Aufgrund einer Anfrage werde ich nun mal erzählen, wie es fiktiv mit der fiktiven Person A weiterging:
A machte sich telefonisch mit der GVin einen Termin aus und erklärte dabei gleich, dass einige Fragen offen stünden. A bereitete sich vor und nahm sich nochmal die Tübinger Urteile vor. Zum Einen wurde in dem ersteren ja beklagt, dass der BS ja nun keine rechtsfähige Person ist, keine Bescheide versenden bzw. Forderungen einziehen dürfe (ganz allgemein formuliert), zum Anderen wurde das gerade in Sachsen ja nun wieder gekippt, weil sie der Meinung waren, es wäre sehr gut ersichtlich, dass die Forderungen von der Rundfunkanstalt (MDR) kommen würden. Leider hatte die Gvin ihre Hausaufgaben gemacht und wusste natürlich, dass es ein neues Urteil gab. Also war die Argumentation, dass die Bescheide vom BS adressiert sind und auch die Widersprüche dort hin gesendet werden müssen und der BS ja auch die monatlichen Beträge kassieren, wenig hilfreich für A. Argumentiert hat die GVin eigentlich nur damit, dass ja über dem Bescheid Mitteldeutscher Rundfunk in der linken oberen Ecke steht, somit ist ja klar, dass die was von A wollen. A sah vor ihr den Vollstreckungsauftrag liegen und selbst dieser wurde vom BS an sie gerichtet. Es schien A, als wenn diese Aussage von ihr festgenagelt in ihrem Kopf verankert war. Die Argumente A`s, dass Widersprüche an den BS gesendet werden und nicht an die Anstalten, sowie Zahlungen der BS bekommt und an jeder Ecke irgendeines Schreibens gefühlte fünfzehn mal der BS erwähnt wird und A somit glaubt, der BS wäre hier dir treibende Kraft trotz mangelnder Rechtsfähigkeit zählten hier gar nicht in irgendeiner Weise. Es kam A so vor, als wenn jemand, der Post vom BS bekommt, aber nun nicht checkt, dass der MDR eigentlich dahinter steckt, einfach zu doof ist. Das sagte die GVin nicht, hätte sie aber genauso gut tun können. Nun gut, A fand sich ab damit zu doof zu sein und erwähnte, dass, wenn er ihr nun seine Kohle geben würde jetzt ja trotz seiner Widersprüche, die sie sich nicht mal angesehen hat, in diese Sache sein Einverständnis geben würde... obwohl auf jegliche Widersprüche die Widerspruchsbescheide fehlen, dass über ein Jahr keine Antworten darauf kamen und A ja somit keine Möglichkeit hat zu klagen. Das bejahte sie und meinte, A kann ja mal beim BS (sie sagte nicht beim MDR) anrufen und fragen, ob die ihm noch die Widerspruchsbescheide zuschicken könnten. A wollte schon laut los lachen... Sie gab A daraufhin noch ein wenig Zeit, sie würde jetzt erstmal Urlaub haben und A soll sich einfach Ende August, Anfang September nochmal melden bei ihr. Sie schien wohl schon im Urlaubsmodus gewesen zu sein, dachte A.
Im Großem und Ganzem erklärte sie, sie könne nix machen, sie hat den Auftrag und muss sich daran halten, Verständnis sah A aber auch nicht bei ihr.
A wird nun wohl oder übel zahlen bei ihr, der Gedanke daran erzeugt bei A jedoch etwas Brechreiz, aber A sieht nun keine passende Möglichkeit mehr. Vielleicht wird A sich mal mit der Barzahlungssache beschäftigen. Oder A zahlt dem BS nichts, sondern geht in Zukunft nur noch über die GVin, d.h. Zahlungen so lange verweigern, bis die GVin schreibt, dann erst zahlen. A will ja mit dem BS nichts zu tun haben
Heute erst kam ein neuer Festsetzungsbescheid vom BS (Besser gesagt: Mitteldeutscher Rundfunk

obwohl der BS wieder fünfzehn mal erwähnt wurde...) reingeflattert. A wird abermals widersprechen und wissen, dass nichts passieren wird...
Letztendlich hat die Geschichte so dann auch kein Happy Ending

Aber A weiß selbst keine Möglichkeit mehr, es kostet Kraft und Nerven und Zeit....