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Autor Thema: Schreiben vom GV  (Gelesen 20203 mal)

P
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Re: Schreiben vom GV
#15: 08. Oktober 2015, 17:30
@HerrFuchs
Nein, nicht zielführend.

Wird bereits in einem Fall zur Abgabe der Vermögensauskunft geladen, dann ist Zeitverzug das Problem.

In so einem Fall müsste der GV nur über die Reaktion einer Person A informiert werden. An dieser Stelle mit einem GV noch zu reden bringt nicht mehr viel, sondern nur Zeitverlust!

Zielführend wäre zuerst eine Erinnerung am Amtsgericht.
Dann kurz vor Ablauf einer Frist die Information an einen GV, dass die Erinnerung immer noch nicht beschieden wurde.
Der GV würde daraufhin die Eintragung in ein Schuldenverzeichnis veranlassen.
Dazu würde eine Person A Post bekommen. Person A hätte dann X Tage (wahrscheinlich ca. 14) Zeit darauf eine
Beschwerde zu schreiben.
In die Beschwerde würde das Aktenzeichen der Erinnerung mit verwendet, also darauf Bezug genommen.

--> Erinnerung und Eintragung in ein Schuldnerverzeichnis und darauf Beschwerde führt bisher meist zu zwei Aktenzeichen und somit zwei Verfahren am Amtsgericht, so dass auf beide Ablehnungen jeweils getrennt Beschwerde bei einem Landgericht eingelegt werden kann. -> So ein Fall ist bisher nicht abschließend zu Ende geführt wurden, der Ball dazu liegt aktuell an einem Landgericht.

Die erste Erinnerung könnte wie folgt aussehen

AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096

bitte zuerst hier noch lesen

Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html

Sollten später alle Sachen beim 2x Amtsgericht, 2x Landgericht durch sein, bleibt immer noch der Weg zum VG um dort dann zu erklären, dass Landgericht hat die Person A an das VG verwiesen, ...

daran wird aktuell gearbeitet ;-)


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Re: Schreiben vom GV
#16: 10. Oktober 2015, 18:54
Hallo Ihr lieben, meine Person A hat das selbe Problem, direkt beim GV Widerspruch eingelegt, dieser hat eine Erinnerung eingeleitet, die vom AG Dresden abgelehnt wurde, jetzt muss A in 14 Tagen Beschwerde beim AG einreichen, Person A würde da gern deinen Text mit nehmen wenn das okay ist :)

Habt ihr schon weitere Erfahrungen? Person A will auf keinen Fall zahlen, lieber Geld ins Gericht schmeißen und hoffen dass GEZ doch noch zusammenbricht und aufgelöst / neu gegründet wird.

Bin rechtlich echt ne Niete, aber für mich macht die GEZ im großen Stiel: Betrug, Ausnutzung Schwächerer und finanzieller Diebstahl von jedem Haushalt, da es eine Zwangsabgabe ist und das Geld eben mit falschen Gründen erschwindelt wird. In Wirklichkeit geht das Geld in Großen Mengen auch in die goldene Rente, Fußball Spiele und Millionen schwere Gehälter für Jauch und co. Ich weiß, dass ist nix neues für euch, aber könnte man nicht darauf sich mit Gesetzes Paragraphen berufen? nicht immer darauf pochen dass der BS nicht rechtens ist? sondern eine Verbrecherbande? Hoffe mich lacht keiner aus^^

würde mich echt freuen wenn irgendjemand dazu paar Gesetze einfallen :)

Grüße, und p.s die Unterschriften Aktion von AUSGEZAHLT kennt ihr ja bestimmt? XD


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Re: Schreiben vom GV
#17: 11. Oktober 2015, 03:34
Als allererstes müsst ihr mal feststellen ob der GV noch ein Beamter ist....oder ein Selbstständiger (dieser Status wurde glaube ich 2013 oder so geändert, d.h. der Paragraph GV=Beamter ist weggefallen).

Wenn letzteres kann er euch zu gar nichts zwingen. Er soll seine Gestellungsurkunde (oder wie das heisst) in Kopie übersenden bzw. eidesstattliche Erklärung abgeben. Da könnte ja jeder kommen und behaupten er wäre ein GV... so ein Logo kann ich auch nen Brief drucken und Leuten Geld abpressen.....

Wenn er ein Beamter ist, sieht es anders aus, dann hat er mehr Rechte. Dann müsst ihr wirklich nach allen (bürokratischen) Regeln des Rechts/Justiz vorgehen. Da kann aber sicher jemand hier der bewandert ist in Rechtssachen besser Auskunft geben.  ;)

Da fällt mir ein: Kamen die GV Schreiben per "gelben Brief" ?


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Re: Schreiben vom GV
#18: 11. Oktober 2015, 08:52
Also der von Person A kam aus Dresden ist Obergerichtsvollzieher und beschreibt sich als staatlichen Angestellten. Nein kein gelber Brief. Keine Unterschrift. Deswegen wies Person A das Schreiben zurück. Dadurch hat er die Erinnerung eingeleitet was das Amtsgericht ablehnte :(

Ich versuch dann man den Brief hoch zu laden


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Re: Schreiben vom GV
#19: 15. Oktober 2015, 15:20
Die Datei vom Gv

Gibt's von Welchen Neuigkeiten?


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Re: Schreiben vom GV
#20: 15. Oktober 2015, 15:34
Also der von Person A kam aus Dresden ist Obergerichtsvollzieher und beschreibt sich als staatlichen Angestellten. Nein kein gelber Brief. Keine Unterschrift. Deswegen wies Person A das Schreiben zurück. Dadurch hat er die Erinnerung eingeleitet was das Amtsgericht ablehnte :(

Naja als Angestellter hat er erheblich weniger Rechte als Beamter, also der kann euch im Grunde nicht viel....
NATÜRLICH werden das Gerichte etc. anders sehen, weil sie selber Teil des Systems sind. Man muss da durchhalten und stur sein.

Bitte auch die anderen Beiträge bzgl. dessen hier im Forum lesen....oder bei Youtube da gibt es einige Videos (aber immer diese Videos mit Vorsicht betrachten,
nicht alles was die erzählen stimmt)..


Ich pers. würde dem GV schreiben, wenn er a) seine Sachen nicht ordentlich prüft, b) sich auf nicht bewiesene Tatsachen bezieht (wie hier zb. fehlender Bescheid etc.) er sich strafbar macht und er persönlich dafür haftet (da kein Beamter?). Sollte sich das Spiel fortsetzen es daruaf ankommen lassen und später Strafanzeige stellen sowie Schadenersatz von "GV" fordern.. ich weiß persönlich nicht wie man Schadenersatzansprüche durchsetzt. Ich habe daher den normalen Weg per HGB/BGB genommen. PS Das kann totaler Quatsch sein, das ist nur meine PERSÖNLICHE Methode. Muss jeder selber wissen wie er vorgeht, solange NICHT gezahlt wird. Auch wenn einer zum Zahlen gezwungen wird oder er es erstmal zahlen will um den ganzen Tamtam aus dem Wege zu gehen... sollte man trotzden prüfen ob alles rechtlich ok war. Wenn nicht - Betrag zurückfordern, ich vermute dafür braucht man auch keinen Anwalt....es müsste normalerweise vorm Amtgericht verhandelt werden.


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Re: Schreiben vom GV
#21: 15. Oktober 2015, 18:16
Mich däucht, ein GV hätte alles persönlich zu unterschreiben? Automatisch erstellt ist da nämlich nix, weil jeder Fall anders ist.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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Re: Schreiben vom GV
#22: 19. Oktober 2015, 07:01
Oki danke erst mal. Person A wird morgen den Brief zur Beschwerde abschicken und euch auf dem laufenden halten.

Grüße aus Dresden


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Re: Schreiben vom GV
#23: 09. November 2015, 07:10
so nach dem Schreiben, was anscheinend Wirkung zeigte... Kam ein neuer Brief, nicht vom Gericht aber vom Beitragsservice... Und zwar alle, wirkliche alle negative Widerspruchsbescheide mit Original Unterschrift.
Zudem eine Liste Welche Punkte vor Gericht alle nicht Funktionieren ... Jetzt hat Person A einen Monat Zeit für den Klageweg :( ihr fehlt nur gerade echt die Zeit dafür, da sie noch ein Fernstudium an der Backe hat...

Aber der Weg zum Gericht bzw "wie schreibt man eine Klage" etc ist glaube ein anderes Forum oO

Grüße

p.s. Jemand auch Widerspruchsbescheide nach der Erinnerung bekommen?


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Re: Schreiben vom GV
#24: 09. November 2015, 08:01
Hier ist eine Klage veröffentlicht, die morgen vor Gericht verhandelt wird. Da kann man viel draus abschreiben, z.B. wie der Briefkopf auszusehen hat, welche Anträge nötig sind usw.

Strategie und Argumente der Klage bis zum Bundesverfassungsgericht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10562.msg108844.html#msg108844


Edit "Bürger":
Hier bitte Klagethemen nicht weiter vertiefen, da nicht Bestandteil dieses Threads oder Boards.
Zum Thema Klage:
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Danke für die Berücksichtigung.


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Re: Schreiben vom GV
#25: 12. November 2015, 16:59
Eine Person P hat das Prozedere mit Erinnerung nach §766 ZPO Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung nach §882c ZPO durch.
Fazit: Es juckt die Justiz (in Sachsen) nicht die Bohne.
Obwohl die Erinnerung nach §766 noch nicht entschieden ist, wird einfach munter weitergemacht.
Person P hat inzwischen die Eintragung im Schuldnerregister, was einen SCHUFA-Eintrag nach sich zieht und auch schon die Kündigung des Dispos seitens der Bank nach sich gezogen hat.
Ein fiktiver Anwalt, den Person P zu der Sache befragte, hat wie folgt Stellung genommen:

Zitat
"Sehr geehrter xxx,

Ihr geschilderter Fall ist inzwischen schon typisch geworden.
Rechtsmittel in der Zwangsvollstreckung halten diese nicht auf. Dies
passiert nur, wenn bei Gericht eine einstweilige Einstellungsverfügung
erreicht werden konnte, vgl. z.B. § 882d ZPO für die Eintragungsanordnung.
Ihr Nichterscheinen im Termin wurde daher als Verweigerung der e.V.
gewertet, wonach entweder ein Haftbefehl ergeht, oder eine
Eintragungsverfügung nach §§ 882c ff ZPO.
Es handelt sich hierbei nicht um die Schufa, sondern das zentrale
Schuldnerregister beim zentralen Vollstreckungsgericht.
Die Erinnerungen nach § 766 ZPO werden regelmäßig abgewiesen. Es handelt
sich hierbei um eine Rüge gegen die Art und Weise wie der
Gerichtsvollzieher seine Vollstreckung betreibt.

Sie befinden sich jetzt im Beschwerdeverfahren (§ 793 ZPO). Im
Beschwerdeverfahren können Sie die Zahlung darlegen und die Löschung
beantragen.
Sie haben recht, wenn man sich der ständig wachsenden
Zwangsvollstreckung ziemlich hilflos ausgeliefert fühlt. Nach der
letzten Gesetzesänderung ist alles noch viel komplizierter geworden,
eine reine Spezialmaterie. Dazu kommt noch die Privatisierung der
Gerichtsvollzieher und deren fehlende Legitimation im GG. Solange dort
nicht der Art. 98a geschaffen wurde, herrschen Zweifel über Zweifel.
Dies stört jedoch die Vollstreckerei nicht im mindesten.
Bei der GEZ ist immer zu beachten, ob überhaupt ein echter Titel
vorliegt, und ob das letzte Urteil LG Tübingen einschlägig ist. Bei der
heutigen Entwicklung sind wir schon lange soweit, daß man sich auf das
Widerstandsrecht nach Art. 20 IV GG berufen kann. Die betroffenen Medien
sind reine Hofberichterstatter und Propaganda für die Merkel-Regierung.
Merkel verletzt das Recht jeden Tag, so daß der Rechtsstaat im Schwinden
ist. Dies braucht niemand zu unterstützen durch Alimentierung von
korrupten Medien. Im übrigen ist der Rechtsstaat inzwischen so
beschädigt, daß seine Existenz bereits zweifelhaft geworden ist. Ohne
Rechtsstaat keine Vollstreckung, es bestehen inzwischen ernst zu
nehmende Verfahrenshindernisse, über die das Gericht zu befinden hat.
Soweit ein paar Hinweise, ich wünsche gutes Gelingen! "

Mein Fazit: An Recht und Gesetz fühlt sich niemand mehr gebunden, willkommen im Faxxxxxxxx (Selbstzensur).


Edit "Bürger":
In Ergänzung/ zur Relativierung dieser Einschätzung sei u.a. auf diesen Thread verwiesen, demgemäß durchaus schon "mustergültige" Entscheidungen gegen Vollstreckungen u.a. insbesondere auch wegen fehlender Bescheide ergingen... auch auf dem Wege der "Erinnerung" beim Vollstreckungsgericht...
Beschlüsse/ Urteile GEGEN ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html


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Re: Schreiben vom GV
#26: 03. Dezember 2015, 18:23
Hallo zusammen,
ist eigentlich schon mal jemand in den Knast verfrachtet worden, weil er nicht gezahlt hat?  :o

Grüße,
Zapfhahn


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Re: Schreiben vom GV
#27: 03. Dezember 2015, 19:45
Zitat
ist eigentlich schon mal jemand in den Knast verfrachtet worden, weil er nicht gezahlt hat?

Natürlich nicht, denn wegen reiner Geldschulden darf niemand eingesperrt werden. Da müsste schon noch ein Raub oder eine Erpressung dazukommen. Außer man heißt BS, dann darf man auch straffrei erpressen.

Ist nur Einschüchterung.


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Re: Schreiben vom GV
#28: 03. Dezember 2015, 21:27
...
ist eigentlich schon mal jemand in den Knast verfrachtet worden, weil er nicht gezahlt hat?  :o
Grüße,
Zapfhahn
Hallo,

zum Verständnis: "Knast" droht nur wenn jemand die Vermögensauskunft verweigert - mit "nichts zahlen" hat das zunächst nichts zu tun.

siehe:
Zwangsvollstreckungssache-Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14249.msg109087.html#msg109087
Nicht zahlen und dann Knast?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16377.msg108299.html#msg108299

Gruß
Kurt


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2015, 21:53 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

Z
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Re: Schreiben vom GV
#29: 15. Dezember 2015, 21:34
schwuppdiwupp: ***

 :o


***Edit "Bürger":
Quelle entfernt, da nicht als seriös eingestuft.
Auch der betreffende Fall ist ein Sonderfall, der hier im Forum aus bewussten Gründen nicht veröffentlicht wird.
Näheres u.a. in den Foren-Regeln und u.a. auch unter
Klarstellung zu irreführenden Videos bzgl. Gesetz/ Vertrag/ GV, etc.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10628.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Dezember 2015, 22:13 von Bürger«

 
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