Strafantrag gegen den Beitragsservice/eh. GEZ wegen Amtsanmaßung
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der Vorsatz ist "das sich diese Firma als Behörde ausgibt Bescheide verschickt und Säumnis Zuschläge verhängt so wie in die Recht 3. Eingreift ,
Bescheide und Säumnis Zuschläge dürfen nur Behörden und keine Privat Firmen der Interessen Gemeinschaften !
Das mit den Bescheiden ist so eine Sache. Grundsätzlich dürfen das welche mit hoheitlichen Rechten. Die LRA hat bezüglich
berechtigter finanzieller Forderungen hoheitliche Rechte.
D.h., die LRA darf das, obwohl keine Behörde. Die LRA darf auch Bescheide über rückständige Beiträge erstellen und Vollstreckungsersuchen stellen, aber nur die LRA und nicht der BS. Das ist Fakt.
Jetzt kommt der Knackpunkt. Es gibt da etwas, was nicht so recht eindeutig ist. Ein gewisser Widerspruch, was die Bescheide angeht, aber nur die Bescheide. Es ist vom EuGH nicht so recht eindeutig formuliert, was der
BS hierbei darf. Es ist irgendwie ein wenig unklücklich formuliert. Mr. X steigt da momentan nicht so recht durch. ( irgendwie darf es der BS und dann wieder nicht ) undurchsichtig
Wenn du von : ' Bescheide und Säumnis Zuschläge ' sprichst, dann meinst du mit Sicherheit Bescheide über rückständige Beiträge und keine Ausgangs-Bescheide.
Das sind zwei völlig unterschiedliche Sachen, die genau benannt werden müssen, so wie sie rechtlich zu betrachten sind. Die beiden darf man nicht zusammenhauen.
Wo kein Ausgangsbescheid, da kann man auch nichts im Rückstand haben.