen.

Sehr geehrter Herr X,


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Das zweite Schreiben aus der Staatskanzlei ist natürlich nicht unbeantwortet geblieben. Mein Bekannter hat mir erlaubt, seine Antwortschreiben hier im Forum in anonymisierter Form zu veröffentlichen.

Zitat

An den                                                                   
Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen
Armin Laschet persönlich
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf                                                                     


Betr.: Fehlende Befreiungsmöglichkeit vom Rundfunkbeitrag bei Nicht-Nutzung
          von Rundfunk und Fernsehen und die angebliche Verantwortung des
         Gesetzgebers für diese Gesetzeslücke

         

             
Sehr geehrter Ministerpräsident Laschet,

vielen Dank für die Kenntnisnahme meines Schreibens vom 13. Februar 2018 zur Problematik der strukturellen Verfolgung von Minderheiten (Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen) und Opposition (Gegner der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten) in Nordrhein-Westfallen. Leider habe ich das Gefühl, dass Sie mein Anliegen nicht richtig verstanden haben, da mein Schreiben erneut an das Referat für Medien- und Presserecht weitergeleitet wurde.
Es geht mir in meinen Schreiben nicht um eine Auskunftsanfrage zum Medien- und Presserecht, sondern um die fehlende Befreiungsmöglichkeit bei Nicht-Nutzung von Rundfunk und Fernsehen, die in der Nichtannahmeentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in der Sache - 1 BvR 2550/12 - zwar in Aussicht gestellt wurde, aber von den durch den Rundfunkbeitrag begünstigten Rundfunkanstalten bisher mit der Begründung zurückgewiesen wird, dass der Gesetzgeber eine solche Befreiung nicht vorgesehen hätte. Die Befreiungsmöglichkeit wird sogar dann zurückgewiesen, wenn vorgeschlagen wird, den Beitrag alternativ für gute Zwecke zu spenden, womit der Rundfunkbeitrag zu einem Zwangsbeitrag nicht nur für die Verweigerer des Konsums von Rundfunk und Fernsehen wird, sondern auch für die Gegner der beitragsfinanzierten Rundfunkanstalten. Auf Grund des Fehlens einer solchen Alternative zur Zwangsabgabe kann ich daher auch ohne Umschweife von einer konkreten Verfolgung von Minderheiten und von Opposition durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sprechen, die dann noch problematischer wird, wenn die Landesregierung vertreten durch das Referat für Medien- und Presserecht die Verantwortung für diese Verfolgungsmaßnahmen übernimmt. Ich hatte in meinem letzten Schreiben bereits klargestellt, dass ich den Schutz von Minderheiten und Opposition als ein unantastbares Gut zum Erhalt einer demokratischen Gesellschaft betrachte, weshalb es für mich selbstverständlich ist, dass ich zur Verteidigung dieses Gutes sogar bereits bin, mich gegebenenfalls verhaften zu lassen.

Ich hoffe, dass ich damit noch einmal deutlich gemacht habe, worum es mir in meinen Schreiben tatsächlich geht, so dass ich auf das Schreiben ihres Mitarbeiters aus der Staatskanzlei im Referat für Medien- und Presserecht (vgl. Anlage A2) eingehen kann, ohne dabei die eigentliche Intention meiner Schreiben aus den Blick zu verlieren.

Da ich die Klageschriften der vier Leitverfahren kenne, die nunmehr fünf Jahren nach der Einführung des Rundfunkbeitrages in Karlsruhe verhandelt werden, kann ich ihnen schon jetzt mitteilen, dass ich mich durch diese Klagen nicht vertreten fühle, auch wenn ich das persönliche Engagement der dortigen Kläger sehr schätze. Daher würde ich meine eigenen Klagen gegen den RBStV nicht zurückziehen, auch wenn die Verfassungsbeschwerden der Steuerrechtler zurückgewiesen werden würden, da ich das Hauptproblem des Rundfunkbeitrages nicht in seiner abgabenrechtlichen Undefiniertheit sehe, sondern in den auftretenden Menschenrechtsverletzungen in der Durchsetzung der problematischen Ideologie des RBStV, die darin mündet, dass der durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten repräsentierte Medienkult in den Rang einer Staatsreligion erhoben werden soll. Zudem hätte man die Beihilfefrage, eine der Hauptklagepunkte der Leitverfahren, meiner Ansicht nach bereits vor fünf Jahren mit der Europäischen Union klären sollen; was auch vernünftig gewesen wäre, bevor man den ganzen Aufwand mit der Umstellung auf einen Beitrag überhaupt in Angriff genommen hätte. Die fehlenden Respektierung des europäischen Rechtes durch die Landesregierungen zeigt mir eigentlich deutlich, dass viele Politiker in Deutschland immer noch nicht in Europa angekommen sind, was ich als bekennender Europäer, der seiner kulturellen Wurzeln im Rheinland hat, sehr erschreckend finde.

Der Verweis ihres Mitarbeiters darauf, dass die Ausstattung mit Empfangsgeräten sich in Beherbergungsbetrieben leichter nachweisen lässt, als in Wohnungen und Betriebsstätten, ist auch einer der Gründe, weshalb ich die Ideologie der RBStV für sehr problematisch halt, da diese Ansicht auf der Idee beruht, dass alle Bundesbürger potentielle Betrüger seien, die nichts anderes im Sinn hätten, als die armen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten um ihre Einnahmen zu bringen. Mein Vorschlag, wenigstens eine Befreiungsmöglichkeit für die Nicht-Nutzer von Rundfunk und Fernsehen einzuführen, wenn der Beitrag alternativ für gute Zwecke gespendet wird, würde eine solche Überprüfung natürlich überflüssig machen, wie ich in meinem letzten Schreiben bereits erörtert habe. Hinzu kommt, dass der technische Fortschritt den Rundfunkbeitrag mittlerweile überholt hat. Es ist noch nicht so lange her, dass mir ein technisch sehr versierter Mensch erklärt hat, dass durch die Umstellung von analogen auf digitalen Empfang es kein Problem mehr sei, verlässlich nachzuweisen, wer in seiner Wohnung oder in seinem Betrieb Rundfunk und Fernsehen nutzt.

Die Ansicht ihres Mitarbeiter, dass die Direktanmeldung lediglich ein Organisationsvorgang zur Verbuchung sei, ist alleine schon deshalb unsinnig und falsch, weil der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in seinem Geschäftsbericht 2015 selbst mittlerweile gesteht, dass der enorme Anstieg der Vollstreckungsmaßnahmen auf die Einführung der Direktanmeldung zurückzuführen sei (vgl. ebda. Seite 33). Wie viele Menschen in Rahmen solcher Vollstreckungsmaßnahmen mit Beugehaft bedroht wurden oder sogar in Beugehaft gelandet sind, geht aus dem Bericht nicht hervor. Angesicht der von mir präsentierten Fakten, die die Anzahl der jährlich eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen mittlerweile mit 1,4 Millionen Verfahren (vgl. auch Jahresbericht 2016) beziffern, die vom Beitragsservice an Vollstreckungsbehörden weitergeleitet werden, wird die Anzahl nicht gering sein.
Daher hätte es sehr wohl ein Rechtsmittel gegen den Vorgang der Direktanmeldung geben müssen, wobei vielleicht auch berücksichtigt werden muss, dass es in § 9 Abs. 1 RBStV und § 12 RBStV gesetzliche Reglungen gibt, die festlegen, welcher Verfahrensweg zu beschreiten ist, wenn einer Auskunftspflicht oder einer Anmeldepflicht nicht nachgekommen wird. Welchen Sinn und Zweck haben solche Gesetze, wenn die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten den dort beschriebenen Verfahrensweg dadurch umgehen können, dass sie ihre eigenen Gesetze machen?

Meine eigenen Erfahrungen zeigen auf, dass dabei eben nicht immer die Einbindung eines Gerichtes bei der Einleitung von Zwangsmaßnahmen gegeben ist. Nachdem ich sämtlichen Schreiben des Beitragsservices widersprochen hatte und diesen eindeutig aufgefordert hatte, sich an ein ordentliches Gericht zu wenden, habe ich nämlich das beigefügte Schreiben der Stadtkasse meiner Stadt (vgl. Anlage A1) erhalten, aus dem Sie entnehmen können, dass der Beitragsservice versucht hat, die strittigen Beiträge über diesen Weg einzuziehen, ohne dass mir die Gelegenheit gegeben wurde, meine rechtlichen Bedenken gegenüber dem RBStV in einem Gerichtsverfahren klären zu lassen. Aus der Kopie des Schreibens können Sie eindeutig entnehmen, dass die Zahlungsaufforderung der Stadtkasse eben keine Hinweise zur Möglichkeit irgendeines Rechtsmittels oder Rechtsbehelfes enthält. Es wird nicht einmal ein zuständiges Gericht genannt. Vielmehr wird die regionale Rundfunkanstalt WDR zur einzig berechtigten behördlichen Instanz erhoben, die die Forderung zurückziehen darf. Da es gerade in NRW im Rahmen solcher Maßnahmen zu sehr vielen Androhungen von Beugehaft, Ausstellungen von Haftbefehlen und sogar vollzogenen Verhaftungen gekommen ist, finde ich das Wortspiel ihres Mitarbeiters mit dem Begriff „Gerichtsvollzieher“ nicht nur unpassend, sondern auch sehr geschmacklos, da es wegen der fehlenden gesetzlichen Reglung der Direktanmeldung eben nicht gewährleistet ist, dass bei der Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen die Einbindung eines Gerichtes erfolgt. In meinem eigenen Fall habe ich erst nach stundenlangen Recherchen in einem Internet-Café herausgefunden, dass der Beitragsservice mir auf meine Widersprüche gegen Festsetzungsbescheide einen Widerspruchsbescheid hätte ausstellen müssen, der mich zu einer Klage vor einem Verwaltungsgericht berechtigt hätte. Als Mensch, der zuvor nicht ständig etwas mit Gerichtsverfahren zu tun hatte, finde ich einen solchen Verfahrensweg immer noch ziemlich absurd, da er mich dazu zwingt, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu verklagen, obwohl diese von mir eigentlich etwas wollen, und nicht ich irgendetwas von den Rundfunkanstalten. Man kann also hier nicht erwarten, dass ein einfacher Bürger auf derartige abwegige Verfahrenswege selbst kommt. 

Im Übrigen hat sich der Beitragsservice in keine seiner Schreiben zuvor in irgendeiner Form als Behörde oder als Vertreter einer Behörde WDR zu erkennen gegeben, was auch nicht als offensichtlich betrachtet werden kann, da kein Mensch, der nicht irgendwie etwas mit Medienrecht zu tun hat, auf die Idee kommen würde, dass eine Rundfunkanstalt so etwas wie eine Behörde sein könnte. Nach meiner Ansicht sollte es aus vielen Gründen auch keine Rundfunkbehörden geben. Einen solchen Quatsch gibt es nach meinen Kenntnissen auch nur in Deutschland, womit ich zu einer meiner ursprünglichen Fragen zurückkomme, in der ich wissen wollte, wie die neugewählte Landesregierung eigentlich zur Trennung von Staat und Medien steht.

Zur Erörterung dieser und anderer Fragen teile ich Ihnen daher mit, dass ich einen Bekannten von mir gebeten habe, den bisher geführten Schriftverkehr in anonymisierter Form in einem Forum im Internet zu veröffentlichen, das unter dem folgenden Link zu erreichen ist:

https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25835.new;topicseen#new

Der Zugang zu diesem Forum ist für jeden möglich, der einen Internetanschluss hat und bereit ist, sich an die dortigen Regeln des Forum zu halten. Ihr Mitarbeiter aus dem Medienreferat kann daher seine falschen Ansichten gerne dort verteidigen.

                     Hochachtungsvoll
 
  Anlagen 2


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          von Rundfunk und Fernsehen und die angebliche Verantwortung des
         Gesetzgebers
für diese Gesetzeslücke
Das ist schon mal nahe dran.
Der Ansprechpartner ist:
DER GESETZGEBER

Demzufolge habe ich alle Landesverbände der Partei meines Vertrauens angeschrieben und einige wesentliche Mängel hinsichtlich des Rundfunks insgesamt aufgezeigt.
Mal schauen, was kommt?


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Auch wenn das letzte Schreiben an den Ministerpräsidenten Armin Laschet unbeantwortet geblieben ist, war die Sache noch nicht erledigt. Letzte Woche habe ich mit meinem Bekannten telefoniert, wobei er mir erzählt hat, dass er mittlerweile in Karlsruhe angekommen ist. Inhaltlich bezieht sich seine aktuelle Verfassungsbeschwerde auf die Fortsetzung dieses Themas in:

Petition zur Befreiung durch Spende für karitative Zwecke
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=29628.0


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