hier paar Erklärungen des Berliner Finanzamtes.
Dort liest Mr. X :
" Rundfunkbeiträge werden gemäß § 10 Abs. 6 RBStV im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstreckt. "
Ja, so steht es in dem, lt. Mr. X, verfassungswidrigem Vertrag.
Das ist aber auch das Einzigste, wo etwas steht, dass die LRA im Verwaltungsvollstreckungsverfahren vollstrecken sollen.
In einem Vertrag, den 16 Mann ausgeheckt haben, wird das einfach mal so festgelegt.
Mr. X und noch Andere im Forum haben nichts gefunden, was der LRA hoheitliche Rechte zubilligt. Also laut geltenten Gesetzen der Bundesrepublik und nicht lt. eines Vertrages
auf Länderebene.
Wo sind die hoheitlichen Rechte der LRA fixiert? Bisher keine Treffer. Ja, wo?
Da keine Behörde und keine hoheitlichen Rechte, auch keine Verwaltungsvollstreckung, sagt Mr. X .
Also wurde das von 16 Mann ausgeheckt und ist lt. Mr. X verfassungswidrig, da nicht gesetzeskonform, nicht regelkonform mit dem allgemein gültigem Recht.
Es wird einfach mal eine regelwidrige Variante festgelegt und im Parlament durchgeboxt.